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FAQ / Teilnahmebedingungen

Was ist der WIWIN AWARD?

Ziel des WIWIN AWARDs ist die ganzheitliche Unterstützung von jungen Unternehmen, die sich der Nachhaltigkeit und Ökologie verschrieben haben. Wir von WIWIN greifen als Mentor den beiden Siegern des Startup-Wettbewerbs mit wertvollem Know-How und langjähriger Projekterfahrung unter die Arme, um den Bekanntheitsgrad des Startups maßgeblich zu erhöhen. Es werden die besten Unternehmungen im Bereich der Nachhaltigkeit gesucht. Die Bewerber haben die Chance ein Investment in Höhe von 500.000 € (1. Preis) oder 200.000 € (2. Preis) zu erhalten. Diese hohen Summen sollen es zwei Leuchtturmprojekten ermöglichen, ihre aktuellen Marktstellung signifikant auszubauen.

Wer ist WIWIN?

Wir von WIWIN möchten die Welt ein bisschen besser machen und sehen Geld als einen zentralen Motor für positiven Wandel. Je mehr Menschen Ihr Geld in konkrete nachhaltige Projekte und Unternehmen investieren, desto schneller werden sich Wirtschaft und Politik nach diesen Interessen ausrichten und den überfälligen Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit vorantreiben. Deshalb bieten wir Anlegern die Möglichkeit mit Ihren Investitionen über WIWIN ausgewählte, zukunftsweisende und nachhaltige Projekte und Unternehmen zu unterstützen. Die von uns vermittelten Anlageprodukte müssen auch wirtschaftlich nachhaltige Kriterien erfüllen. Anleger können bereits mit kleinen Beträgen Großes für Umwelt und Klimaschutz bewirken – und vom Erfolg der Projekte profitieren.

Wie viele Unternehmen werden ausgezeichnet?

Bei dem WIWIN AWARD küren wir zwei Gewinner. Aber nicht nur die Gewinner profitieren, denn alle Startups, die es in die Top10 schaffen, können sich über mediale Aufmerksamkeit freuen.

 

Teilnahmebedingungen

Wer kann teilnehmen?

Der WIWIN AWARD richtet sich an Gründer*innen und Unternehmer*innen mit innovativen und wachstumsorientierten Geschäftsideen. Für eine Teilnahme müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Euer Firmensitz ist Deutschland
  • Euer Startup ist bereits gegründet als UG oder GmbH
  • Ihr habt ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Euer Ziel ist, Geld zu verdienen, indem ihr die Welt ein Stück weit besser macht
  • Idealerweise darüber hinaus (falls zutreffend):
    – Funktionierender Prototyp
    – Erste Umsätze
    – Erste Kunden
    – Product-market fit

Was genau versteht WIWIN unter einem nachhaltigen Geschäftsmodell? Welche Bereiche werden gesucht?

Wir suchen mit dem AWARD die besten deutschen Startups aus den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Elektromobilität, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Finanzen, ökologische Landwirtschaft, Circular Economy sowie profitorientierte Sozialunternehmen.

Muss unser Unternehmen für die Teilnahme profitabel sein?

Nein, euer Unternehmen muss (noch) nicht profitabel sein. Uns geht es darum, junge und innovative Unternehmen, die die Welt ein Stückchen besser machen wollen, zu unterstützen.

Unser Unternehmen ist VC-finanziert. Sind wir teilnahmeberechtigt?

Ja, auch wenn bereits eine Finanzierung über Business Angel und/ oder einen Venture Capital Fonds besteht, könnt ihr euch gerne bewerben. Im Falle einer bereits bestehenden Finanzierung möchten wir euch bitten, dies bei den entsprechenden Fragen bei der Bewerbung anzugeben.

Der satzungsgemäße Sitz unseres Unternehmens ist nicht in Deutschland. Können wir uns trotzdem bewerben?

Nein, mit dem WIWIN AWARD möchten wir junge Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland fördern. Selbstverständlich könnt ihr euch gerne bewerben, wenn euer Startup mit Firmensitz in Deutschland in mehreren Ländern aktiv ist.

Wir haben noch nicht gegründet. Können wir trotzdem teilnehmen?

Leider könnt ihr in diesem Fall nicht teilnehmen. Die Geschäftstätigkeit muss bereits aufgenommen worden sein.
Das WIWIN-Team behält sich zu jedem Zeitpunkt des WIWIN AWARDs vor, Einreichungen nach eigenem Ermessen zu disqualifizieren. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme und / oder einen Preis besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Bewerbungsprozess

Wie und bis wann können wir uns bewerben?

Die Unternehmen können sich unter Verwendung des Online-Formulars über wiwin.de/award bewerben. Alle Bewerbungen werden gesammelt und von WIWIN auf formale Kriterien hin überprüft. Die Bewerbungsfrist endet am 26.08.2019 (Änderungen vorbehalten).

Welche Unterlagen müssen wir für die Bewerbung einreichen?

In dem Online Formular benötigen wir von euch eure Kontaktdaten und einen Ansprechpartner. Darüber hinaus benötigen wir Informationen zu eurem Team, Geschäftsmodell, Nachhaltigkeitsansatz- und maßnahmen, Produkt und Markt, IP und Rechtliches und Finanzen und auch eure Bewertung (Pre-Money). Last but not least freuen wir uns über einen Businessplan/ Pitch-Deck und bis zu 5 Fotos.

Entstehen mir Kosten durch die Bewerbung?

Nein, die Bewerbung für den WIWIN AWARD ist kostenlos.

Was passiert nach dem Absenden unserer Bewerbung?

Nach dem Bewerbungseingang wird eure Bewerbung von uns, unterstützt von Wi Venture, gesichtet und geprüft. Anschließend wählen wir zehn Nominierte aus, die aus unserer Sicht am besten zum Unternehmenskonzept passen. Mit diesen zehn ausgewählten Startups wird sich auf die jeweiligen Beteiligungsbedingungen in einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) geeinigt. Wir behalten uns dabei vor, die Vorauswahl nach freiem und eigenem Ermessen auf der Basis eigens festgelegter Kriterien zu entscheiden.

Welche Kriterien sind für die Vorauswahl entscheidend?

  • Für die Vorauswahl ist eine Reihe von Kriterien entscheidend. Unter Anderem:
    Impact Potential
    – Wie groß ist das Potential, der Geschäftsidee die Welt zum Besseren zu verändern?
    – Wie stark ist die Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankert?
    – Wie hoch ist der Grad der Nachhaltigkeitsorientierung des Gründerteams?
  • Gründerteam
    – Deckt das Gründerteam alle Kernkompetenzen ab?
    – Wie viel Branchenerfahrung besitzt das Team?
    – Wie stark ist die Umsetzungsstärke des Teams?
    – Wie viel unternehmerische Erfahrung hat das Team?
  • Produkt
    – Wie innovativ ist das Produkt?
    – Ist der Kundennutzen und USP gut herausgearbeitet und ersichtlich?
  • Markt
    – Wie stark wächst der Markt?
    – Gibt es sehr starke Wettbewerber?
    – Wie hohe Eintrittsbarrieren gibt es für das Start-Up?
  • Wirtschaftlichkeit
    – In wie weit ist das Produkt für den Endkunden wirtschaftlich sinnvoll?
    – Ist die Marge für die Unternehmung klein, mittel, groß?
    – Wie hoch wird langfristig das Margenpotential eingeschätzt?

Was ist der Inhalt des Memorandum of Understanding?

In dem Memorandum of Understanding werden die vereinbarten Beteiligungsbedingungen festgehalten. Im Vorfeld dazu schließen wir mit den jeweiligen Startups eine beidseitige Vertraulichkeitsvereinbarung ab. Die Unternehmen, die sich mit den Beteiligungsbedingungen, welche sich am aktuellen Marktstandard orientieren, nicht einverstanden erklären, können nicht weiter am Wettbewerb teilnehmen.

Was passiert im anschließenden Online-Voting?

Die Top 10 stellen sich einem öffentlichen Online-Voting auf der Seite wiwin.de/award. Die fünf Projekte mit den meisten Stimmen werden dazu aufgerufen auf der Award-Show im Oktober 2019 vor den wichtigsten Entscheidern der Nachhaltigkeitsbranche live auf der Bühne zu pitchen. Der aktuelle Stand der Jury ist wiwin.de/award zu entnehmen. Änderungen bei der Jury sind zu jeder Zeit vorbehalten.

Wann startet das Online-Voting?

Das Online-Voting startet am 01. Oktober 2019.

Wenn unsere Firma es nicht ins Online Voting schafft, wird die Bewerbung trotzdem bekannt gegeben?

Von Bewerbern, welche nicht unter den Top 10 sind, werden keinerlei Daten und Informationen veröffentlicht. Platzierungen abseits der Top 10 werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Welche Informationen werden im Rahmen des Online-Votings veröffentlicht?

Damit sich die Öffentlichkeit ein umfassendes Bild von euch machen kann, werden wir in Absprache mit den 10 ausgewählten Startups ein kurzes Pitch-Video auf der Seite wiwin.de/award veröffentlichen. Dies ist eine großartige Chance für euch, die ihr nutzen solltet, um euer Unternehmen einem breiten Publikum vorzustellen.

Was hat es mit dem Pitch-Video auf sich?

Wir lassen Euch ein kurzes Pitch-Video für den WIWIN AWARD produzieren. Die Kosten für das Pitch-Video, das über unseren Videopartner Robin TV produziert wird, übernimmt WIWIN. Basis des Videos bildet ein Skype-Interview. Das Video soll bis zu drei-Minuten lang werden und euer Startup kurz vorstellen. Neugierig geworden, wie euer Video aussehen könnte? Schaut euch doch mal die Videos vom letzten Jahr auf unserem YouTube-Kanal an.

Können wir unsere Bewerbung zurückziehen?

Bewerbungen können bis zum Ende der Bewerbungsfrist zurückgezogen werden. Selbstverständlich löschen wir umgehend die von euch eingereichten Informationen.

Was passiert mit unseren Daten? Wer erhält neben WIWIN noch Zugriff?

Für Vertraulichkeit und Schutz der eingereichten Daten ist gesorgt. Den Schutz eurer Daten nehmen wir sehr ernst. Neben der wiwin GmbH & Co. KG wird auch die Wi Venture GmbH & Co. KG als unterstützendes Unternehmen auf eure Daten zugreifen können. Mit allen Startups, die es in die Top 10 schaffen, wird eine beidseitige Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen. Auch die Experten-Jury wird auf die eingereichten Bewerbungsinformationen der Top 10 zugreifen können. Die Jurymitglieder werden im Rahmen der weiteren Bewerbungs- und Selektionsphase unter: wiwin.de/award einsehbar sein. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz findet ihr in unseren Datenschutzerklärungen.

 

Wahl der Gewinner und Bekanntgabe der Platzierungen

Was gibt es zu gewinnen?

1. Preis: 500.000 € in Form eines Eigenkapitalinvestments durch eine Emissionszweckgesellschaft. Die Emissionszweckgesellschaft sammelt das Geld unter anderem über ein Crowdinvesting ein, das den Bekanntheitsgrad des Startups fördern soll. Darüber hinaus greift WIWIN als Mentor dem Sieger des Startup- Wettbewerbs mit wertvollem Know-How und langjähriger Projekterfahrung unter die Arme, u.a. um den Bekanntheitsgrad des Startups maßgeblich zu erhöhen.

2. Preis: 200.000 €. Dabei werden 100.000 € als Eigenkapitalbeteiligung durch die Wi Venture GmbH & Co. KG investiert. Die übrigen 100.000 € erhält der Zweitplatzierte über eine Crowdinvesting-Kampagne.

3. Preis (für die Top 10): Mediale Aufmerksamkeit, wertvolles Feedback, eine standardisierte Bewertung eures Firmenwertes, eine Einladung zu der Veranstaltung des WIWIN AWARDs und die Möglichkeit eure Produkte vor einem hochkarätigen Publikum zu präsentieren und wertvolle neue Kontakte zu gewinnen.

Kann ich mich auch nur für einen der Preise bewerben?

Im Rahmen der Online-Bewerbung kannst du deinen Kapitalbedarf angeben. Sollte der zweite Preis für dich nicht in Frage kommen, bitten wir um einen kurzen Kommentar im Rahmen deiner Bewerbung.

Wie werden die Gewinner für die Preise gewählt und wann steht fest, wer gewinnt?

Im Oktober 2019 wird in Berlin ein Live-Event veranstaltet, zu welchem neben einem interessierten Publikum auch eine hochkarätige Experten-Jury geladen ist. Die Jury wird sich aufgrund der im Vorfeld bereitgestellten Unternehmens-Informationen sowie der einzelnen Pitches der Finalisten eine Meinung über die Startups bilden und nach ausführlicher Besprechung zu einer Entscheidung kommen. Die Gewinner werden direkt im Anschluss an die Jurysitzung bekanntgegeben.

Was ist Crowdinvesting? Wird unser Gesellschafterkreis durch das Crowdinvesting stark vergrößert?

Mehr Informationen zum Crowdinvesting findet ihr hier.

Das Crowdinvesting für den Erstplatzierten wird durch eine Emissionszweckgesellschaft ausgegeben. Die Gesellschaft hat den Zweck, die Crowdinvestoren zu bündeln und sich an dem Startup zu beteiligen, angeführt durch den Leadinvestor Matthias Willenbacher. Über diese Struktur kann eine Beteiligung der Crowdinvestoren an ausgeschütteten Gewinnen und Unternehmenswertsteigerungen abgebildet werden. Der Gesellschafterkreis des Gewinners vergrößert sich dann genau um eine Gesellschaft.

Das Crowdinvesting für den Zweitplatzierten wird durch das Startup selbst ausgegeben („emittiert“). Im Gegensatz zum Erstplatzierten handelt es sich hierbei nicht um den Erwerb von Anteilen, sondern um die Emission eines nachrangigen Darlehens. Das Darlehen wird mit einem festen Zins von 6,50% p.a. verzinst. In Ausnahmefällen und nach beidseitiger Abstimmung können die Kondition auch davon abweichen. Im Rahmen der Verwaltung der Investoren fällt eine Gebühr für bis zu 1,00% p.a. an. Im Rahmen der Crowdinvestingkampagne fallen für das Startup keine Kosten für die Strukturierung, das Marketing und den Vertrieb an. Sollten während der Crowdinvesting-Kampagne weniger als 100.000 € durch die Anleger investiert werden, wird die Wi Venture ihren Eigenkapitalanteil entsprechend erhöhen.

Wie geht es mit dem Gewinner des ersten Preises weiter?

Nach einer Due Diligence wird der Beteiligungsvertrag geschlossen. Der Preis ist eine Eigenkapitalbeteiligung in Höhe von 500.000 €: Die ersten 100.000 € erhält das Startup unmittelbar nach dem Wettbewerb über die noch zu gründende Emissionszweckgesellschaft von Matthias Willenbacher. Anschließend wird eine Crowdinvesting-Kampagne mit entsprechendem Marketingeffekt und einer Finanzierungsgarantie aufgesetzt. Nach Abschluss der Crowdinvesting-Kampagne werden dem Gewinner die weiteren 400.000 € zur Verfügung gestellt.

Wie geht es mit dem Gewinner des zweiten Preises weiter?

Der Gewinner des zweiten Preises erhält nach der Due Diligence und dem Abschluss des Beteiligungsvertrages unmittelbar die zugesagten 100.000 € als Eigenkapitalinvestition von der Wi Venture GmbH & Co. KG. Die Vorbereitungen für die Crowdinvesting-Kampagne beginnen in Abstimmung mit dem Startup unmittelbar nach dem AWARD.

An wen können wir uns bei Fragen wenden?

Für eure Fragen dienen euch fürs Erste diese FAQs. Bei weiteren Fragen zu dem WIWIN AWARD könnt ihr euch gerne an Jonas Becker per Mail award@wiwin.de oder telefonisch unter 06131/9714 142 wenden.

WIWIN und Wi Venture behalten sich ausdrücklich das Recht vor, dem jeweiligen Gewinner den Preis zu entziehen, die Produktstrukturierung und den Vertrieb abzubrechen, sofern es im Zuge der Unternehmensprüfung (Due Diligence) begründete und wesentliche Zweifel gibt. Dies kann insb. begründete Kritik an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder an der Redlichkeit / Integrität des Geschäftspartners sein.

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