Das Angebot im Detail
Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die enen PV Freiflächen Projekte UG (haftungsbeschränkt) 2 & Co. KG Finance 2, Bruder-Kremer-Straße 6, 65549, Limburg a. d. Lahn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn unter HRA 3439. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Die Entwicklung von Freiflächenanlagen.
Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittserklärung einschließlich einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre (das „Nachrangdarlehen“)
Die Mindestzeichnung beträgt 500,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.
Bis zu 1.000.000,00 Euro.
Die Laufzeit von enen Solar Projektentwicklung endet am 31.12.2025, soweit nicht zuvor eine Kündigung gemäß Ziffer 5.2 oder Ziffer 7 der Darlehensbedingungen erfolgt ist.
Der Emittentin steht für den Fall, dass die Projektrechte vor Laufzeitende veräußert wurden, ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses kann mit Wirkung zum Ende eines jeden Kalenderquartals ausgeübt werden, erstmalig aber zum 31.12.2023. Sollte die Emittentin von dem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, erhält der Anleger zusätzlich zum individuellen Darlehensbetrag, den aufgelaufen und noch nicht bezahlten Zinsen sowie der etwaigen individuellen Bonuskomponente, eine Vorfälligkeitsentschädigung in Abhängigkeit von der Höhe des individuellen Darlehensbetrags in Form eines Aufschlags auf den zurückzuzahlenden Darlehensbetrag („Rückzahlungsbetrag“). Bei einer Kündigung zum 31.12.2023 beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 5,5% des individuellen Darlehensbetrags. Mit jedem Quartal, um das die vorzeitige ordentliche Kündigung später als dem 31.12.2023 erfolgt, reduziert sich dieser einmalige Aufschlag um 0,25%, bezogen auf den individuellen Nachrangdarlehensbetrag des Anlegers (Ziffer 5 der Darlehensbedingungen).
Die Einzahlung des Anlagebetrags „enen Solar Projektentwicklung“ erfolgt durch Einmalzahlung auf ein von der Emittentin benanntes Konto („Einzahlungstag“). Ab dem Einzahlungstag wird der jeweilige Nennbetrag des Nachrangdarlehens (valutierter Anlagebetrag) mit einem Zinssatz von jährlich 6,0 % bis einschließlich 31.12.2025 verzinst. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act. Die Zinsen werden jährlich nachträglich für einen abgelaufenen Zinslauf zur Zahlung fällig. Der erste Zinslauf beginnt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Emittentin und endet am 31.12.2022. Alle weiteren Zinsläufe beginnen am 01.01. eines Kalenderjahres und enden nach 12 Monaten am 31.12. desselben Kalenderjahres. Die Zahlung der Zinsen ist jeweils am fünften Bankarbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufes zur Zahlung fällig („Fälligkeitstag“).
Die Bezahlung der Bonuskomponente erfolgt in Abhängigkeit von den erzielten Nettoeinnahmen aus der Veräußerung der Projekterechte. Je höher der Veräußerungserlös aus den Projektrechten ist, desto höher ist die Bonuskomponente, die 5,5 % des Nettoveräußerungserlöses betragen kann.
Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt in einer endfälligen Tilgung nach Ablauf der Laufzeit. Die Emittentin verpflichtet sich vorbehaltlich der Zahlungsvorbehalte, die nachrangigen Darlehen in Höhe der Tilgung am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.
Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus dem Nachrangdarlehen erst nach den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.
Die Nettoerlöse aus den Nachrangdarlehen sollen für die Finanzierung einer Projektentwicklung von Photovoltaikanlagen mit dem Ziel des anschließenden Verkaufs der entwickelten Projektrechte genutzt werden.
Es wird kein Agio erhoben.
Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.