Das Angebot im Detail
Holtz Immobilien GmbH & Co. KG, Rosa-Luxemburg-Straße 25-26, 18055 Rostock
Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist der Erwerb von Wertgegenständen, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Errichtung und Veräußerung von Wohn- und Geschäftshäusern und sonstigen Immobilien wie Altenheimen, Seniorenwohn- und pflegeheimen.
Tokenbasierte Schuldverschreibung
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit hat die Emittentin das Baugrundstück Grubenstr. 2-5a, Kleine Wasserstr. 27, Große Wasserstr. 26-29, 18055 Rostock erworben. Darauf sollen 58 Wohneinheiten, 5 Gewerbeeinheiten und 50 Tiefgaragenstellplätzen errichtet werden. Mit dem Neubau wurde bereits begonnen. Die Immobilien sollen im Bestand der Emittentin verbleiben. Eine Vermietung ist nach Fertigstellung geplant. Mit den Mitteln aus der Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung ist die Refinanzierung von Finanzierungen geplant, welche die Emittentin für das Bauvorhaben von Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen erhalten hat.
Die Mindestzeichnung beträgt 500,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.
1.500.000,- Euro (dies entspricht 30.000 tokenbasierten Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 50,- Euro)
Die Laufzeit der nachrangigen Inhaberschuldverschreibung beginnt am 03.05.2021 und endet am 31.03.2026, soweit nicht zuvor eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ist.
Ein ordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Anleihegläubigers besteht nicht Die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierte Schuldverschreibung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 60 % der ausstehenden Zinszahlungen des Nennbetrags am ersten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung.
Die Anleger der tokenbasierten Schuldverschreibung haben ab Einzahlung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 6,00 % p. a. bis einschließlich 31. März 2026. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der 31. März eines Kalenderjahres nach Ablauf eines Zinslaufes. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für den Anleger ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der tokenbasierten Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher vom Anleger nicht zu zahlen.
Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am 07. April 2026 unbar durch Überweisung auf ein Konto des Anlegers zum Nennbetrag zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der tokenbasierten Schuldverschreibungen.
Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.
Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.
Es wird kein Agio erhoben.
Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins – sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen
- zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
- bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.
Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt.
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.