
Hier haben wir häufige Fragen unserer Anleger für Sie zusammengestellt.
- Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder haben Sie weitergehende Fragen, dann treten Sie bitte telefonisch oder digital mit uns in Kontakt.
- Im Glossar finden Sie übrigens auch Erklärungen und Erläuterungen zu einer Vielzahl von Begriffen.
- Haben Sie eine Frage zu einem unserer aktuellen Angebote, so finden Sie hier auf den jeweiligen Produktseiten weitere Themenbezogene Fragen. Sie können im Community-Bereich auf der entsprechenden Produktseite auch mit anderen Investoren diskutieren stellen.
Allgemeine Fragen
Ist die Zeichnung von Eheleuten möglich?
Nein, wir benötigen immer eine natürliche Person als Handelnder (Zeichner), die auch alle erforderlichen Angaben macht. Es ist aber möglich für den Ehepartner eine Vollmacht über den Tod hinaus zu geben. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte auch nach Geldwäschegesetz identifiziert werden. Laden Sie bitte zunächst das Vollmacht-Formular (pdf) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunter, füllen es aus und senden oder faxen Sie es uns zu. Bitte wenden Sie sich anschließend zur Identifikation an unser Serviceteam.
Ist die Zeichnung von Minderjährigen möglich?
Nein, der Zeichner muss volljährig sein. Sie können Ihre Kapitalanlage jedoch meist nach Abschluss des Zeichnungsvorgangs und Annahme durch die Emittentin übertragen oder vererben.
Die Emittentin ist jeweils die Gesellschaft, mit der Sie einen Vertrag für die Kapitalanlage geschlossen haben. Oft ist die Emittentin mit der Anbieterin identisch. Die Abstimmung mit der Geschäftsführung der Emittentin übernehmen gerne wir von wiwin für Sie.