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Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die „wiwi Immo GmbH & Co. Energiezins KG“, Essenheimer Straße 127, 55128 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRA 41131. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Unternehmensgegenstand der Emittentin ist das Auftreten als Emissionszweckgesellschaft (Einzweckgesellschaft), die Weiterleitung eingeworbenen Kapitals an die Objektgesellschaft, die wiwi Immo GmbH & Co. KG, sowie die Kontrolle der zweckgerechten Mittelverwendung. Ausgeschlossen sind Aktivitäten, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz oder dem Kreditwesengesetz erfordern.

Nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Die Mindestzeichnung beträgt 500 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

810.000,- Euro (dies entspricht 16.200 tokenbasierten Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 50,- Euro)

Die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2030.

Ein ordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Anleihegläubigers besteht nicht Die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierte Schuldverschreibung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen, wenn die Immobilie verkauft wurde.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Januar 2022 (einschließlich) bis zum 31. Dezember 2030 (einschließlich) variabel verzinst.

Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre spätestens am 30. Juni 2031 unbar durch Überweisung auf ein Konto des Anlegers zum Nennbetrag zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der tokenbasierten Schuldverschreibungen. Wenn und soweit während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen die Immobilie verkauft wurde, werden Anleger an 75% des Veräußerungsüberschusses beteiligt. Wenn und soweit die Immobilie während der Laufzeit nicht verkauft wurde, entspricht der Verkaufspreis dem Verkehrswert der Immobilie, der durch einen unabhängigen Sachverständigen zu ermitteln ist.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus der tokenbasierten Schuldverschreibung erst nach den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Mit den Mitteln aus der Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung ist die Refinanzierung von Finanzierungen geplant, welche die Objektgesellschaft für das Sanierungsvorhaben von Gesellschaftern erhalten hat. Darüber hinaus wird das Kapital zur Bildung von Rücklagen- und Liquiditätsreserven sowie (Re-)Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen verwendet.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins – sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

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