Hintergrund, Ablauf, Verwaltung
- Die Emittentin muss für die Finanzierungs-Kampagne ein Konto oder Unterkonto einrichten. Dieses Konto wird den Anlegern im Zuge der Zahlungsaufforderung genannt.
- Für dieses Konto oder Unterkonto beantragt die Emittentin bei der entsprechenden Bank das Formular “Auftrag zur EBICS- Einrichtung“ mit der Kontovollmacht “Leseberechtigung“ (bankintern nennt sich diese Leseberechtigung “N“). Wichtig hierbei ist, dass an dieser Stelle der bearbeitende Mitarbeiter von WIWIN namentlich genannt wird; also nicht die WIWIN GmbH & Co. KG als Gesellschaft wird berechtigt, sondern immer die Einzelperson (sofern nicht anders mitgeteilt: Frau Nina Urban, Prokuristin).
- Nach Unterschrift der Emittentin zur Gewährung der Vollmacht, leistet dann der bevollmächtigte Mitarbeiter eine Unterschriftsprobe und schickt das Formular zurück an die Emittentin, welche es anschließend an ihre Bank weiterleitet.
- Daraufhin beginnt schon der technische Prozess. WIWIN (Nina Urban) werden direkt von der Bank Initialisierungsbriefe mit HASH-Werten und Bankparameterdaten zugesendet, welche bei WIWIN (genauer: Bei WIWINs Dienstleister Xpecto) hinterlegt und abgeglichen werden. Dieses erzeugt dann wiederum einen Ini-Brief (Schlüssel), der von WIWIN unterschrieben werden muss und an die Bank zurückgeht.
- Nach Abgleich der Daten informiert die Bank WIWIN über die erfolgte Freischaltung des EBICS-Zugangs. WIWIN synchronisiert den Bankzugang (Anleitung anbei) und kann die Verbuchungen einlesen.
Das EBICS-Verfahren sollte von der Emittentin erfahrungsgemäß vier Wochen vor dem geplanten Emissionsstarttermin angestoßen werden. Andernfalls kann es zu Verzögerungen des Emissionsstarttermins kommen.