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Hintergrund, Ablauf, Verwaltung

  1. Die Emittentin muss für die Finanzierungs-Kampagne ein Konto oder Unterkonto einrichten. Dieses Konto wird den Anlegern im Zuge der Zahlungsaufforderung genannt.
  1. Für dieses Konto oder Unterkonto beantragt die Emittentin bei der entsprechenden Bank das Formular “Auftrag zur EBICS- Einrichtung“ mit der Kontovollmacht “Leseberechtigung“ (bankintern nennt sich diese Leseberechtigung “N“). Wichtig hierbei ist, dass an dieser Stelle der bearbeitende Mitarbeiter von WIWIN namentlich genannt wird; also nicht die WIWIN GmbH & Co. KG als Gesellschaft wird berechtigt, sondern immer die Einzelperson (sofern nicht anders mitgeteilt: Frau Nina Urban, Prokuristin).
  1. Nach Unterschrift der Emittentin zur Gewährung der Vollmacht, leistet dann der bevollmächtigte Mitarbeiter eine Unterschriftsprobe und schickt das Formular zurück an die Emittentin, welche es anschließend an ihre Bank weiterleitet.
  1. Daraufhin beginnt schon der technische Prozess. WIWIN (Nina Urban) werden direkt von der Bank Initialisierungsbriefe mit HASH-Werten und Bankparameterdaten zugesendet, welche bei WIWIN (genauer: Bei WIWINs Dienstleister Xpecto) hinterlegt und abgeglichen werden. Dieses erzeugt dann wiederum einen Ini-Brief (Schlüssel), der von WIWIN unterschrieben werden muss und an die Bank zurückgeht.
  1. Nach Abgleich der Daten informiert die Bank WIWIN über die erfolgte Freischaltung des EBICS-Zugangs. WIWIN synchronisiert den Bankzugang (Anleitung anbei) und kann die Verbuchungen einlesen.

Das EBICS-Verfahren sollte von der Emittentin erfahrungsgemäß vier Wochen vor dem geplanten Emissionsstarttermin angestoßen werden. Andernfalls kann es zu Verzögerungen des Emissionsstarttermins kommen.

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