Allgemeine Informationen
- WIWIN ist als Mitglied im Bundesverband Crowdfunding e.V. an die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen gebunden
- Im Dienstleistungsvertrag mit WIWIN sowie in den Darlehens- / Wertpapierbedingungen mit den Investoren verpflichtet sich die Emittentin ebenfalls diese Regeln einzuhalten
- Falls eine Emittentin ihren Reportingpflichten nicht nachkommt, besteht für die Anleger ein außerordentliches Kündigungsrecht
- WIWIN unterstützt die Emittentin bei der Einhaltung der Reporting Guidelines (Bereitstellung aktueller Zahlen zur Kampagne, Erinnerungen, Versand der Reportings, etc.) ist aber nicht für deren Einhaltung verantwortlich!
- Weiterführende gesetzliche Veröffentlichungspflichten sind hiervor unberührt
Details zu den Reportings
- Fällig zum 31.3. (Reportingzeitraum HJ 2) und 31.8. (Reportingszeitraum HJ 1) eines jeden Jahres
- Inhalte
- Zusammenfassung
- Generelle Unternehmensinformationen
- Finanzreporting
- Besondere Ereignisse