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Allgemeine Informationen

  • WIWIN ist als Mitglied im Bundesverband Crowdfunding e.V. an die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen gebunden
  • Im Dienstleistungsvertrag mit WIWIN sowie in den Darlehens- / Wertpapierbedingungen mit den Investoren verpflichtet sich die Emittentin ebenfalls diese Regeln einzuhalten
  • Falls eine Emittentin ihren Reportingpflichten nicht nachkommt, besteht für die Anleger ein außerordentliches Kündigungsrecht
  • WIWIN unterstützt die Emittentin bei der Einhaltung der Reporting Guidelines (Bereitstellung aktueller Zahlen zur Kampagne, Erinnerungen, Versand der Reportings, etc.) ist aber nicht für deren Einhaltung verantwortlich!
  • Weiterführende gesetzliche Veröffentlichungspflichten sind hiervor unberührt

Details zu den Reportings

  • Fällig zum 31.3. (Reportingzeitraum HJ 2) und 31.8. (Reportingszeitraum HJ 1) eines jeden Jahres
  • Inhalte
    • Zusammenfassung
    • Generelle Unternehmensinformationen
    • Finanzreporting
    • Besondere Ereignisse
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