Das Chancen-Profil von Windrad Olsbrücken
Der in Aussicht gestellte Zinssatz basiert auf kalkulierten Einnahmeerwartungen auf Ebene der Windrad Olsbrücken GmbH & Co. KG. Die Tilgung erfolgt ungleichmäßig über die Laufzeit der Schuldverschreibung, wobei 68,50 Prozent des Anlagebetrages mit der Schlussrate zurückgeführt wird. Da sich die Höhe der Zinszahlungen an dem noch nicht getilgten Anlagebetrag orientiert, können Anleger grundsätzlich mit höheren Zinszahlungen rechnen als dies bei einer gleichmäßigen Rückzahlung der Fall wäre.
Grundlage für die kalkulierten Einnahmen der Projektgesellschaft sind der Windertrag sowie die fixe, gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das in Planung befindliche Windrad Olsbrücken erhält nach seiner Inbetriebnahme über 20 Jahre lang einen festen Preis für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Projektgesellschaft keinen Abnehmer für den erzeugten Strom findet. Der erforderliche Zuschlag für den Vergütungstarif wurde bereits erteilt.
Das geplante Windrad Olsbrücken vom Typ Vestas V-126-3.3 wird nach seiner Fertigstellung über technisch hochwertige Komponenten verfügen und gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert sein. Darüber hinaus wird mit dem Anlagenhersteller Vestas ein Vollwartungsvertrag (AOM 4000) mit einer langfristigen Laufzeit abgeschlossen, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit des Herstellers möglich ist. Darüber hinaus wird Vestas der Projektgesellschaft im Rahmen des Vollwartungsvertrages zusichern, dass das Windrad Olsbrücken über die ersten fünf Betriebsjahre technisch zu mindestens 97 Prozent verfügbar ist.
Die das Windrad Olsbrücken projektierenden Gesellschaften und Personen verfügen über langjährige Erfahrung in der Planung, Realisierung und dem Betrieb von Windkraftanlagen. Diese Expertise wird bei der Planung, Verwaltung und der kontinuierlichen wirtschaftlichen Optimierung der Windkraftanlage von Nutzen sein. Die technische Betriebsführung soll von einem spezialisierten Dienstleister übernommen werden, welcher der Projektgesellschaft als kompetenter und zuverlässiger Geschäftspartner bekannt ist.
Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen werden.
Eine Nachschusspflicht der Anleihegläubiger besteht nicht. Für den Anleihegläubiger besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder die Projektgesellschaft zu leisten, die über die geschuldete Zeichnungssumme hinausgehen.
Hinweis: Die Unternehmens- bzw. Projektbeschreibung auf der Plattform erhebt nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der angebotenen Anlage erforderlich sind. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, der Emittentin über die Plattform Fragen zu stellen, informieren Sie sich aus unabhängigen Quellen und holen Sie fachkundige Beratung ein, wenn Sie unsicher sind, ob Sie diesen Darlehensvertrag abschließen sollten.