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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
8,50 % p. a. + Bonus
Laufzeit
31.12.2029
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 9,24 %* p. a. (inkl. 8,50 % p. a. Festzins + variable Bonuskomponente)
  • Laufzeit: bis 31.12.2029
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionvolumen: 2.000.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlungen: 31. Dezember

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Über das Unternehmen

Renergo ist ein Unternehmen, das sich auf die Planung und Entwicklung von Solarparks und Energiespeichern spezialisiert hat. Mit einem klaren Fokus auf nachhaltige Energieerzeugung und innovativen Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien, plant Renergo langfristig auch den Einstieg in die Entwicklung von Windprojekten, um das Portfolio weiter auszubauen. Die Flächenakquise konzentriert sich derzeit auf den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Renergo verfolgt das Ziel, Erneuerbare-Energie-Projekte bis zur Baureife zu entwickeln. Zentrale Meilensteine dieser Phase umfassen:

  • Die Sicherung der erforderlichen Flächen durch schuldrechtliche und dingliche Sicherungen, um alle relevanten Grundstücke langfristig für das Projekt zu sichern.
  • Die Einholung einer verbindlichen Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers, um die Einspeisung der gewonnenen Energie sicherzustellen.
  • Die Schaffung des Baurechts, das die rechtliche Grundlage für die Errichtung der Anlagen bildet

Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Meilensteine werden die Projektrechte an externe Investoren oder Betreiber verkauft. Renergo positioniert sich somit als zuverlässiger Partner für Investoren, die von der initialen Projektentwicklung profitieren möchten, ohne selbst die zeitintensiven Entwicklungsprozesse durchlaufen zu müssen. Langfristig möchte Renergo auch Anlagen im Eigenbestand halten.

Renergo steht für lokale Wertschöpfung, bietet bei vielen Projekten Bürgerstrom sowie lokalen Gewerbestrom und bindet lokale und regionale Unternehmen ein. Dabei profitieren die Gemeinden selbst auch direkt über die Kommunalabgabe. Mit Mitarbeitern in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfahlen und Brandenburg ist das Team stets nah an den Projekten und stellt auf diese Weise nicht nur einen guten Draht zu den Genehmigungsbehörden sicher, sondern auch eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit der Projekte.

Die Gründer

Die Freundschaft und gemeinsame Vision von Markus Arnold und Peter Waldmann, geformt während ihres Studiums „Renewable Energy Management“ in Freiburg, führte 2021 zur Gründung von Renergo. Ihre umfangreiche Erfahrung in verantwortlichen Positionen in der Energiebranche in Deutschland und den USA bildet das Fundament des Unternehmens.

Renergo_Produktseite_Markus-Arnold

Nach dem Studium in Renewable Energy Management, erweiterte Markus Arnold das erneuerbare Kraftwerksportfolio eines deutschen Stadtwerks und arbeitete weltweit im Business Development/Service für einen der größten Wasserkraftwerke-Hersteller. Die Gründung von Renergo erfolgte 2021 gemeinsam mit Peter Waldmann. Seit 2024 ist er zudem auch Geschäftsführer der strrom GmbH.

Renergo_Produktseite_Peter-Waldmann

Peter Waldmann hat über 10 Jahre Erfahrung in Erneuerbaren Energien, einen Master-Abschluss in Renewable Energy Management von der Universität Freiburg und arbeitete in den USA für einen großen unabhängigen Stromerzeuger. Spezialisiert auf Projektentwicklung und Business Development von Photovoltaik- und Batteriespeicher-Projekten, gründete er 2021 zusammen mit Markus Arnold die Renergo. Seit 2024 ist er zudem auch Geschäftsführer der strrom GmbH.

„Wir arbeiten an einer Energiewende, die dezentral erfolgt und eine lokale Wertschöpfung sicherstellt. Unseren nächsten Wachstumsschritt durch die Unterstützung der Crowd zu ermöglichen, ist dabei der logische nächste Schritt.“

– Geschäftsführer Renergo

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht)

Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Nachhaltigkeit bei Renergo

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Renergo Wachstumsfinanzierung“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Siche­rung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomi­scher, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt:

  • SGD 7 – Bezahlbare und saubere Energie: Das Unternehmen sichert den Zugang zu bezahlbarer, verläss­licher, nachhaltiger und moderner Energie für alle.
  • SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Renergo setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und ergreift konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Minimierung seiner Auswirkungen.
UN-SDG 7
SDG-Kriterien

Mittelverwendung

Renergo hat eine Projektpipeline von Solarparks und Batteriespeichern, die sie mit ihren eigenen Mitteln nicht komplett entwickeln können und daher früh vermarkten müssen. Durch das Crowdinvesting will das Unternehmen das notwendige Kapital einwerben, um die Projektentwicklungskosten deren Pipeline decken zu können und auch in weitere Bereiche wie beispielsweise der Windenergie tiefer einsteigen zu können.

Die Kapitalanlage im Überblick

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Renergo Projekte GmbH, Richard-Wagner-Straße 17, 89518 Heidenheim an der Brenz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 746247. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Projektentwicklung, Errichtung, Betrieb und der Verkauf von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen und Anlagen zur Energiespeicherung und der Energiedurchleitung sowie von ökologischen Ausgleichsflächen.

Tokenbasierte Schuldverschreibungen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre.

Die Mindestzeichnung beträgt 250,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

2.000.000,00 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 31.12.2029.

Die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierten Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalenderquartals zu kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2026. Die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag abzgl. etwaiger Rückzahlungen und zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen (betrifft nicht die variable Bonuskomponente) nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 30 % der Zinsen, die auf die tokenbasierten Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Nur bei einer Kündigung zu einem Jahresende (31.12.) fällt eine variable Bonuskomponente, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, an; im Übrigen entfällt eine variable Bonuskomponente. Im Fall einer ordentlichen Kündigung sind Rückzahlung, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung am
fünften Bankarbeitstag nach dem Kündigungszeitpunkt fällig. Eine etwaige variable Bonuskomponente ist spätestens am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.09. des Folgejahres zur Zahlung fällig.

Das ordentliche Kündigungsrecht der Anleihegläubiger ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Ab dem Einzahlungstag verzinst sich der jeweils ausstehende Nennbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 8,50 % bis einschließlich 31.12.2029. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfte Bankarbeitstag nach Ablauf einer Zinsperiode. Die erste Zinsperiode läuft bis zum 31.12.2025. Alle weiteren Zinsperioden beginnen am 01.01. eines Jahres und enden am 31.12. desselben Jahres. Die erste Zinszahlung ist am 08.01.2026 fällig.

Die Anleger/innen erhalten rückwirkend für die Geschäftsjahre 2024 bis 2029 (jeweils einschließlich) eine variable Bonuskomponente in Abhängigkeit des von der Emittentin in dem jeweiligen Geschäftsjahr generierten Umsatzes, die sich wie folgt berechnet:

Die Anleihegläubiger erhalten für die Geschäftsjahre 2024 bis 2029 (jeweils einschließlich)

  • ab einem Umsatz von EUR 7,5 Mio. (einschließlich) bis EUR 15,0 (ausschließlich) („Umsatz 7,5-15“) jeweils zusätzlich 0,5 % des jeweiligen Nennbetrags für das Geschäftsjahr, in dem ein Umsatz 7,5-15 erzielt wurde sowie
  • ab einem Umsatz von EUR 15,0 Mio. (einschließlich) („Umsatz 15“) jeweils zusätzlich 1 % des jeweiligen Nennbetrags für das Geschäftsjahr, in dem ein Umsatz 15 erzielt wurde (die „variable Bonuskomponente“).

Als Berechnungsgrundlage für die variable Bonuskomponente dient der festgestellte Jahresabschluss der Emittentin. Eine Addition von Umsätzen unterschiedlicher Geschäftsjahre erfolgt nicht. Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt, ist diese vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des Rangrücktritts jeweils am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.09. des Folgejahres zur Zahlung fällig.

Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre fünf Bankarbeitstage nach dem Laufzeitende – mithin am 07.01.2030 – unbar durch Überweisung auf ein Konto des/r Anleger/in zum Nennbetrag zurückzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, zurückgekauft oder gekündigt worden sind. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der tokenbasierten Schuldverschreibungen.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt“). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Der Nettoemissionserlös aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen soll für die Finanzierung der Kosten des Unternehmenswachstums sowie der Entwicklung von Erneuerbare-Energien- und Speicher-Projekten genutzt werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die Renergo-Gruppe

Die Renergo-Gruppe wurde 2021 gegründet und ist auf die Planung und Errichtung von großen Photovoltaik-Dachanlagen, Energiespeichern und Freiflächen-Solarparks spezialisiert. Übergeordnetes Ziel von Renergo ist der Aufbau einer heimischen, klimaneutralen und preisstabilen Energieproduktion sowie die Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Im Fokus von Renergo steht die Akquise und Entwicklung von Grundstücken für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, welche nach Erlangung der Baureife an externe Investoren verkauft werden sollen. Der Verkauf von Projektrechten erfolgt dabei stufenweise im Rahmen sogenannter Meilensteinzahlungen, welche sich am individuellen Projektfortschritt orientieren. Die eingeworbenen Mittel aus der vorliegenden Kapitalanlage sollen planmäßig zum Laufzeitende aus diesen Meilensteinzahlungen zurückgeführt werden.

Aktuell entwickelt die Renergo-Gruppe 24 Freiflächenprojekte. Einige dieser Projekte befinden sich noch in der Akquise (erste Ansprachen der Grundstückseigentümer sind erfolgt, jedoch sind die Verhandlungen von Gestattungsverträgen zum Teil noch nicht abgeschlossen). Bei anderen Projekten sind sämtliche Flächennutzungsverträge abgeschlossen und es wurden positive Gespräche mit den zuständigen Ortsgemeinden über die Herstellung des Baurechts geführt. Wieder andere Projekte verfügen bereits über abgeschlossene Gestattungsverträge sowie positive Aufstellungsbeschlüsse und befinden sich bereits im laufenden Bebauungsplanverfahren. In Summe liegen die laufenden Projektentwicklungen der Emittentin bei einer Gesamtleistung von über 300 Megawatt. Darüber hinaus plant Renergo perspektivisch auch die Entwicklung von Photovoltaikprojekten für den Eigenbestand. Der regionale Tätigkeitsschwerpunkt der Renergo-Unternehmensgruppe liegt auf Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen sowie den angrenzenden Regionen.

Die Renergo-Unternehmensgruppe setzt sich aus mehreren Gesellschaften zusammen. Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Renergo Projekte GmbH. Sie entwickelt und hält die Projektrechte bis zum Abschluss der Kaufverträge in ihrem Eigentum und ist alleinige Kommanditistin der einzelnen Projektgesellschaften, welche nach Erlangung der Baureife verkauft werden. Die Renergo Verwaltungs GmbH fungiert ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) dieser Projektgesellschaften.

Die Renergo GmbH ist die Holding-Gesellschaft der Renergo-Gruppe. Sie erzielt im Wesentlichen Innenumsätze für die Erbringung firmengruppen-übergreifender Dienstleistungen. Sie ist zugleich alleinige Gesellschafterin der Emittentin.

Bei der Strrom GmbH handelt es sich um ein Joint Venture für den Bau und Betrieb größerer Solar-Dachanlagen für Industrie- und Gewerbekunden. Joint Venture-Partner ist ein namhaftes Unternehmen aus der Zech-Gruppe, welches in der Gebäude- und Elektrotechnik mit insgesamt 27 Standorten in Deutschland tätig ist.

Referenzprojekte

Typ: Privilegiertes Bauvorhaben, Solarpark mit co-located Batteriespeicher (Innovationsausschreibung)
Bundesland: NRW
Geplante PV-Leistung: 17,5 MWp
Batteriespeicher: 10 MW / 25 MWh
Status: Bauantrag eingereicht
Netzanschluss: NVP reserviert
Geplante Inbetriebnahme: 2025

Typ: Privilegiertes Bauvorhaben, Solarpark mit co-located Batteriespeicher (Innovationsausschreibung)
Bundesland: Brandenburg
Geplante PV-Leistung: 14 MWp
Batteriespeicher: 10 MW / 20 MWh
Status: Flächensicherung abgeschlossen, NVP-Anfrage gestellt
Netzanschluss: NVP-Anfrage gestellt
Geplante Inbetriebnahme: 2026

Typ: B-Plan Projekt im benachteiligten Gebiet
Bundesland: BW
Geplante PV-Leistung:21 MWp
Batteriespeicher: evtl. separat als Standalone Batteriespeicher derzeit in Abstimmung
Status: Aufstellungsbeschluss in den nächsten Monaten erwartet (positiver Bescheid des Gemeinderats bereits im Feb. 2024 erfolgt)
Netzanschluss: NVP reserviert
Geplante Inbetriebnahme: 2026
Besonderheiten: Wir bieten Bürger- und Gewerbestrom aus dem Solarpark an.

Typ: B-Plan Projekt im benachteiligten Gebiet
Bundesland: BW
Geplante PV-Leistung:5 MWp
Batteriespeicher: ohne
Status: Aufstellungsbeschluss erfolgt, Genehmigungsphase läuft
Netzanschluss: NVP reserviert
Geplante Inbetriebnahme: 2026

Typ: Agri PV B-Plan Projekt im benachteiligten Gebiet
Bundesland: BW
Geplante PV-Leistung:14 MWp
Batteriespeicher: ohne
Status: Erstgespräche mit Gemeinderat und Verwaltung laufen, ein lokaler Landwirt konnte als Bewirtschafter gewonnen werden
Netzanschluss: NVP reserviert
Geplante Inbetriebnahme: 2026
Besonderheiten: Wir bieten Bürger- und Gewerbestrom aus dem Solarpark an. Eine lokale Bio-Brauerei hat bereits eine Absichtserklärung zur Stromlieferung unterzeichnet.

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der Renergo Projekte GmbH. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem tokenbasierten Wertpapier handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich. Die Anleger sind verpflichtet, die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum 30.11.2025 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten, noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Aufgrund dessen kann der Anleger seine tokenbasierte Schuldverschreibungen nicht vor Ablauf des 30.11.2025 veräußern, so dass er über seine Einlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei verfügen kann. Anleger können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger/innen soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 31.12.2029, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der tokenbasierten Schuldverschreibung (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der tokenbasierten Schuldverschreibung führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der tokenbasierten Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der tokenbasierten Schuldverschreibung ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Die Wallet des Anlegers muss mit der gewählten Blockchain der Emittentin kompatibel sein. Werden „Renergo Wachstumsfinanzierung“ auf eine nicht kompatible Wallet übertragen, hat der Anleger in der Regel keine Möglichkeit mehr, auf die „Renergo Wachstumsfinanzierung“ zuzugreifen und über diese zu verfügen. Für den Anleger bedeutet dies einen Totalverlust seiner Investition, da er mangels Verfügungsgewalt über den „Renergo Wachstumsfinanzierung“ auch keine Rechte mehr aus den „Renergo Wachstumsfinanzierung“ geltend machen könnte. Die Entscheidung über die richtige (kompatible) Wallet liegt allein bei dem Anleger.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger überträgt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der tokenbasierten Schuldverschreibungen führen.

Über die tokenbasierte Schuldverschreibung wird ein Token ausgestellt, der die tokenbasierte Schuldverschreibung repräsentiert. Die Token werden den jeweiligen Wallets der Anleger zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die Token nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet oder den Wallet Partner zugänglich. Sollte der private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Impact_Scoring_Erneuerbare Energien_Renergo

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