Überspringen zu Hauptinhalt
Mindestanlage
ab 500 Euro
Verzinsung
4% - 7% p.a.
Laufzeit
31.12.2031
Art
Digitales Wertpapier

DIE ECKDATEN

Zinsen: 4 % – 7 % p.a.
Laufzeit: bis 31.12.2031
Produktart: Digitales Wertpapier
Emissionsvolumen: 2.550.000 Euro

Projektbeschreibung

Um die Nachhaltigkeitswende weiter voranzutreiben, plant die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG den Erwerb von drei Windanlagen. Mit diesen Windanlagen können ca. 6.200 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden.

Das Projekt im Pfälzerbergland und Hunsrück beinhaltet den Erwerb von insgesamt drei Bestandswindenergieanlagen. Hierbei handelt es sich zum einen um zwei Windräder in Höheinöd (Landkreis Südwestpfalz) vom Typ ENERCON E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 113,5 Metern und einer Nennleistung von jeweils 2,3 Megawatt (MW).

Das andere Windrad befindet sich in Walhausen (Landkreis Cochem-Zell) und ist vom Typ ENERCON E-66/20.70 mit einer Nabenhöhe von 98 Metern und einer Nennleistung von insgesamt 2,0 Megawatt (MW).

Die drei Windräder erreichen insgesamt einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von rund 8.800.000 Kilowattstunden (kWh).

Mehr erfahren

IHRE CHANCEN BEI EINER INVESTITION IN DIE WINDKRAFTANLAGEN PFÄLZERBERGLAND UND HUNSRÜCK

  • Attraktive Anlagekonditionen
  • Zweckgebundene Mittelverwendung für bereits bestehende Windkraftanlagen
  • Fixe, gesetzliche Einspeisevergütung in den ersten vier Jahren Laufzeit
  • Versicherung der Anlagen gegen wesentliche Schadensereignisse und Betriebsrisiken

Mehr erfahren

IHRE RISIKEN

  • Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht)

Bitte informieren Sie sich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

BEITRAG ZU UN-ZIELEN FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Die erzeugte Strommenge reicht aus, um ca. 3.520 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Windstrom zu versorgen.

Das Windprojekt unterstützt konkret zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie

Ziel 7:
Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Ziel 13:
Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Wie wird das Crowdinvesting-Kapital verwendet?

Die durch die Kapitalanlage eingeworbenen Mittel sollen ausschließlich zur Kaufpreiszahlung bzw. zur Ablösung einer etwaigen Zwischenfinanzierung der Kaufpreiszahlung der drei Windkraftanlagen eingesetzt werden. Die Windenergieanlagen Pfälzerbergland und Hunsrück werden voraussichtlich Anfang 2022 ins Eigentum der wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG übergehen.

Mehr erfahren

Bei dem Projekt im Pfälzerbergland und Hunsrück handelt es sich um den Erwerb von insgesamt drei Bestandswindenergieanlagen. Die zwei Windräder in Höheinöd (Landkreis Südwestpfalz) sind vom Typ Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 113,5 Metern und einer Nennleistung von jeweils 2,3 Megawatt (MW). Das Windrad in Walhausen (Landkreis Cochem-Zell) ist vom Typ Enercon E-66/20.70 mit einer Nabenhöhe von 98 Metern und einer Nennleistung von insgesamt 2,0 Megawatt (MW). Die drei Windräder haben einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von rund 8.800.000 Kilowattstunden (kWh).

Die erzeugte Strommenge reicht aus, um ca. 3.520 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichen Windstrom zu versorgen. Die Windenergieanlagen Pfälzerbergland & Hunsrück werden voraussichtlich Anfang 2022 ins Eigentum der wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG übergehen. Die durch die Kapitalanlage eingeworbenen Mittel sollen ausschließlich zur Kaufpreiszahlung bzw. zur Ablösung einer etwaigen Zwischenfinanzierung der Kaufpreiszahlung der drei Windkraftanlagen eingesetzt werden.

Das Windprojekt unterstützt zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Die Windkraftanlage in Walhausen befindet sich seit 2005 in Betrieb und konnte bis zum Jahr 2020 über 46.100 MWh Strom erzeugen. Ende 2025 läuft die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung der Anlage aus. Die beiden Windkraftanlagen in Höheinöd konnten im Zeitraum von 2006 bis 2020 mehr als 85.600 MWh Strom erzeugen. Ihre gesetzliche Einspeisevergütung läuft ein Jahr später, Ende 2026, aus. Nach dem Auslaufen der gesetzlichen Einspeisevergütung sollen die Anlagen entweder weiterbetrieben werden oder durch leistungsstärkere Anlagen (Repowering) ersetzt werden, da die Standorte ein gutes Repowering-Potenzial bieten. Für das Jahr 2021 liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Anlagebroschüre noch nicht die Ertragsdaten der drei Windkraftanlagen vor.

Die drei Anlagen befinden sich ihrem Alter entsprechend in einem guten Zustand.

Infrastruktur und Betriebskostenaufteilung

Die beiden Windkraftanlagen in Höheinöd und die Windkraftanlage in Walhausen stehen jeweils in einem Windpark bestehend aus insgesamt drei Windkraftanlagen. Dementsprechend wird auch die Infrastruktur der Windparks in welchem die Windräder stehen von einer Infrastrukturgesellschaft verwaltet. Zur Infrastruktur zählen gemeinsam genutzte Verkabelungen, Wege und Übergabestationen.

Flächensicherung

Die Flächen zum Betrieb der Windenergieanlagen sind von dem jeweiligen Grundstückseigentümer gepachtet. Die Anlagenflächen, die Fläche der Übergabestation und die Kabelgrundstücke sind durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten gesichert. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit regelt in diesem Fall, dass der Anlagenbetreiber Recht zur Nutzung des betreffenden Grundstücks besitzt, bspw. zur Verlegung von Kabeln.

Betriebsführung

Die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG wurde speziell für den Ankauf der hier beschriebenen Windenergieanlagen gegründet. Sie verfügt nicht über eigene Mitarbeiter und wird die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen daher von einem hierfür spezialisierten Dienstleister auf Basis eines Servicevertrages durchführen lassen.

Wartungsverträge und Versicherungsschutz

Für die Windenergieanlagen bestehen Vollwartungsverträge mit dem Anlagenhersteller ENERCON GmbH. Die Vertragslaufzeit endet jeweils am Tag vor dem 20. Jahrestag der erstmaligen Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage. Zu den vertraglich garantierten Leistungen zählen die Prüfung und Instandhaltung aller Hauptkomponenten der Windenergieanlage. Nicht enthalten ist die Instandsetzung von Zuwegung und Verkabelung. Ferner bestehen Maschinenbruch- und Betriebsunterbrechungsversicherungen für die Windenergieanlagen sowie für das Umspannwerk.

Das Gesamtinvestitionsvolumen inklusive aller Finanzierungsnebenkosten und Gebühren beläuft sich auf ca. 3,65 Mio. Euro. Davon sollen 2,55 Mio. Euro über die Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück bereitgestellt werden. Daraus ergibt sich ein Eigenkapitalbedarf für das geplante Vorhaben in Höhe von etwa 1,10 Mio. Euro. Das Eigenkapital wird durch die Emittentin wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG eingezahlt. Die durch die vorliegende Kapitalanlage eingeworbenen Mittel dienen hauptsächlich der Teilfinanzierung der drei Windenergieanlagen bzw. der Refinanzierung von Finanzierungen, welche die Emittentin für den Erwerb der Windenergieanlagen möglicherweise erhalten wird. Die Verzinsung der Kapitalanlage soll durch die laufenden Erträge der wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG bedient werden. Diese Erträge werden wiederum aus dem Betrieb der Windenergieanlagen erwirtschaftet. Die Tilgung soll entweder ebenfalls aus dem laufenden Betrieb oder über eine gegebenenfalls erforderliche Anschlussfinanzierung erfolgen.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Jahresenergieerträge in den Jahren 2018, 2019, 2020 sowie den durchschnittlichen Jahresenergieertrag für den Zeitraum von 2006 bis 2020. Die dargestellten Windenergieerträge im Betriebsjahr 2018 lagen aufgrund des verhältnismäßig schwachen Windjahre leicht unter dem Durchschnitt.

Die Betriebskosten der Windenergieanlagen wurden gemäß den vorliegenden Verträgen und Angeboten zu Wartung, technischer und kaufmännischer Betriebsführung, Versicherung etc. in der nachstehenden vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung für die ersten sechs Laufzeitjahre berücksichtigt. Zudem wird ab 2022 ein Reservekonto für die Anleger in Höhe von 100.000 EUR für schlechte Windjahre oder andere außerplanmäßige Betriebsausfälle der Anlagen aufgebaut. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde für die Kosten eine jährliche Inflation in Höhe von 2,0 % über die Projektlaufzeit unterstellt. Die zukünftigen Werte können von den angenommenen Werten abweichen, wenn bspw. die Erträge nicht wie geplant eingefahren werden können oder die Kosten in einem Jahr größer als zunächst angenommen ausfallen.

Die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG fungiert als Emittentin der nachrangigen tokenbasierten Schuldverschreibung "Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück". Sie ist unter dem Aktenzeichen HRA 30805 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG soll die künftige Eigentümerin und Betreiberin der drei Windenergieanlagen in Höheinöd und Walhausen werden. Ihr Unternehmensgegenstand ist der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Verwaltung, die Stilllegung, das Repowering sowie die Veräußerung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Windenergie erzeugen, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die den zuvor genannten Geschäftszweck verfolgen.

Die wiwi Beteiligungs GmbH trägt als Komplementärin die persönliche Haftung und übt die Geschäftsführung für die Emittentin sowie die Kommanditistin Wi IPP GmbH & Co. KG aus. Die wiwi Beteiligungs GmbH verfügt über ein Stammkapital von 25.000,- Euro und ist unter dem Aktenzeichen HRB 32249 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Matthias Willenbacher.

Die Wi IPP GmbH & Co. KG ist alleinige Kommanditistin der wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG. Ihr Hauptgeschäftszweck besteht in der Beteiligung an Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben. Die Wi IPP GmbH & Co. KG ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, diesen Geschäftszweck zu fördern. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter dem Aktenzeichen HRA 30645 eingetragen. Alleiniger Kommanditist ist Matthias Willenbacher.

Anbieterin / Emittentin Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30805. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Verwaltung, die Stilllegung, das Repowering sowie die Veräußerung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Windenergie erzeugen, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die den zuvor genannten Geschäftszweck verfolgen.

Tokenbasierte Schuldverschreibung mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Die Mindestzeichnung beträgt 500,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

2.550.000,- Euro

Die Laufzeit der Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück beginnt am 01. März 2022 und endet am 31. Dezember 2031, soweit nicht zuvor eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ist.

Ein ordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Anlegers besteht nicht. Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibung aus folgenden Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen:

a) die drei Windkraftanlagen werden nicht bis zum 01. Juni 2022 von der Emittentin erworben; oder
b) die drei Windkraftanlagen werden durch leistungsstärkere Windkraftanlagen ausgetauscht.

Die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre zum valutierten Anlagebetrag zzgl. ausstehender Zinsen. Bei einer Kündigung nach dem Kündigungsgrund gem. lit. b) ist an die Anleger zusätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 100 % der Zinszahlungen, die auf die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum Ende der Laufzeit noch fällig geworden wären, zur Zahlung fällig.
Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung der nachrangigen Teilschuldverschreibungen aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt (Ziff. 9 der Anleihebedingungen).

Die Anleger der tokenbasierten Schuldverschreibung haben vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 4 % p.a. ab Einzahlung bis zum 31. Dezember 2028 und vom 01. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2031 in Höhe von 7 % p.a. bezogen auf den valutierten Anlagebetrag ("Zins"). "Valutierter Anlagebetrag" bezeichnet den vom Anleger eingezahlten und auf dem Konto der Emittentin gutgeschriebenen ursprünglichen Anlagebetrag abzüglich bereits gezahlter Teilrückzahlungen der Emittentin. Zinsen werden nach der Methode act/act berechnet. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfte Bankarbeitstag nach Ablauf einer Zinslaufs. Der erste Zinslauf endet am 31. Dezember 2022. Alle weiteren Zinsperioden beginnen am 01. Januar eines Jahres und enden am 31. Dezember desselben Jahres. Die erste Zinszahlung ist am 06. Januar 2023 fällig.

Der Anlagebetrag des Anlegers wird insgesamt zu 100% zurückgezahlt. Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre wie folgt zurückzahlen:
Rückzahlungstag (Teil-) Rückzahlung
Am 06. Januar 2023 10 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2024 15 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2025 15 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2026 15 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2027 12 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 07. Januar 2028 6 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2029 6 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2030 6 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2031 6 % des ursprünglichen Anlagebetrages
Am 08. Januar 2032 9 % des ursprünglichen Anlagebetrages

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus tokenbasierten Schuldverschreibungen erst nach den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins, Vorfälligkeitsentschädigung sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt.
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.

Der Nettoemissionserlös aus der tokenisierten Schuldverschreibung in Höhe von voraussichtlich 2.397.000,- Euro soll für die Kaufpreiszahlung von drei Windkraftanlagen bzw. der Ablösung einer etwaigen Zwischenfinanzierung zur Kaufpreiszahlung genutzt werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

DAS CHANCEN-PROFIL VON DER WINDANLEIHE PFÄLZERBERGLAND UND HUNSRÜCK

Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage basiert auf konservativ kalkulierten und relativ gut prognostizierbaren Umsatzerlösen der bereits fertiggestellten (und ans Netz angeschlossenen) Windenergieanlagen.

In den ersten vier Jahren erfolgen die Einnahmen der drei Windkraftanlagen auf Basis der fixen, gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesen ersten vier Jahren sollen bereits 55% der Anleihe zurückgezahlt werden. Die Windenergieanlagen erhalten nach ihrer Inbetriebnahme über 20 Jahre lang einen festen Preis für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Die Windenergieanlage in Walhausen wird noch bis Ende 2025 nach EEG vergütet und die beiden Anlagen in Höheinöd bis Ende 2026. Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Emittentin keinen Abnehmer für den erzeugten Strom findet. Auf der Ausgabenseite basiert die Planung auf langjährig abgeschlossenen Vollwartungsverträgen und umfangreichen Versicherungspaketen, so dass die Betriebskosten der Betreibergesellschaft auch über die Laufzeit der Kapitalanlage hinweg gut prognostiziert werden können.

Die Windenergieanlagen sind gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert. Darüber hinaus besteht mit dem Anlagenhersteller Enercon ein Vollwartungsvertrag, das sogenannte Enercon Partner Konzept (EPK). Die Laufzeit des Vollwartungsvertrags entspricht dabei der Restlaufzeit der Windenergieanlagen nach EEG-Einspeisevergütung, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit des Herstellers möglich ist. Darüber hinaus wird Enercon der wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG im Rahmen des Vollwartungsvertrages zusichern, dass die Windenergieanlagen während der Laufzeit des Vollwartungsvertrages technisch zu mindestens 97 Prozent (Walhausen) bzw. zu 95% (Höheinöd) verfügbar sind.

Die an der wi Wind & Solar 10 GmbH & Co. KG beteiligten Gesellschaften bzw. Personen verfügen über langjährige Erfahrung in der Planung, Realisierung und dem Betrieb von Windkraftanlagen. Diese Expertise wird bei der Planung, Verwaltung und der kontinuierlichen wirtschaftlichen Optimierung der Windkraftanlagen von Nutzen sein. Die technische Betriebsführung soll von einem spezialisierten Dienstleister übernommen werden, welcher der Betreibergesellschaft als kompetenter und zuverlässiger Geschäftspartner bekannt ist.

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welche Objekte die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert und erworben werden müssten. Da es sich um bestehende Anlagen handelt, entfallen zudem Bau- und Projektierungskosten.

Eine Nachschusspflicht der Kapitalgeber ist ausgeschlossen. Für den Kapitalgeber besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

DAS RISIKO-PROFIL DER WINDANLEIHE PFÄLZERBERGLAND UND HUNSRÜCK

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem digitalen Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die digitalen Wertpapiere sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Die Anleger sind verpflichtet, die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum 31. Januar 2023 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Aufgrund dessen kann der Anleger seine tokenbasierten Schuldverschreibungen nicht vor Ablauf des 31. Januar 2023 veräußern, so dass er über seine Einlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei verfügen kann. Anleger können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Ein Handel der tokenbasierten Schuldverschreibungen an einem kleinen Markt für tokenbasierte Schuldverschreibungen kann sich als illiquide oder unmöglich herausstellen.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der Anleihe (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und (Teil-)Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der Anleihe führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Nach § 49 Abs. 3 GmbHG hat die Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es zu einem Verlust des hälftigen Stammkapitals gekommen ist. Im Rahmen dieser Gesellschafterversammlung können die Gesellschafter entscheiden, ob sie die Geschäftstätigkeit gleichwohl fortsetzen und damit riskieren wollen, auch noch die zweite Hälfte des eingebrachten Kapitals aufzubrauchen. Der Anleger hat mit der Anleihe keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse. Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Anleihe verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der Anleihe ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Da es sich um eine nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, darf die Anleihe nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der Anleihe automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Die "Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück" werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen Wallets der Anleger zugeteilt. Die "Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück" sind dem Anleger nur über dessen jeweilige persönliche Wallet-Adresse ("Public Key") zugeordnet. Der sog. Public Key ist mit einem Briefkasten vergleichbar: jeder der den Public Key kennt, kann Transaktionen ("Briefe") an diesen senden. Der Private Key ist wiederum mit einem Briefkastenschlüssel vergleichbar: derjenige, der den Schlüssel hat, kann die Transaktionen ("Briefe") entgegennehmen und bei Bedarf weitersenden. Für die Nutzung der Blockchain benötigt der Nutzer einen Private Key. Der Private Key wiederum generiert einen Public Key, welcher - wie der Public Key selbst - aus einem einzigartigen Hashwert besteht. Hashwerte sind Prüfsummen, die für die Verschlüsselung von Nachrichten mit variabler Länge verwendet werden. Jeder, der den Public Key und den Private Key kennt, kann auf das Guthaben zugreifen und verwenden. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Die Emittentin kennt den Private Key eines Anlegers nicht, sie kann den Private Key weder wiederbeschaffen noch den Zugang zu den Wallets auf irgendeine andere Weise wiederherstellen oder ermöglichen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg "vergessen" wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der "Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück" und damit zu einem Totalverlust für den Anleger.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der „Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück“ entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten „Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück“ auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger überträgt, indem die „Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück“ den jeweiligen Adressen der Anleger zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der „Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück“ stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der „Windanleihe Pfälzerbergland & Hunsrück“ und damit zum Verlust der tokenbasierten Schuldverschreibungen führen.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

An den Anfang scrollen