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Mindestanlage
250 Euro
Verzinsung
2,85 % p. a. + Bonus
Laufzeit
17.10.2023
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Rendite: 2,85 % p. a.
  • Bonus: max. 0,50 % p.a. bezogen auf den Investitionsbetrag
  • Impact Score: 94/100
  • Laufzeit: bis 17.10.2023
  • Investitionszeitraum: ab 18.04., 12.00 Uhr
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Fundingziel: 500.000 Euro

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Was ist die wiwi consult Kurzanleihe?

Profitiere von einer flexiblen Geldanlage mit echt grünem Impact:

  • Die Laufzeit deiner Investition beträgt lediglich 6 Monate.
  • Mit einer Verzinsung von 2,85 % p.a. bietet die Anlage eine attraktive Alternative zu z. B. Festgeldkonten.
  • Deine Investition finanziert den Neubau von Windparks.
  • Gleichzeitig bleiben wir uns auch bei der wiwi consult Kurzanleihe treu: Die eingesammelten Gelder dienen dem Ausbau und Erhalt erneuerbarer Energien in Deutschland.

Mit dem Ausbau zahlreicher Windkraftanlagen treibt die wiwi consult die Nachhaltigkeitswende aktiv voran.

Wir zeigen dir, wie dein Geld arbeitet:

Die wiwi consult, Emittentin der wiwi consult Kurzanleihe, nutzt dein Geld, um weitere Windkraftanlagen zu finanzieren. Denn zwischen 2024 und 2028 plant die Emittentin den Bau und die Inbetriebnahme von bis zu 60 Windkraftanlagen. Bei einem Teil dieser Projekte müssen neue Umspannwerke für den Netzanschluss der Windenergieanlagen gebaut werden. Die Lieferzeiten insbesondere für große Transformatoren haben sich in den vergangenen 12 Monaten deutlich erhöht, so dass die Bestellung zwischen 24 und 30 Monate vor der Inbetriebnahme erfolgen muss. Die Nachfrage nach solchen Großkomponenten ist hoch und wird weiter steigen. Um die Projektrealisierung nicht zu verzögern, möchte sich die Emittentin Produktionskapazitäten für die Großkomponenten durch eine frühzeitige Bestellung und Anzahlung sichern. 

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neue Windkraftanlagen bis 2028

Wer ist die wiwi consult?

Die wiwi consult ist Projektentwicklerin und Dienstleisterin für dezentrale und bürgernahe Wind- und Solarenergie­-Projekte. Effizient, zuverlässig und partnerschaftlich, von der ersten Standortanalyse bis zum Betrieb: die wiwi consult deckt die gesamte Wertschöpfungskette der Erneuerbaren Energien ab.

Die Experten für Wind- und Solarenergie verfolgen bei ihrer täglichen Arbeit vor allem ein Ziel: die Energieversorgung so schnell wie möglich auf Erneuerbare Energiequellen umzustellen. Dafür konzipiert, plant und baut die wiwi consult modernste Anlagen.

Die wiwi consult ist Projektentwickler und Dienstleister für maßgeschneiderte Erneuerbare-Energien-Projekte.
Michael Böhm, Geschäftsführer wiwi consult

„Die Energieversorgung so schnell wie möglich auf erneuerbare Energiequellen umzustellen – dafür geben wir täglich unser Bestes. Wir konzipieren, planen und bauen modernste Anlagen und ernten damit die unerschöpfliche Energie von Wind und Sonne.

Michael Böhm, Geschäftsführer wiwi consult

Schon bei der Gründung im Jahr 2016 verfügte das Mainzer Unternehmen über fast 80 Jahre Windbranchen-Erfahrung. Aus anfangs fünf Partnern ist mittlerweile ein starkes Team aus rund 45 Personen geworden. Gemeinsam haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der wiwi consult schon mehr als 500 Windenergieanlagen gebaut.

Gleichzeitig möchte die wiwi consult aber als ganzheitliches Unternehmen die Menschen am Wohlstand durch die produzierte elektrische Energie teilhaben lassen. Die wiwi consult ermöglicht daher die Partizipation sowohl von institutionellen Investor/innen, aber auch ganz gezielt von Crowd-Investor/innen in der Finanzierung von Projekten.

Die wiwi consult hat bereits mehrere Crowdinvestings zusammen mit WIWIN erfolgreich umgesetzt, um die Partizipation von Bürger/innen und Bürgern zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem die Crowdinvestings Windanleihe Rheinhessen und PV Green Europe.

Deine Chancen

  • Kurze Laufzeit von 6 Monaten
  • Attraktive Anlagekonditionen mit Festverzinsung und variabler Bonuskomponente
  • Anleihekapital wird für den Ausbau von erneuerbaren Energien eingesetzt

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Deine Risiken

  • Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht)

Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Das Wertpapier „wiwi consult Kurzanleihe“ unterstützt konkret zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

WIWIN Impact Scoring

Mittelverwendung

  • Finanzierung neuer Windparks.

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin des in dieser Anlagebroschüre beschriebenen digitalen Wertpapiers „wiwi consult Crowdinvesting 2023“ (wiwi consult Kurzanleihe) ist ausschließlich die wiwi consult GmbH & Co. KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz.

Gegenstand der Emittentin ist die Entwicklung, die Finanzierung und die Errichtung von Wind- und Solarenergieprojekten. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der technischen Planung für Windenergieprojekte sowie deren Umsetzung. Des Weiteren ist Gegenstand der Emittentin der eigene Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie oder das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie betreiben, das Halten sonstiger Beteiligungen an Gesellschaften mit dem Ziel der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Planung, der Einzelhandel und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie und Telekommunikation.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“)

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

999.950,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 17.10.2023.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger sowie der Emittentin besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 17.10.2023 (einschließlich) mit 2,85 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. Der Zinslauf endet am 17.10.2023. Die Zinsen sind am fünften Bankarbeitstag nach dem 17.10.2023 („Zinszahlungstag“) zahlbar und damit am 24.10.2023 fällig. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstream für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können. „Einzahlungstag" ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin.

Sofern die Emittentin die tokenbasierten Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst („Verzugszinsen"). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen („Zinseszins") fallen nicht an und sind ausgeschlossen.

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktwerts für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind an Land zwischen April 2023 bis einschließlich September 2023 gemittelt („durchschnittlicher Monatsmarktwert“). Basis dafür sind die veröffentlichten Daten der Website https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte. Der Marktwert beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Marktwertes werden jedoch nur diejenigen Monatsmarktwerte berücksichtigt, die mindestens 3,00 ct/kWh über der gemittelten gesetzlich garantierten Einspeisevergütung der von einer Tochtergesellschaft der Emittentin betriebenen Windenergieanlagen liegen. Je nach Höhe dieses gebildeten durchschnittlichen Marktwertes erhalten die Anleger/innen rückwirkend für die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,5 % p.a. des individuellen Anlagebetrags, wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert mehr als 12 ct/kWh beträgt. Bei der Berechnung der variablen Bonuskomponente werden ausschließlich die Monatsmarktwerte von April 2023 bis einschließlich September 2023 berücksichtigt. Sofern eine variable Bonuskomponente fällig ist, wird diese jeweils fünfzehn Bankarbeitstage nach dem regulären Zinstermin am 17. Oktober 2023, mithin am 7. November 2023 zur Zahlung fällig.

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 17.10.2023 (der „Endfälligkeitstag") in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück ("qualifizierter Rangrücktritt"). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Zweck der Kapitalanlage ist die Ankaufsfinanzierung von Transformatoren für den Bau von Umspannwerken, welche für den Netzanschluss der von der Emittentin entwickelten Windparks erforderlich sind.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die wiwi consult ist ein renommiertes Projektentwicklungsunternehmen für Windenergieprojekte und seit 2016 auf dem Markt der erneuerbaren Energien aktiv mit einem starken regionalen Schwerpunkt auf Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus ist das Unternehmen in der Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen tätig. In Ergänzung zum Kernmarkt Deutschland entwickelt das Unternehmen in Kooperation mit lokalen Projektentwicklern Wind- und Photovoltaikprojekte in Chile und Italien in einer Gesamtgrößenordnung von ca. 800 Megawatt.

Das zentrale Ziel der Gesellschaft ist die regionale und dezentrale Energieversorgung aus 100 % erneuerbarer Energie. Allein das achtköpfige Führungsteam der wiwi consult bringt über 150 Jahre Branchenerfahrung aus mehr als 500 gebauten Windenergieanlagen mit. Für die Umsetzung der Projekte setzt wiwi consult auf kurze Abstimmungswege, schnelle Entscheidungen und maßgeschneiderte Lösungen. Aus dem Büro in zentraler Mainzer Lage heraus engagieren sich rund 45 Mitarbeiter für ein schnelles und effizientes Gelingen der Energiewende. Darüber hinaus ist wiwi consult ein zertifiziert klimaneutrales Unternehmen.

In Planung und Entwicklung befindliche Projekte der wiwi consult

Bis zum Jahr 2028 plant das Unternehmen den Bau und die Inbetriebnahme von über 60 Windenergieanlagen. Bei einem Teil dieser Projekte ist jetzt bereits abzusehen, dass neue Umspannwerke für den Netzanschluss der Windenergieanlagen errichtet werden müssen. Da sich die Lieferzeiten für große Transformatoren in den vergangenen zwölf Monaten deutlich erhöht haben, müssen Bestellungen für eine zeitplankonforme Lieferung zwischen 24 und 30 Monaten vor der Inbetriebnahme erfolgen. Die Nachfrage nach solchen Großkomponenten, nicht nur auf dem deutschen Markt, ist hoch und wird auf absehbare Zeit weiter steigen. Um die Realisierung der aktuell in Planung befindlichen Projekte nicht zu verzögern, möchte sich wiwi consult Produktionskapazitäten für diese Großkomponenten durch eine frühzeitige Bestellung sichern.

Hierfür sollen die Mittel aus der vorliegenden Kapitalanlage eingesetzt werden. Die Rückzahlung des Anleihekapitals sowie der Zinsen und gegebenenfalls Bonuszinsen soll planmäßig aus dem regulären Geschäftsbetrieb der wiwi consult erfolgen.

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „wiwi consult Crowdinvesting 2023“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt:

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Die wiwi consult GmbH & Co. KG (nachfolgend auch "wiwi consult" genannt) mit Sitz in Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz fungiert als Emittentin der tokenbasierten Schuldverschreibungen „wiwi consult Crowdinvesting 2023“ (nachfolgend auch "wiwi consult Kurzanleihe" genannt).

Sie ist unter HRA 42810 im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht unter anderem in der Entwicklung von Projekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie der Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Geschäftsführung der wiwi consult wird von der wiwi consult Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 43484, ausgeübt. Diese wird wiederum durch Herrn Michael Böhm vertreten.

Michael Böhm, Geschäftsführer wiwi consult
Organigramm

Als bisher größtes Projekt setzte wiwi consult in den Jahren 2017 bis 2019 ein Repowering-Vorhaben in Morbach im Hunsrück um, welches den Rückbau von 14 Altanlagen des Typs Vestas V80 inklusive vollständiger Renaturierung der alten Standorte beinhaltete. Dabei übernahm wiwi consult die Konzeptionierung und Neuplanung von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-141. Die letzte Windenergieanlage wurde erfolgreich im Dezember 2019 in Betrieb genommen. Bei dem Projekt handelt es sich zudem um den ersten Windpark in Rheinland-Pfalz, welcher mit einem System der „Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung“ (BNK) ausgerüstet ist. Mit Hilfe dieser Anlagentechnik werden die roten Hinderniswarnleuchten an den Windenergieanlagen nur dann eingeschaltet, wenn sich tatsächlich Luftverkehr in der Nähe befindet. Die von Anwohner/innen oftmals als störend empfundene Lichtimmissionen können so fast vollständig vermieden werden. Eine weitere Besonderheit des Vorhabens ist, dass es in enger Abstimmung mit der Gemeinde Morbach als echtes Bürgerenergieprojekt geplant und umgesetzt wurde.

Aktuell in der Umsetzung befindet sich das Repowering-Projekt am Standort Gau-Bickelheim mit insgesamt 18 neuen Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160. Die Gesamtleistung dieses Windparks wird nach Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2025 rund 100 Megawatt betragen.

Auswahl weiterer abgeschlossener Windkraftprojekte:

  • Windpark Schneebergerhof: Neubau von zwei Enercon E-138
    Projektentwicklung und schlüsselfertige Errichtung als Generalübernehmer
  • Windrad Olsbrücken: Neubau einer Vestas V-126
    Projektentwicklung und schlüsselfertige Errichtung als Generalübernehmer
  • Windrad Schwarzenberg: Neubau einer Enercon E-138
    Projektentwicklung und schlüsselfertige Errichtung als Generalübernehmer
  • Windpark Hornberg: Neubau von vier Enercon E-115
    Projektentwicklung und schlüsselfertige Errichtung als Generalübernehmer

Das Chancen-Profil der wiwi consult Kurzanleihe

Die vorliegende Kapitalanlage soll Anleger/innen die Möglichkeit bieten, ihr Geld für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu einem Zinssatz anzulegen, der mit der Guthabenverzinsung auf einem Festgeldkonto vergleichbar ist. Darüber hinaus wird ein Bonuszins in von Höhe 0,5 % in Aussicht gestellt, sofern der durchschnittliche Monatsmarktwert für Strom aus Windenergie an Land zwischen April und September 2023 mehr als 12,00 ct/kWh beträgt.1 Anleger/innen erhalten somit die Möglichkeit, von der aktuellen Entwicklung der Monatsmarktwerte zu profitieren.

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsmarktwertes werden nur diejenigen Monatsmarktwerte berücksichtigt, die mindestens 3,00 ct/kWh über den gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen der von den Beteiligungen der Emittentin betriebenen Windparks liegen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Monatsmarktwert für Oktober 2023 bei der Berechnung der variablen Bonuskomponente keine Berücksichtigung findet.

Die wiwi consult möchte in den kommenden Jahren über 60 Windenergieanlagen entwickeln und in Betrieb nehmen. Die dafür erforderlichen Vorarbeiten wie etwa Akquise- und Planungsleistungen sind entweder bereits abgeschlossen oder befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Die Emittentin geht davon aus, diese Projekte erfolgreich umsetzen und stabile Einnahmen aus den ersten Zahlungseingängen generieren zu können, die unter anderem zur Rückzahlung des Anleihekapitals sowie der anfallenden Zinsen und gegebenenfalls Bonuszinsen eingesetzt werden können.

Das Team der wiwi consult besteht aus spezialisierten Fachkräften, die über langjährige Erfahrung in der Akquise, Planung, Errichtung, dem Netzanschluss sowie dem Betrieb und der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen verfügen. Diese Expertise wird für den erfolgreichen Abschluss aktueller und zukünftiger Projekte von Nutzen sein und dazu beitragen, dass das Anleihekapital planmäßig an die Anleger/innen zurückgeführt werden kann.

Die eingeworbenen Mittel sollen zum Erwerb von Transformatoren für den Bau von Umspannwerken eingesetzt werden, welche für den Netzanschluss von Windenergieanlagen erforderlich sind. Mit Ihrer Investition stellen Sie sicher, dass Ihr Geld den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil der wiwi consult Kurzanleihe

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Da es sich um eine nachrangige Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, dürfen die tokenbasierten Schuldverschreibungen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche kommen.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags sowie des Verlustes der Zinsansprüche und der Ansprüche auf die etwaige variable Bonuskomponente. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.

Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die tokenbasierten Schuldverschreibungen. Eine Veräußerung der tokenbasierten Schuldverschreibungen durch den Anleger ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 17.10.2023, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Da es sich um eine nachrangige Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, dürfen die tokenbasierten Schuldverschreibungen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche kommen.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der Anleihe (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung, etwaige variable Bonuskomponente und (Teil-)Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der Anleihe führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Anleihe verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der Anleihe ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags und des Verlustes aller Zahlungsansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen für den Anleger zur Folge.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Impact Scoring wiwi consult crowdinvesting 2023

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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