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Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Solaris Power AG, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121764. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Der Gesellschaftszweck der Emittentin ist die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf eigenen und fremden Dächern, die Vermarktung der erzeugten Energie, die Vermietung von Anlagevermögen und Beteiligung an fremden Unternehmen.

Digitale Schuldverschreibungen „Solaris Wachstumsfinanzierung“

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

999.950,00 Euro

Die Laufzeit der digitalen Schuldverschreibungen beginnt am 18. Februar 2022 und endet am 30. Juni 2027.

Es besteht für die Emittentin das Recht einer ordentlichen Kündigung zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2024. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Rückzahlung der digitalen Schuldverschreibungen erfolgt bei einer Kündigung durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 50% der ausstehenden Zinszahlungen des Nennbetrags am fünften Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung.

Die Anleger der digitalen Schuldverschreibungen „Solaris Wachstumsfinanzierung“ haben ab Einzahlung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 7 % p. a. bis einschließlich 30. Juni 2027 bzw. bis zu dem Tag der Wirksamkeit einer Kündigung. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfte Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufs. Zinsläufe enden zum 30. Juni eines jeden Jahres, erstmals am 30. Juni 2023. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für den Anleger ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der digitalen Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher vom Anleger nicht zu zahlen.

Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind die digitalen Schuldverschreibungen am Umsatz beteiligt. Bei einem Umsatz von 10 bis kleiner 25 Millionen € erhalten Anleger für das Geschäftsjahr einen Bonuszins von 2 % zusätzlich, bei einem Umsatz von 25 Millionen bis kleiner 50 Millionen € erhalten Anleger 5 % Bonuszins zusätzlich, ab einem Umsatz von 50 Millionen € erhalten Anleger 7 % Bonuszins. Ebenfalls erfolgt eine Beteiligung an einem Exit, sofern dieser während der Laufzeit der digitalen Schuldverschreibungen erfolgt.

Die Emittentin wird die digitalen Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit, mithin am 07. Juli 2027, unbar durch Überweisung auf ein Konto des Anlegers zum Nennbetrag zurückzahlen, bzw. am fünften Bankarbeitstag nach dem Tag der Wirksamkeit der Kündigung. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der digitalen Schuldverschreibungen.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus der digitalen Schuldverschreibung erst nach den nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Der Nettoemissionserlös der digitalen Schuldverschreibungen dient der Umsetzung der unternehmerischen Wachstumsstrategie.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die digitalen Schuldverschreibungen enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den digitalen Schuldverschreibungen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

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