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Die Kapitalanlage im Überblick

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Winade Getränke GmbH, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33092. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Der Gesellschaftszweck der Emittentin ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von alkoholfreien Getränken auf Weinbasis.

Digitale Schuldverschreibung „Wachstumsfinanzierung Winade – alkoholfreie Bioweinerfrischung“

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

500.000 Euro.

Die Laufzeit der digitalen Schuldverschreibungen beginnt am 28. November 2021 und endet am 31.Dezember 2026.

Es besteht für die Emittentin das Recht einer ordentlichen Kündigung zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2024. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Rückzahlung der digitalen Schuldverschreibungen erfolgt bei einer Kündigung durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 75% der ausstehenden Zinszahlungen des Nennbetrags am fünften Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung.

Die Anleger der digitalen Schuldverschreibungen „Wachstumsfinanzierung Winade – alkoholfreie Bioweinerfrischung“ haben ab Einzahlung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 7 % p. a. bis einschließlich 31. Dezember 2026. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfte Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufs. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für den Anleger ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der digitalen Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher vom Anleger nicht zu zahlen.

Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind die digitalen Schuldverschreibungen quotal (anteilig mit anderen gewinnberechtigten Kapitalien) an 10 % des EBIT der Emittentin beteiligt.
Ebenfalls erfolgt eine Beteiligung an einem Exit, sofern dieser während der Laufzeit der digitalen Schuldverschreibungen erfolgt.

Die Emittentin wird die digitalen Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit, mithin am 08. Januar 2027, unbar durch Überweisung auf ein Konto des Anlegers zum Nennbetrag zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der digitalen Schuldverschreibungen.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus der digitalen Schuldverschreibung erst nach den nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Der Nettoemissionserlös der digitalen Schuldverschreibungen dient der Refinanzierung bestehender Darlehen und der Umsetzung der unternehmerischen Wachstumsstrategie.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die digitalen Schuldverschreibungen enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den digitalen Schuldverschreibungen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

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