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Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die WIWIN GmbH, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33266. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist unter anderem die Vermittlung von Geld- und Vermögensanlagen – insbesondere aber nicht abschließend – Anleihen, Genussscheine und Direktbeteiligungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und ökologisch orientierten Produkten an Anleger/innen.

Tokenbasierte Schuldverschreibung „WIWIN Wachstumsfinanzierung“

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

999.950 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen beginnt am 10. Februar 2022 und endet am 30. Juni 2027.

Die Anleger/innen der tokenbasierten Schuldverschreibungen „WIWIN Wachstumsfinanzierung“ haben ab Einzahlung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. bis einschließlich 30. Juni 2027. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfte Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufs. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für die Anleger/innen ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der tokenbasierten Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher von Anleger/innen nicht zu zahlen.

Ab dem Geschäftsjahr 2022 sind die tokenbasierten Schuldverschreibungen quotal an 1,7 % des EBIT der Emittentin beteiligt. Ebenfalls erfolgt eine Beteiligung an 50 % eines Netto-Erlöses aus einem Exit abzüglich der Kosten und möglicher Liquidationspräferenzen, sofern dieser während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt.

Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit, mithin am 07. Juli 2027, unbar durch Überweisung auf ein Konto der Anleger/innen zum Nennbetrag zurückzahlen.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus der tokenbasierten Schuldverschreibung erst nach den nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Der Nettoemissionserlös der tokenbasierten Schuldverschreibungen dient der Umsetzung der unternehmerischen Wachstumsstrategie.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung der Anleger/innen ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

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