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Sie möchten wissen, wie unser Investitionsprozess funktioniert?

Hier finden Sie alle Informationen:

Allgemeine Fragen

Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Hierbei beteiligen sich viele Privatanleger/innen (die Crowd) mit relativ kleinen Beträgen an einem gemeinsamen Investment bzw. Projekt. Die Anleger/innen werden dabei entweder am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt oder erhalten eine Festverzinsung.

Wir sind für Sie per E-Mail, Chat und telefonisch erreichbar.

Montag bis Freitag
8:00–18:00 Uhr

Kontakt
Telefon: 06131/9714-0
E-Mail: info@wiwin.de

Gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente ist WIWIN verpflichtet, alle Gespräche aufzuzeichnen, die sich auf „Geschäfte und die Erbringung von Dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen“ (Art. 16 Abs. 7 der Richtlinie). Diese Anforderungen, die nicht zuletzt dem Schutz der Verbraucher dienen, setzt WIWIN durch die automatische Aufzeichnung eingehender Telefonate und im Einzelfall die Aufzeichnung ausgehender Telefonate um. Gerne können Sie sich in einem Gespräch mit unseren Mitarbeitern über die Details informieren – sprechen Sie uns einfach an. 

Die maximal erwartete Verzinsung ist ein als realistisch eingeschätztes Szenario für ein aktuell investierbares oder laufendes Projekt, inklusive Bonuszins. Prognosen sind kein zuverlässiger Hinweis für die künftige Wertentwicklung.

Vor Ihrer Investition

Bei WIWIN kann investieren, wer seinen Wohnsitz oder Gesellschaftssitz im Europäischen Wirtschaftsraum und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Hiervon ausgenommen sind politisch exponierte Personen, US-Bürger und Ehepaare. 

Ihre Investition bei WIWIN ist für Sie als Anleger/in grundsätzlich kostenfrei. Für Sie selbst fallen keine Ausgabeaufschläge, keine Verwaltungsgebühren und keine Servicepauschalen an.

Die Entscheidung, in welches Produkt Sie investieren wollen, liegt ganz bei Ihnen. Es werden auf unserer Seite nur Vorhaben mit einem nachhaltigen Hintergrund zugelassen. Zudem muss das Geschäftsmodell absolut nachvollziehbar, ausgereift und erfolgsversprechend sein. Wir empfehlen Ihnen, nur in Projekte zu investieren, deren Geschäftsmodell Sie persönlich nachvollziehen können. Investieren Sie nicht in Produkte, die für Sie nicht verständlich sind. 

Die Höhe der Verzinsung ist abhängig vom jeweiligen Produkt und liegt in der Regel zwischen drei und sieben Prozent. Teilweise werden auch erfolgsabhängige Zinsbausteine und andere variable Rückzahlungen angeboten. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf den Produktseiten. 

Bei WIWIN können Sie teilweise bereits ab 100 Euro in nachhaltige Kapitalanlagen investieren. Die Höchstsumme für eine Investition hängt vom konkreten Produkt ab. In der Regel beträgt sie 25.000 Euro. Die genaue Mindest- und Maximalzeichnungssumme können Sie auf der jeweiligen Produktseite erfahren. 

Die Vertriebsphase variiert von Produkt zu Produkt. Sie endet automatisch, wenn das Volumen des Crowdinvestings erreicht ist. Zudem wird durch die Emittentin ein offizielles Vertriebsende festgelegt. Genaue Informationen zur Zeichnungsphase des Produkts finden sie auf der entsprechenden Produktseite. 

Bei unseren Angeboten handelt es sich um Kapitalmarktprodukte, die nicht von der Einlagensicherung abgedeckt sind. 

Während Ihrer Investition

Als Finanzdienstleister sind wir laut Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten einzuhalten und interne Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern bzw. zu erkennen. Zu den Sorgfaltspflichten gehört es, die Identität unserer Vertragspartner/innen und Anleger/innen festzustellen und zu überprüfen. 

Während Ihrer ersten Investition werden Sie aufgefordert, Ihre Identität über das POSTIDENT-Verfahren zu verifizieren. Sie können sich sowohl online als auch offline in einer der Post-Filialen identifizieren lassen. Sollte es zu Verzögerungen bei der Identifizierung kommen, können Sie diese auch später durchführen. Sofern Sie den Zeichnungsprozess durch das Klicken des Buttons „Verbindlich investieren“ abgeschlossen haben, ist Ihre Investition registriert und platziert.

Investitionen bei WIWIN sind für Sie als Privatanleger/in grundsätzlich kostenfrei. Das Dokument „Kosten und Zuwendungen“ bezieht sich auf die Vergütungsstruktur, die WIWIN mit der Emittentin vereinbart hat. Für Sie selbst fallen keine Ausgabeaufschläge, keine Verwaltungsgebühren, keine Servicepauschalen oder ähnliches an. Die entstehenden Kosten trägt die Emittentin für Sie.

Während des Investitionsprozess werden Sie aufgefordert, Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen im Investitionsbereich zu machen. Diese Angaben sind freiwillig und werden automatisiert ausgewertet. Das Ergebnis der Prüfung hilft bei der Einschätzung, ob Sie das mit der Kapitalanlage verbundene Risiko richtig beurteilen können. Unabhängig davon können Sie sich anschließend entscheiden, die Investition fortzuführen oder sie abzubrechen. Es erfolgt keine Prüfung Ihrer Person und Ihre Daten werden nicht weitergereicht.

Nach Abschluss des Investitionsprozesses prüft die Emittentin Ihre Investitionsanfrage. Dies kann unter Umständen bis zu zwei Werktage dauern, je nach Vertragsvolumen. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail einen Link zum Kundenportal. Dort finden Sie alle Zahlungsdetails und können die Überweisung des Investitionsbetrages vornehmen.

Nein, wir benötigen immer eine natürliche Person als Handelnden (Zeichner), die auch alle erforderlichen Angaben macht. Es ist aber möglich, für den Ehepartner eine Vollmacht über den Tod hinaus zu geben. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte auch nach Geldwäschegesetz identifiziert werden. Laden Sie bitte zunächst das Vollmacht-Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es uns zu. Bitte wenden Sie sich anschließend zur Identifikation an unseren Investor Support (Kontakt). 

WIWIN ist ein vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und wird bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten unter der Haftung der Effecta GmbH, Florstadt, tätig. Als sogenannter Erfüllungsgehilfe steht WIWIN somit unter der strengen Aufsicht der Effecta GmbH. Als Anleger beauftragen Sie formal die Effecta GmbH mit der Vermittlung der auf wiwin.de angebotenen Kapitalmarktprodukte. Sowohl die gesamte Abwicklung als auch die Kommunikation läuft über WIWIN als Ihrem unmittelbaren Ansprechpartner. 

Solange das Produkt bei WIWIN angeboten wird, kann investiert werden – auch mehrfach. Bei manchen Produkten gibt es aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Einzelanlegerbegrenzung auf 25.000 Euro, so dass in diesen Fällen kein höherer Anlagebetrag investiert werden kann. 

Nach Ihrer Investition

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags (Annahme durch die Emittentin). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per E-Mail an info@wiwin.de.

Zur Änderung Ihrer Bankverbindung füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden Sie uns das unterschriebene Dokument einfach per Mail  oder Briefpost zurück. Anschließend ändern wir Ihre Bankverbindung schnellstmöglich ab.
Download Formular zur Änderung der Bankverbindung

Ja, Sie können Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungs-Bescheinigung direkt online im Rahmen Ihres Investments hinterlegen. Bei WIWIN werden zukünftig alle Kapitalerträge netto, also unter Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ausgezahlt. 

Bei unseren Projekten handelt es sich üblicherweise um festverzinsliche Investments mit laufenden Ausschüttungen und endfälliger Tilgung. Die laufenden Ausschüttungen erhalten Sie dann zum jeweiligen Zinstermin und die Tilgung zum Laufzeitende.

Der Anspruch auf eine Gutschrift besteht erst nach erfolgreichem Geldeingang auf dem Konto des Emittenten und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Informationen zum Auszahlungstermin bzw. Auszahlungszeitraum Ihrer Gutschrift finden Sie auf der Gutschriftbestätigung in Ihrem Kundenportal. 

Die Laufzeit der über WIWIN angebotenen Kapitalanlagen ist sehr unterschiedlich. Manche Angebote haben mit ca. drei Jahren eine recht kurze Laufzeit. Andere Angebote, insb. im Bereich erneuerbare Energien laufen weit über 10 Jahre. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Beteiligungen an Dritte zu verkaufen, jedoch gibt es hierfür aktuell noch keinen geregelten Marktplatz, sodass Sie selbst einen Käufer finden müssten.

Aus diesem Grund sollten Sie nur Beträge investieren, auf die Sie für die jeweilige Laufzeit der Kapitalanlage nicht angewiesen sind. 

Ihre Investition tätigen Sie immer direkt in das von Ihnen ausgewählte Produkt. Das investierte Kapital steht somit immer dem Projektinhaber (Emittenten) zur Verfügung. Es verbleibt nicht bei WIWIN. Deshalb ist es nicht möglich, bereits investiertes Kapital im Nachhinein in ein anderes Produkt zu übertragen. Während der Laufzeit erhalten Sie Ihre Zinsen bzw. sonstige Ausschüttungen und je nach Produktstrukturierung über die Laufzeit verteilte oder endfällige Tilgungszahlungen. Anschließend stehen die Mittel wieder zur Verfügung und können in andere Anlageprodukte investiert werden.  Natürlich können Sie auch zur gleichen Zeit Investitionen in mehrere Projekte tätigen, wodurch Sie ihr persönliches Risiko streuen. 

Digitale Wertpapiere

Bei klassischen Wertpapieren sind bei jeder Transaktion viele zwischengeschaltete Instanzen wie Depotbanken involviert. Diese verlangen Gebühren und kommunizieren nur untereinander und nicht mit Dritten wie WIWIN. Im Gegensatz zu klassischen Wertpapieren fallen bei digitalen Wertpapieren diese Instanzen weg. Mit Hilfe der Blockchain-Technologie können Investor/innen und Emittenten direkt miteinander kommunizieren und Transaktionen abwickeln.

Anders als bei klassischen Wertpapieren benötigen die Investor/innen außerdem kein Wertpapierdepot. Stattdessen wird hier ein digitales Schließfach (auch Wallet) benötigt, welches WIWIN seinen Nutzer/innen kostenfrei zur Verfügung stellt. Alle Informationen sowie die Möglichkeit, Transaktionen auszuführen, stehen im WIWIN-Kundenportal gesammelt zur Verfügung.

Digitale Wertpapiere bei WIWIN bieten den Anleger/innen somit geringere Kosten sowie verkürzte Transaktionszeiten und dadurch verschlankte Prozesse, die weniger Ressourcen binden als herkömmliche Anlagemöglichkeiten.

Eines der bekanntesten Anwendungsbeispiele für die Blockchain-Technologie ist Kryptowährungen wie Bitcoin. Diese basieren meist auf sehr alten Blockchain: Durch den sogenannten „Proof of Work“-Mechanismus ist die Abwicklung von Transaktionen hier sehr aufwendig, ineffizient und somit energieintensiv.

Aus diesem Grund setzen wir bei WIWIN auf modernste Blockchains, die den effizienten „Proof of Stake“-Mechanismus nutzen. Hier ist der Energieverbrauch zur Abwicklung von Transaktionen im Vergleich zu alten Blockchains vernachlässigbar gering. Blockchain und Nachhaltigkeit schließen sich also nicht gegenseitig aus.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen diesen Blogartikel, in dem die Vorteile, Funktionsweise sowie die beiden verschiedenen Mechanismen der Blockchain erläutert werden.

Bei digitalen Wertpapieren kann auf viele zwischengeschaltete Instanzen verzichtet werden. Dadurch entfallen Kosten und wir können die Ersparnis in Form attraktiverer Finanzprodukte an Sie weiterreichen. Darüber hinaus können Sie Ihre Investments vollständig im WIWIN-Kundenportal verwalten. Perspektivisch wollen wir außerdem einen Handelsplatz einführen, so dass Sie Ihre Investitionen zukünftig auch bereits vor Ende der Laufzeit verkaufen bzw. in attraktive laufende Vorhaben investieren können.

Diese Risiken treten nur auf, wenn ein bestehendes Wallet genutzt wird und dieses Wallet nicht kompatibel mit dem digitalen Wertpapier ist. Bei einer Verwahrlösung, die über WIWIN ausgewählt werden kann (z.B. in Form der Safekeeping-App), ist die Kompatibilität sichergestellt.

 

Zur Aufbewahrung der digitalen Wertpapiere wird ein Wallet benötigt. Dabei kann man das Wallet als digitales Gegenstück zu einem klassischen Bankdepot verstehen, sozusagen ein digitales Schließfach. WIWIN stellt allen Anlegern eine externe technische Lösung in Form der Safekeeping-App zur Verfügung. So wird das eigentliche Wallet im Hintergrund auf dem Smartphone angelegt und die Anleger können ihre Wertpapiere direkt über das WIWIN-Kundenportal verwalten.

 

Im Falle der Safekeeping-App wird der Private Key auf dem verwendeten mobilen Endgerät sicher aufbewahrt.

 

Die WIWIN Safekeeping-App ist ein technisch sehr sicherer Ort zur Aufbewahrung des Private Key. Die Anleger müssen lediglich sicherstellen, dass sie Unbefugten keinen Zugang zu ihrem mobilen Endgerät, der App und zum Kundenportal ermöglichen.

Sollte das mobile Endgerät verloren gehen, können die Anleger den Private-Key mit Hilfe der Wortliste auf ein neues mobiles Endgerät übertragen. Wenden Sie sich dazu einfach an den WIWIN-Support, um die nächsten Schritte zu erfahren. Teilen Sie die Wortliste mit keiner Person auch nicht dem Team von WIWIN.

Allein der Verlust des Private Key führt nicht dazu, dass keine Zins- oder Tilgungszahlungen mehr erfolgen. Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen dabei auf das bei WIWIN hinterlegte Bankkonto. Sollten unbefugte Zugang zu dem Private Key erhalten, ist es möglich, dass diese Personen die digitalen Wertpapiere übertragen und auch eine neue Kontoverbindung hinterlegen. Diese Person müsste sich jedoch bei WIWIN identifizieren, so dass Betrüger nicht anonym bleiben.

Es gibt keine Haftungsansprüche bei Hackerangriffen.

Alle Zahlungen der Wertpapiere erfolgen gemäß den Bedingungen des Finanzproduktes in Euro.

 

Mit den Zugangsdaten zum WIWIN-Konto, zum Mobiltelefon und zur Safekeeping-App können die Wertpapiere normal übertragen werden.

 

Die Wertpapiere können über das Kundenportal auf andere Personen übertragen werden. Dabei kann es bei den verschiedenen Wertpapieren zusätzlich noch weitere Einschränkungen geben. Bei WIWIN ist es beispielsweise üblich, dass die Wertpapiere eine Sperrfrist beinhalten. Darüber hinaus ist für den Empfang der Wertpapiere meist ein WIWIN-Konto notwendig. Die empfangende Person muss sich dazu lediglich ein WIWIN-Konto anlegen. Dabei gelten die AGB von WIWIN und die Person muss unter anderem volljährig sein.

 

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