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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
8,00 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.09.2030
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 8,36 %* p. a. (inkl. 8,00 % p. a. Festzins + Bonus)
  • Laufzeit: bis 30.09.2030
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 3.000.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 30. September und 31. März

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Das Unternehmen

Die AREAM Group ist seit ihrer Gründung im Jahr 2005 ausschließlich im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig – als Fund- und Asset-Manager, Projektentwickler und Betreiber. Ihr Geschäftsmodell | basiert auf einem klar ökologisch orientierten Nachhaltigkeitsansatz: Ziel ist es, künftigen Generationen eine intakte Umwelt mit ungeminderten Ressourcen zu hinterlassen. Die Aream Solar Finance GmbH wird die Nettoemissionserlöse ausschließlich zur Finanzierung von nachhaltigen Projektentwicklungen im Bereich der Solarenergie verwenden. Investitionen in Erneuerbare Energien setzen grundsätzlich eine umfassende Prüfung von Umwelt-, Genehmigungs- und Sozialaspekten voraus.

Die Aream Solar Finance GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AREAM Group SE und wurde mit dem Ziel gegründet, Projektentwicklungen im Bereich erneuerbare Energien zu finanzieren. Der Unternehmenszweck besteht in der Finanzierung und Weiterentwicklung von Photovoltaik-Projekten im Bereich Freiflächen- und Agri-PV. Dies erfolgt über Kredit- und Eigenkapitalstrukturen zur Entwicklung von Solarprojekten, die anschließend im Ready-to-Build-Status verkauft werden. Die Hauptfunktion der Emittentin ist die Finanzierung der Projektentwicklung, die von der Schwestergesellschaft AREAM Advisory GmbH durchgeführt wird.

Solarpark Beerwalde der AREAM Gruppe

Die Projekte

Die Emittentin plant, die Emissionserlöse für die Finanzierung von Projektentwicklungskosten (Projekterwerb, Personal, Grundstücke/ Nutzungsrechte, Planungskosten, Gutachten, Genehmigungen, Steuern etc.) bei Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher zu verwenden. Insbesondere ist vorgesehen, die Emissionserlöse zur Weiterentwicklung der von der AREAM Group erworbenen, vorentwickelten Projekte in Norddeutschland sowie für weitere Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland einzusetzen. Die weiteren Projektentwicklungskosten würden im Wesentlichen aufgrund von Meilensteinzahlungen an die AREAM Advisory GmbH auf Basis eines Projektentwicklungsvertrages geleistet.

Die Projekte werden entweder zunächst bei der Emittentin weiterentwickelt, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in Gesellschaften überführt zu werden, an denen die Emittentin bis zur endgültigen Veräußerung zumindest mehrheitlich beteiligt bleibt. Alternativ ist es möglich, dass – wie im Fall des erworbenen Projektes – Projektgesellschaften mit vorentwickelten Projekten erworben werden, sodass die weitere Projektentwicklung innerhalb dieser Gesellschaften erfolgt. Soweit die Projektentwicklung über Tochtergesellschaften der Emittentin erfolgt, stellt die Emittentin diesen Gesellschaften die erforderliche Finanzierung aus den Emissionserlösen in Form von Darlehen, aber auch als statuarisches Eigenkapital oder als Einzahlung in eine Kapitalrücklage zur Verfügung.

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AREAM - Rene Kautz

„Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie.“

René Kautz, Geschäftsführer der Aream Solar Finance GmbH

Deine Chancen

  • Anleihekapital wird für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt
  • Keine Nachschusspflicht der Kapitalgeber/innen
  • Keine Nachrangigkeit
  • Chancen durch vertraglich gesicherte Projektabsicherung
  • Zugriffsrechte schaffen Wettbewerbsvorteil

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Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Mittelverwendung

Die Emittentin beabsichtigt, den nach Abzug der Emissionskosten für die Finanzierung von Projektentwicklungskosten (Projekterwerb, Personal, Grundstücke/Nutzungsrechte, Planungskosten, Gutachten, Genehmigungen, Steuern etc.) in Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland zu verwenden. Insbesondere ist geplant, die Emissionserlöse zur Finanzierung der Weiterentwicklung zweier von der der AREAM Group erworbenen vorentwickelten Projekte in Sachsen-Anhalt.

Die Mittelverwendung erfolgt im Einklang mit dem Green Bond Framework der Emittentin sowie auf Grundlage der Green Bond Principles (GBP), herausgegeben von der International Capital Market Association (ICMA). Diese freiwilligen Leitlinien definieren Standards für die Emission von grünen Anleihen und fördern Transparenz, Integrität und Glaubwürdigkeit im Green-Bond-Markt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bislang keine einheitliche rechtliche Definition für „grüne Investments“ besteht und ein allgemeiner Marktkonsens hierzu noch im Entstehen ist.

Kernbestandteile der GBP sind:

  1. Verwendung der Emissionserlöse (Use of Proceeds)
  2. Projektbewertung und -auswahl (Project Evaluation & Selection)
  3. Management der Emissionserlöse (Management of Proceeds)
  4. Berichterstattung (Reporting)

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Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „AREAM Green Bond digital“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen. Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt:

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie:
Der AREAM Green Bond digital trägt zur nachhaltigen Energieversorgung bei, indem er Investitionen in Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Projekte ermöglicht. Diese fördern den Ausbau erneuerbarer Energien und leisten einen Beitrag zur sicheren, bezahlbaren und sauberen Stromerzeugung.

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz:
Durch die Finanzierung emissionsfreier Energiequellen unterstützt der AREAM Green Bond digital aktiv den Klimaschutz. Die Reduzierung fossiler Brennstoffe senkt CO₂-Emissionen nachhaltig und trägt zur Erreichung der globalen Klimaziele bei.

SDG7 2
UN-SDG 13

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Aream Solar Finance GmbH, Kesselstraße 3, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101778. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten, die Finanzierung und die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften im Bereich der Erneuerbaren Energien, auch unter Übernahme deren Geschäftsführung.

(2) Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapieres nach dem eWpG.

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro, maximal sind pro Person/ Legaleinheit 25.000 Euro möglich.

3.000.000,- Euro

Die Laufzeit der digitalen Schuldverschreibungen endet am 30.09.2030, soweit nicht zuvor eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt ist.

Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum 31.03.2027 („Kündigungszeitpunkt-2027“) zu kündigen („Kündigung 2027“) sowie mit einer Frist von vier Wochen zum 31.03.2028 („Kündigungszeitpunkt-2028“) zu kündigen („Kündigung 2028“). Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt im Falle einer Kündigung 2027 in Höhe von 102 % des Nennbetrags zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen sowie im Falle einer Kündigung 2028 in Höhe von 101 % des Nennbetrags zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen. Im Fall einer Kündigung 2027 oder Kündigung 2028 sind Rückzahlung, Zinsen sowie eine etwaige variable Bonuskomponente für das vorangegangene Geschäftsjahr am fünften Bankarbeitstag nach dem jeweiligen Kündigungszeitpunkt fällig. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass für das Geschäftsjahr, in dem die Kündigung erklärt wurde, keine variable Bonuskomponente anfällt.

Ab dem ersten Bankarbeitstag, der auf den Einzahlungstag folgt, verzinst sich der jeweils ausstehende Nennbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 8,0 % bis einschließlich 30.09.2030. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act. Diese Zinsen sind halbjährlich nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 31.03 und 30.09 eines Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für den/die Anleger/in ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der digitalen Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher vom/von der Anleger/in nicht zu zahlen.

Zudem erhalten die Anleihegläubiger rückwirkend für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 (jeweils einschließlich) jeweils eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5 % p.a. in Abhängigkeit des von der Emittentin in dem jeweiligen Geschäftsjahr generierten Umsatzes, die sich wie folgt berechnet:

Die Anleihegläubiger erhalten

  • ab einem Umsatz von EUR 10,5 Mio. (einschließlich) im Geschäftsjahr 2025 eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5% p.a. des jeweiligen Nennbetrags („variable Bonuskomponente 2025“),
  • ab einem Umsatz von EUR 13 Mio. (einschließlich) im Geschäftsjahr 2026 eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5% p.a.  des jeweiligen Nennbetrags („variable Bonuskomponente 2026“),
  • ab einem Umsatz von EUR 15 Mio. (einschließlich) im Geschäftsjahr 2027 eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5% p.a. des jeweiligen Nennbetrags („variable Bonuskomponente 2027“),
  • ab einem Umsatz von EUR 15 Mio. (einschließlich) im Geschäftsjahr 2028 eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5% des jeweiligen Nennbetrags („variable Bonuskomponente 2028“),
  • ab einem Umsatz von EUR 17.5 Mio. (einschließlich) im Geschäftsjahr 2029 eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5% des jeweiligen Nennbetrags („variable Bonuskomponente 2029“)

(die „variable Bonuskomponente“).

Als Berechnungsgrundlage für die variable Bonuskomponente dient der im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss der Emittentin. Eine Addition von Umsätzen unterschiedlicher Geschäftsjahre erfolgt nicht.

Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt, ist diese nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.09. des Jahres, das auf das Erreichen der Umsatzschwelle folgt (jeweils ein „Zinszahlungstag-variabel“) zahlbar.

Die Emittentin wird die digitalen Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit, mithin am 08.10.2030, unbar durch Überweisung auf ein Konto des/r Anleger/in zum Nennbetrag zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der digitalen Schuldverschreibungen.

Die digitalen Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang untereinander und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, soweit bestimmte zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.

Zweck der Kapitalanlage ist die Finanzierung von Projektentwicklungskosten (Projekterwerb, Personal, Grundstücke/Nutzungsrechte, Planungskosten, Gutachten, Genehmigungen, Steuern etc.) in Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers/der Anlegerin ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die Emittentin

Die Aream Solar Finance GmbH wurde zunächst als Vorratsgesellschaft am 26. Juli 2023 gegründete und am 21. August 2023 im Handelsregister eingetragen. Im Dezember 2023 wurde sie unter Änderung der Satzung von der AREAM Group SE übernommen. Im März 2024 erwarb die Emittentin aus der AREAM Group eine Kommanditgesellschaft, die die Projektrechte für ein 70-MWp-Projekt in Norddeutschland hält. Der Kaufpreis in Höhe von 1,4 Mio. Euro wurde von der AREAM Group SE durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage bereitgestellt.

Unternehmensstruktur der AREAM Group

Aufbau der AREAM Group

Die Muttergesellschaft der Emittentin, die AREAM Group SE, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB 96271, mit dem Unternehmensgegenstand der Verwaltung eigenen Vermögens, der Erbringung von Beratungsleistungen aller Art gegenüber Dritten und der Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten bei anderen Gesellschaften, hält 100 % der Anteile an der Emittentin Aream Solar Finance GmbH und deren Schwestergesellschaften.

AREAM Group

AREAM wurde 2005 gegründet und ist ein spezialisierter Investment- und Asset-Manager im Bereich Erneuerbare-Energien-Infrastruktur.

Die Tätigkeit der AREAM Group verteilt sich auf drei Bereiche:

  1. Fund- und Asset-Management. AREAM gehört mit mehr als 2,5 Milliarden Euro Transaktionsvolumen zu den führenden Asset-Managern in diesem Markt und trägt so dazu bei, dass die Energieversorgung sauberer wird.
  2. Projektentwicklung. Seit 2009 ist AREAM in der Projektentwicklung von Wind- und Solarprojekten aktiv. Seit 2019 ist der Bereich Projektentwicklung bei der AREAM Advisory GmbH gebündelt, die auch die Projektentwicklungen für die Emittentin als Schwestergesellschaft durchführt.
  3. Operations-/Energy-Management. Der Anlagenbestand in Europa mit einer Gesamtkapazität von rund 260 MWp, verteilt auf 28 Solar- und Windparks in Deutschland und Italien, generiert einen Stromumsatz von ca. 68,5 Mio. Euro pro Jahr und produziert seit 2011 4 TWh Strom. Dadurch konnten bereits rund 3 Mio. t CO2 eingespart werden.

Durch diese drei sich ergänzenden Bereiche bietet die AREAM Group Investoren und Industriekunden die gesamte Wertschöpfungskette für Erneuerbare-Energien-Investments.

Die AREAM Group beschäftigt knapp 50 Mitarbeiter, darunter 40 Experten für Erneuerbare Energien mit Erfahrung in den Bereichen Eigenkapitalbeschaffung, Transaktionen, Finanzierung sowie kaufmännische und technische Verwaltung. Das Team besitzt insgesamt mehr als 3,5 Mrd. € Investitionserfahrung und ca. 4 Mrd. € Projektfinanzierungserfahrung in 10 Ländern im Bereich der Erneuerbaren Energien.

Für das Geschäftsfeld der Emittentin, die Projektentwicklung, sind zwei Schwestergesellschaften von besonderer Bedeutung:

AREAM Advisory GmbH

Seit 2009 engagiert sich AREAM in der Projektentwicklung von Wind- und Solarprojekten, wobei seit 2019 alle Aktivitäten in diesem Bereich bei der AREAM Advisory GmbH konzentriert sind. Das Team, bestehend aus den drei Geschäftsführern Christian Schnaidt, Jörn Preuth und Fabian Pramel, bringt umfassende Erfahrung sowohl auf dem deutschen als auch auf dem internationalen Markt mit. Ihre Expertise umfasst das gesamte Spektrum der Projektentwicklung – von der Planaufstellung über die Genehmigung und den Bau bis hin zu der Finanzierung und dem Betrieb von Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Ergänzt wird das Führungstrio durch 15 Mitarbeiter, die Spezialkenntnisse in den Bereichen Standorteignungsprüfung, Project Sourcing, Project Management, Netzanschluss, PV-Anlagen- und Layout-Planung sowie grafische Visualisierungen einbringen. Das Team betreut derzeit eine beeindruckende Projektpipeline mit mehr als 1.000 MWp.

Die aktuelle Projektentwicklungspipeline verteilt sich in Deutschland wie folgt. Die Projekte sind entweder mit Aufstellungsbeschluss oder unmittelbar vor Aufstellungsbeschluss. Die Angaben zu dem erwarteten Ready-to-build-Status beruhen auf Annahmen, diese sind aber im Wesentlichen von Dritten abhängig. Da die Angaben für den Geschäftsbetrieb der Emittentin abgesehen von dem erworbenen Projekt wirtschaftlich nicht von Bedeutung sind, würden Änderungen in diesem Bereich auch nicht während der Emission per Nachtrag aktualisiert. Es handelt sich somit bei der Prognose um eine Momentaufnahme.

Prognose Projektentwicklungspipeline

AREAM GmbH

Der Unternehmensgegenstand der AREAM GmbH liegt in der Entwicklung und dem Management von Projekten und Anlagen zur Erzeugung nachhaltiger Energien. Dazu gehören insbesondere, aber nicht abschließend die Beratung in der Entwicklung sowie die Beratung beim Ver- oder Ankauf solcher Projekte oder Anlagen inklusive Finanzierungsberatung weltweit. Die AREAM GmbH übernimmt das Management des IPP-Portfolios von AREAM und des verwalteten Vermögens Dritter sowie Finanzierungs- und Ankaufsberatung für AREAM und Dritte.

Vorstellung der Geschäftsführung und Key Personas

René Kautz, Geschäftsführer Aream Solar Finance GmbH

Managing Director / Aream Solar Finance GmbH und AREAM GmbH René Kautz hat bei der Finanzierung Erneuerbarer Energien seit 2010 weit über 20 komplexe Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro begleitet. Internationale Expertise erwarb sich René Kautz durch die Umsetzung von Infrastrukturinvestitionen und Markteintritten im gesamten Euroraum sowie durch einen einjährigen Aufenthalt in Singapur. Zuvor war René Kautz Senior Vice President des Project-Finance-Teams der Hamburg Commercial Bank sowie Vice President der Structuring & Execution Analyst Renewable Energy International der HSH Nordbank, Hamburg. Er hat in Hamburg und Wismar Betriebswirtschaftslehre studiert und als Diplom-Kaufmann abgeschlossen. Zusätzlich hält er einen Master of Business Administration der Universität Lüneburg und ist Certified Professional in Renewable Energy Finance der Frankfurt School of Management.

Markus W. Voigt, Gründer AREAM

Markus W. Voigt hat AREAM 2005 gegründet und mittlerweile mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Strukturierung von Alternativen Investmentfonds, im Transaktionsmanagement und bei der Finanzierung. Vor der Gründung der AREAM Group war Markus W. Voigt CEO und Mitgründer der Ideenkapital AG, einem mehrheitlich der Ergo-Versicherungsgruppe gehörenden Asset-Manager für Alternative Investments.

AREAM-Christian Schnaidt

Christian Schnaidt
Geschäftsführer Aream Advisory GmbH

Christian Schnaidt hat mehr als 25 Jahre Erfahrung im Projektmanagement und Einkauf und weiß, wie der Betrieb von mehr als 250 MW im Bereich der Erneuerbaren Energien geführt wird. Christian Schnaidt arbeitet seit 2008 bei AREAM und verantwortet die technische Betriebsführung der Assets. Frühere Stationen sind Conergy, Viag Interkom und Deutsche Bahn.

AREAM-jörn-preuth

Jörn Preuth
Geschäftsführer Aream Advisory GmbH

Jörn Preuth hat in Aachen Elektrotechnik studiert und arbeitet seit 15 Jahren im Bereich der Projektentwicklung für Windenergieprojekte. Bevor er zu AREAM kam, arbeitete er beim Windkraftanlagenbauer Windwärts Energie GmbH als Bereichsleiter und bei der BayWa r.e. Wind GmbH als Regionalleiter für die strategische Ausrichtung der Projektentwicklung.

AREAM-Fabian Pramel

Fabian Pramel
Geschäftsführer Aream Advisory GmbH

Fabian Pramel verantwortet die Prozesssteuerung bei der AREAM Advisory GmbH. Er hat in Weimar Urbanistik studiert und verfügt über einen Abschluss in Architektur bei der Fachhochschule Aachen. Er war zuvor bei Niemann+Steege als Landnutzungsplaner tätig.

Bestandsobjekte

Die Emittentin beabsichtigt, den nach Abzug der Emissionskosten für die Finanzierung von Projektentwicklungskosten (Projekterwerb, Personal, Grundstücke/Nutzungsrechte, Planungskosten, Gutachten, Genehmigungen, Steuern etc.) in Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland zu verwenden. Insbesondere ist geplant, die Emissionserlöse zur Finanzierung der Weiterentwicklung zweier von der der AREAM Group erworbenen vorentwickelten Projekte in Sachsen-Anhalt.

Bestandsprojekt I – Solarpark in Norddeutschland

Die Emittentin erwarb im März 2024 aus der AREAM Group die Kommanditgesellschaft Solarpark Burg GmbH & Co. KG, bei der die Projektrechte für das erworbene Projekt mit insgesamt ca. 70 MW liegen. Der Kaufpreis hierfür von EUR 1,4 Mio. wurde von der AREAM Group SE über eine Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Verfügung gestellt. Der Ready-to-Build-Status soll laut Finanzplan im Jahr 2027 erreicht werden. Die Besonderheit des Projektes ist es, dass das Projektgebiet nicht im bestehenden Flächennutzungsplan enthalten ist, weshalb eine Flächennutzungsplananpassung erforderlich ist und als besondere Moor-PV-Anlage gemäß EEG eingestuft werden muss.

Moor-PV Doppelte Klimawirkung durch Innovation und Naturschutz

Moor-PV vereint den Ausbau Erneuerbarer Energien mit aktivem Klima- und Umweltschutz auf einzigartige Weise. Bei dieser innovativen Form der Photovoltaik werden Solaranlagen auf wiedervernässten Moorflächen errichtet – Flächen, die bislang kaum landwirtschaftlich oder wirtschaftlich genutzt werden konnten.

Wiedervernässte Moore speichern große Mengen CO2, das sonst durch Entwässerung freigesetzt würde. Durch die Kombination mit einer PV-Nutzung entsteht eine doppelte Klimawirkung: Während die Solarmodule saubere Energie erzeugen, bindet das Moor CO2 dauerhaft – ein echter Gewinn für die Umwelt und kommende Generationen.

Darüber hinaus bieten Moor-PV-Projekte zusätzliche Vorteile:

  • Flächenschonung: Nutzung von Flächen ohne Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion
  • Biodiversitätsschutz: Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten wird erhalten oder neu geschaffen
  • Innovatives Zukunftskonzept: Verbindung von Energiewende und Renaturierung in einem skalierbaren Modell

Moor-PV steht damit für eine neue Generation nachhaltiger Energieprojekte, die nicht nur ökologisch überzeugen, sondern auch zukunftsweisende Investitionsmöglichkeiten schaffen.

Das Gesamtprojekt steht aufgrund seines besonderen Charakters jedoch noch vor einigen Hürden im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Aufgrund des Ungewissen Ausgangs dieser Genehmigungsverfahren wurde direkt im Kauf des Projektes eine zusätzliche Sicherheit eingebaut. So gibt es eine Verpflichtung der Verkäuferin, dass wenn die die Baureife des Projekts nicht in dem gewünschten Zeitraum erreicht werden kann, der Käuferin auf deren Wunsch hin ein Ersatzprojekt unter im Übrigen gleichbleibenden Konditionen anzubieten, dessen Wert nicht mehr als 30% vom Kaufpreis bzw. der erwarteten installierten Leistung von 70 MW abweicht ("Ersatzprojekt"). Sofern der für das Ersatzprojekt (bzw. die dieses haltende Projektgesellschaft) zu vereinbarender Kaufpreis unter dem Kaufpreis liegt, ist die Verkäuferin verpflichtet, die Differenz an die Käuferin innerhalb von 20 Werktagen nach Vollzug des Kaufvertrages über das Ersatzprojekt zurückzuerstatten. Sofern der für das Ersatzprojekt (bzw. die dieses haltende Projektgesellschaft) zu vereinbarender Kaufpreis über dem Kaufpreis des Bestandprojektes 1 liegt, wird der Kaufpreis auf den Kaufpreis für das Ersatzprojekt vollständig angerechnet.

Solarpark Friedersdorf der AREAM Gruppe

Fact Sheet – Bestandsobjekt I

* Stand: März 2025
** Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für die künftige Werteentwicklung. Für die Prognose wurde eine spezifische Energieerzeugung von 900 kWh/kWp angenommen.
*** Berechnungsgröße Stromverbrauch (Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung und Elektrogeräte) eines 2-Personen-Haushalt im Jahr 2021 bei 3470 kWh laut Statistisches Bundesamt - Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Haushaltsgrößenklassen - Statistisches Bundesamt
**** CO2-Faktor Strom aus dem Jahr 2023 lag bei 0,435 TCO2/MWh - BAFA - Energie - Informationsblatt CO2-Faktoren

Bestandsprojekt II – Solarpark in Sachsen-Anhalt

Neben dem eben benannten Bestandsprojekt ist noch ein zweites Projekt im fortgeschrittenen Status im aktuellen Portfolio. Am 26. März 2025 hat der zuständige Gemeinderat in Sachsen-Anhalt den Bebauungsplan für ein geplantes Photovoltaikprojekt mit einer installierten Leistung von 68 Megawatt Peak beschlossen. Mit diesem Satzungsbeschluss wurde ein zentraler Meilenstein erreicht, der dem Vorhaben eine rechtlich gesicherte planungsrechtliche Grundlage verleiht und damit den nächsten Entwicklungsschritt ermöglicht.

Das Projekt ist Teil der Energie- und Klimastrategie auf kommunaler wie auch nationaler Ebene und soll künftig einen spürbaren Beitrag zur regenerativen Stromversorgung leisten. Die Fläche liegt formal in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, ist durch den abgeschlossenen Deichbau jedoch weder hochwassergefährdet noch für den Hochwasserschutz erforderlich. Die zuständige Raumordnungsbehörde hat bereits signalisiert, das Projekt bei Vorliegen der wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung nicht als konfliktträchtig einzustufen.

Der Satzungsbeschluss basiert auf einem koordinierten Planungsverfahren, das von frühzeitiger Einbindung aller relevanten Akteure geprägt war. So wurden sowohl Fachbehörden als auch kommunale Entscheidungsträger eng in den Prozess eingebunden. Die Gemeinde hat bei der Auswahl und Bewertung geeigneter Flächen klare Kriterien vorgegeben und ihren Ortschaftsräten Entscheidungsspielräume eingeräumt. Die Zustimmung zum Projekt zeigt, dass diese Vorgaben erfüllt und die lokalen Anforderungen berücksichtigt wurden.

Mit dem Beschluss liegt ein wichtiger Zwischenschritt vor, der die Grundlage für die weiteren Genehmigungsschritte bildet. Zwar stehen unter anderem die Prüfung durch die höhere Verwaltungsbehörde sowie die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung noch aus, dennoch stärkt der Satzungsbeschluss die Planungs- und Investitionssicherheit für das Projekt.

Solarpark Weitgendorf der AREAM Gruppe

Fact Sheet – Bestandsobjekt II

* Stand: März 2025
** Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für die künftige Werteentwicklung. Für die Prognose wurde eine spezifische Energieerzeugung von 900 kWh/kWp angenommen.
*** Berechnungsgröße Stromverbrauch (Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung und Elektrogeräte) eines 2-Personen-Haushalt im Jahr 2021 bei 3470 kWh laut Statistisches Bundesamt - Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Haushaltsgrößenklassen - Statistisches Bundesamt
**** CO2-Faktor Strom aus dem Jahr 2023 lag bei 0,435 TCO2/MWh - BAFA - Energie - Informationsblatt CO2-Faktoren

Das Chancen-Profil von AREAM Green Bond digital

Die eingeworbenen Mittel sollen zur Projektentwicklung von Photovoltaikprojekten und Speichern in Deutschland eingesetzt werden. Mit deiner Investition stellst du sicher, dass dein Geld den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt.

Eine Nachschusspflicht der Kapitalgeber/innen ist ausgeschlossen. Für den Kapitalgeber/die Kapitalgeberin besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder die Projektgesellschaft zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nicht nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind und mindestens
im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen, soweit bestimmte zwingen-
de gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.

Im Falle von Genehmigungshürden beim Bestandsprojekt I profitiert die Emittentin von einer vertraglich vereinbarten Rückfalloption: Sollte die Baureife nicht planmäßig erreicht werden, verpflichtet sich die Verkäuferin zur Lieferung eines gleichwertigen Ersatzprojekts oder zur finanziellen Ausgleichszahlung. Diese Absicherung stärkt die Planungssicherheit und schützt das Investitionspotenzial.

Für projektrechteführende Flächen innerhalb der AREAM Group besteht für die Emittentin ein bevorzugter, teilweise exklusiver Zugriff. Dadurch ist die Projektakquise in weiten Teilen vom allgemeinen Wettbewerbsdruck um geeignete PV-Flächen entkoppelt – ein strategischer Vorteil in einem zunehmend umkämpften Markt.

Die AREAM Group verfügt über ein Management-Team mit tiefem Branchenwissen, langjähriger Erfahrung und starken Marktverbindungen. Dieses eingespielte Team sichert die erfolgreiche Umsetzung der Projektentwicklungen – ein bedeutender Erfolgsfaktor und klarer Wettbewerbsvorteil für die Emittentin.

Das Risiko-Profil von AREAM Green Bond digital

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des/der einzelnen Anlegers/Anlegerin, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt Einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger/die Anlegerin den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger/die Anlegerin im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger/innen nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die digitalen Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich. Anleger können die erworbenen digitalen Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von digitalen Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Eine Zulassung zum Handel der vorliegenden Wertpapiere ist derzeit nicht geplant. Die Übertragung der Rechte aus den Schuldverschreibungen setzt zwingend die Übertragung der die Schuldverschreibungen repräsentierenden „AREAM Green Bond digital“ digital voraus. Zudem setzt die Geltendmachung der im „AREAM Green Bond digital“ digital verkörperten Rechte die Inhaberschaft am „AREAM Green Bond digital“ voraus. Der Transfer der „AREAM Green Bond digital“ wiederum kann ausschließlich über die Blockchain erfolgen, so dass wenige bis keine Käufer gefunden werden können.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger/innen soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 30.09.2030, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Die digitalen Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger hierauf Einfluss nehmen kann.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/innen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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