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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
6,5 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.06.2026
Art
Vermögensanlage

Nachrückerliste

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 6,80 % p. a. (inkl. 6,50 % p.a. Festzins + Bonus)*
  • Laufzeit: bis 30.06.2026
  • Produktart: Vermögensanlage
  • Emissionsvolumen: 600.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: jährlich zum 30. Juni, ab 30. Juni 2025

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.)

Projektbeschreibung

Damit ein Wind- oder ein Solarpark grünen Strom ins Netz einspeisen kann, benötigt es ein Umspannwerk. Dieses ist damit ein Knotenpunkt unserer Stromversorgung und verbindet die parkinternen Kabeltrassen mit den Netzen der örtlichen Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber. Hauptkomponente eines Umspannwerks ist der Transformator, der den frisch erzeugten Strom an das Spannungsniveau des angeschlossenen Stromnetzes anpasst.

Die East Energy-Gruppe entwickelt zurzeit ein Erneuerbare Energien-Portfolio mit einer Gesamtleistung von insgesamt 1,3 Gigawatt. Teil davon ist auch die PV-Freiflächenanlage in der Gemeinde Süderholz, Ortsteil Klevenow, welche die East Energy-Gruppe zurzeit entwickelt. Mithilfe dieses Crowdinvesting sollen die Errichtungskosten des zum Solarpark gehörenden Umspannwerks teilweise refinanziert werden. Um den Solarpark im Frühjahr 2025 in Betrieb zu nehmen, muss der Transformator bereits jetzt bestellt und angezahlt werden.

Die East Energy-Gruppe mit Sitz in Rostock setzt sich für den Ausbau grüner Zukunftstechnologien ein. Das umfasst nicht nur die Entwicklung und den Betrieb von Solar- und Windparks mit regionalem Schwerpunkt auf Nordostdeutschland, sondern auch die Erzeugung von grünem Wasserstoff. Dieser kann zum Beispiel genutzt werden, um Bio-Methanol herzustellen. Bio-Methanol ist eine nachhaltige Alternative für maritimen Treibstoff. Die Abwärme, die durch die Wasserstoffherstellung entsteht, kann wiederum für kommunale oder industrielle Nah- und Fernwärmenetze genutzt werden.

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Deine Chancen

  • Umspannwerk mit hohem Wiederverkaufswert
  • Variable Bonusverzinsung bei höheren Börsenstrompreisen
  • Eingeworbenes Kapital wird ausschließlich für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt

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Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht)

Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Das Umspannwerk Süderholz unterstützt konkret zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

UN-SDG 7
SDG-Kriterien

Impact Scoring

Umspannwerk Süderholz: Impact Scoring

Mittelverwendung

Teilweise Refinanzierung der Errichtungskosten für das Umspannwerk Süderholz

Das Angebot im Detail

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die East Energy PV Klevenow GmbH & Co. KG, Schwarzer Weg 2, 18069 Rostock, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRA 5255. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie die Vermarktung des Stromes, ebenso alle damit verbundenen und dem Gesellschaftszweck dienenden Tätigkeiten mit Ausnahme von genehmigungs-/erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, weiterhin die diesbezügliche Betreuung und Beratung anderer Firmen sowie die Beteiligung daran. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnlicher Branchen beteiligen sowie eigenes oder fremdes Vermögen verwalten.

Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Die Mindestzeichnung beträgt 250,- EUR. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

600.000,- Euro

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.06.2026, soweit nicht zuvor eine Kündigung erfolgt ist.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der jeweiligen Anleger besteht nicht. Die Emittentin ist berechtigt, die Nachrangdarlehen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des 31.12.2025 zu kündigen. Die Rückzahlung erfolgt ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung der Nachrangdarlehen aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Ab dem Einzahlungstag verzinst sich der jeweils ausstehende Nennbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 6,5 % bis einschließlich 30.06.2026. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act. Die Zinsen sind jährlich fünf Bankarbeitstage nach dem 30.06. fällig, erstmals fünf Bankarbeitstage nach dem 30.06.2025.

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die sich am technologiespezifischen Marktpreis für Solarenergie orientiert. Der Markpreis beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen (in diesem Fall aus Solarenergie). Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Solarenergie (Basis: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktprämie/Marktwertübersicht) eines Laufzeitjahres gemittelt („Jahresmarktwert“). Je nach Höhe dieses gebildeten Jahresmarktwertes erhalten die Anleger rückwirkend für das vergangene Laufzeitjahr eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung des individuellen Anlagebetrags, die sich wie folgt darstellt:

- 0,5% p.a., wenn der gemittelte Jahreswert mehr als 8,00 ct/kWh beträgt

Sofern eine variable Bonuskomponente fällig ist, wird diese jeweils fünfzehn Bankarbeitstage mit dem regulären Zinstermin eines Jahres für das abgelaufene Laufzeitjahr ausgezahlt, erstmal zum fünfzehn Bankarbeitstage nach dem 30.06.2025. Bei der Berechnung der variablen Bonuskomponente werden ausschließlich die Monate von Januar 2024 (einschließlich) bis Dezember 2025 berücksichtigt (einschließlich).

Die Emittentin verpflichtet sich vorbehaltlich der Zahlungsvorbehalte (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, Qualifizierter Rangrücktritt), das Nachrangdarlehen in Höhe der Tilgung am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus dem Nachrangdarlehen erst nach den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Der Nettoemissionserlös aus dem Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu 555.000,- EUR soll für die teilweise Refinanzierung des für die Errichtung des Umspannwerks Süderholz erforderlichen Eigenkapitals eingesetzt werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers/der Anlegerin ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Das Umspannwerk Süderholz

Die East Energy-Gruppe mit Sitz in Rostock plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Süderholz, Ortsteil Klevenow, im mecklenburg-vorpommerischen Landkreis Vorpommern-Rügen. Die Anlage mit einer Gesamtleistung von rund 32,7 Megawatt soll dort auf einer etwa 33 Hektar großen, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche entstehen. Mit den Mitteln aus der vorliegenden Kapitalanlage sollen die Errichtungskosten des zum Solarpark Klevenow gehörenden Umspannwerks, welches sich ebenfalls in der Gemeinde Süderholz befindet, teilweise refinanziert beziehungsweise zurückgezahlt werden. 

Umspannwerke sind Knotenpunkte unseres Stromnetzes und nehmen eine tragende Rolle für unsere Stromversorgung ein. In ihnen treffen die parkinternen Kabeltrassen der Anlagenbetreiber mit den Netzen der örtlichen Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber zusammen. Die verschiedenen Stromleitungssysteme werden dort an sogenannten Übergabestationen miteinander verbunden. Hier geht der parkseitig erzeugte Strom in den Verantwortungsbereich des zuständigen Netzbetreibers über, wo er über lange Strecken durch das gesamte Bundesgebiet transportiert wird. Hauptkomponente eines Umspannwerks ist der Transformator, welcher den Strom einer Energieerzeugungsanlage an das Spannungsniveau des angeschlossenen Stromnetzes anpasst. Im Regelfall transformieren sie den von Solar- und Windparks erzeugten Strom von Mittelspannung auf Hoch- oder Höchstspannung und bereiten den Strom so auf den Transport über größere Entfernungen vor. Umspannwerke sind daher wesentliche Bestandteile von Erneuerbare-Energien-Projekten und damit Grundlage für das Gelingen der Energiewende. 

Die meisten Solarfreiflächen- und Windenergieanlagen verfügen über eigene Umspannwerke, in denen der parkseitig erzeugte Strom für den Transport in den Anschlussnetzen auf höhere Spannungsebenen transformiert wird. Das mit Hilfe der vorliegenden Kapitalanlage finanzierte Umspannwerk Süderholz wird über eine Gesamtleistung von 50 Megawatt verfügen. Seine Kapazität ist damit nicht nur für den Solarpark Klevenow ausgelegt, sondern reicht aus, um den Strom eines weiteren in Planung befindlichen Solarparks in der Umgebung in das Stromnetz einzuspeisen. Die Anbindung eines weiteren Solarparks an das Umspannwerk Süderholz bietet den Vorteil, dass sich die Projektentwicklungskosten für die Emittentin reduzieren werden. 

Umspannwerk Süderholz: Transformator

Der Solarpark Klevenow ist genehmigungsrechtlich in zwei Bauabschnitte unterteilt. Bauabschnitt 1 liegt im Bereich von bis zu 110 Metern links und rechts der Autobahn A20 in einem Bebauungsplangebiet, für den die Emittentin bereits Baurecht erwirken konnte. Der entsprechende Bauantrag wurde im September 2023 bei der genehmigenden Behörde eingereicht. Bauabschnitt 2 befindet sich im Bereich von 110 m bis 200 Metern beidseitig an der Autobahn A20. Um hier Baurecht zu erlangen ist lediglich eine Baugenehmigung zu beantragen und ein vereinfachtes Zielabweichungsverfahren durchzuführen, über welches die Gemeinde Süderholz finanziell an der PV-Anlage beteiligt wird. Der Bauantrag für diesen Bauabschnitt wurde im November 2023 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht. Die Emittentin rechnet damit, auch für diesen Bauabschnitt in den kommenden Wochen Baurecht zu erlangen. Da sich der Solarpark innerhalb eines Bereichs von 500 Metern an der Autobahn A20 befindet, ist er nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur berechtigt, um einen festen und gesetzlich festgeschriebenen Vergütungstarif für den erzeugten Strom über 20 Jahre Laufzeit der Anlage zu erhalten. Eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren wird aktuell von der Emittentin geprüft. 

Für das Solarparkgrundstück wurde bereits ein grundbuchlich abgesicherter Gestattungsvertrag mit langfristiger Laufzeit abgeschlossen. Das gesamte Areal ist gut für den Betrieb eines Solarparks geeignet, da es relativ flach und ohne wesentliche Hindernisse bebaubar ist. Aufgrund der Flächengröße und der Lage sowie den baurechtlichen Möglichkeiten bietet sich für diesen Solarpark eine Ost-West-Aufständerung der Module an, so dass die gepachteten Flächen optimal genutzt werden können.  

Nach seiner geplanten Inbetriebnahme im Frühjahr 2025 soll der Solarpark Klevenow jährlich ca. 29.400 Megawattstunden erneuerbaren Strom produzieren, was dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 11.700 Zweipersonenhaushalten entspricht. Diese Strommenge reicht aus, um rund 15.000 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen. Einen Teil des jährlich produzierten Grünstroms plant die Emittentin an Unternehmen zu veräußern, die im Gewerbegebiet Pommerndreieck direkt angrenzend an die PV-Anlage ansässig sind. 

Um den Projektzeitplan des Solarparks Klevenow einzuhalten, muss das dazugehörige Umspannwerk bereits jetzt bestellt und angezahlt werden, da die Lieferzeit von Transformatoren in diesem Leistungssegment derzeit bis zu zwei Jahre betragen kann. Die Emittentin hat die Bestellung beim Lieferanten daher bereits ausgelöst und eine Anzahlung in Höhe von 649.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer geleistet, welche mit Hilfe der vorliegenden Kapitalanlage teilweise refinanziert werden soll. Die Gesamtkosten für das Umspannwerk belaufen sich auf 3,245 Mio. EUR zzgl. Umsatzsteuer. Das mit der Herstellung, Lieferung und Errichtung des Umspannwerks Süderholz beauftragte Unternehmen ist auch für die Einholung der Baugenehmigung für das Umspannwerk zuständig. Der Bau von Umspannwerken ist nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zu genehmigen, weshalb es ausreicht, einen Bauantrag bei der  genehmigenden Behörde einzureichen. Die Firma hat die fristgerechte Lieferung und Inbetriebnahme des Umspannwerkes bereits schriftlich zugesagt. Die für das Projekt benötigten Komponenten werden zudem durch entsprechende marktübliche Herstellergarantien abgesichert. 

Die Rückzahlung des eingeworbenen Kapitals soll im Rahmen der Projektfinanzierung durch langfristig abgeschlossene Kreditverträge mit einer in Deutschland registrierten Bank erfolgen. Während der Laufzeit der vorliegenden Kapitalanlage werden demnach über 80 Prozent der initialen Finanzierungskosten des Umspannwerks von der Emittentin getragen, die somit selbst einen signifikanten Anteil des Refinanzierungsrisikos trägt.  

Sollte der Solarpark Klevenow nicht final genehmigt oder aus anderen Gründen nicht gebaut werden können, beabsichtigt die Emittentin, dieses Standard-Umspannwerk für andere Projekte einzusetzen oder es anderweitig am Markt zu verkaufen. Aufgrund der langen Lieferzeiten von Transformatoren ist die Nachfrage nach kurzfristig verfügbaren Umspannwerken bundesweit aktuell sehr hoch. Die Emittentin geht daher davon aus, das eingeworbene Kapital inklusive Zinsen auch ohne einen erfolgreichen Abschluss des Solarparks Klevenow an die Anleger/innen zurückzahlen zu können. 

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die erzeugte Strommenge des Solarparks Klevenow wird rechnerisch ausreichen, um rund 11.700 Zweipersonenhaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Solarstrom zu versorgen. Die durch die Kapitalanlage eingeworbenen Mittel sollen ausschließlich zur Finanzierung des Umspannwerks Süderholz eingesetzt werden, welches Voraussetzung für die erfolgreiche Inbetriebnahme des Solarparks ist.

Das Solarprojekt unterstützt zwei Ziele der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt.

UN-SDG 7
SDG-Kriterien

Vorstellung der Emittentin

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die East Energy PV Klevenow GmbH & Co. KG. Sie wurde im Juli 2023 gegründet und ist unter dem Aktenzeichen HRA 5255 beim Amtsgericht Rostock eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht in dem Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie der Vermarktung des erzeugten Stroms. Die Emittentin soll zudem Eigentümerin und Betreiberin des in Planung befindlichen Solarparks Klevenow sowie des Umspannwerks Süderholz werden. Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die East Energy PV Assets GmbH, welche unter dem Aktenzeichen HRB 16157 beim Amtsgericht Rostock eingetragen ist.

East Energy Organigram

Übergeordnetes Ziel der East Energy-Gruppe ist die Bekämpfung des Klimawandels durch den Ausbau grüner Zukunftstechnologien. Unter der Marke „East Energy“ errichtet die Gruppe hierfür Solar- und Windparks mit regionalem Schwerpunkt auf Nordostdeutschland. Der Strom aus diesen Parks kann nicht nur vor Ort verbraucht werden und somit lokale Wertschöpfungskreisläufe stärken, sondern auch für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden. Zu diesem Zweck plant, baut und betreibt die Unternehmensgruppe unter der Marke „Sun2Gas“ Methanolwerke, welche mit Hilfe von grünem Wasserstoff und CO2-Rückgewinnung Bio-Methanol produzieren und somit eine nachhaltige Alternative für maritimen Treibstoff bereitstellen. Die bei der Wasserstoffherstellung entstehende Wärme kann in kommunale oder industrielle Nah- und Fernwärmenetzen eingespeist werden. Auf diese Weise verknüpft East Energy die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr zu einem integrierten Kreislauf und leistet einen wertvollen Beitrag zur Sektorenkopplung.

Aktuell entwickelt die East Energy-Gruppe ein PV-Freiflächenportfolio mit einer Leistung von ca. einem Gigawatt Leistung und ein Windportfolio von ca. 300 Megawatt. Darüber hinaus ist die Errichtung von ca. 150 Megawatt Elektrolysekapazitäten mit angeschlossener Bio-Methanol-Produktion geplant. Darüber hinaus hat sich East Energy. Bei der Entwicklung ihrer Solarprojekte zur Anwendung der Richtlinien „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. verpflichtet. Dieser Standard beinhaltet unter anderem die Beteiligung von Kommunen an den Erlösen der Solarparks sowie konkrete Bekenntnisse zur Steigerung der Artenvielfalt, etwa durch die extensive Bewirtschaftung und den Ausschluss von Pestiziden auf den Solarparkflächen.

Unternehmensleitung

Dirk Klänhammer, Geschäftsführer, Baujahr 1977, ist erfahrener Experte auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Seine fachlichen Kenntnisse basieren auf einem Studium der Chemie sowie mehr als 17 Jahren intensiven Engagements in der Solarbranche sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Dirk Klänhammer ist nicht nur ein Fachmann für innovative Technologien, sondern meistert auch komplexe rechtliche Fragestellungen im Kontext erneuerbarer Energien. Seine Leidenschaft und Affinität für Wasserstoff und Methanol machen ihn zu einer treibenden Kraft hinter den wegweisenden Energieprojekten von East Energy. Durch seine umfassende Erfahrung und sein tiefgehendes Verständnis der Branche gestaltet er nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft des Unternehmens maßgeblich mit.

Bild von Dirk Petschick

Dirk Petschick, Geschäftsführer, Baujahr 1972, blickt auf eine langjährige Karriere im Bereich der erneuerbaren Energien zurück. Seine berufliche Laufbahn begann mit einer zehnjährigen Karriere bei einer deutschen Großbank. Während dieser Zeit absolvierte er ein Management-Betriebswirtschaftsstudium an der Frankfurt School of Finance. Weitere Stationen seiner Karriere führten ihn zu mittelständischen Unternehmen und einem internationalen Großkonzern, in denen er in den Bereichen Finanzen, Controlling und internationales Projektmanagement tätig war. Seit 2009 ist er im Bereich erneuerbarer Energien selbstständig und hat unter anderem maßgeblich zur Gründung der Firma „Milk the Sun“, Europas größtem Onlinemarktplatz für Photovoltaik-Investitionen, beigetragen. Als Co-Founder und Geschäftsführer leitete er das Unternehmen bis zum erfolgreichen Exit im August 2023. Seit Juli 2021 widmet sich Dirk Petschick als Mitgründer und kaufmännischer Geschäftsführer dem Aufbau der East Energy-Gruppe. Er ist in der erneuerbaren Branche bestens vernetzt und bekannt für seine Herangehensweise an innovative Energieprojekte sowie sein Engagement für eine nachhaltige Zukunft.

Das Chancen-Profil des Umspannwerk Süderholz

Mit den Mitteln aus der vorliegenden Kapitalanlage soll die Errichtung eines Umspannwerks teilweise refinanziert werden. Da die Kapazitäten der Umspannwerkshersteller begrenzt und die Lieferzeiten lang sind, ist die Nachfrage nach solchen Großkomponenten am deutschen und europäischen Markt sehr hoch. Die Emittentin geht davon aus, das Umspannwerk auch dann gewinnbringend einsetzen zu können, falls der Solarpark Klevenow nicht genehmigt werden sollte. Die Rückzahlung des eingeworbenen Kapitals ist daher nicht unmittelbar an die erfolgreiche Umsetzung des Solarparks Klevenow gebunden.

Den Anleger/innen wird ein Bonuszins in von Höhe 0,5 % p. a. in Aussicht gestellt, sofern der Jahresmarktwert für Strom aus Solarenergie für die Kalenderjahre 2024 und 2025 jeweils mehr als 8,00 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Anleger/innen erhalten somit die Möglichkeit, von höheren Börsenstrompreisen und den damit einhergehenden Mehrerlösen von Solarparkbetreibern zu profitieren.

Zur Einordnung: Im Kalenderjahr 2021 betrug der Jahresmarktwert Solar 7,552 Cent pro Kilowattstunde, im Kalenderjahr 2022 waren es 22,306 Cent pro Kilowattstunde. Von Januar bis Oktober 2023 betrug der durchschnittliche Monatsmarktwert Solar rund 8,092 Cent pro Kilowattstunde.

Die eingeworbenen Mittel sollen zur Finanzierung eines Umspannwerks eingesetzt werden, welches für den Netzanschluss des in Entwicklung befindlichen Solarparks Klevenow erforderlich ist. Mit der Investition wird sichergestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vorangebracht und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt werden.

Die an der Emittentin beteiligten Gesellschaften und Personen sowie die vertraglich eingebundenen Projektpartner verfügen über langjährige Erfahrung in der Planung, Errichtung und dem Betrieb von Umspannwerken und Photovoltaikanlagen. Diese Expertise wird bei der Umsetzung des hier vorgestellten Solarprojekts und der wirtschaftlichen Optimierung des Anlagenbetriebs von Nutzen sein.

Das geplante Umspannwerk Süderholz und der Solarpark Klevenow werden nach ihrer Fertigstellung über technisch hochwertige Komponenten verfügen und gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert sein. Auch in der Errichtungsphase werden die Anlagen über einen umfangreichen Versicherungsschutz, bestehend aus einer marktüblichen Montage- und Haftpflichtversicherung, verfügen.

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil des Umspannwerk Süderholz

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger/die Anlegerin den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus dem Nachrangdarlehen (Zinsen, variable Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass Zahlungsansprüche des Anlegers für sich genommen keine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und keine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen, aber die Summe aller Ansprüche gegen die Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO begründen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus dem Nachrangdarlehen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.  

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin (Beteiligung des Anlegers am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht der Emittentin bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.  

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.  

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den Nachrangdarlehen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit dem Nachrangdarlehen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.  

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, kann dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge haben.  

Im Falle einer Insolvenz der Emittentin werden Forderungen gegen die Emittentin aus den Nachrangdarlehen erst nach allen nicht nachrangigen Forderungen (z.B. Kredite, betriebliche Aufwendungen, Gehälter, Steuern) und nach allen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen bedient. Aus diesem Grund erhalten Anleger erst nach Befriedigung der Gläubiger, die den Ansprüchen der Anleger vorgehen, eine Zahlung auf das Nachrangdarlehen. Das Nachrangdarlehen ist eine Vermögensanlage für das keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung besteht. Im Fall einer Insolvenz erhalten Anleger nur dann eine Zahlung, wenn ihnen trotz der Nachrangigkeit eine Quote zugeteilt wird. Wird keine Quote zugeteilt, bedeutet dies für den Anleger einen Totalverlust seines Darlehensbetrags und der Zinsansprüche. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Insolvenzverwalter bereits erfolgte Zinszahlungen anficht und zurückfordert.

Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen und die Rückzahlung der Kapitalanlage zu erfüllen. Der wirtschaftliche Erfolg des finanzierten Projekts kann nicht vorhergesehen werden.

Für das geplante Umspannwerk Süderholz steht die Erteilung einer Baugenehmigung noch aus. Wenn die zuständige Genehmigungsbehörde die Genehmigung trotz Privilegierung nach § 35 BauGB versagen sollte, kann das Umspannwerk nicht errichtet werden und die Rückabwicklung der Kapitalanlage ist geplant. Diese kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Emittentin über ausreichende liquide Mittel verfügt. 

Die bauliche Fertigstellung des Umspannwerks Süderholz ist abhängig davon, dass die Lieferanten sowie weitere in den Bau einbezogene Unternehmen und Dienstleister ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die involvierten Lieferanten, Unternehmen und Dienstleister ihre Leistungen nicht mängelfrei erbringen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die am Bau beteiligten Unternehmen in Folge einer Insolvenz das Umspannwerk nicht errichten und die Emittentin geleistete Zahlungen nicht zurückerhält.

Es besteht das Risiko, dass Fremdkapital, dass zur Rückzahlung der Nachrangdarlehen genutzt werden soll, nicht in der erforderlichen Höhe zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen aufgenommen werden kann oder die Refinanzierung ganz oder teilweise misslingt. Es besteht zudem das Risiko, dass die Emittentin nicht über ausreichend Liquidität verfügt, um bestehende Verbindlichkeiten zu bedienen. Der Eintritt dieser Umstände kann die Insolvenz der Emittentin zur Folge haben und damit einhergehend zu einem Totalverlust des Anlagebetrags führen. 

Wenn der Anleger den Anlagebetrag fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann, etwa wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Die Emittentin rät daher von einer Fremdfinanzierung des Anlagebetrages ab.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Nach seiner geplanten Inbetriebnahme im Frühjahr 2025 soll der Solarpark Klevenow jährlich ca. 29.400 Megawattstunden erneuerbaren Strom produzieren, was dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 11.700 Zweipersonenhaushalten entspricht. Diese Strommenge reicht aus, um rund 15.000 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen. Das Umspannwerk ist ein essenzieller Baustein, damit der Strom des Solarparks eingespeist werden kann.

Umspannwerk Süderholz: Impact Scoring

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