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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
6,00 % p. a. + Bonus
Laufzeit
31.12.2030
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 7,44 %* p. a. (inkl. 6,00 % p. a. Festzins + variable Bonuskomponente)
  • Laufzeit: bis 31.12.2030
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionvolumen: 1.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 31. Dezember

* inkl. variabler Bonuskomponente (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Das Projekt: Die Windanleihe Ober-Flörsheim II

Die Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage, ist Eigentümerin eines Windparks mit insgesamt acht Anlagen (GE) im rheinland-pfälzischen Ober-Flörsheim. Die Anlagen sind 22 Jahre alt und haben ihre Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeschlossen. Für das Jahr 2025 wurde jedoch bereits ein attraktiver Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, kurz PPA) zu einem Preis von 8,28 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) abgeschlossen, was eine profitable Fortführung des Anlagenbetriebs ermöglicht.

Um das Portfolio weiter auszubauen, ist der Ankauf einer zusätzlichen Windenergieanlage in Flomborn geplant, die sich in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Windpark Ober-Flörsheim befindet und an denselben Netzverknüpfungspunkt wie dieser angeschlossen ist. Diese geografische Nähe bietet Synergien, die es ermöglichen könnten, für das Jahr 2026 ein noch besseres PPA abzuschließen. Zudem wurde der Flächennutzungsvertrag für die Anlage in Flomborn verlängert und ist bis ins Jahr 2035 gültig.

Ein weiterer wichtiger Schritt in der Erweiterung des Portfolios ist der geplante Ankauf von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-48, welche sich in wenigen Kilometern Entfernung vom Windpark Ober-Flörsheim befinden. Die Anlagen dieses Typs verfügen über eine Nennleistung von jeweils 0,8 Megawatt (MW) und zeichnen sich durch ihre hohe technische Zuverlässigkeit aus. Die entsprechenden Flächennutzungsverträge laufen ebenfalls bis zum Jahr 2035, so dass eine Anlagennutzung über die Laufzeit der Kapitalanlage hinaus nutzungsrechtlich sichergestellt ist. Auch für diese drei Altanlagen ist der Abschluss eines PPAs für das Jahr 2026 vorgesehen.

Windkraftanlage in Flomborn

Durch die Erweiterung des Anlagenbestands um die Windenergieanlage in Flomborn sowie die drei Anlagen des Typs Enercon E-48 wird nicht nur das bestehende Portfolio ausgebaut, sondern auch das Potential für bessere wirtschaftliche Konditionen im Rahmen der PPA-Ausschreibung erhöht. Da die Bankfinanzierungen für die vier Windenergieanlagen bereits vollständig zurückgezahlt wurden, hat die Emittentin nun die Möglichkeit, höhere Gewinne zu erzielen.

Mit der Windanleihe Ober-Flörsheim II bekennt sich die Emittentin zu ihrem Ziel, auch nach dem Ende der EEG-Förderung eine rentable Nutzung von Windenergieanlagen sicherzustellen und gleichzeitig in zukunftssichere Projekte zu investieren.

Deine Chancen

  • Gesetzlich garantierte Stromabnahme
  • Versicherungsschutz der Windkraftanlagen
  • Erfahrene Betreibergesellschaft von Windenergieanlagen
  • Keine Bankverbindlichkeiten der Emittentin
  • Keine Nachschusspflicht der Anleger/innen

Mehr erfahren

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Windanleihe Ober-Flörsheim II“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Siche­rung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomi­scher, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt:

  • SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie: Das Unternehmen sichert den Zugang zu bezahlbarer, verläss­licher, nachhaltiger und moderner Energie für alle.
  • SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Das Unternehmen setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und ergreift konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Minimierung seiner Auswirkungen.
Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Mittelverwendung

Der Nettoemissionserlös aus der Emission soll für den Ankauf von bis zu vier in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen durch die Emittentin genutzt werden. Die Emittentin behält sich vor, einen Teil des eingeworbenen Kapitals an verbundene Unternehmen weiterzuleiten.

Die Emittentin

Die Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG fungiert als Emittentin der nachrangigen tokenbasierten Schuldverschreibungen „Windanleihe Ober-Flörsheim II“. Sie ist unter HRA 30845 im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht im Erwerb, der Errichtung, dem Betrieb, der Verwaltung, der Stilllegung, dem Repowering sowie der Veräußerung von Windenergieanlagen sowie der dafür notwendigen Infrastruktur.

Die wiwi Beteiligungs GmbH trägt als Komplementärin die persönliche Haftung und übt die Geschäftsführung für die Emittentin sowie für die Kommanditistin der Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG, der Wi IPP GmbH & Co. KG aus. Die wiwi Beteiligungs GmbH verfügt über ein Stammkapital von 25.000,- Euro und ist unter HRB 32249 im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen. Jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Matthias Willenbacher und Daniel Güttinger.

Daniel Güttinger leitet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen der Emittentin. Vor seinem Einstieg als Geschäftsführer arbeitete er für die Beratungsfirmen KPMG und EY in der Schweiz und den USA als Wirtschaftsprüfer. Als Geschäftsführer wird er von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Finanz- und Steuerexperten unterstützt.

Der Aufbau der Energiewende-Infrastruktur ist für Daniel Güttinger die Basis für eine nachhaltige Zukunft. Diese will er aktiv mitgestalten und Investor/innen durch attraktive und risikobereinigte Rendite überzeugen.

Die Wi IPP GmbH & Co. KG ist die Kommanditistin der Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG. Ihr Hauptgeschäftszweck besteht in der Beteiligung an Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30645 eingetragen. Komplementärin der Wi IPP GmbH & Co. KG ist ebenfalls die wiwi Beteiligungs GmbH.

Organigramm der Emittentin

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30845. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand der Emittentin ist der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Verwaltung, die Stilllegung, das Repowering sowie die Veräußerung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Windenergie erzeugen, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die den zuvor genannten Geschäftszweck verfolgen.

Nachrangige, tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre.

Die Mindestzeichnung beträgt 250,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

1.500.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 31.12.2030.

Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals zu kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2026. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt zum ausstehenden Nennbetrag nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 50 % der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt (ausschließlich) bis zum Laufzeitende (einschließlich) noch fällig geworden wären. Nur bei einer Kündigung zu einem Jahresende (31.12.) fällt eine variable Bonuskomponente an, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen; im Übrigen entfällt eine variable Bonuskomponente.

Das ordentliche Kündigungsrecht der Anleihegläubiger ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Feste Verzinsung

Ab dem Einzahlungstag verzinst sich der jeweils ausstehende Nennbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 6,00 % bis einschließlich 31.12.2030. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act. Die Zinsen werden vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfzehnte Bankarbeitstag nach Ablauf einer Zinsperiode. Die erste Zinsperiode läuft bis zum 31.12.2025. Alle weiteren Zinsperioden beginnen am 01.01. eines Jahres und enden am 31.12. desselben Jahres. Die erste Zinszahlung ist am 08.01.2026 fällig.

Bonuskomponente

Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag zusätzlich zur Verzinsung mit einer jährlichen Bonuskomponente verzinst, deren Eintritt von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktpreis für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Der Marktpreis beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen (in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land). Für die Berechnung der Höhe der Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Windkraftanlagen an Land (Basis: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktprämie/Marktwertübersicht oder eine vergleichbare Internetseite, sollte die vorgenannte Internetseite nicht mehr verfügbar sein) für das vergangene Laufzeitjahr der Schuldverschreibungen gemittelt (der „Jahresmarktwert“). Sofern der Jahresmarktwert mehr als 9,5 ct/kWh beträgt, beträgt die Bonuskomponente 1,50 %.

Sofern eine variable Bonuskomponente fällig ist, wird diese jeweils fünfzehn Bankarbeitstage mit dem regulären Zinstermin eines Jahres für das abgelaufene Laufzeitjahr ausgezahlt.

Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jeweils am 15. Geschäftstag nach dem Ende eines Kalenderjahres in Höhe von 1/6 des Nennbetrages an die Anleger/innen zurückgezahlt, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück. Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger
Gläubiger bedient werden.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers solange und soweit ausgeschlossen, wie die Zahlungen zu einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO oder einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO führen, oder bei der Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO besteht.

Der Nettoemissionserlös aus der Emission soll für den Ankauf von bis zu vier in Betrieb befindlichen Windkraftanlagen durch die Emittentin genutzt werden. Die Emittentin behält sich vor, einen Teil des eingeworbenen Kapitals an verbundene Unternehmen weiterzuleiten.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Chancen der Kapitalanlage

Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage basiert auf prognostizierten Umsatzerlösen der Emittentin. Darüber hinaus wird eine variable Bonuskomponente in Aussicht gestellt, durch die Anleger/innen von höheren Marktwerten für Strom profitieren. Die Höhe der variablen Bonuskomponente orientiert sich am technologiespezifischen Monatsmarktwert für Windkraftanlagen an Land. Überschreitet dieser im Jahresdurchschnitt den Betrag von 9,5 Cent pro Kilowattstunde, erhalten die Anleger/innen für das jeweilige Laufzeitjahr einen variablen Bonuszins in Höhe von 1,5 Prozent auf den individuellen Anlagebetrag.

Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern zum Datum der Anlagebroschüre vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Anlage keinen Abnehmer für den erzeugten Strom finden.

Die Windenergieanlagen verfügen über technisch hochwertige Komponenten und sind gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert. Darüber hinaus bestehen Wartungsverträge, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit möglich ist.

Die mit der Emittentin zusammenarbeitenden Gesellschaften und Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Betrieb und Ankauf sowie in der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen wird von spezialisierten Dienstleistern übernommen.

Bereits während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen werden Teilbeträge aus der Kapitalanlage an die Anleger/innen zurückgeführt. Die Rückzahlung soll in jährlich gleichbleibenden Tilgungsraten in Höhe von 1/6 der individuellen Zeichnungssumme erfolgen, erstmals zum 31.12.2025. Grundsätzlich ist also nicht der gesamte Anlagebetrag bis zum planmäßigen Laufzeitende der Kapitalanlage gebunden.

Die Emittentin verfügt aktuell über keinerlei Verbindlichkeiten bei Banken, die im Insolvenzfall in der Regel erstrangige Ansprüche hätten und zuerst bedient werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über den ursprünglich erbrachten Anlagebetrag hinausgehen.

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der Ober-Flörsheim Portfolio GmbH & Co. KG. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind.

Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungs- potential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant.

Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem tokenbasierten Wertpapier handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich.

Die Anleger sind verpflichtet, die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum 30.12.2025 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten, noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen.

Aufgrund dessen kann der Anleger seine tokenbasierte Schuldverschreibungen nicht vor Ablauf des 30.12.2025 veräußern, so dass er über seine Einlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei verfügen kann.

Anleger können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert.

Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger überträgt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der tokenbasierten Schuldverschreibungen und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der tokenbasierten Schuldverschreibungen führen.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Generalversammlungen der Emittentin. Anleger können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Generalversammlung oder die Geschäftsführung der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger hierauf Einfluss nehmen kann.

Über jede tokenbasierte Schuldverschreibung wird ein Token ausgestellt, der die tokenbasierte Schuldverschreibung repräsentiert. Die Token werden den jeweiligen Wallets der Anleger zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die Token nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet oder den Wallet Partner zugänglich.

Sollte der private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

WIWIN Impact Scoring für die Windanleihe Oberflörsheim

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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