Überspringen zu Hauptinhalt
Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
7,50 % p. a. + Bonus
Laufzeit
31.03.2027
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 7,90 % p. a. (inkl. 7,50 % p. a. Festzins + Bonus)*
  • Laufzeit: 31.03.2027
  • Produktart: Wertpapier mit Basisinformationsblatt
  • Emissionsvolumen: 1.100.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 31.03. (erstmals 31.03.2026)

* inkl. variable Bonuskomponente (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektbeschreibung

Die WiBau GmbH, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage und zugleich Bauträgergesellschaft des hier vorgestellten Immobilienprojekts, plant auf einem Bestandsgrundstück den Neubau von zwei Wohngebäuden in der Rheingaustraße 103 in Wiesbaden. Auf dem 1.244 Quadratmeter großen Grundstück, gelegen am Rheinufer im Wiesbadener Stadtteil Biebrich, sollen bis zum Frühjahr 2027 zwei Mehrfamilienhäuser mit einem Flächen-Mix zwischen 70 – 90 Quadratmeter und jeweils einem Penthouse in den Staffelgeschossen errichtet werden. Verteilt auf insgesamt 1.500 Quadratmeter Nettowohnfläche sollen dabei 15 Wohneinheiten mit hohen energetischen Standards entstehen.

Die Planung der WiBau GmbH sieht vor, den Energiestandard KfW Effizienzhaus 55 oder einen vergleichbaren Standard zu erreichen. Mit dem Neubauprojekt in der Rheingaustraße 103 in Wiesbaden wird also ein langfristiger Beitrag zur Senkung des Primärenergieverbrauchs und damit des CO2-Ausstoßes im Immobiliensektor geleistet.

Weiterer Bestandteil der nachhaltigen Planung und Bau der Immobilie ist die Solardachanlage. Das Mehrfamilienhaus wird darüber hinaus mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Diese sind im Vergleich zu Gasheizungen effizienter und umweltfreundlicher, insbesondere wenn sie mit Ökostrom betrieben werden. Dies stellt, insbesondere in Verbindung mit der Solaranlage mit Eigenversorgung, eine zusätzliche Optimierung des Energiekonzepts dar. Darüber hinaus sollen Ladesäulen für Elektroautos installiert werden. All dies macht das Mehrfamilienhaus zu einem energetisch sinnvollen Bauprojekt, was sich positiv auf die Lebensqualität der zukünftigen Bewohner auswirken wird.

Die wichtigsten Fakten zum Bauvorhaben:

  • 15 Wohneinheiten in einem energieeffizienten Gebäude (45 % über dem GEG-Standard)
  • Wärmeversorgung durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Photovoltaikanlage auf dem Dach zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Wi Bau -Wohnen am Rheinufer - Seitenansicht
Wohnen am Wiesbadener Rheinufer PV Ansicht

Die Emittentin

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage „Wohnen am Rheinufer“ ist die WiBau GmbH mit Sitz in Mainz. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich Vermietung und Verpachtung.

Die Wibau GmbH hat drei Gesellschafter unter gleichen Anteilen. Diese sind die witura GmbH, die FB Vermögenswaltungs GmbH und Mladen Duronic.

Mittelverwendung

Zweck der Kapitalanlage ist der Ankauf des Grundstücks Rheingaustraße 103 in 65203 Wiesbaden, Deutschland, der Abriss des dort befindlichen Bestandsgebäudes sowie der Neubau eines Wohngebäudes mit 15 Wohneinheiten durch die Emittentin.

Deine Chancen

  • Attraktive Anlagekonditionen mit kurzem Anlagehorizont
  • Gefragte Objektlage am Rheinufer
  • Projektteam mit langjähriger Erfahrung in der Immobilienbranche
  • Vertrieb der Wohneinheiten über ein regional gut vernetztes Vertriebsteam

Mehr erfahren

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Nachhaltigkeit

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Aufgrund der hohen energetischen Qualität der Immobilie unterstützt das Projekt drei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen.

Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Insbesondere zahlt dieses Projekt auf die Ziele 7, 11 und 13 ein.

SDG7 2
UN-SDG 11
UN-SDG 13

Du willst keine Information rund um das Crowdinvesting verpassen?

Melde dich jetzt zum Newsletter an:

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die WiBau GmbH, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 52162. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich Vermietung und Verpachtung. Gegenstand ist ferner die Projektierung und der Bau von Gebäuden auf Grundstücken. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann gleichartige und ähnliche Unternehmen gründen oder erwerben, sich an solchen beteiligen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann die Vertretung solcher Unternehmen übernehmen und/oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“).

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

1.100.000 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 31.03.2027.

Ein ordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Gläubigers besteht nicht. Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen ab dem 01.10.2026 mit einer Frist von zwei Wochen („Kündigungszeitpunkt“) zu kündigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt bei einer ordentlichen Kündigung nach dem ordentlichen Kündigungsrecht zum Nennbetrag abzgl. etwaiger Rückzahlungen zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen (betrifft nicht die Bonuskomponente). Eine Vorfälligkeitsentscheidung fällt nicht an.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 31.03.2027 (einschließlich) mit 7,50 % pro Jahr (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst.

Diese Zinsen sind jährlich nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 31.03. eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 07.04.2026 (ausschließlich) und die letzte Zinszahlung ist am 07.04.2027 (ausschließlich) fällig. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstream für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können. „Einzahlungstag" ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht zurückzahlt, werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst („Verzugszinsen"). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen („Zinseszins") fallen nicht an und sind ausgeschlossen.

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die von dem Vertriebsstand der 15 neu zu errichtenden Wohneinheiten abhängig ist. Sofern der Verkauf von mindestens acht Wohneinheiten in der Rheingaustraße 103, 65203 Wiesbaden, bis zum Ablauf des 31.12.2025 notariell beurkundet wurde, erhalten die Anleger/innen zu jedem Zinszahlungstag eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,50 % p. a. des individuellen Anlagebetrags. Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt, wird diese fünf Bankarbeitstage nach dem jeweiligen Zinszahlungstag ausgezahlt.

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 31.03.2027 (der „Endfälligkeitstag“) in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt“). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Zweck der Kapitalanlage ist der Ankauf des Grundstücks Rheingaustraße 103 in 65203 Wiesbaden, Deutschland, der Abriss des dort befindlichen Bestandsgebäudes sowie der Neubau eines Wohngebäudes mit 15 Wohneinheiten durch die Emittentin.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins- sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.

Wohnen am Wiesbadener Rheinufer

Das Projekt

Die WiBau GmbH, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage und zugleich Bauträgergesellschaft des hier vorgestellten Immobilienprojekts, plant den Abriss von einem Bestandsgebäude und den Neubau von zwei Wohngebäuden in der Rheingaustraße 103 in Wiesbaden. Auf dem 1.244 Quadratmeter großen Grundstück, gelegen am Rheinufer, im Wiesbadener Stadtteil Biebrich sollen bis zum Frühjahr 2027 zwei Mehrfamilienhäuser mit einem Flächen-Mix zwischen 70 – 90 Quadratmeter und jeweils einem Penthouse in den Staffelgeschossen errichtet werden. Verteilt auf insgesamt 1.500 Quadratmeter Nutzfläche sollen dabei 15 Wohneinheiten mit hohen energetischen Standards entstehen. Ein Aufzug ist vorgesehen. Außerdem wird ein Großteil der Wohnungen über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen.

Für die Fahrzeuge der Bewohner des Hauses wird eine Tiefgarage mit 24 Stellplätzen auf dem Grundstück gebaut. Darüber hinaus werden Fahrradstellplätze auf dem Grundstück selbst und entlang der Rheingaustraße vorhanden sein.

Die Planung der WiBau GmbH sieht vor, den Energiestandard KfW Effizienzhaus 55 oder einen vergleichbaren Standard zu erreichen. Der Standard „Effizienzhaus Stufe 55“ gibt vor, dass das Gebäude nur einen Primärenergiebedarf von 55 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 70 Prozent verglichen mit einem Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes aufweisen darf. Mit dem Neubauprojekt in der Rheingaustraße 103 in Wiesbaden wird also ein langfristiger Beitrag zur Senkung des Primärenergieverbrauchs und damit des CO2-Ausstoßes im Immobiliensektor geleistet.

Weiterer Bestandteil der nachhaltigen Planung und Bau der Immobilie ist die Solardachanlage. Das Mehrfamilienhaus wird darüber hinaus mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Diese sind im Vergleich zu Gasheizungen effizienter und umweltfreundlicher, insbesondere wenn sie mit Ökostrom betrieben werden. Dies stellt, insbesondere in Verbindung mit der Solaranlage mit Eigenversorgung, eine zusätzliche Optimierung des Energiekonzepts dar. Darüber hinaus sollen Ladesäulen für Elektroautos installiert werden. All dies macht das Mehrfamilienhaus zu einem energetisch sinnvollen Bauprojekt, was sich positiv auf die Lebensqualität der zukünftigen Bewohner auswirken wird.

Objektlage

Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens und mit fast 300.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, einem der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Wiesbaden zählt zu den wohlhabendsten Städten des Landes mit überdurchschnittlicher Kaufkraft und ist ein wichtiger Standort für Dienstleistungsunternehmen. Nicht zuletzt aufgrund der Nähe zu Frankfurt am Main ist Wiesbaden auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt, da hier mehrere Autobahnen und Bundesstraßen zusammenlaufen. Der Flughafen Frankfurt am Main befindet sich nur etwa 30 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.

Das Grundstück befindet sich in Wiesbaden-Biebrich, einem Ortsbezirk der hessischen Landeshauptstadt. Der Ortsbezirk liegt direkt am Rhein und ist nur etwa 5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Rheinpromenade und das Biebricher Schloss mit angrenzendem Schlosspark, laden zu Spaziergängen und Aktivitäten im Grünen ein. Namenhafte Firmen und der Industriepark Kalle-Albert im Osten von Biebrich bieten Arbeitsplätze und machen Biebrich zu einem bedeutenden industriellen und wirtschaftlichen Standort. Es gibt ein breites Angebot an Gastronomien und Kulturen aus aller Welt. Der Standort lebt von seiner Vielfalt. Auch Geschäfte für den täglichen Bedarf, Schulen, Kindergärten und Ärzte gibt es reichlich. Neben der hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn), profitieren die Bewohner von Biebrich, insbesondere Pendler, von der Erreichbarkeit über die Autobahnen A66, A671 und A643.

Wi Bau - Wohnen am Rheinufer
Wi Bau - Wohnen am Rheinufer Standort Abb 2

Projektstand und Zeitplan

Das Neubauprojekt in der Rheingaustraße 103 in Wiesbaden befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungs- und Genehmigungsstadium. Der Kauf des Grundstücks wird vollzogen, sobald die Emittentin die Finanzierung des Vorhabens vollständig gesichert hat. Dies ist für Oktober 2024 geplant. Bereits im ersten Halbjahr 2024 wurde bei der Bauaufsicht der Landeshauptstadt Wiesbaden einer vorläufige Bauvoranfrage eingereicht. Die zu klärenden Punkte wurden im Juni 2024 im positiven Sinne für das Projekt geklärt. Im nächsten Schritt erfolgt im Q4 2024 die Abgabe des Bauantrages. Mit einer baldigen Erteilung der Baugenehmigung ist zu Q2 2025 zu rechnen.

Die Emittentin rechnet mit einer Dauer von bis zu 18 Monaten für die Bauphase sowie mit bis zu 12 Monaten für die Vertriebsphase. Die Vertriebsphase soll schon parallel zur Erteilung der Baugenehmigung beginnen.

Die insgesamt 15 Wohneinheiten sollen also mehrere Monate vor Abschluss der Bauarbeiten – voraussichtlich im Frühjahr 2026 – vollständig verkauft sein.

Finanzierung und Mittelverwendung

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Neubauprojekts inklusive aller Finanzierungsnebenkosten und Gebühren beläuft sich auf ca. 9,036 Mio. Euro. Der größte Teil der Bauträgerfinanzierung wird über eine in der Region ansässige Sparkasse erfolgen. Diese vergibt ein Darlehen in Höhe von rund 7,936 Mio. Euro an die WiBau GmbH, welches erstrangig mit Grundpfandrechten besichert ist und im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin vorrangig zu bedienen wäre.

Der für das Bauvorhaben erforderliche Eigenkapitalanteil wird sich voraussichtlich auf etwa 0,11 Mio. Euro belaufen. Das Eigenkapital wird durch die Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage, die WiBau GmbH, eingezahlt. Die mit Hilfe der tokenbasierten Schuldverschreibungen eingeworbenen Mittel dienen hauptsächlich der Finanzierung und teilweisen Refinanzierung des von der finanzierenden Bank geforderten Eigenkapitalanteils. Die Zins- und Tilgungszahlungen aus der vorliegenden Kapitalanlage sollen planmäßig durch die Einnahmen der Emittentin aus dem Verkauf der einzelnen Wohneinheiten erbracht werden.

Die Emittentin beabsichtigt, das Anleihekapital bereits im Sommer 2026 an die Anleger/innen zurückzuführen. Um einen gewissen zeitlichen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse in der Bau- und Betriebsphase zu haben, endet die reguläre Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen jedoch am 31.03.2027.

Wi Bau - Wohnen am Rheinufer - Finanzierungsstruktur

Projektkalkulation

Das Erlöspotential des Neubauvorhabens wurde auf Basis vergleichbarer Immobilienprojekte in Standortnähe ermittelt. Die Planung ergab für den vorliegenden Standort einen globalen Verkaufserlös in Höhe von insgesamt 11,825 Mio. Euro. Abzüglich der Gesamtinvestitionskosten von 9,036 Mio. Euro verbliebe für die Emittentin somit ein Gewinn von rund 2,623 Mio. Euro vor Steuern. Bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten entspricht dies einer Rendite von über 29,03 Prozent.

Mit einem durchschnittlichen Verkaufspreis von rund 7.500 Euro pro Quadratmeter liegt das Projekt laut Market Research im unteren Segment der Preisspanne vergleichbaren Neubauvorhaben. In Verbindung mit der energetisch guten Gebäudequalität kann potenziellen Käufern somit ein preislich attraktives Angebot im Neubausegment unterbreitet werden. Als Zielgruppe für die Vermarktung der Wohneinheiten kommen daher sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger in Betracht.

Die untenstehende Übersicht fasst die Projektkalkulation auf einen Blick zusammen. Die tatsächlichen Verkaufserlöse und Projektkosten können jedoch von den kalkulierten Werten abweichen, etwa wenn die Nachfrage nach den neu errichteten Wohneinheiten und Stellplätzen nicht wie erwartet ausfällt oder es unvorhergesehene Preisanstiege bei den eingesetzten Baumaterialien geben sollte.

Wi Bau - Wohnen am Rheinufer - Projektkalkulation

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Aufgrund der hohen energetischen Qualität der Immobilie unterstützt das Projekt drei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die Ziele 7, 11 und 13 unterstützt.

  • Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
  • Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
  • Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
UN-SDG 11
SDG-Kriterien

Vorstellung der Emittentin

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage „Wohnen am Rheinufer“ ist die WiBau GmbH mit Sitz in Mainz. Sie ist unter dem Aktenzeichen HRB 52162 im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich Vermietung und Verpachtung. Gegenstand ist ferner die Projektierung und der Bau von Gebäuden auf Grundstücken. Die Geschäftsführung der Emittentin wird von Herrn Matthias Willenbacher ausgeübt.

Die WiBau GmbH hat drei Gesellschafter zu gleichen Anteilen. Diese sind die witura GmbH, die FB Vermögenswaltungs GmbH und Mladen Duronic.

Die Firma witura GmbH mit Sitz in Gerbach, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der HRB 33136. Diese entwickelt Lösungen für regeneratives und ressourcenschonendes Bauen und leistet dadurch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitswende. Die witura GmbH befindet sich im alleinigen Eigentum von Herrn Matthias Willenbacher und ist darüber hinaus auch auf das Asset Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert.

Neben der witura GmbH ist die familiengeführte Bau- und Immobilienfirma FB Vermögensverwaltungs GmbH aus Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRB 33266, an der Emittentin beteiligt. Ihr Geschäftszweck besteht in der Entwicklung, Veräußerung und dem Erwerb von Grundstücken sowie in der Durchführung von Hoch- und Tiefbauprojekten.

Als dritter Gesellschafter ist Mladen Duronic, eingetragen, Geschäftsführer von P1-Immobilien. Mladen Duronic ist in seiner Geschäftstätigkeit spezialisiert auf die Vermittlung von Neubauvorhaben, Wohnungen und Häusern und hat einen für dieses Projekt attraktiven Kundenstamm aus Kapitalanlegern, Family-Offices und institutionellen Anlegern.

Alle mittelbar an der WiBau GmbH beteiligten Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Bauträgergeschäft und sind in der Immobilienbranche bestens vernetzt. So haben die hinter der Emittentin stehenden Personen zwischen 2018 und 2020 zusammen das Neubauprojekt „Salinenpark“ in der rheinland-pfälzischen Kreisstadt Bad Kreuznach erfolgreich umgesetzt, welches von demselben Architekten und demselben Bauleiter begleitet wurde, wie das hier vorgestellte Bauvorhaben in Wiesbaden. Für das Immobilienprojekt Salinenpark wurde im Jahr 2018 eine WIWIN-Crowdinvesting-Kampagne abgeschlossen und erfolgreich platziert. Das gesamte Emissionsvolumen inklusive Zinsen wurde pünktlich zum Laufzeitende im Januar 2021 an die Anleger/innen zurückgezahlt.

Referenzprojekte

Salinenpark

Abbildung: Referenzprojekt Salinenpark, 55543 Bad Kreuznach

Das Chancen-Profil des Projekts

Der in Aussicht gestellte Zinssatz von 7,50 % p. a. ist auf der Grundlage von marktorientierten Einnahmeerwartungen kalkuliert. Die Anleger/innen haben durch diese avisierte Verzinsung einen höheren vertraglichen Renditeanspruch als die finanzierende Bank, da dieser Sicherheiten am Projekt eingeräumt werden. Darüber hinaus wird den Anleger/innen eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,50 % p. a. in Aussicht gestellt, die von dem Vertriebsstand der 15 neu zu errichtenden Wohneinheiten abhängig ist. Diese fällt an, sofern bis zum Ablauf des 31.12.2025 der Verkauf von acht Wohneinheiten notariell beurkundet wurde. Anleger/innen erhalten somit die Möglichkeit, von einem erfolgreichen Vertrieb der Wohneinheiten zu profitieren.

Der Wiesbadener Immobilienmarkt hat sich während der vergangenen Jahre als sehr robust erwiesen. Die wachsende Nachfrage nach Wohnflächen im Wiesbadener Innenstadtgebiet, die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für die Region Rhein-Main, die gefragte Objektlage sowie die hohen angestrebten Bau- und Energiestandards können sich positiv auf die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie auswirken.

Die hinter der WiBau GmbH stehenden Personen und Unternehmen sowie die mit der Planung und Durchführung des Neubauvorhabens beauftragten Personen, Unternehmen und Dienstleister verfügen über langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche und im Bauträgergeschäft und haben in der Vergangenheit bereits vergleichbare Bauprojekte zusammen umgesetzt. Durch Einkaufsgemeinschaften mit Geschäftspartnern besteht zudem die Aussicht auf niedrigere Ausgaben für das benötigte Baumaterial. Diese und weitere Synergieeffekte können sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowie die planmäßige Umsetzung des Bauprojekts auswirken.

Die finanzierende Bank ist von dem wirtschaftlichen Erfolg des Neubauprojekts überzeugt und wird den Vertrieb der neuen Wohneinheiten über ihr regionales Filialnetz vorantreiben. Darüber hinaus wird auch das Wiesbadener Maklerbüro P1 Immobilien, welches über ein großes Netzwerk im gesamten Rhein-Main-Gebiet verfügt, den Vertrieb der Wohneinheiten übernehmen. Durch den gemeinschaftlich organisierten Vertrieb ist ein höheres Maß an Aufmerksamkeit für das Objekt in der Rheingaustraße 103 gegeben, was sich positiv auf einen vorzeitigen Abverkauf der Wohneinheiten auswirken kann.

Die eingeworbenen Mittel dienen dem Neubau eines energieeffizienten Mehrfamilienhauses nach dem Standard „Effizienzhaus Stufe 55“ oder einem energetisch vergleichbaren Standard. Zusätzlich sieht das Energiekonzept eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor, um auf den Anschluss an das öffentliche Gasnetz zu verzichten. Darüber hinaus wird ein Teil des Allgemeinstroms im Gebäude durch den Einsatz einer Solardachanlage gedeckt. Nach aktuellem Stand der Planung werden die Stellplätze zudem teilweise mit Ladesäulen für Elektroautos ausgestattet, die von der Solardachanlage mit Strom versorgt werden können.

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert und erworben werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

 

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um  tokenbasierte Schuldverschreibungen der WiBau GmbH. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Die Anleger/innen sollten daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei ihrer Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage den wirtschaftlichen Verhältnissen der Anleger/innen entsprechen und eine etwaige Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil des individuellen Gesamtvermögens ausmachen.

Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der in dieser Werbeunterlage beschriebenen Kapitalanlage dargestellt, die für die Bewertung der Kapitalanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risiken dargestellt, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation der einzelnen Anleger/innen, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt Einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger/die Anlegerin den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger/innen aus der Schuldverschreibung (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin aus der Schuldverschreibung führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger/innen auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers/der Anlegerin wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern/Gläubigerinnen als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger/innen aufgezehrt wird. Dem Anleger/der Anlegerin wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter/innen trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen können die Gesellschafter/innen z.B. entscheiden, ob sie eine unter Umständen verlustreiche Geschäftstätigkeit fortsetzen und damit riskieren wollen, auch das eingebrachte Kapital vollständig aufzubrauchen. Der Anleger/die Anlegerin hat mit der Schuldverschreibung keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse. Für Anleger/innen besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter/innen entgegen den Interessen des Anlegers/der Anlegerin die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger/die Anlegerin bedeutet dies, dass das von ihm/ihr übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin hinausgehen kann. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger/die Anlegerin kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner/ihrer Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers/der Anlegerin überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger/innen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin führen. Der Anleger/die Anlegerin übernimmt mit der Schuldverschreibung ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für den Anleger/die Anlegerin besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags für den Anleger/die Anlegerin zur Folge; Zahlungsansprüche aus den Schuldverschreibungen sind in diesem Fall nicht durchsetzbar.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um eine nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibung. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen und aller nicht nachrangigen Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Es handelt sich bei den tokenbasierten Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre um eine Immobilieninvestition mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Der Anleger erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte und hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken (insbesondere hat er nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist).

Da die tokenbasierten Schuldverschreibungen unbesichert sind, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Objektgesellschaft weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht durchgesetzt werden können.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch die Anleger/innen ist nicht vorgesehen. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die tokenbasierten Schuldverschreibungen. Eine Veräußerung der tokenbasierten Schuldverschreibungen durch die Anleger/innen ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein/keine Käufer/Käuferin gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Die Emittentin generiert bis spätestens zum 31.03.2026 eine der Anzahl der ausgegebenen tokenbasierten Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an Token auf einer Blockchain. Insoweit ist eine Übertragung erst nach Generierung der Token möglich und aufgrund dessen können Anleger nicht über ihre Einlage bis zu diesem Zeitpunkt frei verfügen.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/innen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Die „Wohnen am Rheinufer“ werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen Wallets der Anleger/innen zugeteilt. Die „Wohnen am Rheinufer“ sind den Anleger/innen nur über deren jeweilige persönliche Wallet-Adresse („Public Key“) zugeordnet. Der sogenannte Public Key ist mit einem Briefkasten vergleichbar: Jeder, der den Public Key kennt, kann Transaktionen („Briefe“) an diesen senden. Der Private Key ist wiederum mit einem Briefkastenschlüssel vergleichbar: Derjenige, der den Schlüssel hat, kann die Transaktionen („Briefe“) entgegennehmen und bei Bedarf weitersenden. Für die Nutzung der Blockchain benötigen Nutzer/innen einen Private Key. Der Private Key wiederum generiert einen Public Key, welcher – wie der Public Key selbst – aus einem einzigartigen Hashwert besteht. Hashwerte sind Prüfsummen, die für die Verschlüsselung von Nachrichten mit variabler Länge verwendet werden. Jeder, der den Public Key und den Private Key kennt, kann auf das Guthaben zugreifen und verwenden. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so können diese Dritte die Wallet der Anleger/innen missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Die Emittentin kennt den Private Key der Anleger/innen nicht, sie kann den Private Key weder wiederbeschaffen noch den Zugang zu den Wallets auf irgendeine andere Weise wiederherstellen oder ermöglichen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der „Wohnen am Rheinufer“ und damit zu einem Totalverlust für die Anleger/innen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Impact Score Wohnen am Rheinufer

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

An den Anfang scrollen