Vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre
Bei Vorliegen einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre darf die Rückzahlung eines Anlagebetrags nebst etwaiger Zinsen nur dann erfolgen, wenn diese nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung der Emittentin gemäß Insolvenzordnung führen würde. Gesperrt wird hierbei die Durchsetzung der Ansprüche der Anleger/innen auf die…