Ein Wertpapier im ursprünglichen Sinne ist eine Urkunde, die ein bestimmtes Vermögensrecht verbrieft. In der modernen Finanzwelt werden gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) allerdings auch Wertpapierarten, für die keine Urkunden ausgestellt werden, als Wertpapier bezeichnet. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate sind Beispiele für solche Wertpapiere. Um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, muss zunächst ein Wertpapierdepot eröffnet werden.
- Abgeltungssteuer
- Absetzung für Abnutzung – AfA / Abschreibung
- act/act Zinsmethode (Taggenaue Zinsmethode)
- Angemessenheitsprüfung
- Anlageberatung
- Ausgabeaufschlag / Agio
- Effecta GmbH
- Einlagensicherung (gesetzliche)
- Emittentin
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere)
- Exit
- Inhaberschuldverschreibung / Schuldverschreibung / Anleihe
- Investmentfonds
- IPP (Independent Power Producer)
- Satellitenanlagen
- Schuldverschreibung
- Schwarmfinanzierung
- Sidechain
- Smart Contract
- Stückzinsen
- Sustainable Development Goals (SDG)