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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
2,50 % p.a. + Bonus
Laufzeit
30.08.2023
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Rendite: 2,50 % p.a.
  • Bonus: max. 0,50 % p.a. bezogen auf den Investitionsbetrag
  • Impact Score: 87/100
  • Laufzeit: bis 30.08.2023
  • Investitionszeitraum: ab 03.03., 12.00 Uhr
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 300.000 Euro

Was ist die Wi Kurzanleihe 02/23?

Ab dem 03. März haben Sie die Möglichkeit, über Crowdinvesting in die Wi Kurzanleihe 02/23 zu investieren.

Profitieren Sie von einer flexiblen Geldanlage mit echt grünem Impact:

  • kurze Laufzeit
  • attraktive Alternative z B. zu Festgeldkonten
  • Sie investieren in den Ankauf und die Optimierung bestehender Windenergie- und Solaranlagen. Ihrem Investment stehen also echte Wertgegenstände entgegen. Diese generieren durch die gesetzliche EEG-Vergütung bereits Umsätze, was ein wesentlicher Unterschied zu Projektentwicklungen darstellt.
  • Sie erfüllen Ihren Wunsch nach nachhaltigem Investieren, denn die eingesammelten Gelder dienen dem Ausbau und Erhalt erneuerbarer Energien in Deutschland.
Die Wi IPP investiert in Wind- und Solarprojekte.

Wir zeigen Ihnen, wie Ihr Geld arbeitet:

Die Wi IPP, Emittentin der Wi Kurzanleihe 02/23, nutzt Ihr Geld, um den Ankauf weiterer Wind- und Solaranlagen zu finanzieren. Dabei geht es um den Betrieb bestehender Anlagen, die grünen Strom produzieren und dadurch Erträge erwirtschaften. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz genießt grüner Strom vorrangige Einspeisung ins Stromnetz und wird durch eine garantierte Vergütungshöhe nachhaltig gefördert.

Was passiert nach Ablauf der 6-monatigen Laufzeit der Wi Kurzanleihe?
Zum 30.08.2023 erhalten Sie Ihren Investitionsbetrag zzgl. 2,5 % p.a. Zinsen zurück. Abhängig von der Strompreisentwicklung erhalten Sie zusätzlich gegebenenfalls noch einen Bonuszins in Höhe von 0,5 % p.a. Die Zinsen errechnen sich tagesgenau aus der Dauer Ihres Investments. 

Wer ist die Wi IPP?

Die Wi IPP hat sich das Ziel gesetzt, erneuerbare Energieerzeugung durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen zum Standard zu machen. Dafür betreiben die Gesellschaften, an denen die Wi IPP beteiligt ist, mehrere Wind- und Solarparks und setzen sich für die Entwicklung von Speicherkapazitäten ein. Zurzeit betreibt die Wi IPP 26 Windenergieanlagen und 3 Solarparks, deren Leistung insgesamt rund 40.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen können.

Fokus der Wi IPP sind Anlagen mit Repowering-Potenzial, sprich, das Umrüsten bestehender Anlagen auf modernste Technologien für eine vier- bis sechsfach effizientere Stromerzeugung.

wi ipp logo

Gleichzeitig möchte die Wi IPP aber als ganzheitliches Unternehmen die Menschen am Wohlstand durch die produzierte elektrische Energie teilhaben lassen. Die Wi IPP ermöglicht daher die Partizipation sowohl von institutionellen Investor/innen aber auch ganz gezielt von Crowd-Investor/innen in der Finanzierung von Projekten.

Die Wi IPP und deren Projektgesellschaften haben bereits mehrere Crowdinvestings zusammen mit WIWIN umgesetzt, um die Partizipation von Bürger/innen und Bürgern zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem die Crowdinvestings Kurzanleihe 6M, Kurzanleihe 01/23 sowie Windanleihe Südwestpfalz.

Das Team der Wi IPP

„Mit gemeinsamen Investments in innovative Technologien und Erneuerbare Energien leisten wir zusammen mit Ihnen einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und unabhängigen Energiewende.“

Daniel Güttinger, Geschäftsführer Wi IPP

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Das Wertpapier „Wi Kurzanleihe 02/23“ unterstützt konkret zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

WIWIN Impact Scoring

Mittelverwendung

  • Finanzierung für den Ankauf und Optimierung weiterer Wind- und Solar-Bestandsanlagen.

Sie wollen den Startzeitpunkt auf keinen Fall verpassen?

Wir informieren Sie pünktlich zum Produktstart am 03. März 2023

Tragen Sie dazu einfach Ihre Kontaktdaten sowie Ihren gewünschten Investitionsbetrag in diese Liste ein.

Sollten Sie vorab Fragen haben, sind wir gern unter info@wiwin.de sowie telefonisch unter 06131/9714-200 für Sie da.

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister Kaiserslautern unter HRA 30645. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften bzw. Unternehmen, Assetmanagement, Verwaltung anderer Gesellschaften, Portfoliooptimierung, Zukauf von Projekten, Prüfung der Finanzierbarkeit von Wi IPP-Projekten.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“)

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

300.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 30.08.2023.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger sowie der Emittentin besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 30. August 2023 (einschließlich) mit 2,50 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. Der Zinslauf endet am 30. August 2023. Die Zinsen sind am fünften Bankarbeitstag nach dem 30. August 2023 („Zinszahlungstag“) zahlbar und damit am 06. September 2023 fällig. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstream für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können. „Einzahlungstag" ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin.

Sofern die Emittentin die tokenbasierten Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst („Verzugszinsen"). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen („Zinseszins") fallen nicht an und sind ausgeschlossen.

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktwertes für Windkraftanlagen an Land über die Anleihelaufzeit abhängig ist. Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind an Land über die Anleihelaufzeit gemittelt („durchschnittlicher Monatsmarktwert“). Basis dafür sind die veröffentlichten Daten der Website https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte. Der Marktwert beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land. Je nach Höhe dieses gebildeten durchschnittlichen Monatsmarktwertes erhalten die Anleger rückwirkend für die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,5 % p.a. des individuellen Anlagebetrags, wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert mehr als 12,00 ct/kWh beträgt. Bei der Berechnung des durchschnittlichen Marktwertes werden jedoch nur diejenigen Monatsmarktwerte berücksichtigt, die mindestens 3,00 ct/kWh über den gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen der von den Tochtergesellschaften der Emittentin betriebenen Windparks liegen. Je nach Höhe dieses gebildeten durchschnittlichen Marktwertes erhalten die Anleger rückwirkend für die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,5 % p.a. des individuellen Anlagebetrags, wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert mehr als 12 ct/kWh beträgt. Bei der Berechnung der variablen Bonuskomponente werden ausschließlich die Monatsmarktwerte von Februar 2023 bis einschließlich Juli 2023 berücksichtigt. Der Monatsmarktwert für August 2023 wird bei der Berechnung der variablen Bonuskomponente nicht berücksichtigt. Sofern eine variable Bonuskomponente fällig ist, wird diese jeweils fünfzehn Bankarbeitstage nach dem regulären Zinstermin am 30. August 2023, mithin am 20. September 2023 zur Zahlung fällig.

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 30. August 2023 (der „Endfälligkeitstag") in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Der Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück ("qualifizierter Rangrücktritt"). Die Forderungen der Anleihegläubiger dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Zweck der Kapitalanlage ist die Ankaufsfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie von Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben. Hierfür sollen entweder neue Beteiligungsgesellschaften erworben werden oder die eingeworbenen Mittel in Form von Kommanditkapital oder Nachrangdarlehen an Tochtergesellschaften der Emittentin, die bereits Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, weitergeleitet werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Bei der Wi IPP GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Wi IPP“ genannt) handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft, welche Anteile an Betreibergesellschaften von Wind- und Solarparks erwirbt, um diese kaufmännisch und technisch zu optimieren und langfristig in ihrem Bestand zu halten. Im Fokus steht insbesondere der Erwerb von Betreibergesellschaften älterer Anlagen, bei denen konkrete Aussicht auf ein Repowering besteht – also dem Austausch einer Bestandsanlage durch eine neue, leistungsfähigere Anlage.
Die Abkürzung „IPP“ steht dabei für „Independent Power Producer“. Bei den Tochtergesellschaften der Emittentin handelt es sich also um Stromversorgungsunternehmen, welche selbst über kein eigenes Stromnetz verfügen und den erzeugten Strom über die Infrastruktur der deutschen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber direkt oder durch Stromlieferverträge – sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPAs) – zu einem gesetzlich oder vertraglich festgelegt Preis an Abnehmer/innen und Endverbraucher/innen liefern.

Schematische Darstellung des Stromvermarktungsprozesses der Wi IPP-Anlagen

Schematische Darstellung des Stromvermarktungsprozesses der Wi IPP-Anlagen

Als reine Beteiligungsgesellschaft verfügt die Wi IPP aktuell selbst nicht über eigene Stromerzeugungsanlagen oder sonstige Vermögensgegenstände. Sie erhält aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ihrer Tochtergesellschaften jedoch regelmäßige Einnahmen aus Ausschüttungen, durch die sie ihre laufenden Ausgaben sowie den Kapitaldienst an die Anleger bedienen kann.
Die Wi IPP verfolgt mit ihrer Geschäftstätigkeit folgende Unternehmensziele:

  1. Erneuerbare Energieerzeugung durch Photovoltaik- und Windkraftanlagen, mit der alle Menschen langfristig vom Wohlstand profitieren.
  2. Nachhaltige Beteiligungsmöglichkeiten für private und institutionelle Investor/innen mit attraktiver Rendite und kontrollierbaren Risiken, welche sich aus der Energiewende ergeben.
  3. Langfristiger Betrieb von Wind- und Solarparks für ein stabiles und verlässliches Investitionsumfeld und einen Beitrag zur Klimaneutralität.
  4. Investitionen in verwandte Geschäftsfelder, zum Beispiel Speichertechnologien.

Die Wi IPP ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Webseite an insgesamt zehn Betreibergesellschaften von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland beteiligt. Die von den Beteiligungen der Wi IPP betriebenen Wind- und Solarparks haben eine Gesamtleistung von rund 70 Megawatt und produzieren ausreichend Energie, um über 40.000 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Strom zu versorgen und jährlich ca. 65.000 Tonnen CO2 einzusparen.

Die vorliegende Kapitalanlage soll Anleger/innen die Möglichkeit bieten, ihr Geld für sechs Monate zu einem Zinssatz anzulegen, der mit der Guthabenverzinsung auf einem Festgeldkonto vergleichbar ist. Die eingeworbenen Mittel sollen zum Erwerb weiterer Wind- oder Solaranlagen sowie zur Optimierung von Bestandsparks eingesetzt werden. Mit Ihrer Investition stellen Sie sicher, dass Ihr Geld den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt.

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Wi Kurzanleihe 02/23“ können Anlegerinnen und Anleger einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Die Gesellschaften, an denen die Wi IPP betei-ligt ist, betreiben insgesamt 25 Windenergie- und drei Photovoltaikanlagen. Die größte Be-teiligung der Emittentin ist das Donnersberg-Portfolio. Hierbei handelt es sich um drei Windparks im rheinland-pfälzischen Landkreis Donnersbergkreis bestehend aus 11 Wind-kraftanlagen vom Typ Vestas V-112. Die Parks erzeugen rund 75 Mio. Kilowattstunden pro Jahr und erwirtschaften jährliche Umsätze von rund 7 Mio. Euro. Die größte Photovoltaikanlage im Portfolio der Wi IPP ist der Solarpark Wörrstadt mit einer Gesamtleistung von knapp 6 Megawatt, welcher ca. 6 Mio. Kilowattstun-den Strom und Nettoerlöse von etwa 2 Mio. Euro pro Jahr generiert.

Rahmendaten Wi Kurzanleihe 02/23

Die Emittentin erhält in der Regel mindestens einmal jährlich Ausschüttungen aus ihren Beteiligungen. Die Höhe dieser Ausschüttungen ist von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig, insbesondere aber von der Höhe der Monatsmarktwerte sowie von den Wind- und Solarerträgen. Wenn es die Ertrags- und Liquiditätslage der Beteiligungen zulässt, erfolgen die Ausschüttungen an die Wi IPP meist nach der windstarken Jahreszeit im April und Mai. Die folgende Liquiditätsprognose der Emittentin stellt die Einnahmen- und Ausgabensituation der Gesellschaft in vereinfachter Form dar.

Wi Kurzanleihe 02/23 Liquiditätsplan

Die Wi IPP verfügt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anlagebroschüre über keinerlei Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten.

Die Wi IPP GmbH & Co. KG mit Sitz in Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach fungiert als Emittentin des Wertpapiers „Wi Kurzanleihe 02/23“. Sie ist unter dem Aktenzeichen HRA 30645 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht in der Beteiligung an Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, sowie im Asset Management, der Portfoliooptimierung, dem Zukauf und der Finanzierung von Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben.

Die Geschäftsführung der Wi IPP wird von der wiwi Beteiligungs GmbH, ausgeübt. Diese wird wiederum durch Herrn Matthias Willenbacher sowie durch Herrn Daniel Güttinger vertreten. Herr Güttinger leitet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen der Wi IPP. Vor seinem Einstieg als Geschäftsführer arbeitete er für die Beratungsfirmen KPMG und EY in der Schweiz und den USA als Wirtschaftsprüfer. Die Geschäftsführung der Wi IPP wird von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Finanz- und Steuerexperten unterstützt.

Daniel Güttinger, Geschäftsführer der Wi IPP
Beteiligungsstruktur der Wi IPP

Der Aufbau der Energiewende-Infrastruktur ist für Daniel Güttinger die Basis für eine nachhaltige Zukunft. Diese will er aktiv mitgestalten und Investor/innen durch attraktive und risikobereinigte Rendite überzeugen.

Das Chancen-Profil der Wi Kurzanleihe 02/23

Das digitale Wertpapier hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage in Höhe von 2,5 % basiert auf konservativ kalkulierten und relativ gut prognostizierbaren Umsatzerlösen der von den Beteiligungen der Emittentin betriebenen Wind- und Solarparks. Diese befinden sich größtenteils bereits seit mehreren Jahren in Betrieb und verfügen daher über langjährige Ertragswerte.  Darüber hinaus wird ein Bonus von 0,5 % in Aussicht gestellt, sofern der durchschnittliche Monatsmarktwert für Strom aus Windenergie an Land über die Anleihelaufzeit mehr als 12,00 ct/kWh beträgt.

Bei der Berechnung des durchschnittlichen Monatsmarktwertes werden nur diejenigen Monatsmarktwerte berücksichtigt, die mindestens 3,00 ct/kWh über den gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen der von den Beteiligungen der Emittentin betriebenen Windparks liegen. Bei der Berechnung der variablen Bonuskomponente werden ausschließlich die Monatsmarktwerte von Februar 2023 bis einschließlich Juli 2023 berücksichtigt.

Ein Großteil der Einnahmen der Wind- und PV-Anlagen basieren auf der fixen, gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses sieht vor, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen nach Inbetriebnahme über 20 Jahre einen festen Preis für jede erzeugte Kilowattstunde Strom erhalten. Bei den aktuell sehr hohen Strompreisen besteht für die Betreibergesellschaften die Aussicht auf außerplanmäßige Mehreinnahmen, die ebenfalls für die Zahlung von Zins und Tilgung an die Anleger/innen eingesetzt werden können. Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Anlagen keinen Abnehmer für den erzeugten Strom finden. Dies macht die künftige Entwicklung der jährlichen Einnahmen gut prognostizierbar. Auf der Ausgabenseite basiert die Planung auf langjährig abgeschlossenen Wartungsverträgen und umfangreichen Versicherungspaketen, so dass die Betriebskosten der Anlagen ebenso gut prognostiziert werden können. Dies bietet den potenziellen Käufern dieses digitalen Wertpapiers ein gewisses Maß an Planungssicherheit.

Die Wind- und PV-Anlagen verfügen über technisch hochwertige Komponenten und sind gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert. Darüber hinaus bestehen mit den jeweiligen Herstellern der Anlagen langfristig abgeschlossene Wartungsverträge, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit möglich ist.

Die mit der Wi IPP zusammenarbeitenden Gesellschaften und Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Betrieb und Ankauf sowie in der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Diese Expertise wird bei der Durchführung zukünftiger Projekte von Nutzen sein. Die technische Betriebsführung der Wind- und Solarparks wird von spezialisierten Dienstleistern übernommen, mit denen langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen.

Die Emittentin hat aktuell keinerlei Verbindlichkeiten bei Banken, die im Insolvenzfall in der Regel erstrangige Ansprüche hätten und zuerst bedient werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen. Für den Anleger besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil der Wi Kurzanleihe 6M

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die digitalen Wertpapiere sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.

Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die digitalen Wertpapiere. Eine Veräußerung der digitalen Wertpapiere durch den Anleger ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Da es sich um eine nachrangige Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, darf das digitale Wertpapier nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Das digitale Wertpapier ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche kommen.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der Anleihe (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und (Teil-)Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der Anleihe führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden.  Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Anleihe verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers über-schuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der Anleihe ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen und die Rückzahlung der Kapitalanlage zu erfüllen. Der wirtschaftliche Erfolg der Geschäftstätigkeit der Emittentin sowie der mit ihr verbundenen Gesellschaften kann nicht vorhergesehen werden. Dies kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können bis hin zum Totalverlust der Einlage.

Der Erneuerbare-Energien-Markt, insbesondere der Markt für Windkraft und Photovoltaik, auf dem sich die Emittentin bewegt, ist ständigen wirtschaftlichen und politischen Veränderungen unterworfen. Änderungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen und eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien könnten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften führen. Die Entwicklung des Marktes für Erneuerbare Energien ist fortwährenden und dynamischen gesetzlichen und technologischen Änderungen unterworfen. Die Entwicklung neuer Technologien und die Einflüsse neuer Erkenntnisse können sich auch negativ auf vorhandene und neue Produkte und/oder Dienstleistungen, auf welche sich der Geschäftserfolg der Emittentin und ihrer Tochtergesellschaften stützt, auswirken.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Zurzeit ist die Wi IPP an Betreibergesellschaften von 26 Windenergieanlagen und 3 Solarparks beteiligt. Die Leistung der Anlagen kann insgesamt rund 40.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen.

Impact Scoring für die Wi Kurzanleihe

BONUSASPEKTE

  •  vielversprechendes Repowering-Potenzial

Sie haben noch offene Fragen und wollen mehr mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

Repowering-Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht

Mit dem gesammelten Kapital aus den Kurzanleihen Wi Kurzanleihe 6M und Wi Kurzanleihe 01/23 konnte die Wi IPP bereits erfolgreiche Repowering-Projekte auf den Weg bringen.

Wi Kurzanleihe 6M (Dezember 2022): Ankauf Windrad Stetten – Repowering-Projekt im Windpark Ober-Flörsheim
Die erstmals von der Wi IPP ausgegebene Kurzanleihe war bereits nach vier Stunden voll gezeichnet – dank mehr als 100 Investor/innen, die diese neue, flexible Anlagemöglichkeit begeistert angenommen haben! Das eingesammelte Kapital diente dem Erwerb des Windrads. Durch den Ankauf dieses Windrads wurde die Wi IPP Gesellschafterin an allen acht Windenergieanlagen des Windparks Ober-Flörsheim. Somit wurde ein großer Meilenstein auf dem Weg zum Repowering des Gesamtparks erreicht. 

Wi Kurzanleihe 01/23 (Januar 2023): Ankauf weiterer Anteile des Windparks Ober-Flörsheim
Auf den Erfolg der ersten folgte im Januar 2023 eine weitere Wi Kurzanleihe. Und diese konnte das Ergebnis nochmal deutlich toppen – in nur 42 Minuten wurde das Investitionsvolumen vollständig erreicht! Mit diesen finanziellen Mitteln konnte die Wi IPP weitere Anteile erwerben, um die geplanten Repowering-Maßnahmen wesentlich effizienter umsetzen zu können. 

Wi Kurzanleihe 02/23 (März 2023): Repowering-Projekte im Bereich Solar- und Windenergie (aktuell in Planung) 
Wir freuen uns auf zukünftige spannende Projekte mit der Wi IPP, die schon heute in der Pipeline stehen.  Das Ziel: Weitere Beteiligungen an Wind- und Solarparks mit Repowering-Potenzial.
Das gesammelte Kapital über die aktuell ausgegebene Kurzanleihe 02/23 wird zu deren Finanzierung und Durchführung beitragen.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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