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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
6,50 % p. a. + Bonus
Laufzeit
31.03.2030
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 8,00 %* p. a. (inkl. 6,50 % p. a. Festzins + Bonus)
  • Laufzeit: bis 31.03.2030
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 990.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 31. März (erstmals 31.03.2026)

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektbeschreibung

Eine Blaupause für die Zukunft der Landwirtschaft

Die Emittentin Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG setzt mit dem Agrarvision Gewächshaus neue Maßstäbe für eine nachhaltige, resiliente und energieautarke Lebensmittelproduktion. Das Gewächshaus ist direkt an einen Wind- und Solarpark angeschlossen und nahezu vollständig mit erneuerbarer Energie versorgt. Bereits seit 15 Jahren betreibt die Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG an diesem Standort erfolgreich Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Das neue Gewächshaus ergänzt diesen nachhaltigen Kreislauf und demonstriert, wie erneuerbare Energien direkt in der Landwirtschaft eingesetzt werden können.

Neben der innovativen Energieversorgung verfügt das Gewächshaus über Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung genutzt werden, um den Wasserverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren. Durch eine Direktleitung wird das Gewächshaus das gesamte Jahr über mit Wind- und Solarstrom betrieben – ohne fossile Brennstoffe, ohne CO₂- Emissionen und ohne Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten. Die Energieerzeugung und der Verbrauch werden an einem Standort zusammengebracht, wodurch eine maximale Effizienz und Autarkie erreicht wird.

Dieses Projekt schafft nicht nur eine völlig neue Dimension nachhaltiger Landwirtschaft, sondern stärkt auch die lokale Wertschöpfung durch regionale Arbeitsplätze, kürzere Lieferketten und eine resiliente Lebensmittelproduktion.

Fotos: Aktueller Baustand des Agrarvision Gewächshauses auf dem Schneebergerhof.

Projektüberblick

  • Standort: Schneebergerhof, Gerbach
  • Größe: ca. 3.500 m² hochmodernes Gewächshaus
  • Energieversorgung: Erneuerbare Energien aus Wind- und Solarstrom durch eine Direktleitung
  • Wärmeerzeugung: Hocheffiziente Wärmepumpe
  • Beleuchtung: Modernste LED-Technologie für energieoptimierte Pflanzenzucht
  • Energieeffizienz: Nur 20 Prozent des Energiebedarfs eines konventionellen Gewächshauses
  • Wassermanagement: Regenwasserzisternen für nachhaltige Bewässerung
  • Regionale Wertschöpfung: Schaffung von Arbeitsplätzen und Reduktion langer Transportwege

Investition in die nachhaltige Zukunft

Das Agrarvision Gewächshaus ist ein wegweisendes Modell, das zeigt, wie Landwirtschaft, erneuerbare Energien und innovative Technologien zusammengeführt werden können. Es verbindet Energie- und Wassereffizienz mit lokaler Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze und stärkt die regionale Lebensmittelversorgung.

Dieses Projekt ist ein Meilenstein in der nachhaltigen Agrarwirtschaft, das nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich tragfähig ist. Investierende haben hier die Möglichkeit, sich an einem zukunftsweisenden und profitablen Vorhaben zu beteiligen, das gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion leistet.

Deine Chancen

  • Attraktive Anlagekonditionen mit Festverzinsung und variabler Bonuskomponente
  • Sicherer Vermietungsstand des Objekts
  • Baubeginn ist bereits erfolgt

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Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Mittelverwendung

Bau und Ausstattung des Gewächshauses: Dazu zählen die Errichtung des ca. 3.500 m² großen Gewächshauses sowie die Installation moderner Technologien wie LED-Beleuchtung, Entfeuchtungssystemen und Bewässerungsanlagen.

Integration erneuerbarer Energietechnologien: Der Anschluss an die bestehende Infrastruktur von Windkraft- und Photovoltaikanlagen stellt sicher, dass die Produktion unter Einsatz erneuerbarer Energien durchgeführt werden kann.

Betriebsstart: Hierunter fallen Kosten für die erste Produktionsphase, den Aufbau von Logistik- und Vertriebssystemen sowie Schulungen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch unsere erfahrenen Anbauspezialisten.

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Das Wertpapier „Agrarvision Gewächshaus Crowdinvesting“ unterstützt konkret vier Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die  Ziele 2, 8, 12 und 15 unterstützt.

Ziel 2 – Kein Hunger: Mit der ganzjährigen Produktion von frischem, lokalem Gemüse trägt das Gewächshaus dazu bei, die regionale Lebensmittelversorgung zu sichern und die Ernährungssicherheit zu fördern. Die umweltschonende Anbauweise stellt sicher, dass die Erträge nachhaltig und gesund sind, ohne die natürlichen Ressourcen zu belasten.

Ziel 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Das Agrarvision Gewächshaus stärkt mit fairen Arbeitsplätzen, regionaler Wertschöpfung und innovativen Technologien das nachhaltige Wirtschaftswachstum.

Ziel 12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion: Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und innovativen Techniken wie Wasserrückgewinnung und LED-Beleuchtung setzt das Gewächshaus auf nachhaltige Produktionsprozesse. Es wird darauf geachtet, Abfälle zu minimieren und den ökologischen Fußabdruck in der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren.

Ziel 15 – Leben an Land: Das Gewächshaus fördert eine nachhaltige Nutzung von Landressourcen, indem es ohne Pestizide arbeitet und die Bodengesundheit durch innovative Technologien bewahrt. Gleichzeitig unterstützt es die Biodiversität durch den Einsatz von Nützlingen und ökologisch abgestimmte Anbaumethoden.

UN-SDG 2
UN-SDG 8
SDG12 2
UN-SDG 15

Das Angebot im Detail

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 30953. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Der Gesellschaftszweck der Emittentin ist der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen zur Stromerzeugung, der Bau und Betrieb von Wärmepumpen zur Wärmeerzeugung, der Bau und Betrieb von Gewächshäusern, Erwerb, Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen, Vertrieb von produziertem Strom und Wärme in jeglicher Form, insb. PPA, Direktvermarktung und Mietermodellen, der Erwerb und das Halten/Verwalten von Grundstücken für den Betrieb von Anlagen zur Produktion und/oder Nutzung erneuerbarer Energien sowie von Gewächshäusern jeweils mit allen vorkommenden Arbeiten.

Nachrangige, tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. 

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro. Es können nur ganze Schuldverschreibungen gezeichnet werden.

Die maximale Zeichnungssumme je Anleger liegt bei bis zu EUR 25.000,00, wobei für Anlagebeträge über EUR 1.000,00 eine Selbstauskunft des Anlegers i.S.v. § 6 Wertpapierprospektgesetz erforderlich ist.

Anlagebeträge müssen durch 1 teilbar sein.

990.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen beginnt am 25.03.2025 und endet am 31.03.2030.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger/innen sowie der Emittentin besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 31.03.2030 (einschließlich) mit 6,50 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 15. Geschäftstag nach dem 31. März eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Ein „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstream für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können. „Einzahlungstag" ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin.

Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag zusätzlich zur Verzinsung mit einer Bonuskomponente verzinst, deren Eintritt und Höhe vom erzielten Jahresumsatz der Emittentin für die Geschäftsjahre 2025-2029 abhängig ist. Bei einem Jahresumsatz von mehr als EUR 1.250.000 beträgt die Bonuskomponente 1,00 %, bei einem Jahresumsatz von mehr als EUR 1.350.000 beträgt die Bonuskomponente 1,50 %. Als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Jahresumsatzes dienen die Jahresabschlüsse der Emittentin für die Geschäftsjahre 2025 bis 2029 bzw., soweit ein Jahresabschluss an einem Zinszahlungstag noch nicht aufgestellt worden sein sollte, die Betriebswirtschaftliche Auswertung der Emittentin zum 31. Dezember des betreffenden Geschäftsjahres.

Die Zahlung der Bonuskomponente ist jährlich nachträglich am 15. Geschäftstag nach dem 31. März eines Kalenderjahres zur Zahlung fällig.

Die Schuldverschreibungen werden jeweils am 15. Geschäftstag nach dem 31. März eines Kalenderjahres in Höhe von 1/10 des Nennbetrages, erstmalig zum 31. März 2026, sowie am 15. Geschäftstag nach dem Laufzeitende, mithin am 05.04.2030 in Höhe von 6/10 des Nennbetrages an die Anleger zurückgezahlt, soweit die Schuldverschreibungen nicht vorzeitig zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen erst nach den nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Mit dem Emissionserlös aus den Schuldverschreibungen beabsichtigt die Emittentin, ein ca. 3500 qm2 großes Gewächshaus inklusive Wärmepumpe zu errichten. Insbesondere wird in die technische Ausstattung, die für die Produktionsaufnahme notwendigen Betriebsmittel sowie finaler Infrastrukturmaßnahmen investiert. Ein wesentlicher Teil des Kapitals fließt in die Integration erneuerbarer Energietechnologien, sodass das Gewächshaus mit Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie dem Einsatz von Wärmepumpen betrieben werden kann. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die erste Produktionsphase in Q3 dieses Jahres erfolgreich umgesetzt werden kann. Mit einer Laufzeit von fünf Jahren schafft die Anleihe eine solide Basis für den erfolgreichen Start der nachhaltigen Lebensmittelproduktion. In den Geschäftsjahren 2025 -2030 wird die Emittentin voraussichtlich vor allem Umsätze aus der Vermietung des Gewächshauses sowie durch den Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen erzielen. Es gibt bereits einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher Mieterlöse von EUR 230.000 p. a. vorsieht. Im Jahr 2030 erhöht sich der Betrag der Mieterlöse auf EUR 244.000 p. a.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die nachrangigen, tokenbasierten Schuldverschreibungen enthalten eine vorinsolvenzlichee enthalten eine qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken.

Die Emittentin

Emittentin der tokenbasierten Schuldverschreibung ist die Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG, ein Unternehmen, das sich der Verbindung von nachhaltiger Landwirtschaft und erneuerbaren Energien verschrieben hat. Das Unternehmen betreibt am Standort Gerbach bereits erfolgreich Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die sowohl die Landwirtschaft als auch das geplante Gewächshaus versorgen werden.

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Das Projekt Agrarvision Gewächshaus zielt auf insgesamt vier dieser Ziele ab.

Das Agrarvision Gewächshaus

Die Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG setzt mit dem Agrarvision Gewächshaus neue Maßstäbe für eine nachhaltige, resiliente und energieautarke Lebensmittelproduktion. Zum ersten Mal wird ein Gewächshaus direkt an einen Wind- und Solarpark angeschlossen und vollständig mit erneuerbarer Energie versorgt. Bereits seit 15 Jahren betreibt die Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG an diesem Standort erfolgreich Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Das neue Gewächshaus ergänzt diesen nachhaltigen Kreislauf und demonstriert, wie erneuerbare Energien direkt in der Landwirtschaft eingesetzt werden können.

Neben der innovativen Energieversorgung verfügt das Gewächshaus über Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung genutzt werden, um den Wasserverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren. Durch eine Direktleitung wird das Gewächshaus das gesamte Jahr über mit Wind- und Solarstrom betrieben – ohne fossile Brennstoffe, ohne CO₂- Emissionen und ohne Abhängigkeit von volatilen Energiemärkten. Die Energieerzeugung und der Verbrauch werden an einem Standort zusammengebracht, wodurch eine maximale Effizienz und Autarkie erreicht wird.

Dieses Projekt schafft nicht nur eine völlig neue Dimension nachhaltiger Landwirtschaft, sondern stärkt auch die lokale Wertschöpfung durch regionale Arbeitsplätze, kürzere Lieferketten und eine resiliente Lebensmittelproduktion.

Projektüberblick

  • Standort: Schneebergerhof, Gerbach
  • Größe: 3.500 m² hochmodernes Gewächshaus
  • Energieversorgung: Nahezu 100 Prozent erneuerbare Energien aus Wind- und Solarstrom durch eine Direktleitung
  • Wärmeerzeugung: Hocheffiziente Wärmepumpe
  • Beleuchtung: Modernste LED-Technologie für energieoptimierte Pflanzenzucht
  • Energieeffizienz: Nur 20 Prozent des Energiebedarfs eines konventionellen Gewächshauses
  • Wassermanagement: Regenwasserzisternen für nachhaltige Bewässerung
  • Regionale Wertschöpfung: Schaffung von Arbeitsplätzen und Reduktion langer Transportwege

Objektlage

Die Lage des Projekts auf dem Schneebergerhof in Gerbach ist ideal, um die Vision einer regionalen, regenerativen Lebensmittelproduktion umzusetzen. Eingebettet in die ländliche Umgebung bietet der Standort ausreichend Platz für nachhaltige Landwirtschaft und den Betrieb des modernen Gewächshauses.

Zudem zeichnet sich der Schneebergerhof durch seine strategische Lage aus, die eine optimale Nutzung erneuerbarer Energien ermöglicht. Die vorhandenen Windkraft- und Photovoltaikanlagen vor Ort versorgen das Gewächshaus mit nachhaltiger Energie, was den ökologischen Fußabdruck des Projekts weiter reduziert.

Projektstand & Zeitplan

Der Schneebergerhof hat bereits erste wichtige Meilensteine erreicht, um die Grundlage für das Gewächshausprojekt zu legen. Die Planung und Konzeption des Projekts sind abgeschlossen, und es wurde wissenschaftlich evaluiert, um die technischen und ökologischen Anforderungen zu gewährleisten. Die vorhandene Infrastruktur, wie Wind- und Photovoltaikanlagen, ist bereits in Betrieb und wird das Gewächshaus mit erneuerbarer Energie versorgen​​.

Die Umsetzung des Vorhabens gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Planungsphase: Zu Beginn des Projekts wurde 2022 nach Auswahl geeigneter Kooperationspartner eine Grobplanung vorgenommen.
  2. Konzeptphase: Ende 2022 erfolgte im Rahmen der Konzeptphase die Feinplanung und Vorbereitung zu vertraglichen Rahmenbedingungen.
  3. Detailed Engineering: 2023 wurden nach Abschluss der Verträge mit unseren Baudienstleistern und einer Fachfirma für Gewächshausbau, Deforche Construction Group, die technischen Details finalisiert und Ausführungspläne erstellt.
  4. Die bauliche Umsetzung begann 2024 mit vorbereitenden Erd- und Infrastrukturarbeiten. Im ersten Quartal 2025 beginnt der Hallenaufbau, in Q2 gefolgt von der Installation der technischen Ausstattung.
  5. Geplanter Inbetriebnahme Termin ist in Q3/2025.

Das Team

Ein zentraler Kooperationspartner ist die WiFood Center GmbH & Co. KG, die das Gewächshaus mieten und die Produktion von Obst und Gemüse übernehmen wird. Mit einer klaren Mission, die Region mit gesundem, regenerativ angebautem Gemüse zu versorgen, ist WiFood ein wichtiger Bestandteil der Wertschöpfungskette und Garant für die Umsetzung der nachhaltigen Ziele des Projekts​.

Das gesamte Team umfasst aktuell 20 Mitarbeitende, die sich der nachhaltigen Lebensmittelproduktion verschrieben haben. Das Management bringt umfassende Expertise ein. Mit ihrer Kombination aus fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung bilden sie die treibenden Kräfte hinter diesem zukunftsweisenden Projekt. 

Ergänzt wird das Team um Bauexperten der Witura GmbH, die sich auf nachhaltige Bauprojekte spezialisiert hat und bei der Bauplanung und -aufsicht unterstützt. Darüber hinaus wird das Team in der Gewächshausproduktion durch weiteres Fachpersonal unterstützt, welches bereits auf praktische Erfahrung in der Gemüseproduktion zurückblicken kann.  

Team WiFood

Finanzplanung und Mittelverwendung

Die Umsätze der Emittentin Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG entstehen zu großen Teilen aus den Erträgen ihrer Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die Ertragszahlen lassen sich aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre relativ gut prognostizieren. Hinzu kommen zukünftig die Einnahmen aus der Vermietung des Gewächshauses an die WiFood Center GmbH & Co. KG, die eine stabile finanzielle Basis und attraktive Rendite für die Investor/innen gewährleisten.

*Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung!

Das gesamte Projektvolumen für den Bau des Gewächshauses und die damit verbundenen Maßnahmen beläuft sich auf etwa 3 Millionen Euro​. Die Finanzierung erfolgt unter anderem mit der bereits abgeschlossenen „Kurzanleihe Agrarvision Gewächshaus“, mit der die erste Bauphase finanziert wurde.

Mit der zweiten Anleihe wird das Projekt gezielt weiter finanziert, insbesondere für die technische Ausstattung, die für die Produktionsaufnahme notwendigen Betriebsmittel sowie finaler Infrastrukturmaßnahmen. Ein wesentlicher Teil des Kapitals fließt in die Integration erneuerbarer Energietechnologien, sodass das Gewächshaus mit Energie aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie dem Einsatz von Wärmepumpen betrieben werden kann. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die erste Produktionsphase in Q3 dieses Jahres erfolgreich umgesetzt werden kann. Mit einer Laufzeit von fünf Jahren schafft die Anleihe eine solide Basis für den erfolgreichen Start der nachhaltigen Lebensmittelproduktion.

Die Mittel aus dem Crowdinvesting werden voraussichtlich für folgende Zwecke verwendet:

Bau und Ausstattung des Gewächshauses: Dazu zählen die Errichtung des ca. 3.500 m² großen Gewächshauses sowie die Installation moderner Technologien wie LED-Beleuchtung, Entfeuchtungssystemen und Bewässerungsanlagen.

Integration erneuerbarer Energietechnologien: Der Anschluss an die bestehende Infrastruktur von Windkraft- und Photovoltaikanlagen stellt sicher, dass die Produktion unter Einsatz erneuerbarer Energien durchgeführt werden kann.

Betriebsstart: Hierunter fallen Kosten für die erste Produktionsphase, den Aufbau von Logistik- und Vertriebssystemen sowie Schulungen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch unsere erfahrenen Anbauspezialisten.

Das Chancen-Profil des Projekts Agrarvision Gewächshaus

Das digitale Wertpapier hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage in Höhe von 6,50 % p. a. basiert auf relativ gut prognostizierbaren Umsatzerlösen aus Mieteinnahmen und Erlösen aus dem Betrieb von Wind- und PV-Anlagen. Diese befinden sich größtenteils bereits seit mehreren Jahren in Betrieb und verfügen daher über langjährige Ertragswerte.

Das Objekt ist zum Erstellungszeitpunkt dieser Anlagebroschüre bereits vermietet. Ein entsprechender Mietvertrag liegt unterschrieben vor.

Die Emittentin hat mit dem Bau des Neubauvorhabens bereits begonnen, da die Emittentin als Eigentümerin in den Grundbüchern eingetragen wurde. Der Bebauungsplan wurde ordnungsgemäß veröffentlich und von der Kreisverwaltung genehmigt.

Die Gesellschafter/innen der Emittentin sowie die mit der Durchführung des Baus beauftragten Personen, Unternehmen und Dienstleister/innen verfügen über langjährige Erfahrung mit Erneuerbaren Energie-Anlagen. 

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert und erworben werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Kapitalgeber/innen ist ausgeschlossen. Für den Kapitalgeber/ die Kapitalgeberin besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder die Projektgesellschaft zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil des Projekts Agrarvision Gewächshaus

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der Schneebergerhof EE GmbH & Co. KG. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten. 

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die digitalen Wertpapiere. Eine Veräußerung der digitalen Wertpapiere durch den Anleger ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen 

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion.

Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird. 

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Nach § 49 Abs. 3 GmbHG hat die Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es zu einem Verlust des hälftigen Stammkapitals gekommen ist. Im Rahmen dieser Gesellschafterversammlung können die Gesellschafter entscheiden, ob sie die Geschäftstätigkeit gleichwohl fortsetzen und damit riskieren wollen, auch noch die zweite Hälfte des eingebrachten Kapitals aufzubrauchen. Der Anleger hat mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse. Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann. 

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. 

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger hierauf Einfluss nehmen kann.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger erfolgt fünfzehn Geschäftstage nach dem Laufzeitende. Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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