Überspringen zu Hauptinhalt

Direktinvestitionen in Erneuerbare Energien – rentabel, nachhaltig, steuerwirksam

Investitionen in Erneuerbare Energien bieten langfristige Stabilität und Planungssicherheit.​ Sie leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und fördern den Ausbau zukunftsorientierter Technologien. Auf dieser Seite informieren wir über die Möglichkeit der Direktinvestition in Erneuerbare Energien.

Investitionen in Windenergie

Investition direkt ins Unternehmen

    • Beteiligung als Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG)
    • Investor/in erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Anlageklasse Windenergie gilt als konjunktur- und kapitalmarktunabhängig

Grundsätzliche Auswirkungen durch Nutzung der Sonder-Abschreibung 40 %

  • Wirkung der Sonderabschreibung im Jahr der Inbetriebnahme (Sonder-Afa bis zu 40 %) kann in Unternehmen zu Anfangsverlusten führen.
  • Rechtliche Struktur kann zu Verlustzuweisung auf Ebene der Kommanditistin führen.
  • Zugerechnete Verluste können beim Kommanditisten ggfs. mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
  • Individuelle Wirkung vor Zeichnung unbedingt mit Steuerberater/in besprechen.

Gesetzliche Grundlage

Das „Wachstumschancengesetz“ (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) vom 27. März 2025 ist ein Gesetzespaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, das insbesondere Anreize für Investitionen und Innovationen vorsieht. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Erhöhte Abschreibungsregeln​ für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden (sogenannte Sonder-AfA nach §7g Abs. 5 EStG für kleine und mittlere Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen: Erhöhung der Sonder-AfA von 20 % auf 40 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten)
  • Bürokratieentlastung für Unternehmen

Einige Einzelmaßnahmen treten teilweise rückwirkend Kraft.

  • Unternehmen können einen größeren Teil der Investitionskosten im Anschaffungsjahr über die Abschreibungsregel steuerlich geltend machen
  • Unternehmerisches oder privates Investitionskapital  kann durch Steuerwirksamkeit aktiviert werden
  • Neue und gebrauchte, bewegliche Wirtschaftsgüter​
  • Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vermietet oder (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden​
  • Geltendmachung im Anschaffungs-/Herstellungsjahr und den folgenden 4 Jahren möglich​
  • Flexible Verteilung der 40 % auf bis zu 5 Jahre: ​
    • 40 % im 1. Jahr ​
    • Verteilung der 40 % mit 8 % jährlich über 5 Jahre​
    • Individuelle Aufteilung innerhalb der 5 Jahre ist zulässig

Interesse?

Jetzt Interesse bekunden und weitere Informationen zu Direktinvestitionen bekommen:


Investitionen in Photovoltaik

Mit einer Direktinvestition in Photovoltaikanlagen können Investor/innen möglicherweise langfristig von stabilen Renditen profitieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Unter Umständen bilden die unter dem Investitionsabzugsbetrag gebildeten steuerlichen Anreize eine Motivation zur Investition. Das Management der Anlage erfolgt durch ein erfahrenes Energieunternehmen.

Unternehmerische Wirkung der Investition

  • Stabile Kalkulationsbasis über 20 Jahre durch gesetzlich garantierte Einspeisevergütung
  • Nachhaltige Kapitalanlage mit Umweltwirkung
  • Sachwertbasiertes Investment mit Steuerung durch erfahrenes Energieunternehmen

Beispielhafte steuerliche Wirkung durch Anwendung des Investitionsabzugsbetrages (IAB)

Beispielhafte Berechnung des sogenannten Investitionsabzugsbetrags auf Ebene eines vom IAB begünstigten Investors bei einer geplanten Investition einer Photovoltaik-Anlage im Jahr 2026.

Für das Jahr 2026 ist die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage im Wert von 80.000 € vorgesehen.

Hiervon kann bei Erfüllung der Voraussetzung ein Betrag von bis zu 40.000 € als Sonderabschreibung bereits im Vorjahr geltend gemacht werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist unter Voraussetzungen möglich. Dies kann im positiven Fall zu einer verringerten Gesamtsteuerlast für das Steuerjahr 2025 führen. Im Idealfall steht damit zum Zeitpunkt der Zahlung der Investition in 2026 mehr Liquidität auf Seiten des Investors / der Investorin zur Verfügung.

Die Photovoltaik-Anlage wird wie geplant angeschafft, gezahlt und betrieblich genutzt.

Über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) hinaus kann die Anlage jährlich abgeschrieben werden.

Wirkung, Förderberechtigte und Anlagegüter

  • Der Staat fördert vorausschauende Planung durch eine jahresübergreifende steuerliche Förderung.
  • Das IAB zielt vor allem auf die Investitionen von kleineren und mittleren Unternehmen und schafft den Anreiz über eine Steuerwirkung im Vorjahr, bspw. Investitionsentscheidungen für das Jahr 2026 bereits in 2025 zu treffen.
  • Photovoltaikanlagen zählen zu den geeigneten beweglichen Anlagegütern und eignen sich deshalb für eine vom IAB begünstigte Investition.
Direktinvestition Photovoltaikanlage

Interesse?

Jetzt Interesse bekunden und weitere Informationen zu Direktinvestitionen bekommen:


Allgemeiner Hinweis zu den dargestellten steuerlichen Themenfeldern und allgemeiner rechtlicher Hinweis

Die auf dieser Website bereitgestellten Angaben zu einer möglichen steuerlichen Wirkung von Investments im Bereich erneuerbare Energien dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken für interessierte Anlegerinnen und Anleger. Sie sind in keinem Fall geeignet, individuelle steuerliche Schlussfolgerungen über die Wirkung von Gesetzen auf die individuelle Einkommens-, Vermögens-, oder Steuersituation einzelner Anlegerinnen oder Anleger abzuleiten. Eine solche rechtliche Beratung ist den handelnden Unternehmen ausdrücklich nicht gestattet. Sie ist von diesen zudem auch nicht beabsichtigt. Eine individuelle steuerliche Bewertung eines Investments kann nur durch entsprechend qualifizierte Personen (§3 Steuerberatungsgesetz) wie u.a Steuerberater erfolgen.

Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder sonstige Aufforderung zum Kauf von Finanzinstrumenten dar. Insbesondere kann nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen garantiert werden.

An den Anfang scrollen