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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
8,00 %
Laufzeit
15.12.2028
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 8,00 % p. a. (Festzins)
  • Laufzeit: bis 15.12.2028
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionvolumen: 5.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 15. Juni und 15. Dezember

Erstes nicht nachrangiges Crowdinvesting bei WIWIN

Dieses Produkt ist das erste Wertpapier bei WIWIN nach dem „elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG)“. Im Vergleich zu unseren bereits bekannten digitalen Wertpapieren ändert sich dadurch für dich vor allem ein sehr wichtiger Aspekt: Die Finanzprodukte unter eWpG dürfen auch als nicht nachrangige Wertpapiere ausgestaltet sein.  

Das bedeutet, dass im Falle von Liquiditätsproblemen der Emittentin die Zinszahlung bzw. Tilgung deiner Investition nicht einseitig gestundet werden darf und die Forderung im Falle einer Insolvenz direkt angemeldet werden kann und somit nicht erst am Ende der Rangfolge steht. Dadurch werden also deine Rechte als Anleger/in gestärkt. 

Damit unterscheidet sich das ASG Solarportfolio von unseren bisherigen nachrangig ausgestalteten Wertpapieren, denn es ist gleichrangig zu anderen Verbindlichkeiten der Emittentin. 

Projektbeschreibung

Erneuerbare Energien deckten im Jahr 2023 erstmals mehr als die Hälfte unseres Bruttostromverbrauchs in Deutschland. Solarenergie machte davon ganze 12 % aus und ist damit der zweitwichtigste erneuerbaren Energieträger.Der Ausbau von Solarenergie hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Dies liegt jedoch insbesondere am Zubau an privaten Anlagen.2

Die ASG-Unternehmensgruppe – auch ASG Versum-Gruppe genannt – setzt insbesondere bei der Entwicklung von Freiflächenanlagen und gewerblichen Aufdachanlagen an, um das Potential der Solarenergie voll entfalten zu können. Aktuell befinden sich über 50 Projekte mit einer Kapazität von insgesamt rund 2.000 Megawatt peak (MWp) in der Entwicklung. Tätigkeitsschwerpunkt der Gruppe liegt in Sachsen-Anhalt und in Brandenburg. Dort soll Anfang diesen Jahres mit dem regionalen Energieversorger Köthen Energie GmbH auch ein Bürgerstromtarif auf den Weg gebracht werden, so dass lokale Anwohner direkt von dem erzeugten grünen Strom profitieren können.

Als Produkte und Dienstleistungen wird von der ASG Versum-Gruppe mit Unterstützung der Kooperationspartner ein Komplettpaket bis zur schlüsselfertigen Errichtung der Freiflächenanlagen und auch für den weiteren Betrieb angeboten. Die Errichtung der Anlagen, auch für den Eigenbestand, führt zu einem hohen eigenen Qualitätsanspruch. Dabei werden die geltenden technischen Normen häufig übertroffen. Zusätzlich orientiert sich die ASG-Gruppe an den Vorgaben des brancheninternen Qualitätslabels „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Thimas Benz - ASG Solar

„Uns ist es wichtig, dass auch die Bürger von der in ihrer Region produzierten erneuerbaren Energie profitieren können.“

– Thomas Benz, Geschäftsführer der ASG Versum-Gruppe

Deine Chancen

  • Keine Nachrangigkeit der Kapitalanlage
  • Gesetzlich geregelte Stromabnahme und Einspeisevergütung sowie Versicherungsschutz und Herstellergarantien
  • Geografische Verteilung der PV-Anlagen

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Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht)

Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die von der UN ausgerufenen insgesamt 17 Ziele (SDGs) dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Spezieller Beitrag des Projekts zu mehr Nachhaltigkeit.

Insbesondere zahlt dieses Projekt auf die Ziele 7 und 13 ein.

UN-SDG 7
SDG-Kriterien

Impact Scoring

Impact Score: ASG Solarportfolio

Mittelverwendung

Finanzierung von Projektentwicklungskosten wie

  • Projekterwerb,
  • Personal,
  • Grundstücke/Nutzungsrechte,
  • Gutachten etc.

Das Angebot im Detail

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die ASG SolarInvest GmbH, Elsdorfer Weg 3 A, 06366 Köthen (Anhalt), Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 32830. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand der Emittentin ist das Halten und die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, auch unter Übernahme deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist befugt alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Elektronisches Wertpapier (nach eWpG)

Die Mindestzeichnung beträgt 250,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

5.500.000,00 Euro

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen endet am 15. Dezember 2028, soweit nicht zuvor eine Kündigung erfolgt ist.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger/innen besteht nicht. Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen ganz oder teilweise ordentlich zu kündigen, erstmals zum 15. Dezember 2026. Die Rückzahlung erfolgt bei einer Kündigung zu einem Tag in dem Zeitraum vom 15. Dezember 2026 bis zum 15. Dezember 2027 zu 102% des Nennbetrages und bei einer Kündigung zu einem Tag im Zeitraum vom 16. Dezember 2027 bis zum 15. Dezember 2028 zu 101% des Nennbetrags. Neben dem Rückzahlungsbetrag hat die Emittentin die bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufenen und noch nicht bezahlten Zinsen zu zahlen. Wenn 80 % oder mehr des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, ist die Emittentin berechtigt, die verbleibenden Schuldverschreibungen (ganz, jedoch nicht teilweise) mit einer Frist von 60 Tagen zu kündigen. Die Rückzahlung erfolgt zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen.

Die Schuldverschreibungen werden ab Beginn der Laufzeit bis zu ihrer Rückzahlung bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag mit 8,00 % p. a. verzinst. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich nachträglich am 15. Juni und am 15. Dezember eines jeden Laufzeitjahres nach der Zinsmethode act/act. Die erste Zinszahlung auf die Schuldverschreibungen erfolgt am 15. Juni 2024, die letzte Zinszahlung am 15. Dezember 2028.

Die Emittentin verpflichtet gemäß der Anleihebedingungen, die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.

Der Nettoemissionserlös in Höhe von Euro 4.950.000,00 soll für die Vergabe von Finanzierungen an Tochtergesellschaften der Emittentin verwendet werden. Zweck der Finanzierungen ist die Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungs- und Anlagenerrichtungskosten.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers/der Anlegerin ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Details und Hitergründe der Kapitalanlage

Die ASG-Unternehmensgruppe (auch ASG Versum-Gruppe genannt) akquiriert, plant und entwickelt Standorte für Photovoltaikanlagen. Aktuell befinden sich über 50 Projekte mit einer Kapazität von insgesamt rund 2.000 Megawatt peak (MWp) in der Entwicklung. Teilweise sind diese Projekte noch in der Akquise (erste Ansprachen der Eigentümer sind erfolgt, jedoch sind noch keine Verhandlungen von Gestattungsverträgen abgeschlossen), teilweise sind Flächennutzungsverträge bereits in Verhandlung und erste positive Gespräche mit den Ortsgemeinden haben stattgefunden. Einige Projekte verfügen bereits über abgeschlossene Gestattungsverträge und positive Aufstellungsbeschlüsse beziehungsweise befinden sich im laufenden Bebauungsplanverfahren. Davon entfallen auf die Emittentin und ihre Tochtergesellschaften aktuell Projektentwicklungen in verschiedenen Stadien mit einer Gesamtleistung von 524 MWp. Mit der weiteren Projektentwicklung wie auch gegebenenfalls mit der technischen Entwicklung, der Errichtung, der Bauleitung und Bauüberwachung sowie der technischen Betriebsführung soll die Schwestergesellschaft ASG Anhalt Solar GmbH als Generalunternehmer beauftragt werden.

Der Erwerb von Projektrechten aus der ASG-Unternehmensgruppe beziehungsweise die Beauftragung innerhalb der Firmengruppe zur Erlangung der Baureife mittels sogenannter Meilenstein-Zahlungen findet zu Konditionen statt, zu Konditionen statt, die sich nach Ansicht der Emittentin derzeit an den unteren Marktpreisen orientieren. Die ASG-Unternehmensgruppe wird Standorte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen akquirieren, entwickeln und die Energieprojekte nach Erlangung der Baureife errichten. Dies geschieht sowohl auf Basis von Stromlieferverträgen (sogenannten „Power Purchase Agreements“, kurz PPA) als auch auf Basis von Zuschlägen aus Ausschreibungen der Bundesnetzagentur, was eine gewisse Risikostreuung zur Folge hat.

Der regionale Tätigkeitsschwerpunkt der ASG-Unternehmensgruppe liegt auf Sachsen-Anhalt und dem südlichen Brandenburg.

ASG Solarportfolio: Taetigkeitsschwerpunkte

Als Produkte und Dienstleistungen wird von der ASG Versum-Gruppe mit Unterstützung der Kooperationspartner ein Komplettpaket bis zur schlüsselfertigen Errichtung der Freiflächenanlagen und auch für den weiteren Betrieb angeboten:

  • Akquise von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  • Bauleitverfahren inkl. Baugenehmigung
  • Technische Anlagenplanung
  • Planung und Umsetzung von Netzanschlüssen
  • Planung und Errichtung von Umspannwerken
  • Schlüsselfertige Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Dritte als auch den Eigenbestand der ASG-Gruppe
  • Technische und kaufmännische Betriebsführung (inkl. Wartung)

Die Errichtung der Anlagen auch für den Eigenbestand führt zu einem hohen eigenen Qualitätsanspruch. Dabei sollen die üblichen technischen Normen nicht nur eingehalten, sondern übertroffen werden. Zusätzlich orientiert sich die ASG-Gruppe an den Vorgaben des brancheninternen Qualitätslabels „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“ des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Für die Zukunft ist auch in der ASG Versum-Gruppe vorgesehen, Leistungen im Bereich der Energielösungen und als Stromdienstleister etwa in Form eines Regionalstromtarifes (Bürgerstrom) anzubieten. Zur Umsetzung letzteres konnte die ASG Versum-Gruppe mit dem in Köthen ansässigen Energieversorger Köthen Energie GmbH, einer 100% - Tochter der MVV Energie AG, eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Die Einführung des Bürgerstromtarifes ist zu Beginn des Jahres 2024 geplant.

Als Projektmeilensteine werden folgende Punkte zugrunde gelegt:

  1. Positiver Aufstellungsbeschluss der zuständigen Gemeinde, positive Netzvoranfrage mit wirtschaftlichen Anschlusspunkt sowie Flächensicherung Anlagenstandort mind. 80 %
  2. Erfolgreich durchgeführte 1. Runde der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
  3. Erfolgreich durchgeführte 2. Runde der Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie Flächensicherung Anlagenstandort 100 %
  4. Veröffentlichung des satzungsbeschlossenen Bebauungsplanes für eine PV-Anlage
  5. Erteilung der Baugenehmigung oder Bestätigung der Genehmigungsfreistellung

Jedem dieser Punkte wird ein Wert in EUR/kWp beigemessen. Der Wert von Projektrechten ready-to-build (baufertig) schwankt naturgemäß. Im Zuge der gestiegenen Strompreise wurden Projektrechte in den vergangenen Jahren für bis zu 400 EUR/kWp gehandelt. Aktuell liegen die Werte bei rund 100 EUR/kWp.

In den Planungen der ASG wird einem ready-to-build Projektrecht ein konservativer Wert von 80 Euro/kWp beigemessen. Aus den bisherigen Erfahrungen der ASG Versum-Gruppe lassen sich bei Erreichen bestimmter Meilensteine folgende Realisierungswahrscheinlichkeiten ableiten*:

  1. Flächensicherung abgeschlossen 30 %
  2. Aufstellungsbeschluss 65 %
  3. TÖB positiv 75 %
  4. TÖB positiv 80 %
  5. satzungsbeschlossener B-Plan 90 %
  6. ready-to-build 100 %

*Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Die Wahrscheinlichkeiten multipliziert mit dem Projektwert (ready-to-build) und dem Meilenstein des Projektes ergibt den aktuellen Projektwert.

ASG Solarportfolio: Projektwerte

Die Emittentin beabsichtigt, den Emissionserlös zur Bereitstellung von Darlehen oder Eigenkapital an ihre Tochtergesellschaften als Projektgesellschaften und auch Betreibergesellschaften zu verwenden. Der Zweck dieser Darlehen und des Eigenkapitals ist die Zwischenfinanzierung von Projektentwicklungskosten (Projekterwerb, Personal, Grundstücke/Nutzungsrechte, Gutachten, Planungskosten, Genehmigungen, Steuern etc.) in Geschäftsfeldern der Erneuerbaren Energien wie Freiflächenphotovoltaik und gewerbliche Aufdach-Photovoltaik sowie die Zwischenfinanzierung der Errichtungskosten in allen Geschäftsfeldern (Komponenten, Bauleistungen, Dienstleistungen etc.). Örtlicher Verwendungsschwerpunkt ist Sachsen-Anhalt und das südliche Brandenburg.

Die Emittentin

Anbieterin und Emittentin des elektronischen Wertpapiers „ASG SolarInvest 2024/2028“ ist die ASG SolarInvest GmbH. Sie wurde am 26.05.2023 gegründet und ist unter dem Aktenzeichen HRB 32830 im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Die Emittentin als finanzierende Holding der von ihr gehaltenen Tochtergesellschaften beabsichtigt, den Nettoemissionserlös oder weniger zur Bereitstellung von Darlehen oder Eigenkapital an ihre Tochtergesellschaften weiterzuleiten.

Die Geschäftstätigkeit der Holding ist somit die Finanzierung der Tochtergesellschaften. Das operative Geschäft der Tochtergesellschaften besteht darin, Projektrechte zu erwerben, weiterzuentwickeln, zu verkaufen und gegebenenfalls die Photovoltaikprojekte zu errichten und zu betreiben. Insbesondere zur weiteren Finanzierung der kostenintensiven Errichtung einer Anlage und zur Rückzahlung der Anleihe ist vorgesehen, in einer Joint Venture-Struktur Anteile an den Tochtergesellschaften zu veräußern, die dann von der Emittentin und einem Investor gehalten werden.

Die ASG Versum AG, Muttergesellschaft der Emittentin, vertreten durch den Vorstand André Hückstädt und Christof Schmieg, hält neben der Beteiligung an der ASG SolarInvest GmbH eine Beteiligung an der ASG Anhalt Solar GmbH, eingetragen beim AG Stendal HRB 23756, sowie an der ASG Grundbesitz GmbH. Die Emittentin hält mit der ASG EnergiePark GmbH, der ASG EnergiePark Plattenburg GmbH und der ASG EnergiePark Ahlsdorf GmbH aktuell drei Beteiligungen. Diese Gesellschaften verfügen jeweils über ein Stammkapital von 25.000 Euro.

Zu der ASG Versum AG kommen als organisatorisch und rechtlich getrennte Kooperationspartner die ASG Engineering GmbH
für den Bereich Anlagenplanung, Anlagenerrichtung, technische Betriebsführung und Digitalisierung (MSR-Technik) und die ASG Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit den Bereichen Personalmanagement, Portfoliomanagement, Buchhaltung und kaufmännische Betriebsführung hinzu. Letztere hält als Tochtergesellschaften drei GmbHs und 11 Kommanditgesellschaften.

ASG Solarportfolio: Organigramm

Zu der ASG Versum AG kommen als organisatorisch und rechtlich getrennte Kooperationspartner die ASG Engineering GmbH für den Bereich Anlagenplanung, Anlagenerrichtung, technische Betriebsführung und Digitalisierung (MSR-Technik) und die ASG Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit den Bereichen Personalmanagement, Portfoliomanagement, Buchhaltung und kaufmännische Betriebsführung hinzu. Letztere hält als Tochtergesellschaften drei GmbHs und 11 Kommanditgesellschaften.

Das Chancen-Profil des ASG Solarportfolios

Grundlage für einen Teil der Einnahmen der Tochtergesellschaften der Emittentin sind der spezifische Stromertrag der Photovoltaikanlagen sowie die fixe, gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die in Planung befindlichen Photovoltaikanlagen erhalten nach ihrer Inbetriebnahme über 20 Jahre lang einen festen Preis für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Emittentin keinen Abnehmer für den erzeugten Strom findet. Dies macht die künftige Entwicklung der jährlichen Einnahmen auch über die Laufzeit der Kapitalanlage hinaus gut prognostizierbar.

Die Verteilung der Solaranlagen auf mehrere Standorte hat den Vorteil, dass sich Ertragsschwankungen bzw. ertragsbeeinflussende Ereignisse bei einzelnen Anlagen zumindest teilweise kompensieren lassen. Zudem betreffen potenzielle Schadensereignisse, wie etwa ein technischer Defekt, lediglich einen Standort und nicht alle Anlagen auf einmal. Dies trägt zu einem stabileren Einnahmeverlauf bei, als dies bei der Investition in eine Einzelanlage der Fall wäre.

Die in Entwicklung befindlichen Photovoltaikanlagen werden nach ihrer Fertigstellung über technisch hochwertige Komponenten verfügen und gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert sein. Zusätzlich werden die Anlagen über einen umfangreichen Versicherungsschutz, bestehend aus Betriebshaftpflicht- sowie Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherung, verfügen, um die Anlagen gegen wesentliche Risiken abzusichern.

Die an der Emittentin beteiligten Personen sowie die vertraglich eingebundenen Projektpartner verfügen über langjährige Erfahrung in der Planung, Entwicklung, Finanzierung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie über ein weitläufiges Netzwerk an Dienstleistern aus der Solarbranche.

Die elektronischen Wertpapiere begründen unmittelbare, nicht nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen, soweit bestimmte zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.

Die Emittentin verpflichtet sich, während der Laufzeit der Schuldverschreibungen darauf hinzuwirken, dass sämtliche Tochtergesellschaften, sofern erforderlich, eine ausschüttungsfähige Liquidität aufweisen sowie Gewinne erwirtschaften und zumindest so viele Mittel an die Emittentin ausschütten, dass die Emittentin stets in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen zu erfüllen.

Die Emittentin verpflichtet sich solange Schuldverschreibungen ausstehen, keine Sicherungsrechte zur Sicherung von anderen Kapitalmarktverbindlichkeiten zu bestellen, ohne gleichzeitig oder zuvor für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge in gleicher Weise und in gleichem Rang Sicherheiten zu bestellen oder für alle unter den Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge solch eine andere Sicherheit zu bestellen, die von einer unabhängigen, anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gleichwertig anerkannt wird. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Sicherheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder die als Voraussetzung für staatliche Genehmigungen verlangt werden. Im Sinne dieser Anleihebedingungen bedeutet „Kapitalmarktverbindlichkeit“ jede gegenwärtige oder zukünftige Verbindlichkeit hinsichtlich der Rückzahlung geliehener Geldbeträge, die durch besicherte oder unbesicherte Schuldverschreibungen, Anleihen oder sonstige Wertpapiere, die an einer Börse notiert oder gehandelt werden können. Ein nach dieser Ziff. 2 zu leistendes Sicherungsrecht kann auch zugunsten der Person eines Treuhänders der Anleihegläubiger bestellt werden.

Eine Nachschusspflicht der Kapitalgeber/innen ist ausgeschlossen. Für den Kapitalgeber/die Kapitalgeberin besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder die Projektgesellschaft zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil des ASG Solarportfolios

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt Einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger/die Anlegerin den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Da die beschriebene Kapitalanlagen unbesichert ist, könnte der Anleger/die Anlegerin im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger/innen nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die Wertpapiere sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger/die Anlegerin ist nicht vorgesehen.

Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die Wertpapiere. Eine Veräußerung der Wertpapiere durch den Anleger/die Anlegerin ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer/keine Käuferin gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger/innen soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 15.12.2028). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Da es sich um ein Wertpapier mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, dürfen die tokenbasierten Schuldverschreibungen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger/innen nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

Da die Emittentin die vereinnahmten Beträge aus der Anleihe im Rahmen von Finanzierungsverträgen an operative Tochtergesellschaften weiterleiten wird, die ihrerseits Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Freiflächen-Photovoltaik sowie der gewerblichen Aufdach-Photovoltaik, entwickeln und errichten, ist die Emittentin davon abhängig, dass die Tochtergesellschaften die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen fristgerecht erfüllen. Sollte die jeweilige Tochtergesellschaft nicht in der Lage sein, an die Emittentin Zinsen und Tilgung des Finanzierungsvertrags zu leisten, besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaften würde. Das kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus der Anleihe nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können bis hin zum Totalverlust der Einlage.

Die Blockchain-Technologie, das Blockchain-Netzwerk und/oder die Wallets der Anleger/innen können Angriffen von unbefugten Dritten ausgesetzt sein, d.h. gehackt werden. Bei sogenannten „Distributed Denial of Service Attacken“ können Angreifer/innen z.B. ein Netzwerk oder eine Blockchain mit einer hohen Anzahl von Anfragen und/oder Transaktionen überlasten und das Netzwerk beziehungsweise die entsprechende Blockchain (temporär) unbenutzbar machen. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Hackerangriffe auf diverse Blockchains gegeben. Aufgrund der grundsätzlichen Anonymität der Blockchain-Technologie ist eine Verfolgung von Tätern/Täterinnen nahezu unmöglich. Derartige Angriffe können unter Umständen zum Verlust der „ASG SolarInvest 2024/2028“ und damit zu einem Totalverlust für den Anleger/die Anlegerin führen.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Emittentin hängen von der Auswahl der jeweiligen Photovoltaikprojekte und deren Entwicklung ab. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Photovoltaikprojekte ausgewählt werden, Projektentwicklungen im Laufe der Entwicklung eingestellt werden müssen und das bis dahin eingesetzte Kapital teilweise oder vollständig verloren geht, bzw. die ausgewählten Anlagen sich negativ entwickeln und die Tochtergesellschaften somit geringere Erträge aus der Geschäftstätigkeit erzielt.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Impact Score: ASG Solarportfolio

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