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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
7,50 % p.a. + Bonus
Laufzeit
bis 31.07.2025
Art
Digitales Wertpapier

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Die Eckdaten

  • Max. erwartete Rendite: 8,00 % p. a. (inkl. 7,50 % p. a. Festzins + variable Bonuskomponente)*
  • Laufzeit: bis 31.07.2025
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Fundingziel: 700.000 Euro
  • Mindestinvestmentab 250 Euro
  • Impact Score: 85/100 (mehr erfahren)

*Inkl. variabler Bonuskomponente (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

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Ab dem 8. August 2023 kannst du bei uns in Energetisches Wohnen Wiesbaden investieren – ein zukunftsweisendes Immobilienprojekt im Herzen Wiesbadens! Trage mit deiner Investition aktiv dazu bei, den ökologischen Fußabdruck im Gebäudesektor zu verringern.

Über das Neubauprojekt

Die WiBau GmbH, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage und zugleich Bauträgergesellschaft, plant ein energieeffizientes Mehrfamilienhaus auf dem rund 1.600 Quadratmeter großen Grundstück in der Wiesbadener Innenstadt. Bis zum Frühjahr 2025 soll die Immobilie fertiggestellt werden.

Das Bauprojekt umfasst 16 Wohneinheiten und wird mit hohen energetischen Standards geplant, um den anspruchsvollen Energiestandard Effizienzhaus-Stufe 40 zu erreichen. Dies bedeutet, dass das Gebäude nur 40 Prozent der üblichen Energie benötigt und nur 55 Prozent der Wärme im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes verlieren wird. Durch dieses Konzept leistet das Neubauprojekt in der Hasengartenstraße 18 einen nachhaltigen Beitrag zur Senkung des Primärenergieverbrauchs und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Immobiliensektor.

Weiterer Bestandteil der nachhaltigen Planung und Bau der Immobilie ist die Solardachanlage mit einer intelligenten Stromspeicherlösung zur Optimierung des Gemeinschaftsstromverbrauchs. Zusätzlich wird das Mehrfamilienhaus mit einer umweltfreundlichen Heizungsanlage betrieben – einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Diese Art von Heizung ist effizienter und umweltfreundlicher als herkömmliche Gasheizungen, insbesondere wenn sie mit Ökostrom betrieben wird. Zusammen mit der Solaranlage, die bereits Teil des Energiekonzepts ist, wird die Energieeffizienz weiter optimiert. Darüber hinaus sollen Ladesäulen für Elektroautos an den Stellplätzen installiert werden. Auch Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder sind vorgesehen. All dies macht das Mehrfamilienhaus zu einem energetisch hochwertigen Bauprojekt, was sich positiv auf die Lebensqualität der zukünftigen Bewohner auswirken wird.

Das Neubauprojekt befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungs- und Genehmigungsstadium. Es liegen bereits alle für das Bauvorhaben erforderlichen Gutachten sowie die Genehmigung für den Abriss des Bestandsgebäudes vor. Darüber hinaus wurde die Bestätigung der Genehmigungsfreistellung Ende letzten Jahres von der Bauaufsicht der Stadt Wiesbaden erteilt.

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Mittelverwendung

Die mit Hilfe der tokenbasierten Schuldverschreibungen eingeworbenen Mittel dienen hauptsächlich der Finanzierung und teilweisen Refinanzierung des von der finanzierenden Bank geforderten Eigenkapitalanteils.

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Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Aufgrund der hohen energetischen Qualität der Immobilie unterstützt das Projekt zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
SDG-Kriterien

WIWIN Impact Scoring

Impact Score Grafik Energetisches Wohnen Wiesbaden

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Die WiBau GmbH, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage und zugleich Bauträgergesellschaft des hier vorgestellten Immobilienprojekts, plant den Abriss von zwei Bestandsgebäuden und den Neubau eines Wohngebäudes in der Hasengartenstraße 18 in Wiesbaden. Auf dem rund 1.600 Quadratmeter großen Grundstück in der Wiesbadener Innenstadt soll bis zum Frühjahr 2025 ein Mehrfamilienhaus mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss errichtet werden. Verteilt auf insgesamt 1.550 Quadratmeter Nutzfläche sollen dabei 16 Wohneinheiten mit hohen energetischen Standards entstehen. Drei der Wohneinheiten werden barrierefrei errichtet und sind geeignet, rollstuhlgerecht genutzt zu werden. Ein Aufzug ist vorgesehen. Außerdem wird jede Wohnung über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen.

Die 16 PKW-Stellplätze sind entlang der vorhandenen Zufahrt zum hinteren Grundstücksteil angeordnet. Darüber hinaus werden Fahrradstellplätze auf dem Grundstück selbst und entlang der Hasengartenstraße vorhanden sein. Für junge Familien mit Kindern soll ein Spielplatz sicher im hinteren, von der Straße abgelegen Grundstücksteil entstehen.

Die Planung der WiBau GmbH sieht vor, den Energiestandard Effizienzhaus-Stufe 40 oder einen vergleichbaren Standard zu erreichen. Der Standard „Effizienzhaus Stufe 40“ gibt vor, dass das Gebäude nur einen Primärenergiebedarf von 40 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 55 Prozent verglichen mit einem Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes aufweisen darf. Mit dem Neubauprojekt in der Hasengartenstraße 18 in Wiesbaden wird also ein langfristiger Beitrag zur Senkung des Primärenergieverbrauchs und damit des CO2-Ausstoßes im Immobiliensektor geleistet.

Weiterer Bestandteil der nachhaltigen Planung und Bau der Immobilie ist die Solardachanlage mit einer intelligenten Stromspeicherlösung zur Optimierung des Gemeinschaftsstromverbrauchs. Das Mehrfamilienhaus wird darüber hinaus mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt. Diese sind im Vergleich zu Gasheizungen effizienter und umweltfreundlicher, insbesondere wenn sie mit Ökostrom betrieben werden. Dies stellt, insbesondere in Verbindung mit der Solaranlage mit Eigenversorgung und Stromspeicher, eine zusätzliche Optimierung des Energiekonzepts dar. Darüber hinaus sollen auch Ladesäulen für Elektroautos an den Stellplätze installiert werden. Auch Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder sind vorgesehen. All dies macht das Mehrfamilienhaus zu einem energetisch hochwertigen Bauprojekt, was sich positiv auf die Lebensqualität der zukünftigen Bewohner auswirken wird.

Energetisches Wohnen Wiesbaden V2
Energetisches Wohnen Wiesbaden V5

Wiesbaden ist die Landeshauptstadt Hessens und mit fast 300.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, einem der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte Deutschlands. Wiesbaden zählt zu den wohlhabendsten Städten des Landes mit überdurchschnittlicher Kaufkraft und ist ein wichtiger Standort für Dienstleistungsunternehmen. Nicht zuletzt aufgrund der Nähe zu Frankfurt am Main ist Wiesbaden auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt, da hier mehrere Autobahnen und Bundesstraßen zusammenlaufen. Der Flughafen Frankfurt am Main befindet sich nur etwa 30 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.

Das Grundstück Hasengartenstraße 18 befindet sich im Bezirk Wiesbaden Südost, welcher direkt an den historischen Stadtkern angrenzt. Der Stadtteil ist insbesondere von Wohnbebauung und modernen Bürogebäuden geprägt. In der näheren Umgebung des Grundstücks befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelläden, Restaurants, Apotheken und Drogeriemärkten. Neben mehreren Bildungseinrichtungen verfügt der Stadtteil über ein gutes Ärztenetzwerk, soziale Einrichtungen sowie eine Vielzahl von Vereinen. Der Wiesbadener Hauptbahnhof ist fußläufig innerhalb weniger Minuten erreichbar und der Autobahnanschluss an die A66 befindet sich nur fünf Fahrtminuten vom Objekt entfernt. Für den Anschluss an den Flugverkehr bietet sich der nahe gelegene Frankfurter Flughafen an, der mit dem Auto in rund 25 Minuten erreichbar ist.

Energetisches Wohnen Wiesbaden: Wiesbaden

Das Neubauprojekt in der Hasengartenstraße 18 in Wiesbaden befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungs- und Genehmigungsstadium. Es liegen bereits alle für das Bauvorhaben erforderlichen Gutachten sowie die Genehmigung für den Abriss des Bestandsgebäudes vor. Darüber hinaus wurde die Bestätigung der Genehmigungsfreistellung Ende letzten Jahres von der Bauaufsicht der Stadt Wiesbaden erteilt.

Aufgrund der Tatsache, dass die Emittentin bereits Angebote für alle erforderlichen Gewerke eingeholt hat, kann mit dem Abbruch des Bestandsgebäudes sowie mit dem Rohbau schon bald nach erfolgter Kaufpreiszahlung begonnen werden. Die Emittentin rechnet mit einer Dauer von bis zu 18 Monaten für die Bauphase sowie mit bis zu 12 Monaten für die Vertriebsphase. Die insgesamt 16 Wohneinheiten sollen also mehrere Monate vor Abschluss der Bauarbeiten – voraussichtlich im ersten Quartal 2025 – vollständig verkauft sein.

Der Kauf des Grundstücks wird vollzogen, sobald die Emittentin die Finanzierung des Vorhabens vollständig gesichert hat. Sollte der Erwerb des Grundstücks Hasengartenstraße 18 in Wiesbaden – gleich aus welchen Gründen – nicht bis zum 31.12.2023 erfolgt sein, verpflichtet sich die WiBau GmbH als Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage zur vollständigen Rückzahlung des gezeichneten Anleihekapitals sowie der bis zum Rückzahlungszeitpunkt angefallenen Zinsen an die Anleger/innen.

Energetisches Wohnen Wiesbaden: Zeitplan

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Neubauprojekts inklusive aller Finanzierungsnebenkosten und Gebühren beläuft sich auf ca. 8,3 Mio. Euro. Der größte Teil der Bauträgerfinanzierung wird über eine in der Region ansässige Sparkasse erfolgen. Diese vergibt ein Darlehen in Höhe von rund 7,25 Mio. Euro an die WiBau GmbH, welches erstrangig mit Grundpfandrechten besichert ist und im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin vorrangig zu bedienen wäre.

Der für das Bauvorhaben erforderliche Eigenkapitalanteil wird sich voraussichtlich auf etwa 1,05 Mio. Euro belaufen. Das Eigenkapital wird durch die Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage, die WiBau GmbH, eingezahlt. Die mit Hilfe der tokenbasierten Schuldverschreibungen eingeworbenen Mittel dienen hauptsächlich der Finanzierung und teilweisen Refinanzierung des von der finanzierenden Bank geforderten Eigenkapitalanteils. Die Zins- und Tilgungszahlungen aus der vorliegenden Kapitalanlage sollen planmäßig durch die Einnahmen der Emittentin aus dem Verkauf der einzelnen Wohneinheiten erbracht werden.

Die Emittentin beabsichtigt, das Anleihekapital bereits im Frühjahr 2025 an die Anleger/innen zurückzuführen. Um einen gewissen zeitlichen Puffer für unvorhergesehene Ereignisse in der Bau- und Betriebsphase zu haben, endet die reguläre Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen jedoch am 31.07.2025.

Energetisches Wohnen WIesbaden: Kapitalbedarf

Das Erlöspotential des Neubauvorhabens wurde auf Basis vergleichbarer Immobilienprojekte in Standortnähe ermittelt. Die Planung ergab für den vorliegenden Standort einen globalen Verkaufserlös in Höhe von insgesamt 10,15 Mio. Euro. Abzüglich der Gesamtinvestitionskosten von 8,3 Mio. Euro verbliebe für die Emittentin somit ein Gewinn von rund 1,85 Mio. Euro vor Steuern. Bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten entspricht dies einer Rendite von über 22 Prozent.

Mit einem durchschnittlichen Verkaufspreis von rund 6.365 Euro pro Quadratmeter liegt das Projekt laut gängigen Immobilienplattformen teilweise deutlich unter den Angebotspreisen benachbarter Bauvorhaben, da die Errichtungskosten durch den Verzicht auf eine Tiefgarage deutlich geringer sind. In Verbindung mit der energetisch guten Gebäudequalität kann potentiellen Käufern somit ein preislich attraktives Angebot im Neubausegment unterbreitet werden. Als Zielgruppe für die Vermarktung der Wohneinheiten kommen daher sowohl Eigennutzer als auch Kapitalanleger in Betracht.

Die untenstehende Tabelle fasst die Projektkalkulation auf einen Blick zusammen. Die darin enthaltenen Erlös- und Kostenannahmen wurden durch die Fachabteilungen der finanzierenden Bank verifiziert und für plausibel befunden. Die tatsächlichen Verkaufserlöse und Projektkosten können jedoch von den kalkulierten Werten abweichen, etwa wenn die Nachfrage nach den neu errichteten Wohneinheiten und Stellplätzen nicht wie erwartet ausfällt oder es unvorhergesehene Preisanstiege bei den eingesetzten Baumaterialien geben sollte.

Energetisches Wohnen Wiesbaden: Projektkalkulation

Aufgrund der hohen energetischen Qualität der Immobilie unterstützt das Projekt zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Die Emittentin

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage „Energetisches Wohnen Wiesbaden“ ist die WiBau GmbH mit Sitz in Mainz. Sie ist unter dem Aktenzeichen HRB 52162 im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen.Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich Vermietung und Verpachtung. Gegenstand ist ferner die Projektierung und der Bau von Gebäuden auf Grundstücken. Die Geschäftsführung der Emittentin wird von Herrn Matthias Willenbacher ausgeübt.

Mehrheitsgesellschafterin der WiBau GmbH ist die Firma witura GmbH mit Sitz in Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter der HRB 33136. Diese entwickelt Lösungen für regeneratives und ressourcenschonendes Bauen und leistet dadurch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Nachhaltigkeitswende. Die witura GmbH befindet sich im alleinigen Eigentum von Herrn Matthias Willenbacher und ist darüber hinaus auch auf das Asset Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien spezialisiert.

Neben der witura GmbH ist die familiengeführte Bau- und Immobilienfirma FB Vermögensverwaltungs GmbH aus Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der HRB 33266, an der Emittentin beteiligt. Ihr Geschäftszweck besteht in der Entwicklung, Veräußerung und dem Erwerb von Grundstücken sowie in der Durchführung von Hoch- und Tiefbauprojekten.

Energetisches Wohnen Wiesbaden: Organigramm

Alle mittelbar an der WiBau GmbH beteiligten Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Bauträgergeschäft und sind in der Immobilienbranche bestens vernetzt. So haben die hinter der Emittentin stehenden Personen zwischen 2018 und 2020 zusammen das Neubauprojekt „Salinenpark“ in der rheinland-pfälzischen Kreisstadt Bad Kreuznach erfolgreich umgesetzt. Für dieses Immobilienprojekt wurde im Jahr 2018 eine WIWIN-Crowdinvesting-Kampagne abgeschlossen und erfolgreich platziert. Das gesamte Emissionsvolumen inklusive Zinsen wurde pünktlich zum Laufzeitende im Januar 2021 an die Anleger/innen zurückgezahlt.

Referenzobjekte

Energetisches Wohnen Wiesbaden: Referenzobjekt

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die WiBau GmbH, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 52162. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich Vermietung und Verpachtung. Gegenstand ist ferner die Projektierung und der Bau von Gebäuden auf Grundstücken.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“)

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

1.100.000 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 31.07.2025.

Ein ordentliches Kündigungsrecht des jeweiligen Gläubigers besteht nicht. Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen ab dem 01.01.2025 mit einer Frist von einer Woche („Kündigungszeitpunkt“) zu kündigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt bei einer ordentlichen Kündigung nach dem ordentlichen Kündigungsrecht zum Nennbetrag abzgl. etwaiger Rückzahlungen zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen (betrifft nicht die Bonuskomponente). Eine Vorfälligkeitsentscheidung fällt nicht an. Darüber hinaus erhält die Emittentin ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass der Kauf der Liegenschaft „Hasengartenstraße 18 in 65189 Wiesbaden“ durch die WiBau GmbH nicht bis zum 31.12.2023 erfolgt ist.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 31.07.2025 (einschließlich) mit 7,50 % pro Jahr (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst.

Diese Zinsen sind jährlich nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 31.07. eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 07.08.2024 (ausschließlich) und die letzte Zinszahlung ist am 07.08.2025 (ausschließlich) fällig. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstream für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können. „Einzahlungstag" ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht zurückzahlt, werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst („Verzugszinsen"). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen („Zinseszins") fallen nicht an und sind ausgeschlossen.

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die von dem Vertriebsstand der 16 neu zu errichtenden Wohneinheiten abhängig ist. Sofern der Verkauf von mindestens 8 Wohneinheiten in der Hasengartenstraße 18, 65189 Wiesbaden, bis zum Ablauf des 31.01.2024 notariell beurkundet wurde, erhalten die Anleger/innen zu jedem Zinszahlungstag eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,5 % p.a. des individuellen Anlagebetrags. Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt, wird diese fünf Bankarbeitstage nach dem jeweiligen Zinszahlungstag ausgezahlt.

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 31.07.2025 (der „Endfälligkeitstag“) in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt“). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Zweck der Kapitalanlage ist der Ankauf des Grundstücks Hasengartenstraße 18 in 65189 Wiesbaden, Deutschland, der Abriss der dort befindlichen Bestandsgebäude sowie der Neubau eines Wohngebäudes mit 16 Wohneinheiten durch die Emittentin.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins- sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.

Das Chancen-Profil von Energetisches Wohnen Wiesbaden

Der in Aussicht gestellte Zinssatz von 7,50 % p.a. ist auf der Grundlage von marktorientierten Einnahmeerwartungen kalkuliert. Die Anleger/innen haben durch diese avisierte Verzinsung einen höheren vertraglichen Renditeanspruch als die finanzierende Bank, da dieser Sicherheiten am Projekt eingeräumt werden. Darüber hinaus wird den Anleger/innen eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5 % p.a. in Aussicht gestellt, die von dem Vertriebsstand der 16 neu zu errichtenden Wohneinheiten abhängig ist. Diese fällt an, sofern bis zum Ablauf des 31.01.2024 der Verkauf von acht Wohneinheiten notariell beurkundet wurde. Anleger/innen erhalten somit die Möglichkeit, von einem erfolgreichen Vertrieb der Wohneinheiten zu profitieren.

Der Wiesbadener Immobilienmarkt hat sich während der vergangenen Jahre als sehr robust erwiesen. Die wachsende Nachfrage nach Wohnflächen im Wiesbadener Innenstadtgebiet, die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für die Region Rhein-Main, die gefragte Objektlage sowie die hohen angestrebten Bau- und Energiestandards können sich positiv auf die langfristige Werthaltigkeit der Immobilie auswirken.

Die Bestätigung der Genehmigungsfreistellung für den Neubau und die Genehmigung für den Abriss des Bestandsgebäudes wurden bereits erteilt. Dies bietet der Emittentin mehrere Vorteile. Die Genehmigungen dienen als Nachweis, dass sich das Bauprojekt im Einklang mit den geltenden Bauvorschriften befindet. Darüber hinaus bieten bereits erteilte Baugenehmigungen ein höheres Maß an Planungssicherheit. Die Emittentin kann auf der Grundlage der Genehmigung den Bauablauf, die Ressourcenallokation und andere organisatorische Aspekte besser planen. Dies hilft dabei, den Bau effizienter und kostengünstiger zu gestalten.

Die hinter der WiBau GmbH stehenden Personen und Unternehmen sowie die mit der Planung und Durchführung des Neubauvorhabens beauftragten Personen, Unternehmen und Dienstleister verfügen über langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche und im Bauträgergeschäft und haben in der Vergangenheit bereits vergleichbare Bauprojekte zusammen umgesetzt. Durch Einkaufsgemeinschaften mit Geschäftspartnern besteht zudem die Aussicht auf niedrigere Ausgaben für das benötigte Baumaterial. Diese und weitere Synergieeffekte können sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit sowie die planmäßige Umsetzung des Bauprojekts auswirken.

Die eingeworbenen Mittel dienen dem Neubau eines energieeffizienten Mehrfamilienhauses nach dem Standard „Effizienzhaus Stufe 40“ oder einem energetisch vergleichbaren Standard. Zusätzlich sieht das Energiekonzept eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor, um auf den Anschluss an das öffentliche Gasnetz zu verzichten. Darüber hinaus wird ein Teil des Allgemeinstroms im Gebäude durch den Einsatz einer Solardachanlage gedeckt. Nach aktuellem Stand der Planung werden die Stellplätze zudem mit Ladesäulen für Elektroautos ausgestattet, die von der Solardachanlage mit Strom versorgt werden können. Darüber hinaus sind Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder vorgesehen.

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert und erworben werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über den ursprünglich erbrachten Anlagebetrag hinausgehen.

Das Risiko-Profil von Energetisches Wohnen Wiesbaden

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um ein Angebot von tokenbasierten Schuldverschreibungen der WiBau GmbH. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Die Anleger/innen sollten daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei ihrer Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage den wirtschaftlichen Verhältnissen der Anleger/innen entsprechen und eine etwaige Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil des individuellen Gesamtvermögens ausmachen.

Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Kapitalanlage dargestellt, die für die Bewertung der Kapitalanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risiken dargestellt, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation der einzelnen Anleger/innen, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger/innen aus der Schuldverschreibung (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin aus der Schuldverschreibung führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger/innen auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers/der Anlegerin wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern/Gläubigerinnen als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger/innen aufgezehrt wird. Dem Anleger/der Anlegerin wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter/innen trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen können die Gesellschafter/innen z.B. entscheiden, ob sie eine unter Umständen verlustreiche Geschäftstätigkeit fortsetzen und damit riskieren wollen, auch das eingebrachte Kapital vollständig aufzubrauchen. Der Anleger/die Anlegerin hat mit der Schuldverschreibung keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse. Für Anleger/innen besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter/innen entgegen den Interessen des Anlegers/der Anlegerin die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger/die Anlegerin bedeutet dies, dass das von ihm/ihr übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin hinausgehen kann. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger/die Anlegerin kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner/ihrer Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers/der Anlegerin überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger/innen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin führen. Der Anleger/die Anlegerin übernimmt mit der Schuldverschreibung ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für den Anleger/die Anlegerin besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags für den Anleger/die Anlegerin zur Folge.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Es handelt sich bei den tokenbasierten Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre um eine Immobilieninvestition mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Der Anleger erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte und hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken (insbesondere hat er nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist).

Da die tokenbasierten Schuldverschreibungen unbesichert sind, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Objektgesellschaft weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht durchgesetzt werden können.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch die Anleger/innen ist nicht vorgesehen. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die tokenbasierten Schuldverschreibungen. Eine Veräußerung der tokenbasierten Schuldverschreibungen durch die Anleger/innen ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein/keine Käufer/Käuferin gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Die Emittentin generiert bis spätestens zum 31.07.2024 eine der Anzahl der ausgegebenen tokenbasierten Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an Token auf einer Blockchain. Insoweit ist eine Übertragung erst nach Generierung der Token möglich und aufgrund dessen können Anleger nicht über ihre Einlage bis zu diesem Zeitpunkt frei verfügen.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit sind die Ergebnisse der WiBau GmbH von der Entwicklung des Immobilienmarktes abhängig. Insbesondere können folgende Risiken eintreten:

  • Es können sich Entwertungen der Immobilie aus Lärm oder Immissionsbelästigungen ergeben, und die Vermietbarkeit der Immobilie beeinträchtigen.
  • Es können Schäden an der Bausubstanz von Immobilien oder an den technischen Anlagen auftreten, die nicht versichert sind, und die zu hohen Investitionen, Reparaturkosten oder dem Verlust der Immobilie führen können.
  • Nach einem Schadensfall kann der Versicherungsschutz durch Kündigung des Versicherers entfallen, bzw. der Versicherer kann unter bestimmten Bedingungen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, so dass die Immobilien nicht oder nicht vollumfänglich versichert wären.
  • Die Änderung staatlicher Rahmenbedingungen für Immobilien (z. B. Steuern, Abgaben, Vorschriften) können sich negativ auf die Rentabilität der Immobilien auswirken.

Die Emittentin ist auf dem deutschen Immobilienmarkt tätig. Dies ist mit marktbezogenen Risiken verbunden, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nachzukommen. Die Entwicklung auf diesem Markt ist fortwährenden Änderungen sowie Schwankungen bei Angebot und Nachfrage ausgesetzt. Obwohl gegenwärtig ein Nachfrage- und Aufwärtstrend besteht, der sich durch steigende Immobilienpreise und geringe Leerstände auszeichnet, besteht auch das Risiko einer Marktentwicklung in entgegengesetzte Richtung. Die Immobilienpreise könnten fallen und Mietpreise niedriger ausfallen. In diesem Fall wäre ungewiss, ob die geschuldeten Zins- und Tilgungszahlungen fristgerecht und in voller Höhe geleistet werden können. Es besteht auch das Risiko, dass Veränderungen auf dem Immobilienmarkt Einfluss auf die Mietverträge haben. Es kann zu Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Mietern kommen. Auch Wettbewerbsreaktionen und deren Einfluss auf den Immobilienmarkt, z. B. durch neue Techniken, Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern lassen sich nicht vorhersehen. Die Entwicklung von Wettbewerbern könnte die Umsatzsituation der Emittentin beeinflussen. Risiken können sich auch aus staatlichen Rahmenbedingungen ergeben, die maßgeblichen Einfluss auf die Vermietung von Immobilien haben. Die Rentabilität von Immobilien kann durch Gesetze insbesondere zu Mietpreisbremsen oder Modernisierungsumlagen verändert oder negativ beeinflusst werden. Schließlich sind weitere marktbezogene Risiken, wie z. B. Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite, politische Veränderungen, Zins- und Inflationsentwicklungen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Der Impact Score des Bauprojekts Energetisches Wohnen Wiesbaden beträgt 85 von 100 Punkten. Der grüne Impact ergibt sich u. a. aus folgenden Merkmalen:

  • Hohe energetische Gebäudequalität durch energieeffizientes Bauen
  • Einsatz einer Wärmepumpe und einer Solaranlage mit Stromspeicher zur Gemeinschaftsstromversorgung
  • Installation von Ladesäulen für E-Autos
  • Lademöglichkeiten für E-Fahrräder
  • Keine zusätzliche Flächenversiegelung, da das Grundstück bereits bebaut ist
  • Soziale Aspekte durch teilweise barrierefreies Wohnen und einen Kinderspielplatz auf dem Grundstück
Impact Score Grafik Energetisches Wohnen Wiesbaden

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