Überspringen zu Hauptinhalt
Mindestanlage
250 Euro
Verzinsung
8,00 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.06.2029
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 8,79 % p. a.  (inkl. 8,00 % p. a. Festzins + Bonus)*
  • Laufzeit: 30.06.2029
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionvolumen: 2.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 30. Juni

* inkl. variable Bonuskomponente (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Maximierung der Müllvermeidung in der grünen Branche! Das ist das ambitionierte Ziel der Euro Plant Tray eG

Die Vision des Unternehmens ist es, den Einsatz von Einwegplastik in der Transport- und Handelsphase von Pflanzen radikal zu reduzieren. Mit dem bevorstehenden Verbot von Einwegplastik im B2B-Transport durch die EU ab dem Jahr 2030 im Blick, arbeitet Euro Plant Tray proaktiv daran, eine nachhaltige und innovative Lösung anzubieten, die nicht nur umweltfreundlich ist, sondern auch den gesetzlichen Anforderungen weit vorauseilt.

In der grünen Branche werden jährlich in Europa für den kurzen Transport der Pflanzen vom Gärtner zum Grosshändler oder der Blumenauktion bis zum Handel 500 – 700 Mio. Einwegtrays aus Plastik eingesetzt (Branchen-Schätzungen). Der Impact, den eine Umstellung auf den Einsatz von EPT Mehrwegsystemen hat, ist enorm. Das Ziel ist es, jährlich 40.000 Tonnen Einwegplastik und 220.000 Tonnen CO2 zu vermeiden, für mehr Nachhaltigkeit und eine gesündere Umwelt für heutige und nachfolgende Generationen.

Das Unternehmen

Die Euro Plant Tray eG wurde im Sommer 2022 durch acht Unternehmen gegründet und besteht heute aus 30 Firmen aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Norwegen. Dabei ist die gesamte grüne Lieferkette vertreten: Gärtnerische Produktionen, Grosshandel, die grossen Handelsplattformen Royal Flora Holland und Landgard sowie namhafte Retailorganisationen wie Bauhaus, die schweizer Coop, Hagebau, Hornbach und Obi aber auch Gartencenterketten wie Dehner und Bellaflora.

EPT_Baumarkt Mitgliederbetriebe

Gemeinsam mit diesen Unternehmen hat Euro Plant Tray eG in den vergangenen zwei Jahren einen Mehrwegtray entwickelt, der ab Sommer 2024 in die Produktion gehen wird und schon ab 2025 im Endverkauf sichtbar sein wird. Durch die enge Zusammenarbeit mit diesen Mitgliedsunternehmen ist die Erwartungshaltung der Branche bekannt.

„Wir maximieren die Müllvermeidung! Unser Ziel ist es, jährlich 40.000 Tonnen Einwegplastik zu vermeiden, für mehr Nachhaltigkeit und eine gesündere Umwelt für uns und unsere Kinder.“

– Mitglieder der Euro Plant Tray eG

EPT Team

Das Produkt: EPT Mehrwegtrays

Das Herzstück des Unternehmens ist das EPT Mehrwegtray-System. Diese Trays wurden in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Genossenschaft entwickelt und sind in verschiedenen Größen verfügbar, um schon im ersten Schritt einen Großteil der im Markt verwendeten Topfgrößen abzudecken. Sie sind aus langlebigem Polypropylen gefertigt, wobei ein signifikanter Anteil des Materials aus Rezyklat besteht. Jedes Tray ist für mindestens 100 Umläufe bzw. eine Lebensdauer von 10 Jahren ausgelegt und wird am Ende seiner Nutzungszeit recycelt, um als Granulat erneut für die Herstellung weiterer Trays verwendet zu werden.

Ein weiteres Merkmal der EPT Trays ist ihre technische Ausstattung mit RFID-Tags und 2D-Datamatrix-Codes, die eine effiziente Bestandsverfolgung und Automatisierung in den Lieferketten ermöglichen. Diese Technologien unterstützen nicht nur eine präzisere Logistik, sondern auch eine bessere Datenanalyse und Prozessoptimierung für die Nutzer.

Euro Plant Tray
EPT Kräuterkarren

Rückenwind bekommt EPT auch aus der Politik/dem EU Parlament: Ab 2030 tritt europaweit die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft, die den B2B Einsatz von Einwegplastikverpackungen weitgehend verbietet. Mit der Produktion, die im Sommer 2024 starten soll, strebt das Unternehmen an, jährlich 40.000 Tonnen Einwegplastik zu vermeiden. Dies entspricht einer signifikanten Reduzierung der Umweltbelastung und einem starken Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Branche.

Die EPT eG ist nicht nur ein Beispiel für innovatives unternehmerisches Handeln im Einklang mit ökologischen Zielen, sondern auch ein Beweis dafür, dass durch Kooperation und gemeinsame Visionen nachhaltige Veränderungen möglich sind.

Mittelverwendung

  • Aufbau des europaweit benötigten Bestands an Mehrwegtrays
  • Unterstützung bei der finanziellen Umstellung der Branche von Einweg- auf Mehrweglösungen durch marktgerechte Langzeitmieten und Ratenzahlungsmodelle

Deine Chancen

  • Hohes Einsparpotential von Plastikmüll und CO2-Emissionen
  • Branchenübergreifende Kooperation
  • Erfahrener Vorstand und Geschäftsführung
  • Weitgehendes Verbot von Einwegplastik ab 2030
  • Stufenweise Tilgung der Kapitalanlage
  • Keine Nachschusspflicht der Anleger/innen

Mehr erfahren

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Nachhaltigkeit bei Euro Plant Tray

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die von der UN ausgerufenen insgesamt 17 Ziele (SDGs) dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Insbesondere zahlt dieses Projekt auf die Ziele 12 und 13 ein.

SDG-Kriterien
UN-SDG 13

Impact Scoring

Du willst keine Information rund um das Crowdinvesting verpassen?

Melde dich jetzt zum Newsletter an:

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Euro Plant Tray eG, Taubenstraße 26, 10117 Berlin, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter GnR 987 B . Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Der Gesellschaftszweck der Emittentin ist die Einführung eines Mehrwegsystems für Pflanzenpaletten (Trays) im europäischen Markt.

Der Nettoemissionserlös der tokenbasierten Schuldverschreibungen soll zur Etablierung eines Mehrwegsystems für Pflanzentrays im europäischen Markt sowie zur Deckung der laufenden Ausgaben der Emittentin eingesetzt werden.

Tokenbasierte Schuldverschreibungen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre.

Die Mindestzeichnung im Rahmen des öffentlichen Angebots beträgt 250 Euro, maximal sind pro Person/ Legaleinheit im Rahmen des öffentlichen Angebots 25.000 Euro möglich. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

2.500.000 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 30.06.2029.

Die Anleger/innen der tokenbasierten Schuldverschreibungen „Euro Plant Tray 2024“ haben ab Einzahlung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 8,00 % p. a. bis einschließlich 30.06.2029. Diese Zinsen sind jährlich nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.06. eines Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 07.07.2025 und die letzte Zinszahlung ist am 06.07.2029 fällig. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für den/die Anleger/in ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der tokenbasierten Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher vom/von der Anleger/in nicht zu zahlen.

Anleger/innen erhalten rückwirkend für die Geschäftsjahre 2024 bis 2027 (jeweils einschließlich) jeweils eine etwaige variable Bonuskomponente in Höhe von 2 % des jeweiligen Nennbetrags und für das Geschäftsjahr 2028 in Höhe von 2 % des jeweils valutierten Anlagebetrags (Nennbetrag abzüglich Rückzahlungen), falls die Summe der Umsätze der Emittentin und bestehender oder noch zu gründender Tochtergesellschaften des vorangegangenen Geschäftsjahres gemäß HGB § 277 Abs. 1 – bereinigt um Umsätze innerhalb der Unternehmensgruppe – größer als EUR 4.000.000,- ist. Als Berechnungsgrundlage für die variable Bonuskomponente dienen die im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüsse der Emittentin und ihrer etwaigen Tochtergesellschaften.

Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre fünf Bankarbeitstage nach dem 30.06.2028 zu 40 Prozent des Nennbetrags und die restlichen 60 Prozent des Nennbetrags fünf Bankarbeitstage nach dem Laufzeitende – mithin am 06.07.2029 – zurückzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, zurückgekauft oder gekündigt worden sind.

Die Emittentin ist berechtigt, die tokenbasierten Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Jahres zu kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2026. Die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag abzgl. etwaiger Rückzahlungen und zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen (betrifft nicht die variable Bonuskomponente) nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 50 % der Zinsen, die auf die tokenbasierten Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Bei einer ordentlichen Kündigung ist eine Bonuszinszahlung von einmalig 5,00 % des gezeichneten Anlagebetrages zum 30.06. des Folgejahres nach Kündigung fällig. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin ist eine Bonuszinszahlung von einmalig 5,00 % des gezeichneten Anlagebetrages zum 30.06. des Folgejahres nach Kündigung fällig, im Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Anleger/innen jedoch nicht. Im Gegenzug entfällt die variable Bonuskomponente für das Geschäftsjahr, in dem die Kündigung erklärt wurde. Rückzahlung, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung sind am fünften Bankarbeitstag nach dem Kündigungszeitpunkt fällig.

Das ordentliche Kündigungsrecht der Anleger/innen ist ausgeschlossen.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück ("qualifizierter Rangrücktritt"). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Das Vorhaben

Nach Schätzungen der Pflanzenhandelsbranche werden jedes Jahr 500 bis 700 Millionen Einwegplastikträger für Topfpflanzen produziert (sogenannte „Trays“). Nach Ende ihrer Nutzungsdauer von nur wenigen Wochen werden diese Einwegtrays entweder verbrannt oder enden als Abfall in der Natur oder auf Deponien. Allein in Deutschland fallen pro Jahr rund 150 Millionen Einwegtrays als Abfall an. Die Firma Euro Plant Tray eG, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage, hat sich zum Ziel gesetzt, diese Menge durch die Einführung eines Mehrwegsystems für Pflanzentrays europaweit drastisch zu reduzieren. Bis zu 400 Millionen Einwegtrays sollen innerhalb der nächsten Jahre durch ca. 100 Millionen Mehrwegtrays ersetzt werden, die mindestens hundertmal wiederverwendet werden können. Dies entspricht einer Reduzierung von mindestens 40.000 Tonnen Einwegplastik beziehungsweise 220.000 Tonnen CO2 pro Jahr.

Während eines durch die Deutsche Umwelthilfe initiierten Symposiums wurde dieses Thema im Januar 2021 mit führenden Unternehmen des Pflanzenhandels sowie Branchenvereinigungen aus Europa ausführlich diskutiert. Im Anschluss an das Symposium wurde unter der Moderation der Stiftung Initiative Mehrweg ein europäisches Projekt aufgesetzt, das im Sommer 2022 zur Gründung der Euro Plant Tray eG als Branchenlösung für einen allen Marktteilnehmern offenen Mehrweg-Pool für Pflanzentrays führte. Das Konzept ist kartellrechtlich durch das deutsche Bundeskartellamt geprüft und genehmigt worden.

Euro Plant Tray eG

Bei der Emittentin, der Euro Plant Tray eG („EPT“), handelt es sich um einen Zusammenschluss von derzeit 30 namhaften Firmen aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Norwegen. Dabei ist die gesamte grüne Lieferkette vertreten: Gärtnerische Produktionen, Großhandel, die großen Handelsplattformen Royal Flora Holland und Landgard sowie renommierte Einzelhandelsfirmen wie Bauhaus, Hagebau, Hornbach, COOP und Obi, aber auch Gartencenterketten wie Dehner und Bellaflora.

Seit ihrer Gründung hat EPT ein Standard-Mehrwegtray-System entwickelt, das ab Sommer 2024 in die Produktion gehen und mit mindesten einhundert Umläufen pro Mehrwegtray den Einwegplastikabfall europaweit erheblich reduzieren wird. Die Anforderungen an die Entwicklung und Funktionalität der Mehrwegtrays von EPT wurden in einer Umfrage mit 350 Betrieben der Branche ermittelt. So ist gewährleistet, dass die Erwartungen der Nutzer an die Pflanzentrays erfüllt werden. In Entwicklungsworkshops und Praxistests mit den Mitgliedern von EPT wurden die Mehrwegtrays in zunächst vier Modellgrößen entwickelt. Das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit ist ein praxistaugliches Produkt mit breiter Akzeptanz im Markt, die sich auch in den ersten vorliegenden Tray-Bestellungen niederschlägt.

Nachhaltigkeit bei Euro Plant Tray

Bei der Entwicklung der Mehrwegtrays wurden strikte Anforderungen an eine nachhaltige Produktion unter Einsatz von Recyclat mit der Möglichkeit zur anschließenden Materialwiederverwertung festgelegt. Auch die Stabilität und Langlebigkeit der Mehrwegtrays standen bei der Ausarbeitung im Fokus. Die Mehrwegtrays sind auf eine minimale Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgelegt, was mindestens einhundert Umläufen entspricht. Aufgrund der höheren Anforderungen an die Produktqualität benötigen die Mehrwegtrays in der Produktion einen höheren Materialeinsatz als entsprechende Einwegprodukte. Nach Ende ihrer Nutzungsdauer soll das Material jedoch granuliert und nach dem Prinzip "cradle-to-cradle" vollständig für die Produktion neuer Mehrwegtrays eingesetzt werden.

Das Vorhaben wurde mit dem Innovationspreis 2023 der Deutschen Umwelthilfe und Stiftung Initiative Mehrweg ausgezeichnet. Auf der internationalen Pflanzenmesse im Januar 2024 erhielt EPT zudem den Innovationspreis des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI). Darüber hinaus erreichte das Unternehmen den 2. Platz der TASPO Awards 2023 in der Kategorie „Beste Kooperation des Jahres“.

Beitrag zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Euro Plant Tray 2024“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 12 und 13 unterstützt.

• Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
• Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

SDG-Kriterien
UN-SDG 13

Geschäftsmodell

Mehrwegsysteme sind erfolgreich, wenn sie einen hohen Grad der Marktabdeckung erreichen, da so Transportwege verkürzt, Lagerflächen minimiert und Leerzeiten optimiert werden können. Durch die Beteiligung wichtiger Akteure aus der Pflanzenhandelsbranche ist EPT in der Lage, in kurzer Zeit ein funktionierendes und ökonomisch tragfähiges Mehrwegsystem aufzubauen. Das Ziel von EPT besteht darin, bis 2025 mindestens 5,5 Mio. Mehrwegtrays in Umlauf zu bringen und diese Menge in den folgenden Jahren kontinuierlich zu erhöhen.

Regionale und anbieterspezifische Mehrwegtrays haben sich in der Pflanzenhandelsbranche bisher nicht flächendeckend durchgesetzt und werden nur als Insellösungen in kleinen Lieferketten eingesetzt. Die Trays von EPT sind die einzigen Mehrwegtrays, die durch mehrere bedeutende Marktteilnehmer gemeinsam entwickelt wurden und somit eine Akzeptanz im internationalen Markt erreicht haben. Die Mehrwegtrays von EPT bieten im Gegensatz zu einigen bestehenden Einzellösungen zudem die Möglichkeit einer Wasserreserve für die Pflanzen. Dies war eine klare Forderung des Marktes, um die Pflanzenqualität während des Transports und der Präsentation am Verkaufsort länger zu erhalten und unnötige Verschmutzungen der Verkaufsflächen zu vermeiden. Die technische Ausstattung sowie die Standardisierung der Masse eröffnet den Tray-Nutzern neue Optionen in der Automatisierung und der technischen Bestandsverfolgung.

Im Juni 2023 wurde die Euro Plant Tray GmbH als Tochtergesellschaft der Euro Plant Tray eG gegründet. Diese steuert alle operativen Belange im Zusammenhang mit den Mehrwegtrays, insbesondere um den Abschluss der Mietverträge mit den Kunden. Zur Vermeidung von Kosten durch den Aufbau einer eigenen Pool-Management-Struktur wird die Euro Plant Tray GmbH einen erfahrenen Pool-Manager mit der Abwicklung der operativen Aufgaben beauftragen. Dies sind im Wesentlichen die Ausgabe und Rücknahme von Mehrwegtrays, die Reinigung, Qualitätssicherung und Rückführung defekter Trays zum Granulieren sowie der Wiedereinsatz des Materials, aber auch Bestandscontrolling, Transporte, sowie die Erstellung von Bedarfsplanungen zählen zu den Aufgaben des Pool-Managers. Darüber hinausgehende Dienstleistungen, die nicht vom EPT-Mietsystem abgedeckt werden, müssen die Mieter selbst beim Pool-Manager beauftragen und beeinträchtigen somit nicht die Finanz- und Liquiditätslage von EPT.

EPT Workshop Tray Serie 200.1

EPT-Workshop-Tray-Serie-200.1

768

Tray-Serie 768-1

Arbeitsgruppe Tray 2

Arbeitsgruppe-Tray

Neue Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Mehrweg-Initiative von Euro Plant Tray erhält Rückenwind durch eine im April 2024 getroffene Entscheidung der Europäischen Union, den Einsatz von Einwegplastik ab dem Jahr 2030 weitgehend zu verbieten. Ziel der sogenannten „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ist die Reduktion negativer Umweltauswirkungen von Verpackungen in der EU. Hierzu sollen insbesondere Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft gefördert werden:

  • Vermeidung von Verpackungsabfällen
  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Einsatz von recycelten Materialien
  • Förderung von Mehrwegsystemen

Darüber hinaus müssen Hersteller von Einwegplastik in Deutschland voraussichtlich ab 2026 erstmals eine Einwegkunststoffabgabe für das abgelaufene Kalenderjahr entrichten, die sich aus der Menge der verkauften Einwegprodukte bemisst. Diese Einwegkunststoffabgabe wird den Einsatz von Einwegplastik unrentabler machen und dazu beitragen, dass sich mehr Marktakteure für den Einsatz von Mehrwegprodukten entscheiden.

Obwohl das Mehrwegsystem von EPT unabhängig von PPWR und der Einwegkunststoffabgabe entstanden ist und unabhängig davon weiter vorangetrieben wird, bestärken die neuen Regelungen das Engagement von EPT und erhöhen die Chance auf eine Skalierung des Geschäftsmodells sowie auf den Beitritt neuer Mitglieder zur Euro Plant Tray eG. Als europäische Kooperation der Lieferkettenpartner ist EPT sehr gut auf die nachhaltige Belieferung seiner Kunden mit wiederverwendbaren Mehrwegtrays vorbereitet.

Taxonomiekonformität

Die europäische Taxonomieverordnung (Taxonomy Regulation, TR, VO (EU) 2020/852) legt ein einheitliches System von Kriterien fest, anhand dessen sich bestimmen lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Die Verordnung trat im Juli 2020 in Kraft und ist seit Januar 2022 anzuwenden.

Die Taxonomieverordnung ist die maßgebliche Basis für alle europäischen und nationalen Regelungen, die sich direkt oder indirekt auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bzw. Investitionen beziehen.

Entsprechend der aktuellen europäischen Vorgaben geht der Vorstand der EPT davon aus, dass das betriebene Mehrwegsystem als „taxonomiekonform“ und damit ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomieverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) anzusehen ist.

Die Emittentin

Die Euro Plant Tray eG mit Sitz in Berlin wurde im August 2022 von acht Unternehmen aus der Pflanzenhandelsbranche gegründet. Heute hat sie 30 Mitglieder aus mehreren europäischen Ländern. Die Euro Plant Tray eG ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter GnR 987 B eingetragen. Ihr alleiniger Geschäftszweck besteht in der Einführung eines Mehrwegsystems für Pflanzentrays im europäischen Pflanzenmarkt. Die täglichen Belange der Euro Plant Tray eG werden durch ihre Vorstandsmitglieder geregelt, die wiederum von Aufsichtsräten kontrolliert werden. Die Euro Plant Tray eG ist als Genossenschaft die Gesellschaft, mit der die Branchenvertreter das gemeinsame Ziel einer europäischen Branchenlösung zur Reduzierung des Plastikmülls in der grünen Brache erreichen wollen.

Die Euro Plant Tray GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein ist die operative tätige Tochtergesellschaft der Euro Plant Tray eG. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101080 eingetragen. Die Euro Plant Tray GmbH wird von ihrem Geschäftsführer Herrn Dirk Bansemer geführt. Er berichtet an den Vorstand der Euro Plant Tray eG.

EPT Messeauftritt 2

Mittelverwendung und Rückzahlung

Bisher haben die Mitglieder der Euro Plant Tray eG rund 2 Mio. EUR in die Poolentwicklung und die Praxistests der Mehrwegtrays investiert. Hinzu kommt die Bereitstellung von kostenfreien Leistungen der Projektteilnehmer, wie etwa der fachlichen Mitarbeit in den Projektgruppen sowie rechtlicher Unterstützung, und Spenden in Höhe von rd. 500 TEUR bis zur Gründung der EPT. Für die ersten beiden Mehrwegformate liegen bereits Bestellungen und Bestellanfragen über mehr als 2,5 Millionen Trays vor, was einem jährlichen Umsatz aus Mieteinnahmen von rund 1,5 Mio. EUR entspricht. Da die Mehrwegtrays bereits nach nur vier Umläufen rentabler als Einwegtrays sind, bieten diese den Nutzern auch überzeugende wirtschaftliche Anreize für den Umstieg auf die Mehrwegtrays von EPT.

Mit Ihrer Investition unterstützen Sie den Aufbau des europaweit benötigten Bestands an Mehrwegtrays. Diese sollen marktgerecht in Langzeitmieten mit Ratenzahlungen über drei, fünf und zehn Jahren angeboten werden. Mit diesen Ratenzahlungsmodellen unterstützt EPT die Branche auch bei der finanziellen Umstellung von Einweg- auf Mehrweglösungen, da die Investitionskosten der Tray-Mieter über einige Jahre vorfinanziert werden. Zugleich geht EPT mit den Produktionskosten für die Mehrwegtrays in Vorleistung. Darüber hinaus werden mit Ihrer Investition auch die Entwicklung weiterer EPT-Modellgrößen finanziert. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Transformation einer gesamten Branche – und zu weniger Plastikabfall in der Grünen Lieferkette.

Die Rückzahlung des eingeworbenen Kapitals an die Anleger/innen inklusive Zinsen und gegebenenfalls anfallender Bonuszinsen soll – vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre – aus dem operativen Geschäftsbetrieb der Emittentin erwirtschaftet werden. Für den Fall, dass die prognostizierten Erlöse nicht wie geplant eingehen oder unvorhergesehene Betriebsausgaben auf die Emittentin zukommen, soll die Differenz aus einer geplanten Anschlussfinanzierung erfolgen.

Das Chancen-Profil von Euro Plant Tray

Mehrwegverpackungen im Pflanzenhandel vermeiden Abfälle und sparen Ressourcen. Ziel der Initiative der Euro Plant Tray eG ist es, den Standard für Mehrwegtrays in Europa anzubieten und einzuführen, um so in Zukunft mindestens 40.000 Tonnen Plastikmüll beziehungsweise 220.000 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen.

Aufgrund der aktiven Beteiligung führender Unternehmen der Pflanzenhandelsbranche an der Euro Plant Tray eG sind die Markteintrittsbarrieren für konkurrierende Initiativen und Produkte sehr hoch. Infolgedessen lässt sich die Euro Plant Tray eG seit ihrer Gründung von Fachanwälten für Kartellrecht beraten. Das Bundeskartellamt hat in einer Pressemitteilung vom Mai 2024 bestätigt, dass das Vorhaben von EPT nicht nur ein sehr sinnvolles Ziel verfolgt, sondern in seiner bestehenden Form auch im Einklang mit dem Kartellrecht steht.

Die Vorstände der Emittentin sowie die Geschäftsführung der Euro Plant Tray GmbH verfügen über langjährige Erfahrung sowie ein weitläufiges Netzwerk in der Pflanzenhandels- und Gartenbaubranche, was sich positiv auf die Gewinnung neuer Genossenschaftsmitglieder sowie die Einführung des Mehrwegsystems für Pflanzentrays in Europa auswirken wird.

Mit dem im April 2024 beschlossenen EU-weiten Verbot von Einwegplastik ab 2030 werden Unternehmen der Gartenbau- und Pflanzenhandelsbranche zunehmend auf Mehrweglösungen umstellen. Durch die neue EU-Verordnung ist davon auszugehen, dass es eine hohe Nachfrage in der Pflanzenhandelsbranche nach den Produkten und Dienstleistungen von EPT geben wird. Auch die bevorstehende Einwegkunststoffabgabe in Deutschland wird sich positiv auf das Geschäftsmodell der Emittentin auswirken.

Bereits während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibung werden Teilbeträge aus der Kapitalanlage an die Anleger/innen zurückgeführt. Die Rückzahlung erfolgt in zwei Raten in den letzten beiden Jahren der Laufzeit, wobei 40 Prozent der Zeichnungssumme mit der vorletzten Rate zum 30.06.2028 und 60 Prozent der Zeichnungssumme mit der Schlussrate am 30.06.2029 zurückgeführt werden sollen. Grundsätzlich ist also nicht der gesamte Anlagebetrag bis zum planmäßigen Laufzeitende der Kapitalanlage gebunden.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Es besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil von Euro Plant Tray

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der Euro Plant Tray eG. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem tokenbasierten Wertpapier handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die Emittentin beabsichtigt zur langfristigen Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit erstrangiges Fremdkapital während der Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibung aufzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt diese zusätzliche Fremdkapitalaufnahme über eine noch zu gründende Tochtergesellschaft der Emittentin. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anlagebroschüre stehen die Konditionen dieser den tokenbasierten Schuldverschreibungen gegenüber vorrangigen Fremdfinanzierung noch nicht fest. Darüber hinaus ist die Emission eines unbesicherten Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre durch die Emittentin geplant. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen an die Anleger/innen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich. Die Anleger sind verpflichtet, die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum 31.05.2025 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten, noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich
entsprechen. Aufgrund dessen kann der Anleger seine tokenbasierte Schuldverschreibungen nicht vor Ablauf des 31.05.2025 veräußern, so dass er über seine Einlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei verfügen kann. Anleger können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger überträgt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der Schuldverschreibungen führen.

Risiken auf Ebene der Emittentin

Geschäftsrisiko der Emittentin

Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen und die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen zu erfüllen. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit der Emittentin noch der Erfolg der von der Emittentin verfolgten unternehmerischen Strategie können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Die Emittentin kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.
Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von:

  • Der erfolgreichen Geschäftstätigkeit im geplanten Kostenrahmen. Die Expansion des Vertriebes könnte deutlich teurer werden und länger dauern als geplant. Die Marketingmaßnahmen der Emittentin könnten nicht den erwarteten Erfolg haben.
  • Veränderungen im Konsumentenverhalten und im Verhalten der Handelspartner.
  • Zahlungs- und Leistungsfähigkeit von Kunden und Vertragspartnern der Emittentin.
  • Veränderung der Konjunkturlage: Verschiedene weitere Faktoren wie insbesondere Veränderung der Konjunkturlage verbunden mit veränderter Kaufkraft der Kunden der Emittentin, Veränderung der Wettbewerbsbedingungen, Planungsfehler, Umweltrisiken, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen sowie Veränderungen der rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen können nachteilige Auswirkungen auf die Emittentin haben. Dies kann zur Folge haben, dass die Ansprüche aus der tokenbasierten Schuldverschreibung nicht oder nicht in der geplanten Höhe bedient werden können bis hin zum Totalverlust der Einlage.
  • Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal.

Die Prognosen der erzielbaren Erlöse und weiterer Aspekte könnten sich als unzutreffend erweisen. Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Die Entwicklung des Marktes für Mehrwegtrays ist unvorhersehbaren Wettbewerbsveränderungen unterworfen. Die Entwicklung neuer Technologien und die Einflüsse neuer Erkenntnisse können sich auch negativ auf vorhandene und neue Produkte und/oder Dienstleistungen, auf welche sich der Geschäftserfolg der Emittentin stützt, auswirken.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

An den Anfang scrollen