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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
9,00 % p. a. + Bonus
Laufzeit
31.12.2028
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 10,84 % p. a.* (inkl. 9,00 % p. a. Festzins + Bonus)
  • Laufzeit: bis 31.12.2028
  • Produktart: Kryptowertpapier nach eWpG
  • Emissionsvolumen: 2.000.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: jährlich zum 02. Januar (erstmals 02.01.2027)

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Das Unternehmen

Wasserstoff massentauglich machen – das Ziel von Eternal Power

Das Team von Eternal Power adressiert den zentralen Engpass der Wasserstoffwirtschaft: die Massenproduktion von grünem Wasserstoff und grünen Molekülen zu günstigen, sinkenden und wettbewerbsfähigen Preisen, indem es der Wettbewerbsstrategie „Kostenführerschaft“ des Ökonomen Michael Porter mit industriellen Produktionsanlagen folgen wird. Eternal Power deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Standortbewertung über die Projektentwicklung und -finanzierung bis hin zur Produktion, Lagerung, Logistik und Vertrieb. Das Unternehmen sichert sich Standorte mit optimalen Produktionsbedingungen in Ländern wie Deutschland, Schweden und Übersee. Die Produkte werden anschließend an Abnehmer wie Versorgungsunternehmen, Düngemittelhersteller, Chemieunternehmen und Speditions-/Logistikkonzerne verkauft und verschifft.

Eternal Power ist nominiert für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis

Projektbeschreibung

Grüner Wasserstoff: Vorzeigeprojekt für die Energiewende

Die Eternal Power GmbH aus Hamburg errichtet mit dem Bau einer neuen Anlage in Dummerstorf, Mecklenburg-Vorpommern, eine der größten und modernsten Produktionsstätten für grünen Wasserstoff in Europa. Ab 2029 sollen dort jährlich in Phase 1 bis zu 8.000 Tonnen grüner Wasserstoff (und in Phase 2 nach einer Standorterweiterung bis zu 38.000 Tonnen grüner Wasserstoff jährlich) produziert werden – ein entscheidender Meilenstein, um die nachhaltige Transformation der Industrie und des Verkehrs maßgeblich voranzutreiben.

Die industrielle Produktion von grünem Wasserstoff ist essenziell, um klimafreundliche Lösungen in der Industrie und im Schwerlastverkehr umzusetzen. Allein die europäische Stahlindustrie verursacht jährlich über 200 Millionen Tonnen CO₂. Grüner Wasserstoff bietet hier die dringend benötigte Alternative, um den CO₂-Ausstoß drastisch zu reduzieren und somit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Ein besonderes Merkmal des Projekts in Dummerstorf ist die Nähe zu Offshore-Windparks und Photovoltaikanlagen. Eternal Power nutzt diese Nähe zu erneuerbaren Energiequellen optimal aus und senkt gezielt die Stromkosten. Eine selbstentwickelte Softwarelösung analysiert, plant und optimiert den Strombezug stündlich über die nächsten 20 Jahre. Dies sichert höchste Effizienz und maximale Auslastung der Elektrolyseure zu minimalen Stromkosten.

Mit diesem Vorzeigeprojekt gelingt Eternal Power nicht nur ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende, sondern auch eine nachhaltige Stärkung des Industriestandortes Deutschland. Regionale Produktion und wettbewerbsfähige Preise für grünen Wasserstoff garantieren langfristige Erfolge auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Projektüberblick

  • Standort: Dummerstorf, Mecklenburg-Vorpommern
  • Leistung/Elektrolysekapazität: In der ersten Phase 80 MW – In der zweiten Phase Erweiterung auf 380 MW mit geplanter Inbetriebnahme im Q4 2030
  • Infrastruktur: Anschluss an das Hochspannungsnetz (110 kV) in Phase I. Die Netzkapazität ist schriftlich bestätigt. Der Netzanschluss in Phase II erfolgt über das Höchstspannungsnetz (380 kV).
  • Off-Take: Off-Take Term Sheet mit industriellem Abnehmer unterzeichnet. Für Phase II ist ein Off-Take Term Sheet über 70% des H2-Volumens unterzeichnet.
  • Physische Abnahme: Die physische Abnahme des produzierten Wasserstoffs erfolgt über die Anbindung an das Wasserstoffkernnetz, welches am Produktionsstandort 2028 in Betrieb gehen soll. Dies ermöglicht die Versorgung der großen deutschen Industriezentren.

Grüner Wasserstoff steht heute da, wo die Solar- und Windenergie vor 20 Jahren standen: am Anfang einer starken Reduktion der Gestehungskosten, die sich infolge von Produktions-Skalierung und Projektumsetzungen einstellen wird. Wer heute investiert, gestaltet nicht nur die Energiewende mit, sondern wird Teil eines Zukunftsmarktes mit enormem Wachstumspotenzial.

– Dr. Moritz Schwencke, Co-Founder & CEO

Moritz Schwenke von Eternal Power

Eternal Power wurde 2021 von einem Team aus Experten für erneuerbare Energien in Hamburg gegründet. Mit der Unterstützung renommierter Investoren und in enger Zusammenarbeit mit Regierungen und Regulierungsbehörden hat sich das Unternehmen zur Aufgabe gemacht, die grüne Wasserstoffrevolution zu beschleunigen und einen „fast track zur Dekarbonisierung“ zu beschreiten.

Die Bedeutung von grünem Wasserstoff

Ob in Politik, Wirtschaft oder Forschung – alle setzen große Hoffnungen auf den gasförmigen Energieträger. Denn er soll maßgeblich dazu beitragen, Industrie, Mobilität und Energieversorgung klimafreundlich umzubauen. Weltweit entstehen Förderprogramme, milliardenschwere Investitionen und neue Partnerschaften in rasantem Tempo.

Doch warum rückt gerade Wasserstoff – ein altbekanntes Gas – jetzt ins Zentrum der Aufmerksamkeit? Und was macht den „grünen“ Wasserstoff so besonders im Vergleich zu anderen Formen? In unserem Blogbeitrag haben wir grünen Wasserstoff genauer unter die Lupe genommen. Dort erfährst du alles zu den Einsatzgebieten, Chancen und Herausforderungen.

Deine Chancen

  • Erfolg durch erfahrene Schlüsselpersonen
  • Frühzeitig von einem zentralen Zukunftsmarkt profitieren
  • Anleihekapital wird für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt
  • Attraktive Investitionskonditionen

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Mittelverwendung

Die Mittel aus der Emission sollen auf Ebene der Eternal Power GmbH (TopCo) verwendet werden, um das operative Tagesgeschäft der Projektentwicklung zu finanzieren – mit besonderem Fokus auf die beiden fortgeschrittenen Projekte in Dummerstorf (Deutschland) – sowie den weiteren Aufbau der internationalen Projektpipeline im Bereich grüner Wasserstoff und seiner Derivate voranzutreiben.

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Das Wertpapier „Eternal Power Wasserstoff Invest“ unterstützt insbesondere drei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die  Ziele 7, 9 und 13 unterstützt.

Ziel 7 –Bezahlbare und saubere Energie: Durch die Produktion von grünem Wasserstoff entsteht ein sauberer Energieträger für die Industrie oder den Verkehrssektor.

Ziel 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur: Die Entwicklung einer industriellen Infrastruktur (z. B. Anschluss an Wasserstoff-Backbone-Netze) fördert die nachhaltige Industrialisierung und technologische Innovation. Damit entsteht eine positive Wirkung auf industrielle Dekarbonisierung und zukunftsorientierten Infrastrukturausbau.

Ziel 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Die Projekte zielen auf eine signifikante CO₂-Reduktion ab, insbesondere durch den Ersatz von fossilen Energieträgern mit grünem Wasserstoff und e-Methanol. Das Unternehmen unterstützt die schnelle und großflächige Umsetzung von CO₂-Reduktionen in energieintensiven Sektoren (z.B. Stahl, Chemie, Schifffahrt).

SDG7 2
UN-SDG 9
UN-SDG 13

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Eternal Power GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174020. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist (i) die Erzeugung, die Speicherung, der Vertrieb, der Transport und die Verteilung von Wasserstoff und seinen Derivaten und alle damit zusammenhängenden Beratungs- und Dienstleistungen sowie (ii) die Projektplanung von erneuerbaren Energien im Allgemeinen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapieres nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere ("eWpG").

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro [maximal sind pro Person/ Legaleinheit 25.000 Euro möglich].

2.000.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen beginnt am 22.07.2025 und endet am 31.12.2028.

Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen ab dem 01.01.2027 mit einer Frist von einer Woche zu einem Quartalsende („Kündigungszeitpunkt“) zu kündigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag und zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 30 % der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Im Fall einer ordentlichen Kündigung sind Rückzahlung, Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung am Kündigungszeitpunkt fällig.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem Einzahlungstag bis zum Laufzeitende bzw. bis zu einer etwaigen Kündigung mit jährlich 9,0 % (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag verzinst. Ein Zinszeitraum umfasst grundsätzlich ein Kalenderjahr und endet jeweils am 31.12. eines Jahrs, wobei der erste Zinszeitraum vom 22.07.2025 bis 31.12.2026 (jeweils einschließlich) läuft. Diese Zinsen sind nachträglich am 02.01. eines Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 02.01.2027 und die letzte Zinszahlung ist am 02.01.2029 fällig. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ist ein Zinszahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/ oder Verzugszinsen zu zahlen sind. Sofern Rückzahlungen an die Anleihegläubiger geleistet werden, berechnen sich die Zinsen ab dem Zeitpunkt der Rückzahlung auf den Nennbetrag vermindert um die Höhe der Rückzahlungen. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem das Clearingsystem und alle betroffenen Bereiche des TransEuropean Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system 2 (TARGET) geöffnet sind, um Zahlungen abzuwickeln. “Einzahlungstag" ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin.

Zudem erhalten die Anleihegläubiger rückwirkend für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen eine variable Verzinsung in Höhe von jeweils 1,0 % p.a. des Nennbetrags für den Fall, dass

  • der FID-Meilenstein (Final Investment Decision) für das Projekt Dummerstorf Phase I erreicht wurde. Der FID-Meilenstein bezeichnet die endgültige Investitionsentscheidung der Emittentin
    in das Energieprojekt „Dummerstorf Phase I“. Dies bedeutet, dass alle wesentlichen Bedingungen erfüllt sind (Finanzierung inkl. Investorenfreigabe, Genehmigung etc.) und das Projekt Dummerstorf offiziell in die Umsetzungsphase übergeht.
  • Die Gesellschaft eine Pre-Money Valuation (Unternehmenswert im Rahmen einer neuen Finanzierungsrunde) in Höhe von EUR 50 Mio. erreicht hat.

Die Emittentin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am 01.04.2027 sowie am 02.01.2028 (jeweils der „Tilgungstag") in Höhe von jeweils 14,2857 % des Nennbetrags zurückzuzahlen (die „Rückzahlungen"), sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Die Emittentin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen am 02.01.2029 (der „Rückzahlungstag") in Höhe des Nennbetrags abzüglich etwaiger Rückzahlungen („Rückzahlungsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht zuvor bereits insgesamt oder teilweise zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Rückzahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/ oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen erst nach den nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Die Mittel aus der Emission sollen auf Ebene der Eternal Power GmbH (TopCo) verwendet werden, um das operative Tagesgeschäft der Projektentwicklung zu finanzieren – mit besonderem Fokus auf die beiden fortgeschrittenen Projekte in Dummerstorf (Deutschland) – sowie den weiteren Aufbau der internationalen Projektpipeline im Bereich grüner Wasserstoff und seiner Derivate voranzutreiben.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen enthalten eine qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken.

Die Eternal Power GmbH

Die Eternal Power GmbH mit Sitz in Hamburg ist ein innovatives Unternehmen für Projektentwicklung im Bereich grüner Wasserstoff.  Das Unternehmen wurde gegründet, um als unabhängiger, technologieoffener Entwickler die Energiewende durch skalierbare, erneuerbare Wasserstofflösungen voranzutreiben. Eternal Power entwickelt, strukturiert und realisiert großvolumige Projekte zur Erzeugung und Verteilung von grünem Wasserstoff in Europa – mit aktuellem Fokus auf Standorte in Norddeutschland und Schweden. Dabei arbeitet das Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Flächenbewertung und -sicherung über die Planung der Wasserstoffproduktionsanlage bis hin zum Vertrieb der grünen Moleküle an industrielle Abnehmer.

Eternal Power fokussiert sich auf Regionen, welche eine optimale Infrastruktur (Netze, Pipeline etc.) für die Produktion von grünem Wasserstoff bieten. Innerhalb dieser Regionen baut Eternal Power starke Partnerschaften mit lokalen Stakeholdern (Behörden, Gemeinden, Netz- und EE-Betreiber) auf und konnte sich mit diesem Ansatz in kurzer Zeit zu einem führenden Projektentwickler für grünen Wasserstoff etablieren.

Ein weiterer Meilenstein: Ende Juni 2025 gab Eternal Power eine strategische Zusammenarbeit mit einer Tochter des börsennotierten PEM-Elektrolyseur-Herstellers ITM Power bekannt. Inhalt dieser Zusammenarbeit ist, dass die Unternehmen gemeinsam ab Sommer 2025 ein innovatives Hydrogen-As-A-Service-Angebot starten und vermarkten, das wesentliche aktuelle Umsetzungshürden der industriellen Wasserstoff-Projekt-Umsetzung adressiert und löst (u.a. hohe Komplexität in der Projektentwicklung, hohe Investitionskosten, technische Komplexität, wahrgenommene Risiken, Projektfinanzierung / Finanzierung).

Vision und strategische Ausrichtung

Wasserstoff ist die Brücke zu einem fossilfreien Energiesystem. Unsere Aufgabe und Zielsetzung ist es, diese Brücke aktiv mitzugestalten.

Eternal Power verfolgt die Vision, Europas Industrie durch grünen Wasserstoff zu dekarbonisieren – wirtschaftlich tragfähig und technologisch führend. Ziel ist es, bis 2035 ein Portfolio an umsetzungsreifen Projekten mit einer kumulierten Elektrolysekapazität von über 5 GW zu entwickeln. Das Unternehmen setzt dabei auf folgende strategische Prinzipien:

  • Technologieoffenheit - Einsatz der jeweils optimalen Elektrolysetechnologie (PEM, Alkaline, etc.) je nach Standort- und Netzsituation.
  • Lokale Verankerung - Fokus auf Genehmigungsfähigkeit und Akzeptanz in den Projektregionen bei gleichzeitiger Ausrichtung auf den EU-weiten Wasserstoffbinnenmarkt.
  • Finanzierungsstärke - Entwicklung bankfähiger Projekte mit klarer Kapazitäts-, Abnahme- und Förderstruktur.

Unternehmensstruktur und Management

Eternal Power ist ein unabhängiger Projektentwickler, dessen Struktur strategisch auf langfristige Skalierung und Umsetzungskraft ausgelegt ist. Das Unternehmen wird von einem erfahrenen Managementteam geführt, das tiefgreifende Expertise in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Regulierung und Finanzierung vereint. Diese operative Leitung ist nicht nur für die Unternehmensstrategie verantwortlich, sondern selbst bedeutend am Unternehmen beteiligt – ein klares Zeichen für die langfristige Identifikation mit dem Unternehmenserfolg und die Interessengleichheit mit Investoren.

Darüber hinaus wird Eternal Power durch eine Reihe institutioneller und strategischer Investoren gestützt, die dem Unternehmen Kapital, Reichweite und strategische Tiefe verleihen. Diese Investoren sichern Eternal Power nicht nur eine robuste Kapitalbasis, sondern ermöglichen durch ihr Netzwerk und ihre Erfahrung einen professionellen Zugang zu internationalen Märkten, Förderprogrammen und Abnehmerstrukturen. Im Zentrum des Erfolgs von Eternal Power steht jedoch nicht nur die Struktur – sondern vor allem das Team: ein Zusammenschluss aus unternehmerischen Persönlichkeiten, Technik- und Finanzexperten, die die Energiewende aktiv gestalten.

Key Personas

Dr. Moritz Schwencke, Co-Founder & CEO

Dr. Moritz Schwencke ist Mitgründer und Geschäftsführer von Eternal Power. Er verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und dem Betrieb erneuerbarer Energieprojekte. Nach Stationen u.a. bei McKinsey verantwortete er bei der Conergy AG europaweit Großprojektentwicklungen im Bereich Wind und Photovoltaik – u. a. als Geschäftsführer der O&M-Einheit für ein 750-MW-Windportfolio. Er ist als Serial Entrepreneur aktiv und bringt umfangreiche Expertise in der Strukturierung komplexer Energieinfrastrukturprojekte mit.

Moritz Schwenke von Eternal Power

Fabian Floto, Co-Founder & CCO

Fabian Floto ist Mitgründer von Eternal Power und verantwortet insbesondere Projektakquise und Abnehmernetzwerke. In seiner über 20-jährigen Karriere leitete er internationale Projekte in den Bereichen Logistik, Plattformtechnologie und Immobilienentwicklung. Seine tiefgreifenden Marktkenntnisse und Verhandlungserfahrung – u. a. bei der Strukturierung von Offtake-Vorvereinbarungen mit einem Gesamtvolumen von über 7 Mrd. EUR – machen ihn zum zentralen Ansprechpartner für industrielle Abnehmer und Wasserstoffverwertung.

ETERNAL_POWER-Shooting Fabian Floto

Robert Meitz, Co-Founder & COO

Robert Meitz ist Mitgründer von Eternal Power mit langjähriger Erfahrung in Strategieentwicklung, Unternehmenssteuerung und großskaliger Projektentwicklung. Nach über zehn Jahren in der strategischen Unternehmensberatung (u. a. Berg Lund & Company, Deloitte) wechselte er in den Energiesektor und leitete dort u. a. Wasserstoffprojekte in Deutschland und Schweden mit international führenden technischen Beratern. Sein Fokus liegt auf strategischer Projektstrukturierung, technischer Machbarkeit und Investorenansprache.

ETERNAL_POWER-Shooting Robert Meitz

Dr. Daniel Gerner, CFO

Dr. Daniel Gerner ist seit 2023 Teil der Geschäftsführung und verantwortet als CFO die finanzielle Steuerung, Projektfinanzierung und ESG-Konformität von Eternal Power. Zuvor war er CFO und Wasserstoff-Spartenleiter bei GP JOULE sowie langjährige Führungskraft in der Bankenwelt (HSH Nordbank, LBBW). Er hat mehrere großvolumige Transaktionen, unter anderem im Bereich der Erneuerbaren Energie erfolgreich umgesetztH2-Projekte zur Inbetriebnahme geführt und war für ein Portfolio von über 50 Projektgesellschaften verantwortlich. Seine Stärke liegt in der Umsetzung komplexer Finanzierungsmodelle für Energieinfrastruktur.

ETERNAL_POWER-Daniel Gerner

Marta Pérez-Regadera, Senior Project Developer

Marta Pérez-Regaderaist Teil des Projektentwicklungsteams bei Eternal Power. Sie bringt über zehn Jahre Erfahrung aus dem Energiesektor mit, insbesondere in Venture Capital, Innovation und strategischer Kommunikation. Bei Repsol war sie zuletzt als Senior Investment Associate tätig und begleitete dort den gesamten Investitionszyklus, inklusive der Betreuung von Portfoliounternehmen. Als studierte Telekommunikationsingenieurin kombiniert sie technisches Verständnis mit einem ausgeprägten Gespür für zukunftsweisende Technologien. Bei Eternal Power wirkt sie an der Entwicklung großskaliger Projekte mit – von der Standortsuche bis zur Finanzierung.

Henrik Petersen, Head of Board Projects

Hendrik Petersen ist seit 2023 als Head of Board Projects bei Eternal Power tätig und leitet das Wasserstoffprojekt “Dummerstorf”. Er hält einen Masterabschluss in Global Management & Governance von der Hamburg School of Business Administration und verfügt mehr als sechs Jahre Erfahrung im Projektmanagement mit einem Schwerpunkt auf strategischen und transformativen Projekten. Darüber hinaus bringt er umfassende Expertise im Bereich grüner Gase mit, insbesondere im Bereich Biogas sowie in der Entwicklung von Projekten für erneuerbaren Wasserstoff in Deutschland und Portugal.

Geschäftsmodell der Eternal Power GmbH

Eternal Power ist ein unabhängiger Projektentwickler mit dem Fokus auf die Planung, Entwicklung und Strukturierung großskaliger Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Eternal Power plant, Anteile an den Projekten zu halten und somit einen IHP (Independent Hydrogen Producer) aufzubauen. Das Geschäftsmodell basiert auf der systematischen Umsetzung von Projekten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, mit dem Ziel, Europas Industrie zuverlässig und kosteneffizient mit grünem Wasserstoff zu versorgen.

Das Kerngeschäft umfasst die Entwicklung von standortbezogenen, bankfähigen Wasserstoffprojekten. Eternal Power identifiziert geeignete Flächen, bewertet technische und regulatorische Machbarkeit, sichert Genehmigungen und entwickelt infrastrukturell integrierte Lösungen auf Basis erneuerbarer Energiequellen (z. B. Wind und Solar).

Die Projekte werden dabei nicht nur als reine Produktionsstandorte gedacht, sondern als integrierte Hubs, die Produktion, Speicherung, Transport und Abnahme kombinieren – und so in bestehende Industrie- oder Logistikstrukturen eingebunden werden können.

Die Projektentwicklung erfolgt in einem phasenbasierten, skalierbaren Modell:

  • Identifikation, Bewertung & Sicherung von Standorten
  • Technische & wirtschaftliche Machbarkeitsanalysen und
    Ingenieurstudien
  • Stakeholder-Management & Genehmigungsprozesse
  • Sicherung des Feedstocks (z.B. Strom über PPAs und Netzanschlüsse, Wasser)
  • Strukturierung von Offtake-Vereinbarungen
  • Fördermittel- & Finanzierungsstrukturierung
  • Koordination von EPC-Partnern & Integration von Investoren / Betreiber

Dieser modulare Ansatz ermöglicht es Eternal Power, flexibel mit Partnern, Co-Investoren oder Versorgern zusammenzuarbeiten – je nach Reifegrad und Zielmarkt des Projekts.

Eternal Power generiert Wertschöpfung primär durch die professionelle Entwicklung und Strukturierung komplexer Infrastrukturprojekte im Bereich grüner Moleküle. Die Ertragsquellen lassen sich wie folgt strukturieren:

1. Development Fees & Veräußerungserlöse

Sobald ein Projekt wesentliche Meilensteine wie Grundstückssicherung, Netzanschluss, Genehmigungsstatus oder Abnahmevorverträge erreicht hat, kann Eternal Power dieses Projekt entweder an Infrastrukturinvestoren oder Versorger veräußern – oder gemeinsam mit Partnern in den Bau überführen. In Entwicklungsgewinne, vergleichbar mit klassischen Infrastrukturentwicklungen (Wind, PV, Netze).

2. Beteiligungsmodelle & Co-Investments

Eternal Power plant, sich nach erfolgreichem Abschluss der Projektierungsphase, zunächst über Minderheitsanteile am Projekt oder Projektbetreiber zu beteiligen, um wiederkehrende Einnahmen zu erzielen – etwa aus Betriebsführung, Wasserstoffverkauf oder regulatorischen Marktmechanismen (z. B. CfD-Strukturen).

3. Strategische Plattformentwicklungen

Darüber hinaus realisiert Eternal Power Projekte in strategischen Regionen mit hohem Skalierungspotenzial. In diesen Fällen kann eine Plattform-Logik entstehen: Ein initiales Projekt fungiert als „Anker“, auf dessen Basis weitere Projekte oder Module (Kapazitätsausbau, Derivate wie e-Methanol, Logistikhubs) entwickelt werden. Im Zentrum der Projektentwicklung stehen dabei nicht nur die Infrastruktur und Standorte, sondern vor allem die Produkte, die Eternal Power durch seine Anlagen erzeugt: grüner Wasserstoff und in Folge z.B. e-Methanol als Energieträger der Zukunft. Im nächsten Abschnitt beleuchten wir, wie diese Produkte entstehen, wofür sie verwendet werden – und warum ihre Nachfrage in Europa rasant steigt.

Produkte und Marktentwicklungen

Eternal Power entwickelt Infrastrukturen zur Produktion von grünem Wasserstoff und daraus abgeleiteten Derivaten wie z.B. e-Methanol – zwei zentralen Bausteinen für eine klimaneutrale Industrie und Mobilität in Europa.

Grundlagen zu grünem Wasserstoff und e-Methanol

Der grüne Wasserstoff wird mittels Elektrolyse aus Wasser gewonnen – ausschließlich unter Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind- oder Solarparks. Eternal Power setzt standortabhängig auf etablierte Technologien wie PEM- oder alkalische Elektrolyseure. Ein Teil des erzeugten Wasserstoffs kann vor Ort in CO₂-neutral synthetisiertes e-Methanol umgewandelt werden, indem biogener oder abgeschiedener CO₂ mit grünem Wasserstoff in einem katalytischen Verfahren kombiniert wird. Beide Produkte lassen sich speichern, transportieren und vielfältig industriell nutzen.

Grüner Wasserstoff dient in der Industrie als Grundstoff für die Herstellung von etwa Ammoniak und Methanol, als Reduktionsmittel zur Produktion von emissionsfreier Energieträger zur Substitution von fossilem Erdgas in Hochtemperaturprozessen, wie den Schmelzöfen für Glas. Auch im Verkehrssektor – etwa für schwere Nutzfahrzeuge, Busse und Bahn – ermöglicht Wasserstoff eine CO₂-freie Mobilität.

E-Methanol ist ein besonders vielseitiges Derivat, das sich leichter speichern und transportieren lässt. Allein durch den Ersatz von konventionell hergestelltem Methanol, das zu den meisthergestellten Industriechemikalien zählt, erschließt sich weltweit ein existierender Markt und ermöglich eine signifikante Dekarbonisierung der Chemieindustrie. E-Methanol wird zunehmend auch direkt als klimaneutraler Schiffstreibstoff nachgefragt, ist ein wichtiges Vorprodukt für synthetische Kraftstoffe und kann zudem in bestehenden industriellen Prozessen fossile Brennstoffe ersetzen. Beide Produkte lassen sich entweder direkt vor Ort verbrauchen oder per Trailer, Pipeline und Schiff transportieren. Eternal Power plant seine Projekte grundsätzlich so, dass sie entweder in bestehende Infrastruktur eingebunden oder modular um Transport- und Speicherlösungen ergänzt werden können.

Marktentwicklungen

Zentraler Bestandteil der Energiewende

Grüner Wasserstoff spielt eine zentrale Rolle in der Sicherung unserer Energieversorgung, der Erreichung der Klimazielebei und der Dekarbonisierung nicht-elektrifizierbarer Industrie- und Verkehrsbereiche. Im Stromsektor dient er als Speicher für überschüssige erneuerbare Energie und kann in wasserstofffähigen Gaskraftwerken zur flexiblen Stromerzeugung genutzt werden. In der Industrie, insbesondere in der Stahlherstellung, ersetzt grüner Wasserstoff kohlebasierte Hochöfen durch Direktreduktionsverfahren, bei denen statt CO₂ lediglich Wasserdampf entsteht. Auch im Verkehrssektor, vor allem im Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr, bietet grüner Wasserstoff eine emissionsfreie Alternative zu fossilen Brennstoffen.

Politischer Treiber

Deutschland verfolgt mit der Nationalen Wasserstoffstrategie die verbreitete Nutzung und Produktion von grünem Wasserstoff um festgelegte Klimaziele - unter anderem die Klimaneutralität bis 2045 - zu erreichen. Bis 2030 soll die inländischen Elektrolysekapazität auf mindestens 10 GW erhöht werden. Das entspricht einer Verdopplung der Kapazität aus 2023. Der Bedarf an Wasserstoff wird 2030 auf 95-130 TWh geschätzt und soll bis 2045 auf etwa 360-500 TWh ansteigen. Um Wasserstoff von der Produktionsstätte zum Abnehmer zu transportieren, wird entsprechende Infrastruktur benötigt. Über die IPCEI-Förderung wird bis 2028 ein 1.800 km langes Leitungsnetz errichtet. Zusätzlich zu der heimischen Produktion soll ca. 50-70% des Bedarfs durch Importe gedeckt werden. Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate sieht unter anderem eine Diversifizierung der Lieferquellen vor. Europaweit wird dafür die Infrastruktur, European Hydrogen Backbone), aufgebaut. Um die Nachfrage in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen und im Luft- und Schiffsverkehr, setzt die EU Vorschriften wie beispielsweise einen Mindestanteil nachhaltiger Luftfahrttreibstoffe ein. Bis 2050 soll der Anteil dieser teilweise auf Wasserstoffderivaten basieren Treibstoffe auf 70% steigen.

Die Ernennung von Katherina Reiche, langjährige Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrats, zur Bundesministerin für Wirtschaft und Energie unterstreicht den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung dem Thema Wasserstoff beimisst. Ein weiteres Ziel der nationalen Wasserstoffstrategie ist der Ausbau der Technologieführerschaft deutscher Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wasserstoff.

Projektpipeline und das Kernprojekt Dummerstorf Phase I + Phase II

Eternal Power entwickelt derzeit mehrere großskalige Projekte für grünen Wasserstoff und e-Methanol in Europa. Die Pipeline ist sowohl geografisch als auch technologisch diversifiziert und besteht aus Projekten in verschiedenen Reifegraden – von bereits gesicherten Standorten bis hin zu strategisch positionierten Plattformentwicklungen. Der Fokus liegt auf skalierbaren Projekten mit gesichertem Zugang zu erneuerbarer Energie, Wasser, CO₂-Infrastruktur und industrieller Nachfrage.

Dummerstorf Phae I + Phase II

Mit dem Projektcluster Dummerstorf I & II realisiert Eternal Power eines der ersten industriell integrierten Wasserstoffprojekte Norddeutschlands – mit direktem Zugang zu Energie-, Wasser- und Pipelineinfrastruktur. Die Entwicklung erfolgt modular, in zwei Phasen, die nahtlos aufeinander aufbauen und gemeinsam eine Elektrolysekapazität von insgesamt 380 MW ermöglichen. Das Cluster dient nicht nur als Leuchtturmprojekt für grünen Wasserstoff in Mecklenburg-Vorpommern, sondern ist auch das zentrale Asset des aktuellen Kapitalmarktprodukts.

Rahmendaten Dummerstorf I – Das fortgeschrittene Hauptprojekt

Das Projekt Dummerstorf I stellt das erste realisierungsreife Wasserstoffvorhaben von Eternal Power in Deutschland dar. Es ist modular geplant, infrastrukturell angebunden und vollständig auf die Versorgung mit erneuerbarem Strom ausgerichtet. Die Anlage wird auf einer Fläche von ca. 3,5 Hektar im Landkreis Rostock (Gemeinde Dummerstorf) errichtet und wurde aufgrund seiner günstigen Netzstruktur, verfügbaren Flächen, sicheren Wasserversorgung und Nähe zur Wasserstoff-Pipeline – welche das Projekt mit potenziellen industriellen Abnehmern verbindet - ausgewählt.

Das Projekt folgt einem klar strukturierten und bereits initiierten Entwicklungszeitplan, der auf einen Investitionsentscheid im Jahr 2027 sowie die schrittweise Inbetriebnahme ab 2029 hinführt. Nachfolgend sind die wichtigsten Meilensteine zusammengefasst abgebildet:

Projektentwicklung Dummerstorf Phase I – Das fortgeschrittene Hauptprojekt

Dummerstorf I befindet sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Die Machbarkeitsstudie wurde bereits 2023 abgeschlossen, der Pre-FEED-Bericht liegt vor. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Meilensteine im Projekt und deren Status gegeben.

Hochspannungsnetz (110 kV), Netzkapazität schriftlich bestätigt.

Geplant über langfristigen PPA mit erneuerbaren Energien, Offshore Wind Term-Sheet vorliegend.

Off-Take Term Sheet mit industriellem Abnehmer unterzeichnet.

Die physische Abnahme des produzierten Wasserstoffs soll über die Anbindung an das Wasserstoffkernnetz erfolgen, welches am Produktionsstandort 2028 in Betrieb gehen soll. Dies ermöglicht die Versorgung der großen deutschen Industriezentren.

Die Fläche ist gesichert und der Kaufvertrag wurde notariell beurkundet; Die Umwidmung des Flächennutzungsplans zu einem Industriegebiet befindet sich in der abschließenden Phase des Planverfahrens.

Schriftliche Garantie über die Versorgung von Frischwasser und Entsorgung von Abwasser.

Das Genehmigungsverfahren erfolgt auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit UVP-Pflicht. Es wurde eine Permitting Roadmap erarbeitet, die alle relevanten Rechtsvorgaben berücksichtigt, die Genehmigungslage für die Elektrolyse analysiert und eine umfassende Standortbewertung enthält. Die vollständigen Antragsunterlagen werden im Rahmen der kommenden FEED-Studie erstellt und eingereicht. Herausforderungen ergeben sich u. a. aus der komplexen Behördenabstimmung, der Beteiligung mehrerer öffentlicher Stellen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben. Um potenzielle Verzögerungen frühzeitig zu adressieren, verfolgt Eternal Power eine proaktive Genehmigungsstrategie mit frühzeitiger Behördeneinbindung sowie fachliche Begleitung durch externe Genehmigungsberater.

Rahmendaten Dummerstorf Phase II – Die Skalierungsphase

Mit der Projektphase Dummerstorf II erweitert Eternal Power die Kapazität des Standorts strategisch um weitere 300 MW Elektrolyseleistung. Aufbauend auf den vorbereiteten Flächen entsteht eine der größten grünen Wasserstoffanlagen Deutschlands. Die Phase II profitiert direkt von den kommerziellen und technischen Vorarbeiten, den regulatorischen Erfahrungen sowie des Netzwerkaufbaus, die bereits für Dummerstorf I geschaffen wurden. Der modulare Aufbau erlaubt einen zügigen Hochlauf bei reduzierten Entwicklungskosten pro MW.

30.000 t/a grüner Wasserstoff

Alkalische Druckelektrolyse (AEL) oder Protonenaustauschmembran-Elektrolyse (PEM)

Erweiterung der PPAs aus Wind und PV

+1.500 m³/Tag Frischwasser (Schätzung), Abstimmung mit Versorger läuft

Projektentwicklung und Zeitplan Dummerstorf Phase II – Die Skalierungsphase

Während Phase I sich bereits in der fortgeschrittenen Vorbereitung befindet, ist Dummerstorf II derzeit in einer konzeptionellen Entwicklungs- und Pre-FEED-Phase. Die technische Planung baut auf den Erkenntnissen der ersten Phase auf, was eine reduzierte Engineering-Tiefe und beschleunigte Umsetzung erlaubt.

Höchstspannungsnetz (380 kV), Netzanschlussbegehren eingereicht mit positiver Erstindikation.

Kombination aus PPA-basierten EE-Quellen (Wind + PV); Struktur analog zu Phase I.

Off-Take Term Sheet mit industriellem Abnehmer über 70% des H2-Volumens unterzeichnet.

Die physische Abnahme des produzierten Wasserstoffs erfolgt über die Anbindung an das Wasserstoffkernnetz – analog zu Dummerstorf Phase I.

Die Fläche wurde mit Dummerstorf I gesichert.

Erweiterter Bedarf: rund 1.500 m³/Tag Wasser, Gespräche mit dem Versorger laufen.

Wird separat von Dummerstorf I als eigenständiges BImSchG-Verfahren mit UVP aufgesetzt.
Start des Genehmigungsverfahrens wird mit Beginn der FEED-Phase sein (2027).

Finanzplanung und Mittelverwendung

Die Projektentwicklung von Dummerstorf I erfolgt schrittweise und kapitaldiszipliniert. Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine detaillierte Aufschlüsselung der zukünftigen Entwicklungskosten (DEVEX) bis zum Erreichen der finalen Investitionsentscheidung (FID) für Dummerstorf I und Abschluss der FEED-Phase für Dummerstorf II in den Jahren 2027 und 2028.

Finanzplanung Projektebene

*Stand 17/06/2025
Die aufgeführten Projektentwicklungskosten sind als Planwerte zu verstehen und können im Verlauf der Umsetzung variieren. Dabei wird zwischen den Folgenden Punkten unterschieden:

  • historischen und geplanten Entwicklungsausgaben (bis 12/2026) sowie
  • den weitgehend unabhängigen Projektphasen Dummerstorf I und Dummerstorf II
  • dem anteiligen Eigenbeitrag von Eternal Power (EP Share)

Aktuell ist Eternal Power alleiniger Eigentümer der beiden Projektphasen. Mit Einstieg eines Investors soll sich – gegen entsprechende Finanzierungszusage und Kaufpreiszahlung - der Anteil auf 30% reduzieren.

Die erste Projektphase Dummerstorf I ist in der Entwicklung weiter fortgeschritten, entsprechend sind bereits höhere Devex investiert worden. In den Kosten sind alle für die Projektentwicklung bis FID relevanten Beträge enthalten, sowie ein marktüblicher Risikopuffer – Contingency. Es ist nicht unüblich, dass über den Verlauf der Projektentwicklung der Risikopuffer reduziert und im Gegenzug einzelne Kostenpositionen erhöht werden.

Die Phase Dummerstorf II setzt auf dem Projekt Dummerstorf I auf und erweitert dieses. Mit Synergien wird gerechnet. Da die historischen Devex niedriger als bei Dummerstorf I ausfallen, soll auch der Finanzierungsbeitrag des Investors geringer ausfallen. Zur Erreichung von FID wollen die bestehenden Shareholder weitere Gelder zur Verfügung stellen. Diese sind jedoch noch nicht vertraglich vereinbart.

Die Jahre 2025 und 2026 sind geprägt von Investitionen in die Weiterentwicklung unserer Projektpipeline hin zur Marktreife. Entsprechend erwarten wir nur geringe betriebliche Erträge aus der Verrechnung von erbrachten Dienstleistungen für die Projektgesellschaften. Liquiditätswirksam werden diese Erträge bei FID oder im Rahmen von Anteilsverkäufen geplant. Der Liquiditätsbestand kann unterjährig unter die hier dargestellte Größe fallen.

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Eternal Power Wasserstoff Invest“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer dienen. Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7, 9 und 13 unterstützt.

Das Chancen-Profil des Eternal Power Wasserstoff Invest

Eternal Power verfügt über ein Management-Team mit tiefem Branchenwissen, langjähriger Erfahrung und starken Marktverbindungen. Dieses eingespielte Team sichert die erfolgreiche Umsetzung der Projektentwicklungen – ein bedeutender Erfolgsfaktor und klarer Wettbewerbsvorteil für die Emittentin.

Zahlreiche Industrien – von Energieerzeugung über Mobilität bis hin zur Schwerindustrie – sind als klimaneutrale Lösungen auf grünen Wasserstoff angewiesen. Staatliche Förderprogramme, internationale Klimaziele und die steigende CO₂-Bepreisung verstärken diesen Trend.

Die eingeworbenen Mittel sollen verwendet werden, um das operative Tagesgeschäft der Projektentwicklung zu finanzieren – mit besonderem Fokus auf die beiden fortgeschrittenen Projekte in Dummerstorf (Deutschland) – sowie den weiteren Aufbau der internationalen Projektpipeline im Bereich grüner Wasserstoff und E-Derivate voranzutreiben. Mit Ihrer Investition stellen Sie sicher, dass Ihr Geld den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt.

Eine Nachschusspflicht der Kapitalgeber/innen ist ausgeschlossen. Für den Kapitalgeber/ die Kapitalgeberin besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder die Projektgesellschaft zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Du profitierst von einer hohen und kontinuierlichen Festverzinsung sowie Bonuskomponenten, die an wesentliche Meilensteine des Projekts gekoppelt ist.

Das Risiko-Profil des Eternal Power Wasserstoff Invest

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich umtokenbasierte Schuldverschreibungen der Eternal Power GmbH. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger/ die Anlegerin sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlagebroschüre aufmerksam lesen und bei seiner/ihrer Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers/der Anlegerin seinen/ ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine/ ihre Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines/ihres Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/ oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des/ der einzelnen Anlegers/Anlegerin, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten. Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger/die Anlegerin den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten. Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem tokenbasierten Wertpapier handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen des Anlegers/ der Anlegerin treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger/ die Anlegerin wird mit seinen/ ihren Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger/ die Anlegerin ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger/ die Anlegerin den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger/ die Anlegerin trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger/ die Anlegerin wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger/die Anlegerin im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger/innen nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich. Die Anleger/innen sind verpflichtet, die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum 31.12.2025 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten, noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen. Aufgrund dessen kann der Anleger/ die Anlegerin seine/ ihre tokenbasierten Schuldverschreibungen nicht vor Ablauf des 31.12.2025 veräußern, so dass er/ sie über seine/ ihre Einlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei verfügen kann. Anleger/innen können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger/innen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen
• zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
• bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.
Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/ der Anlegerin aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger/innen auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers/ der Anlegerin wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger/ Die Anlegerin kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner/ ihrer Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers/ der Anlegerin überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger/innen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/ der Anlegerin führen. Der Anleger/ die Anlegerin übernimmt mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger/ die Anlegerin besteht das Risiko, dass er/ sie im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger/ die Anlegerin zur Folge.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger/innen können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger/innen nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger/ die Anlegerin besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger/ die Anlegerin hierauf Einfluss nehmen kann.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/innen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Über die tokenbasierte Schuldverschreibung wird ein Token ausgestellt, der die tokenbasierte Schuldverschreibung repräsentiert. Die Token werden den jeweiligen Wallets der Anleger/innen zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die Token nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet oder den Wallet Partner zugänglich. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers/ einer Anlegerin missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger/innen überträgt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger/innen zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der tokenbasierten Schuldverschreibungen führen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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