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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
7,50 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.04.2027
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 7,71 %* p. a. (inkl. 7,50 % p. a. Festzins + Bonus)
  • Laufzeit: bis 30.04.2027
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 1.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: zum Ende der Laufzeit

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Das Projekt

Hainberg Quartier Nürnberg – Klimagerechtes Wohnen und Arbeiten in Gebersdorf

In Nürnberg-Gebersdorf entsteht unter dem Namen Hainberg Quartier Nürnberg ein modernes Wohn- und Geschäftshaus mit rund 45 Wohneinheiten und einer langfristig vermieteten Einzelhandelsfläche an tegut. Dieses Mixed-Use-Projekt ist Teil einer umfassenden Quartiersentwicklung auf einem ehemaligen Gelände des Umspannwerks der Deutschen Bahn.

Besonderes Augenmerk liegt auf nachhaltigem Bauen: Das Projekt wurde nach den Kriterien der DGNB-Gold-Zertifizierung konzipiert und erfüllt den Effizienzhausstandard BEG 55 EE. Neben freifinanzierten barrierefreie Wohneinheiten entstehen auch 24 geförderte Wohnungen – ein echter Beitrag zu sozial gerechtem und bezahlbarem Wohnen.

Hainberg Quartier Immobillienprojekt Visualisierung Rueckansicht

Hainberg Quartier Nürnberg Visualisierung Vorderansicht

Hainberg Quartier_Immobillienprojekt Visualisierung Rueckansicht

Hainberg Quartier Nürnberg Visualisierung Rückansicht

Deine Chancen

  • Attraktive Anlagekonditionen
  • Gefragte Objektlage in Nürnberg-Gebersdorf 
  • Erfahrenes Projektteam mit fundiertem Branchen-Know-how 
  • Zukunftsorientiertes Energiekonzept 

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Hainberg Quartier Nürnberg“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen. Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7, 10 und 11 unterstützt:

  • SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
    Durch die Planung nach dem Effizienzhausstandard BEG 55 EE sowie den Einsatz energieeffizienter Bauweisen, einer PV-Anlage und einer Luft-Wasser-Wärmepumpe trägt das Immobilienprojekt zur Reduktion des Energieverbrauchs und zu Steigerung der Energieeffizienz bei.
  • SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
    Mit 24 geförderten Wohnungen wird gezielt bezahlbarer Wohnraum geschaffen, der auch barrierefrei erschlossen ist. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zu sozialer Durchmischung und Chancengleichheit im Wohnungsmarkt.
  • SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
    Das Projekt fördert eine nachhaltige Stadtentwicklung durch die Integration von Wohnraum, Nahversorgung und einer verkehrsgünstigen Lage mit ÖPNV-Anbindung. Es ist Teil einer urbanen Quartiersentwicklung in Nürnberg-Gebersdorf.
SDG7 2
UN-SDG 10
UN-SDG 11

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die S&P CD Objekt 1 GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRA 10875. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.  

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bebauung von Grundstücken durch Inanspruchnahme von Dritten, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken, die Veräußerung von Grundstücken im Rahmen der Vermögensverwaltung, sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft nimmt keine Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO wahr. 

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“).

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

1.500.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 30.04.2027.

Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ab dem 31.01.2026 ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zu einem Monatsende zu können („Kündigungszeitpunkt") zu kündigen. Der erste mögliche Kündigungszeitpunkt ist damit der 28.02.2026. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt bei einer ordentlichen Kündigung nach dem ordentlichen Kündigungsrecht zum Nennbetrag abzgl. etwaiger Rückzahlungen zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen (betrifft auch die Bonuskomponente). Eine Vorfälligkeitsentscheidung fällt nicht an. 

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 30.04.2027 (einschließlich) mit 7,50 % pro Jahr (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. 

Diese Zinsen sind nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.04.2027 („Zinszahlungstag“) zahlbar. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. "Bankarbeitstag" ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), (i) an dem das Clearingsystem und (ii) alle betroffenen Bereiche des TransEuropean Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system 2 (TARGET) geöffnet sind, um Zahlungen abzuwickeln.

Einzahlungstag ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin. Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen am Rückzahlungstag nicht zurückzahlt, werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst („Verzugszinsen"). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen („Zinseszins") fallen nicht an und sind ausgeschlossen. 

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365). 

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die von dem erzielten Kaufpreis für den Globalverkauf abhängig ist. Sofern der mit einem Käufer notarisierte Kaufpreis den Betrag von  18.800.000,- Euro übersteigt und bis zum Ablauf des 31.12.2025 vertraglich festgehalten wurde, erhalten die Anleger/innen rückwirkend für die gesamte Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibung eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,5 % p. a. des individuellen Anlagebetrags. 

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 30.04.2027 (der „Endfälligkeitstag“) in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind. 

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt“). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

In Nürnberg-Gebersdorf erstellt die S&P Objekt 1 GmbH & Co. KG ein gemischt-genutztes Objekt im Umfeld der Gesamtquartiersentwicklung Hainbergquartier. Zweck der Kapitalanlagen ist die anteilige Refinanzierung bestehender Mezzaninemittel und Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen. 

Es wird kein Agio erhoben.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins- sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen  

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder 
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. 

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken. 

Das Neubauprojekt

Die S&P CD Objekt 1 GmbH & Co. KG GmbH, Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage sowie Projektentwicklerin des Hainberg Quartiers, realisiert im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf ein modernes Wohn- und Geschäftshaus als Teil einer großflächigen Quartiersentwicklung. Auf einem rund 4.750 m² großen Grundstück entlang der Gebersdorfer Straße entsteht eine viergeschossige Mixed-Use Immobilie mit ca. 5.200 m² oberirdischer Bruttogrundfläche. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen​.

Im Erdgeschoss wird ein tegut…-Lebensmittelmarkt als zentraler Nahversorger des neuen Quartiers ansässig, während in den darüberliegenden Geschossen 45 Wohneinheiten entstehen – aufgeteilt in freifinanzierte und geförderte Mietwohnungen. Die Wohneinheiten bieten einen attraktiven Wohnungsmix und werden barrierefrei erschlossen. Der Großteil der Wohnungen verfügt über private Balkone oder Terrassen. Das Gebäude wird über 67 ebenerdige Stellplätze verfügen, von denen rd. 40 dem Einzelhandel zugeordnet sind ​.

Das Hainberg Quartier wird nach den hohen Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB Gold) errichtet und erfüllt die Anforderungen des Effizienzhausstandards BEG 55 EE. Unterstützt durch Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde bei der Planung besonderes Augenmerk auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit gelegt.

Ein zentrales Element des Energiekonzepts ist die extensive Dachbegrünung mit Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung sowie die Integration energieeffizienter Haustechnik. Diese Maßnahmen leisten einen nachhaltigen Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und schaffen langfristige energetische Vorteile für Betreiber und Nutzer/innen. Die direkte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die künftige U-Bahn-Endstation „Gebersdorf“ sorgen für eine hervorragende Erreichbarkeit innerhalb der Metropolregion Nürnberg​.

Mit dem Hainberg Quartier entsteht ein vielseitiges Wohn- und Nahversorgungszentrum mit städtebaulicher Strahlkraft, das Wohnen, Einkaufen und Nachhaltigkeit in einem zukunftsfähigen Konzept vereint.

Visualisierung des fertigen Wohn- und Geschäftshauses

Objektlage

Nürnberg ist mit über 546.000 Einwohner/innen die zweitgrößte Stadt Bayerns und bildet gemeinsam mit Fürth, Erlangen und Schwabach das Zentrum der Metropolregion Nürnberg – einer der bedeutendsten Wirtschafts- und Innovationsräume Deutschlands. Global agierende Unternehmen wie Siemens, adidas, Puma, DATEV und Schäffler sind hier ansässig. Die Region zeichnet sich durch eine starke mittelständische Wirtschaftsstruktur, hohe Kaufkraft und ein dynamisches Bevölkerungswachstum aus. 

Das Hainberg Quartier entsteht im Nürnberger Stadtteil Gebersdorf, an der Gebersdorfer Straße – im südwestlichen Stadtgebiet Nürnbergs. Der Standort liegt an einer wichtigen Verkehrsachse zwischen Nürnberg, Stein, Zirndorf und Fürth und profitiert dadurch von hoher frequentierter Sichtlage, insbesondere für Einzelhandelsnutzung​. 

Die Nähe zur Nürnberger Innenstadt, die unmittelbare Anbindung an mehrere Stadtbuslinien sowie die geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U3 machen den Standort besonders attraktiv. Die neue U-Bahn-Endstation „Gebersdorf“ wird den Stadtteil ab 2026 direkt mit dem Hauptbahnhof Nürnberg verbinden – mit einer Fahrtzeit von nur rund 9 Minuten​. 

Ein weiterer Standortvorteil ist das angrenzende Naturschutzgebiet Hainberg, das Raum für Naherholung und Freizeitaktivitäten bietet. Das Hainberg Quartier ist Teil eines neuen, urbanen Wohn- und Mischquartiers, das moderne Architektur mit Nachhaltigkeit und städtebaulicher Qualität verbindet. Mit einer ausgewogenen Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnraum sowie Einzelhandel, entsteht hier ein lebendiges Stadtquartier mit sozialer und funktionaler Vielfalt. 

Großraum Nürnberg

Stadtteil Gebersdorf (Nürnberg)

Nachhaltige Stadtentwicklung

Zentrales Ziel ist die Schaffung eines lebendigen, durchmischten Stadtteils mit kurzen Wegen, hoher Aufenthaltsqualität und nachhaltiger Mobilität. Ein wesentlicher Bestandteil ist die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr – insbesondere durch die Verlängerung der U-Bahn-Linie U3 mit dem neuen Endhaltepunkt „Gebersdorf“. Ergänzt wird dies durch ein durchdachtes Wegenetz für Radfahrer und Fußgänger sowie grüne, gemeinschaftlich nutzbare Freiräume. 

Gebersdorf profitiert nicht nur von seiner Nähe zur Innenstadt, sondern auch von der angrenzenden Natur – insbesondere dem Naturschutzgebiet Hainberg. Die Kombination aus urbaner Nachverdichtung, verkehrlicher Erschließung und landschaftlicher Einbindung macht das Quartier zu einem der attraktivsten Wohnstandorte für die kommenden Jahre. Für Investoren und Eigennutzer entsteht hier ein Umfeld mit hoher Zukunftsfähigkeit, städtebaulichem Anspruch und ökologischer Verantwortung – eine moderne Antwort auf die Herausforderungen des urbanen Wohnens im 21. Jahrhundert. 

Projektstand und Zeitplan

Der Baubeginn für das Hainberg Quartier ist bereits erfolgt. Die Errichtung der Mixed-Use Immobilie entlang der Gebersdorfer Straße schreitet planmäßig voran. Die Fertigstellung des Projekts ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Die vertragsgemäße Übergabe an den Mieter tegut… ist der 01.10.2025, spätestens der 30.10.2026. 

Aus dem Bautenstandsbericht per April 2025 ergibt sich folgender Projektstand, der inzwischen deutlich vorangeschritten ist. Die Rohbauarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Die Abdichtung der Hauptdachfläche inklusive Attika und Durchdringungen ist nahezu fertiggestellt, es stehen nur noch kleinere Restarbeiten aus. Die Montage der Fassadenelemente im Erdgeschoss ist erfolgt, teilweise mit provisorischer Verglasung. Die Fenster in den Obergeschossen sind weitgehend montiert.

Im Innenausbau wurden die Putzarbeiten abgeschlossen (ausgenommen Treppenhäuser), im dritten Obergeschoss ist der Estrich bereits eingebaut, im zweiten OG laufen die letzten Estricharbeiten. In Teilen des Gebäudes ist bereits die Fußbodenheizung installiert. Die Trockenbauarbeiten schreiten voran: Im dritten OG wird gespachtelt, im zweiten OG sind die Wände vollständig beplankt, im ersten OG erfolgt derzeit die zweite Wandbeplankung. Die Rohinstallationen für Heizung, Sanitär, Lüftung sowie Elektro sind in den oberen Geschossen weitgehend abgeschlossen. Im Bereich des Lebensmittelmarkts sind erste Leitungsführungen sichtbar. Zusätzlich hat die Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems begonnen – erste Dämmplatten und Armierungen wurden bereits angebracht.

Hainberg Quartier - Baustand April 2025

Baustand April 2025

Konzeption und Vermietung

Das Hainberg Quartier verfolgt ein durchdachtes Nutzungskonzept mit einem ausgewogenen Mix aus Wohnen und Nahversorgung. Im Erdgeschoss wird ein moderner Lebensmittelmarkt der Marke tegut… angesiedelt, der die Grundversorgung des gesamten Quartiers sicherstellt. Für diese rund 1.300 m² große Handelsfläche wurde bereits ein langfristiger Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 15 Jahren plus 5 x 3 Jahre Verlängerungsoption abgeschlossen. Tegut gehört zur bonitätsstarken Schweizer Migros-Gruppe und steht für ein nachhaltiges Einzelhandelskonzept mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Bio-Produkten im Sortiment. Die vertraglich vereinbarte Jahresnettokaltmiete aus der Handelsnutzung liegt bei rund 250.000 Euro. 

In den oberen Geschossen entstehen insgesamt 45 Mietwohnungen mit rund 2.700 m² Wohnfläche. Davon entfallen etwa 1.500 m² auf geförderten Wohnraum. Der Wohnungsmix reicht von 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen, wobei die Mehrzahl der Einheiten über Balkone oder Terrassen verfügt. 

Die kalkulatorische Jahresnettokaltmiete für den freifinanzierten Wohnbereich beträgt ca. 264.000 Euro, für den geförderten Wohnraum rund 221.000 Euro. Zusätzliche Einnahmen von rd. 20.000 Euro entstehen durch die Vermietung von 27, der insgesamt 67 Stellplätzen, da 40 Plätze in der Einzelhandelsmiete inkludiert sind. Damit ergibt sich eine Gesamtnettokaltmiete von etwa 755.000 Euro jährlich.  Mit dieser klaren Strukturierung und gesicherten Vermietung an einen Ankerkunden bietet das Hainbergquartier eine stabile Cashflow-Basis in Kombination mit einer nachhaltigen, wohnwirtschaftlich orientierten Nutzung. 

Finanzierung und Mittelverwendung

Die folgende Kalkulation basiert auf Werten vom 28.02.2025. Die Baukosten sind über einen GU-Vertrag mit der Ed. Züblin AG kontrahiert. Sie enthalten neben den klassischen KG 300 und 400 auch Kosten für die Ausstattung von 21 Wohneinheiten (rd. €111.000). 

Hainberg Quartier Grafik Mitterverwendung
Hainberg Quartier Grafik zur Mittelherkunft

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Nachhaltigkeit und BEG-Förderung

Das Hainberg Quartier wurde mit Blick auf höchste energetische und ökologische Standards geplant. Bereits Ende 2021 wurden erfolgreich Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG 55 EE) beantragt und bewilligt. Darüber hinaus erfüllt das Gebäude die Anforderungen für eine Zertifizierung nach dem DGNB-Gold-Standard. Das Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen wird ausschließlich Immobilien verliehen, die im Einklang mit strengen Nachhaltigkeitskriterien in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, Soziales, Technik, Prozesse und Standort errichtet werden. 

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Aufgrund der hohen energetischen Qualität der Immobilie unterstützt das Projekt drei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die Ziele 7, 10 und 11 unterstützt. 

SDG7 2
UN-SDG 10
UN-SDG 11

Die Emittentin

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage „Hainberg Quartier Nürnberg“ ist die S&P CD Objekt 1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Erlangen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der Nummer HRA 10875 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken sowie die Beteiligung an Projektgesellschaften mit vergleichbarer Zielsetzung. Die Geschäftsführung erfolgt durch die S&P CD Verwaltungs GmbH.

Die S&P CD Objekt 1 GmbH & Co. KG ist eine eine Tochtergesellschaft der S&P Commercial Development GmbH, den auf urbane Quartiers- und Mixed-Use-Entwicklungen spezialisierten Arm der S&P Group mit Sitz in Erlangen. Über diese Einbettung profitiert die Emittentin vom langjährigen Know-how, den etablierten Strukturen und der Projektkompetenz der gesamten S&P Group, die seit 1984 erfolgreich Immobilienprojekte überwiegend in den Assetklassen Wohnen, Gewerbe, Handel und Pflege in Deutschland realisiert – mit Fokus auf nachhaltige, zukunftsfähige Nutzungskonzepte und qualitativ hochwertigen Städtebau.

Niklas Kamm (Geschäftsführer) und Sven Sontowski (geschäftsführender Gesellschafter), S&P Commercial Developement GmbH

Track-Record der S&P Commercial Development GmbH

Die heutige S&P Commercial Development GmbH wurde im Jahr 2017 durch die Zusammenführung der vormals getrennt agierenden Gesellschaften S&P Retail Development und S&P Office Development gegründet. Das Unternehmen verfügt über umfassende Erfahrung in der eigenständigen Projektentwicklung ebenso wie in der Bereitstellung von Entwicklungsdienstleistungen für Dritte.

Ein besonderer Fokus liegt auf städtebaulich integrierten Quartierslösungen, die Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung miteinander verbinden. Die Projekte zeichnen sich durch nachhaltige Bauweise, moderne Energiekonzepte und zukunftsorientierte Mobilitätslösungen aus. Die S&P Commercial Development GmbH schafft auf diese Weise zeitgemäßen, lebenswerten Stadtraum – und überträgt diesen Anspruch auch auf jede einzelne Projektgesellschaft innerhalb ihrer Struktur, wie etwa die Emittentin dieser Kapitalanlage. 

Chancen der Kapitalanlage

Der in Aussicht gestellte Zinssatz von 7,50 % p. a. ist auf der Grundlage von marktorientierten Einnahmeerwartungen kalkuliert. Die Anleger/innen haben durch diese avisierte Verzinsung einen höheren vertraglichen Renditeanspruch als die finanzierende Bank, da dieser Sicherheiten am Projekt eingeräumt werden. Darüber hinaus wird den Anleger/innen eine variable Bonuskomponente in Höhe von 0,5 % p. a. in Aussicht gestellt, die vom erzielten Kaufpreis für den Globalverkauf abhängig ist. Diese fällt an, Sofern der mit einem Käufer notarisierte Kaufpreis den Betrag von 18.800.000,- Euro übersteigt und bis zum Ablauf des 31.12.2025 vertraglich festgehalten wurde. 

Der Nürnberger Immobilienmarkt gilt seit Jahren als stabil und zukunftsfähig – insbesondere im Bereich wohnwirtschaftlich geprägter Stadtteilentwicklungen. Mit dem Hainberg Quartier entsteht in Gebersdorf, einem aufstrebenden Stadtteil im Nürnberger Südwesten, ein urbanes Quartiersprojekt in attraktiver Lage. Die Nähe zur Innenstadt, das angrenzende Naturschutzgebiet Hainberg, die bereits in der Umsetzung befindliche U-Bahn-Anbindung sowie die Einbettung in ein neues, lebendiges Wohnumfeld bieten ideale Voraussetzungen für eine nachhaltige Standortentwicklung. Die wachsende Bevölkerung der Metropolregion Nürnberg, verbunden mit dem hohen Nachfragepotenzial im Bereich des urbanen Wohnens und der Nahversorgung, spricht für eine langfristige Werthaltigkeit der Immobilie. 

Hinter dem Projekt Hainberg Quartier steht die S&P Commercial Development GmbH, eine etablierte Projektentwicklungsgesellschaft mit Sitz in Erlangen und Teil der S&P Group – einem Unternehmen mit über 40 Jahren Erfahrung in der Realisierung komplexer Immobilienprojekte. Die S&P Commercial Development GmbH ist spezialisiert auf urbane Mixed-Use- und Quartiersentwicklungen und bringt ihr umfassendes Know-how sowohl in der Planung als auch in der baulichen Umsetzung ein. Die Beteiligung an zahlreichen erfolgreichen Referenzprojekten sowie die enge Zusammenarbeit mit einem eingespielten Netzwerk aus Planern, Fachunternehmen und Dienstleistern bilden die Grundlage für eine wirtschaftlich und technisch effiziente Projektabwicklung. Durch Synergieeffekte innerhalb der S&P Group – etwa in der Projektsteuerung, beim Einkauf und im Baumanagement – können Kostenvorteile realisiert und ein hohes Maß an Planungssicherheit gewährleistet werden. 

Die im Rahmen dieser Kapitalanlage eingeworbenen Mittel dienen der Realisierung eines energieeffizienten Mixed-Use-Gebäudes nach dem Effizienzhausstandard BEG 55 EE. Das energetische Gesamtkonzept des Hainberg Quartiers basiert auf einer ressourcenschonenden Bauweise sowie dem Einsatz moderner, nachhaltiger Gebäudetechnik. Vorgesehen ist unter anderem die Nutzung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeerzeugung, wodurch vollständig auf einen Anschluss an das öffentliche Gasnetz verzichtet werden kann. Ergänzt wird das Energiekonzept durch eine extensive Dachbegrünung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage, über die ein Teil des Allgemeinstrombedarfs gedeckt werden kann. Darüber hinaus ist geplant, die Stellplätze anteilig mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszustatten – mit der Option, diese perspektivisch durch solar erzeugten Strom aus der PV-Anlage zu versorgen. Damit leistet das Projekt nicht nur einen Beitrag zur CO₂-Reduktion, sondern bietet auch langfristige Vorteile im laufenden Betrieb. 

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert und erworben werden müssten. 

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen. 

Risiken der Kapitalanlage

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger/innen aus der Schuldverschreibung (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin aus der Schuldverschreibung führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger/innen auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers/der Anlegerin wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern/Gläubigerinnen als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger/innen aufgezehrt wird. Dem Anleger/der Anlegerin wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter/innen trifft, ohne dass ihm/ihr zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Im Rahmen von Gesellschafterversammlungen können die Gesellschafter/innen z.B. entscheiden, ob sie eine unter Umständen verlustreiche Geschäftstätigkeit fortsetzen und damit riskieren wollen, auch das eingebrachte Kapital vollständig aufzubrauchen. Der Anleger/die Anlegerin hat mit der Schuldverschreibung keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse. Für Anleger/innen besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter/innen entgegen den Interessen des Anlegers/der Anlegerin die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger/die Anlegerin bedeutet dies, dass das von ihm/ihr übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin hinausgehen kann. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger/die Anlegerin kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner/ihrer Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers/der Anlegerin überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger/innen zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers/der Anlegerin führen. Der Anleger/die Anlegerin übernimmt mit der Schuldverschreibung ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht. Für den Anleger/die Anlegerin besteht das Risiko, dass er/sie im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Teil- oder Totalverlust des Nennbetrags für den Anleger/die Anlegerin zur Folge; Zahlungsansprüche aus den Schuldverschreibungen sind in diesem Fall nicht durchsetzbar. 

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um eine nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibung. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger/die Anlegerin wird mit seinen/ihren Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen und aller nicht nachrangigen Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger/die Anlegerin ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger/die Anlegerin den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger/die Anlegerin trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger/die Anlegerin wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. 

Es handelt sich bei den tokenbasierten Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre um eine Immobilieninvestition mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Der Anleger/die Anlegerin erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte und hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken (insbesondere hat er/sie nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist). 

Da die tokenbasierten Schuldverschreibungen unbesichert sind, könnte der Anleger/die Anlegerin im Insolvenzfall der Objektgesellschaft weder seine/ihre Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine/ihre Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger/innen nicht durchgesetzt werden können. 

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch die Anleger/innen ist nicht vorgesehen. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die tokenbasierten Schuldverschreibungen. Eine Veräußerung der tokenbasierten Schuldverschreibungen durch die Anleger/innen ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein/keine Käufer/Käuferin gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Die Emittentin generiert bis spätestens zum 31.12.2025 eine der Anzahl der ausgegebenen tokenbasierten Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an Token auf einer Blockchain. Insoweit ist eine Übertragung erst nach Generierung der Token möglich und aufgrund dessen können Anleger/innen nicht über ihre Einlage bis zu diesem Zeitpunkt frei verfügen. 

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/innen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen. 

Die „Hainberg Quartier Nürnberg“ werden bei ihrer Ausgabe den jeweiligen Wallets der Anleger/innen zugeteilt. Die „Hainberg Quartier Nürnberg“ sind den Anleger/innen nur über deren jeweilige persönliche Wallet-Adresse („Public Key“) zugeordnet. Der sogenannte Public Key ist mit einem Briefkasten vergleichbar: Jede/r, der/die den Public Key kennt, kann Transaktionen („Briefe“) an diesen senden. Der Private Key ist wiederum mit einem Briefkastenschlüssel vergleichbar: Derjenige/diejenige, der/die den Schlüssel hat, kann die Transaktionen („Briefe“) entgegennehmen und bei Bedarf weitersenden. Für die Nutzung der Blockchain benötigen Nutzer/innen einen Private Key. Der Private Key wiederum generiert einen Public Key, welcher – wie der Public Key selbst – aus einem einzigartigen Hashwert besteht. Hashwerte sind Prüfsummen, die für die Verschlüsselung von Nachrichten mit variabler Länge verwendet werden. Jede/r, der/die den Public Key und den Private Key kennt, kann auf das Guthaben zugreifen und verwenden. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so können diese Dritte die Wallet der Anleger/innen missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Die Emittentin kennt den Private Key der Anleger/innen nicht, sie kann den Private Key weder wiederbeschaffen noch den Zugang zu den Wallets auf irgendeine andere Weise wiederherstellen oder ermöglichen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der „Hainberg Quartier Nürnberg“ und damit zu einem Totalverlust für die Anleger/innen. 

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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