Das Angebot im Überblick
Das Volumen des angebotenen Nachrangdarlehens ist auf 500.000 Euro begrenzt. Diese Mittel sollen insbesondere zum Ankauf weiterer Solar-Dachanlagen eingesetzt werden, um die Erträge des Solarprojekts zusätzlich zu erhöhen. Da die Solaranlagen über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind, können vorübergehende Ertragsschwankungen einzelner Anlagen in der Regel durch die Erträge der übrigen Anlagen kompensiert werden.
Bei der o. g. Kapitalanlage handelt es sich um eine Vermögensanlage als Nachrangdarlehen mit dem Risiko des Teil- oder Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und der noch nicht gezahlten Zinsen. Außerdem bestehen ein Zahlungsvorbehalt bei einem drohenden Insolvenzeröffnungsgrund und eine Nachrangigkeit der Ansprüche im Insolvenzfall. Die eingezahlten Gelder unterliegen nicht der Einlagensicherung. Weiterhin bestehen produktspezifische Risiken, wie z.B. Risiken aus dem Betrieb der Energieanlagen, Markt-, Vertrags- und Finanzierungsrisiken.