Solarpark Neuhausen ob Eck
Die Eckdaten:
- Zinsen: 4,50% p.a.
- jährliche Auszahlung der Zinsen
- Laufzeit: bis 31.12.2024
- Rückzahlung der Anlagesumme am Laufzeitende
- Investition ab 500 Euro
- Investitionsbetrag muss durch 100 teilbar sein
- Maximaler Investitionsbetrag: 5.000 Euro
- Gesamtvolumen: 120.000 Euro
Dem Emittenten soll durch die Gewährung von Nachrangdarlehen durch Anleger die Umsetzung eines erneuerbaren Energien-Projektes (Solarpark Neuhausen ob Eck) ermöglicht werden. Mit dem Bürgerbeteiligungsmodell für den Solarpark Neuhausen ob Eck soll es vorrangig den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neuhausen ob Eck ermöglicht werden, auch von der Energiewende vor Ort zu profitieren.
Projektsteckbrief
- Projekttyp: Freiflächenanlage auf inaktiver Erdaushub-Deponie
- Installierte Leistung: ca. 750 kWp
- Flächenbedarf: ca. 1,2 Hektar
- Voraussichtlich erzeugte Strommenge: ca. 750.000 kWh p.a. (≙ dem Stromverbrauch von rund 200 Haushalten; spart jährlich rund 470.250 kg CO2 ein)
- Vergütungsfähig: Feste Einspeisevergütung gemäß EEG 2017, § 48 für Einzelprojekte bis 750 kWp installierter Leistung
- Vergütungshöhe: aktuell wird von einem Vergütungssatz in Höhe von ca. 7,5 ct/kWh (abhängig vom genauen Inbetriebnahmedatum) ausgegangen
Vorteile für die Gemeinde Neuhausen ob Eck
- Generierung von zusätzlichen Einnahmen in der Kommune durch Pachteinnahmen und Gewerbesteuer
- Klimafreundlicher Strom für die Gemeinde
- Verbesserte Klimabilanz
- Alternative Nutzung der ansonsten brachliegenden Deponiefläche
- Geringer Eingriff in die Natur: Fläche nach Rückbau der Anlage ohne Einschränkung nutzbar
- Aufträge für die kommunale Wirtschaft (Erd- und Landschaftsarbeiten, Grünpflege, Elektrofachkräfte, etc.)