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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
6,00 % p. a. + Bonus
Laufzeit
31.01.2030
Art
Digitales Wertpapier

Eckdaten Investition

  • Max. erwartete Rendite: 7,47 %* p. a. (inkl. 6,00 % p. a. Festzins + variable Bonuskomponente)
  • Laufzeit: bis 31.01.2030
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionvolumen: 2.000.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 31. Januar ab 2026

* inkl. variabler Bonuskomponente (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektvorstellung

Die Wi IPP verfolgt das Ziel, erneuerbare Energien durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen zum Standard zu machen. Dabei liegt der Fokus auf Anlagen mit Repowering-Potenzial, um bestehende Anlagen auf modernste Technologien umzurüsten und eine effizientere Stromerzeugung zu ermöglichen. Die Gesellschaften, an denen die Wi IPP beteiligt ist, betreiben bereits mehrere Wind- und Solarparks, deren Leistung ausreicht, um mehr als 43.500 Haushalte mit grünem Strom zu versorgen und jährlich ca. 75.000 Tonnen CO₂ einzusparen.

Derzeit plant die Wi IPP, ihr Solarportfolio mit neuen Projekten zu erweitern. Dazu gehören eine PV-Freiflächenanlage in Fürstenwalde sowie mehrere PV-Dachanlagen in Ensdorf, Aeroclub Koblenz und Ochsenburg. Diese Projekte tragen dazu bei, die nachhaltige Energieerzeugung weiter auszubauen und die Energiewende aktiv voranzutreiben.

Als ganzheitlich orientiertes Unternehmen setzt die Wi IPP darauf, Menschen am Wohlstand zu beteiligen, der durch die produzierte elektrische Energie entsteht. Aus diesem Grund ermöglicht die Wi IPP sowohl institutionellen Investor/innen als auch gezielt Crowd-Investor/innen die Partizipation an der Finanzierung von Projekten.

Die Wi IPP und deren Projektgesellschaften haben bereits mehrere Crowdinvestings erfolgreich zusammen mit WIWIN umgesetzt, um die Partizipation von Bürger/innen zu ermöglichen.

Daniel Güttinger, Geschäftsführer der Wi IPP

Mit gemeinsamen Investments in innovative Technologien und Erneuerbare Energien leisten wir zusammen mit dir einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und unabhängigen Energiewende.

Daniel Güttinger, Geschäftsführer Wi IPP

Referenzprojekt Waldböckelheim

Mitte Dezember 2024 war es so weit – die 4,1 MWp-Freiflächen-Photovoltaikanlage im Solarpark Waldböckelheim wurde an das Verteilnetz angeschlossen. Beim Solarpark Waldböckelheim, im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Kreuznach, handelt es sich um ein sogenanntes Repowering-Projekt, bei dem eine bestehende Solaranlage abgebaut und durch eine deutlich leistungsfähigere Anlage ersetzt wurde.

Mehr Details erfährst du in der Pressemitteilung.

Nachhaltigkeit des Projektes

Die Wi IPP kann durch deine Investition folgenden Impact mit der Erweiterung des Solarportfolios umsetzen:

Impact durch dieses Crowdinvesting

  • Jährliche Produktion: > 2,2 Mio. kWh
  • Versorgte Haushalte: ≈ 900
  • Verbaute Module: > 7.900
  • Gesamtleistung: > 2.200 kWp
  • CO2 Vermeidung pro Jahr¹: > 865 Tonnen

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Wi IPP Solarportfolio“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Siche­rung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomi­scher, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt:

SDG7 2

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie: Das Unternehmen sichert den Zugang zu bezahlbarer, verläss­licher, nachhaltiger und moderner Energie für alle.

UN-SDG 13

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Das Unternehmen setzt sich aktiv für den Klimaschutz ein und ergreift konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Minimierung seiner Auswirkungen.

Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Siehe Risiken

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30861. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur.

Unternehmensgegenstand ist ebenfalls die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Die Tätigkeit der Emittentin bedarf keiner Zulassung einer Aufsichtsbehörde.

Der Nettoemissionserlös aus der Emission soll für den Ankauf bzw. Kauf von einer PV-Freiflächenanlage und vier PV-Aufdachanlagen genutzt werden. Die Emittentin behält sich vor, einen Teil des eingeworbenen Kapitals an verbundene Unternehmen weiterzuleiten.

Nachrangige, tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre.

Die Mindestzeichnung beträgt 250,00 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

2.000.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 31.01.2030.

Feste Verzinsung

Ab dem Einzahlungstag verzinst sich der jeweils ausstehende Nennbetrag mit einem Zinssatz von jährlich 6,00 % bis einschließlich 31.01.2030. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung auf den Tag genau nach der Methode act/act. Die Zinsen werden vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der fünfzehnte Bankarbeitstag nach Ablauf einer Zinsperiode. Die erste Zinsperiode läuft bis zum 31.01.2026. Alle weiteren Zinsperioden beginnen am 31.01. eines Jahres und enden am 31.01. des Folgejahres. Die erste Zinszahlung ist am 16.02.2026 fällig.

Bonuskomponente

Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren ausstehenden Nennbetrag zusätzlich zur Verzinsung mit einer jährlichen Bonuskomponente verzinst, deren Eintritt von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktpreis für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Der Marktpreis beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen (in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land). Für die Berechnung der Höhe der Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Windkraftanlagen an Land (Basis: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktprämie/Marktwertübersicht oder eine vergleichbare Internetseite, sollte die vorgenannte Internetseite nicht mehr verfügbar sein) für das vergangene Laufzeitjahr der Schuldverschreibungen gemittelt (der „Jahresmarktwert“). Sofern der Jahresmarktwert mehr als 10,0 ct/kWh beträgt, beträgt die Bonuskomponente 1,50 %.

Sofern eine variable Bonuskomponente fällig ist, wird diese jeweils fünfzehn Bankarbeitstage mit dem regulären Zinstermin eines Jahres für das abgelaufene Laufzeitjahr ausgezahlt.

Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jeweils am 15. Geschäftstag nach dem Ende eines Laufzeitjahres in Höhe von 1/5 des Nennbetrages an die Anleger zurückgezahlt, erstmalig zum 31. Januar 2026.

Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück. Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers solange und soweit ausgeschlossen, wie die Zahlungen zu einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO oder einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO führen, oder bei der Emittentin eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO oder eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO besteht.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Warum du in die Wi IPP investieren solltest

Die Wi IPP und deren Projektgesellschaften haben bereits mehrere Crowdinvestings erfolgreich zusammen mit WIWIN umgesetzt, um die Partizipation von Bürger/innen und Bürgern zu ermöglichen.

Die Finanzierung der Wind- und Solarprojekte erfolgt mit Unterstützung von Privatpersonen und Gesellschaftern, die einen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung leisten wollen. Mit der pragmatischen Herangehensweise in Kombination mit langjähriger Expertise stellt die Wi IPP den kaufmännischen Erfolg der Projekte sicher und leistet einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.

Geschäftsmodell

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Alleinstellungsmerkmale

Die Wi IPP vereint zwei unschlagbare Vorteile: den Zugriff auf ein stabiles Unternehmensnetzwerk und die Expertise eines erfahrenen Teams.

Stabiles Unternehmensnetzwerk

Die Wi IPP hat ein stabiles Unternehmensnetzwerk, welches sich durch starke Partnerschaften und etablierte Verbindungen in der Branche auszeichnet. Sie können Synergien nutzen und Projekte schneller vorantreiben.

Erfahrenes Team

Die Experten der Wi IPP bringen nicht nur fundiertes Fachwissen mit, sondern auch jahrelange Erfahrung in der Umsetzung komplexer Projekte. Mit einer lösungsorientierten Herangehensweise und dem Blick für Details stellt das Team sicher, dass Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen werden.

Stärken und Schwächen

Management

Geschäftsführung Wi IPP

Daniel Güttinger
Als Geschäftsführer der Wi IPP leitet Daniel die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen. Vor seinem Einstieg in die wi-Gruppe arbeitete er als Wirtschaftsprüfer für die Beratungsfirmen KPMG und EY in der Schweiz und den USA. Der Aufbau der Energiewende-Infrastruktur ist für Daniel die Basis für eine nachhaltige Zukunft. Diese will er aktiv mitgestalten und Investoren durch attraktive und risikobereinigte Rendite überzeugen.

Unternehmensstruktur

Finanzplanung

Mittelverwendung

PV-Freifläche: Fürstenwalde

Der Hauptbestandteil des Solarportfolios wird die PV-Freifläche „Fürstenwalde“ nahe Berlin sein, die eine Leistung von 1.427 kWp aufweist. Die Anlage erstreckt sich über eine Fläche von etwa 4 Hektar und umfasst rund 6.070 PV-Module sowie zwei Wechselrichter. Die jährliche Stromproduktion wird auf etwa 1.485.000 kWh geschätzt und vermeidet dabei ca. 564.000 kg CO2 pro Jahr.

PV-Aufdachanlage: Ensdorf (I, II & III)

Hierbei handelt es sich um drei Aufdachanlagen die auf drei Hallendächer montiert werden sollen. Mit 1.386 PV-Modulen und fünf Wechselrichtern wird eine Leistung von knapp 610 kWp erreicht. Die jährliche Stromproduktion ist mit etwa 600.000 kWh kalkuliert, dabei werden über 228.000 kg CO2 pro Jahr vermieden.

PV-Aufdachanlage: Aeroclub Koblenz

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Aufdachanlage einer Flugplatz-Halle. Dort sollen 330 PV-Module und ein Wechselrichter mit einer Leistung von etwa 141 kWp installiert werden. Die jährliche Stromproduktion ist mit über 130.000 kWh berechnet und wird über 49.000 kg CO2 pro Jahr vermeiden.

PV-Aufdachanlage: Ochsenburg

Auf dieses Hallendach in Zaberfeld soll eine PV-Anlage montiert werden. Mit 125 PV-Modulen und einem Wechselrichter wird eine Leistung von ca. 55 kWp erwartet. Die jährliche Stromproduktion mit über 61.000 kWh vermeidet über 23.000 kg CO2 pro Jahr.

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der Wi IPP Invest GmbH & Co. KG. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder
Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant.

Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem tokenbasierten Wertpapier handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich. Die Anleger sind verpflichtet, die tokenbasierten Schuldverschreibungen bis zum 30.01.2026 weder direkt oder indirekt zur Veräußerung anzubieten noch zu veräußern, noch eine Veräußerung anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen.

Aufgrund dessen kann der Anleger seine tokenbasierte Schuldverschreibungen nicht vor Ablauf des 30.01.2026 veräußern, so dass er über seine Einlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht frei verfügen kann.

Anleger können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Generalversammlungen der Emittentin. Anleger können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Generalversammlung oder die Geschäftsführung der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger hierauf Einfluss nehmen kann.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Wi-IPP_Solarportfolio_Impact_Scoring

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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