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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
5,00 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.06.2029
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 6,50 % p. a. (inkl. 5,00 % p. a. Festzins + Bonus)*
  • Laufzeit: bis 30.06.2029
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 5.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlungen: 30. Juni

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektbeschreibung

Investiere in die Zukunft der Windenergie!

Im Fokus dieses Projekts steht die Finanzierung mehrerer Windenergieprojekte mit regionalem Schwerpunkt auf Rheinland-Pfalz. Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG. Ein Teil des eingeworbenen Kapitals soll in die Finanzierung des Windparks Nordpfälzer Bergland fließen, der im Folgenden vorgestellt wird. Es handelt sich um ein Repowering-Projekt.

Windpark Nordpfälzer Bergland

Bei dem Windpark Nordpfälzer Bergland handelt es sich um einen in fortgeschrittener Planung befindlichen Windpark aus zwei Anlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 Metern, einem Rotorblattdurchmesser von ca. 138 Metern und einer Nennleistung von insgesamt 8,52 Megawatt (MW). Die Anlagen sollen im südlichen Rheinland-Pfalz im Landschaftsraum „Nordpfälzer Bergland“ entstehen.

Nach seiner Fertigstellung wird der Windpark einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von über 22,4 Millionen Kilowattstunden (kWh) produzieren. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 9.000 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Windstrom zu versorgen und rund 14.600 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen.

Standort Windpark Nordpfälzer Bergland

Wer ist die Wi IPP?

Die Wi IPP hat sich das Ziel gesetzt, erneuerbare Energieerzeugung durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen zum Standard zu machen. Dafür betreiben die Gesellschaften, an denen die Wi IPP beteiligt ist, mehrere Wind- und Solarparks und setzen sich für die Entwicklung von Speicherkapazitäten ein. Zurzeit betreibt die Wi IPP mehrere Windenergieanlagen und Solarparks, deren Leistung mehr als 40.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen und so jährlich ca. 66.000 Tonnen CO2 einsparen können.

Fokus der Wi IPP sind Anlagen mit Repowering-Potenzial, sprich, das Umrüsten bestehender Anlagen auf modernste Technologien für eine effizientere Stromerzeugung, sowie die Finanzierung neuer Solar- und Windparks.

Gleichzeitig möchte die Wi IPP aber als ganzheitliches Unternehmen die Menschen am Wohlstand durch die produzierte elektrische Energie teilhaben lassen. Die Wi IPP ermöglicht daher die Partizipation sowohl von institutionellen Investor/innen aber auch ganz gezielt von Crowd-Investor/innen in der Finanzierung von Projekten.

Die Wi IPP und deren Projektgesellschaften haben bereits mehrere Crowdinvestings erfolgreich zusammen mit WIWIN umgesetzt, um die Partizipation von Bürger/innen und Bürgern zu ermöglichen.

Geschäftsführung Wi IPP

„Mit gemeinsamen Investments in innovative Technologien und Erneuerbare Energien leisten wir zusammen mit dir einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und unabhängigen Energiewende.“

– Daniel Güttinger, Geschäftsführer Wi IPP

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Das Wi IPP Windportfolio unterstützt konkret zwei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die beiden Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

WIWIN Impact Scoring

Mittelverwendung

  • Errichtung der Neuanlagen des Windparks Nordpfälzer Bergland
  • Finanzierung weiterer in Entwicklung befindlicher Windparks

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister Kaiserslautern unter HRA 30861. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“)

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

5.500.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 30.06.2029.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger sowie der Emittentin besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 30.06.2029 (einschließlich) mit 5,00 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.06. eines Jahres zahlbar.

Zudem erhalten die Anleihegläubiger eine variable Bonuskomponente, deren Höhe sich am technologiespezifischen Marktpreis für Windkraftanlagen an Land orientiert. Der Markpreis beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen (in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land). Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind an Land (Basis: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktprämie/Marktwertübersicht) eines Laufzeitjahres gemittelt („Jahresmarktwert“). Je nach Höhe dieses gebildeten Jahresmarktwertes erhalten die Anleger rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung des individuellen Anlagebetrags in Höhe von 1,50 % pro Jahr, wenn der gemittelte Jahreswert mehr als 10,5 ct/kWh beträgt. Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt, ist diese vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jeweils fünfzehn Bankarbeitstage nach dem 30.06. für das abgelaufene Laufzeitjahr zur Zahlung fällig. Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt).

 

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 30.06.2029 (der „Endfälligkeitstag") in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt“). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Die Emittentin möchte den Nettoemissionserlös nutzen, um die Errichtung des Windparks Nordpfälzer Bergland und vergleichbarer Projekte im Bereich Wind- und Solarenergie zu finanzieren. Die Mittel werden entweder in Form einer Kommanditeinlage oder in Form von Gesellschaftsdarlehen in die Betreibergesellschaften der zu finanzierenden Wind- und Solarparks eingebracht. Zudem soll ein Teil des eingeworbenen Kapitals für die Deckung der laufenden Ausgaben des Geschäftsbetriebs der Emittentin sowie für die Deckung der Emissionsnebenkosten eingesetzt werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die mit Hilfe der vorliegenden Kapitalanlage eingeworbenen Mittel sollen mittelbar zur Finanzierung mehrerer Windenergieprojekte mit regionalem Schwerpunkt auf Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Die Emittentin plant, in den kommenden Jahren eine Reihe von Windparks zu erwerben, welche sich aktuell noch in Planung und Entwicklung befinden. Mit dem Nettoemissionserlös aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen soll einen Teil des von den finanzierenden Banken geforderten Eigenkapitalanteils für die Errichtung dieser Windparks erbracht werden. Der im Folgenden vorgestellte Windpark Nordpfälzer Bergland ist das erste Projekt, welches von der Unternehmensgruppe der Emittentin erworben werden soll.

Bei dem Windpark Nordpfälzer Bergland handelt es sich um einen in fortgeschrittener Planung befindlichen Windpark aus zwei Anlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 Metern, einem Rotorblattdurchmesser von ca. 138 Metern und einer Nennleistung von insgesamt 8,52 Megawatt (MW). Die Anlage soll im südlichen Rheinland-Pfalz im Landschaftsraum „Nordpfälzer Bergland“ entstehen. Erste bauvorbereitende Maßnahmen sind für September 2024 vorgesehen. Nach ihrer Fertigstellung im zweiten Halbjahr 2025 wird der Windpark einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von über 22,4 Millionen Kilowattstunden (kWh) produzieren. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 9.000 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Windstrom zu versorgen und rund 14.600 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen. Sämtliche Projektrechte am Windpark Nordpfälzer Bergland befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anlagebroschüre im Eigentum einer separaten Gesellschaft, welche mit Hilfe der vorliegenden Kapitalanlage durch eine Tochtergesellschaft der Emittentin erworben werden soll.

Standort Windpark Nordpfälzer Bergland

Genehmigungsstand und Vergütungstarif

Im September 2023 wurden der Betreibergesellschaft des Windparks Nordpfälzer Bergland die Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E3 durch die zuständigen Genehmigungsbehörden erteilt. Zur Sicherung des zukünftigen Vergütungstarifs hat die Betreibergesellschaft des Windparks Nordpfälzer Bergland im November 2023 an der Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur teilgenommen. Mit einer Zuschlagserteilung wird im Dezember gerechnet.

Windertragsprognose

Für die Einschätzung des Windertragspotentials am Standort wurden zwei voneinander unabhängige Ertragsgutachten erstellt. Der aus beiden Gutachten ermittelte Durchschnittswert, welcher im langjährigen Mittel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent nicht unterschritten wird (P50-Wert), wurde für die Wirtschaftlichkeitsplanung des Windparks Nordpfälzer Bergland herangezogen. Somit wurde eine Jahresstromproduktion von rund 22,437 Mio. kWh für die Windkraftanlagen zugrunde gelegt. Die untenstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der beiden Gutachten auf einen Blick zusammen.

Projektentwicklung

Die Betreibergesellschaft des Windparks Nordpfälzer Bergland wird einen Generalübernehmervertrag mit einem erfahrenen Projektentwickler von Windkraftanlagen abschließen. Hierin werden alle noch offenen Projektrechte und Leistungen geschuldet, die erforderlich sind, um die Windkraftanlagen schlüsselfertig zu errichten und zu betreiben. Zu den wesentlichen Leistungen gehören die vollständige Projektentwicklung sowie die Errichtung der gesamten Infrastruktur, insbesondere Übergabestation, Kabeltrasse sowie der Herstellung des Netzanschlusses, der Zuwegung und der Kranstellfläche. Durch den Generalübernehmervertrag werden potentielle Schnittstellenrisiken und Verpflichtungen der Betreibergesellschaft gegenüber dem Anlagenhersteller während der Errichtungsphase übernommen.

Wartungsverträge und Versicherungsschutz

Für die Betriebsphase wird die Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen einen Vollwartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Enercon abschließen. Zu den vertraglich vereinbarten Leistungen werden insbesondere die regelmäßige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen, aber auch die Behebung von Schäden an Großkomponenten zählen. Ferner werden Maschinenbruch- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen, welche sich jährlich automatisch verlängern und die Anlage gegenüber einer Vielzahl von Risiken und Schadensereignissen absichern.

Kommunale Beteiligung

Die Betreibergesellschaft der Windkraftanlagen wird mit der zuständigen Ortgemeinde einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung schließen. Der Vertrag sieht eine Vergütung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde vor und soll die Akzeptanz für das Windkraftprojekt vor Ort erhöhen.

Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen

Zum Schutz der Fledermaus ist ein zweijähriges Monitoring an der Windkraftanlage sowie eine zeitweise Abschaltung im ersten Betriebsjahr vorgesehen. Nach dem ersten Betriebsjahr werden die Ergebnisse des Monitorings ausgewertet und darauf basierend ein neuer Abschaltalgorithmus für das zweite Betriebsjahr festgelegt. Anschließend wird aus den gesammelten und ausgewerteten Daten der ersten beiden Betriebsjahre eine Regelung für die restliche Betriebszeit erarbeitet. Die durch die Fledermausabschaltung entstehenden Ertragsverluste wurden in den Windgutachten berücksichtigt. Darüber hinaus sind Ausgleichsmaßnahmen für den Anlagenbau umzusetzen, welche insbesondere die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung beinhaltet.

 

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Wi IPP Windportfolio“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG mit Geschäftssitz in Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach fungiert als Emittentin des digitalen Wertpapiers „Wi IPP Windportfolio“. Sie ist unter dem Aktenzeichen HRA 30861 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht in der Planung, Errichtung, dem Erwerb, Betrieb, der Stilllegung sowie der Veräußerung von Windenergie- und Solaranlagen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, Gesellschaften zu erwerben, die Windenergie- und/oder Solaranlagen betreiben.

Die Geschäftsführung der Wi IPP Invest GmbH & Co. KG wird von der wiwi Beteiligungs GmbH, ausgeübt. Diese wird durch Herrn Daniel Güttinger und Herrn Matthias Willenbacher vertreten. Herr Güttinger leitet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen der Emittentin. Vor seinem Einstieg als Geschäftsführer arbeitete er für die Beratungsfirmen KPMG und EY in der Schweiz und den USA als Wirtschaftsprüfer. Als Geschäftsführer wird er von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Finanz- und Steuerexperten unterstützt.

Der Aufbau der Energiewende-Infrastruktur ist für Daniel Güttinger die Basis für eine nachhaltige Zukunft. Diese will er aktiv mitgestalten und Investor/innen durch attraktive und risikobereinigte Rendite überzeugen.

Organigramm Wi IPP

Das Chancen-Profil des Wi IPP Windportfolios

Die vorliegende Kapitalanlage soll Anleger/innen die Möglichkeit bieten, ihr Geld zu einem attraktiven Zins in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu investieren. Die eingeworbenen Mittel werden ausschließlich für die Finanzierung von Windkraftprojekten eingesetzt. Darüber hinaus wird eine variable Bonuskomponente in Aussicht gestellt, durch die Anleger/innen von der aktuellen Strompreisentwicklung profitieren und so die Folgen der gegenwärtig hohen Inflation bis zu einem gewissen Grad kompensieren können. Die Höhe der variablen Bonuskomponente orientiert sich am technologiespezifischen Monatsmarktwert für Windkraftanlagen an Land. Überschreitet dieser im Jahresdurchschnitt den Betrag von 10,5 Cent pro Kilowattstunde, erhalten die Anleger/innen für das jeweilige Laufzeitjahr einen variablen Bonuszins in Höhe von 1,50 Prozent auf den individuellen Anlagebetrag.

Die Einnahmen aus dem Betrieb der erworbenen Windenergieanlagen basieren auf der fixen, gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses sieht vor, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen nach Inbetriebnahme über 20 Jahre einen festen Preis für jede erzeugte Kilowattstunde Strom erhalten. Bei den aktuell sehr hohen Strompreisen besteht für die Betreibergesellschaften der Windenergieanlagen die Aussicht auf außerplanmäßige Mehreinnahmen, die ebenfalls für die Zahlung von Zins und Tilgung an die Anleger/innen eingesetzt werden können. Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Anlagenbetreiber keinen Abnehmer für den erzeugten Strom finden. Dies macht die künftige Entwicklung der jährlichen Einnahmen gut prognostizierbar. Auf der Ausgabenseite basiert die Planung auf langjährig abgeschlossenen Wartungsverträgen und umfangreichen Versicherungspaketen, so dass die Betriebskosten der Windenergieanlagen ebenso gut prognostiziert werden können.

Die erworbenen Windenergieanlagen werden über technisch hochwertige Komponenten verfügen und gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert sein. Darüber hinaus bestehen langfristig abgeschlossene Wartungsverträge mit den Anlagenherstellern, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit möglich ist.

Die mit der Wi IPP zusammenarbeitenden Gesellschaften und Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Betrieb und Ankauf sowie in der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Diese Expertise wird bei der Durchführung zukünftiger Projekte von Nutzen sein. Die technische Betriebsführung der Wind- und Solarparks wird von spezialisierten Dienstleistern übernommen, mit denen langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen.

Die Emittentin hat aktuell keinerlei Verbindlichkeiten bei Banken, die im Insolvenzfall in der Regel erstrangige Ansprüche hätten und zuerst bedient werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen. Für den Anleger besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil des Wi IPP Windportfolios

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um unverbriefte, nachrangige, tokenbasierte Schuldverschreibungen der Wi IPP Invest GmbH & Co. KG. Diese Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Der Erwerb der tokenbasierten Schuldverschreibungen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit der beschriebenen Kapitalanlage dargestellt, die für die Bewertung der Kapitalanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risiken dargestellt, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die digitalen Wertpapiere sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.

Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die digitalen Wertpapiere. Eine Veräußerung der digitalen Wertpapiere durch den Anleger ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 30.06.2029, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag, mithin am 06.07.2029). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Da es sich um eine nachrangige Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, darf das digitale Wertpapier nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Das digitale Wertpapier ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche kommen.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der Anleihe (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und (Teil-)Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der Anleihe führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden.  Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Anleihe verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers über-schuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der Anleihe ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Zurzeit ist die Wi IPP an Betreibergesellschaften von mehreren Windenergieanlagen und Solarparks beteiligt. Die Leistung der Anlagen kann insgesamt rund 40.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen.

Impact Score Wi IPP Windportfolio

BONUSASPEKT

Ausbau der Erneuerbaren Energien

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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