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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
4,50 % p.a. + Bonus
Laufzeit
30.06.2028
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 5,73 % p. a. (inkl. 4,50 % p.a. Festzins + variabler Bonuskomponente)*
  • Laufzeit: bis 30.06.2028
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  •  Fundingziel: 1.000.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Impact Score: 88/100

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektbeschreibung

8.000 MW – das ist die Leistung, die allein die Wind- und Solaranlagen ins Stromnetz einspeisen, die im ersten Halbjahr 2023 in Deutschland neu ans Netz angeschlossen wurde. Um die Zahl etwas greifbarer zu machen: Das bedeutet, dass innerhalb der ersten sechs Monate jeden Tag im Durchschnitt fast 2 Windräder entweder an Land oder auch auf See in Betrieb genommen werden konnten. Ein wichtiger Schritt für die deutsche Energiewende!1

Mit dem Windrad Sickinger Höhe soll 2024 eine weitere Anlage in Betrieb genommen werden, zu deren Errichtung du als Crowdinvestor/in aktiv beitragen kannst!

Bei dem Windrad handelt es sich um eine in fortgeschrittener Planung befindliche Windenergieanlage des Typs Nordex N149/5.X. Die Anlage soll im südwestlichen Rheinland-Pfalz im Landschaftsraum „Sickinger Höhe“ entstehen. Erste bauvorbereitende Maßnahmen sind für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Nach ihrer Fertigstellung im vierten Quartal 2024 wird die Windkraftanlage einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von rund 11.280.000 Kilowattstunden (kWh) produzieren. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 4.500 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Windstrom zu versorgen und rund 7.350 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen.

Deine Chancen

  • attraktive Anlagekonditionen
  • gesetzlich garantierte Stromabnahme und Einspeisevergütung
  • Versicherungsschutz der Windkraftanlage

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Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht)

Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Mittelverwendung

Mit dem eingeworbenen Kapital soll der Kauf der Betreibergesellschaft vollzogen und damit die Rechte an dem Projekt gesichert werden.

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die von der UN ausgerufenen insgesamt 17 Ziele (SDGs) dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Insbesondere zahlt dieses Projekt auf die Ziele 7 und 13 ein.

UN-SDG 7
UN-SDG 13

Impact Scoring

Impact Scoring: Windanleihe Sickinger Höhe

Quellen:

1: Winddbranche.de: Rekordzubau in Deutschland: 8.000 MW neue Wind- und Solarleistung im ersten Halbjahr 2023; https://www.windbranche.de/news/presse/pm-7839-rekordzubau-in-deutschland-8-000-mw-neue-wind-und-solarleistung-im-ersten-halbjahr-2023

Bildrechte: Nordex; https://www.nordex-online.com/de/news-media/#footage

Das Windrad Sickinger Höhe

Bei dem Windrad Sickinger Höhe handelt es sich um eine in fortgeschrittener Planung befindliche Windenergieanlage des Typs Nordex N149/5.X, errichtet auf einem Stahlrohrturm mit einer Nabenhöhe von über 125 Metern, einem Rotorblattdurchmesser von ca. 149 Metern und einer Nennleistung von insgesamt 5,7 Megawatt (MW). Die Anlage soll im südwestlichen Rheinland-Pfalz im Landschaftsraum „Sickinger Höhe“ entstehen. Erste bauvorbereitende Maßnahmen sind für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Nach ihrer Fertigstellung im vierten Quartal 2024 wird die Windkraftanlage einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von rund 11.280.000 Kilowattstunden (kWh) produzieren. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 4.500 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Windstrom zu versorgen und rund 7.350 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen.

Sämtliche Projektrechte am Windrad Sickinger Höhe befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anlagebroschüre im Eigentum einer separaten Gesellschaft, welche mit Hilfe der vorliegenden Kapitalanlage durch eine Tochtergesellschaft der Emittentin erworben werden soll. Sollte dieser Anteilserwerb nicht bis zum 31.07.2024 umgesetzt werden können, ist die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG als Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage berechtigt, die tokenbasierten Schuldverschreibungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das eingeworbene Anleihekapital zuzüglich aller bis dahin angefallenen Zinsen an die Anleger/innen zurückzuzahlen.

Windanleihe Sickinger Höhe: Lage

Rahmendaten

Windanleihe Sickinger Höhe: Rahmendaten

Aktueller Status des Windrads Sickinger Höhe

Genehmigung

Im Oktober 2022 wurde der Betreibergesellschaft des Windrads Sickinger Höhe eine Änderungsgenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs Nordex N149/5.X durch die zuständige Genehmigungsbehörde erteilt. Die Genehmigung wurde durch ein einfaches Verfahren erzielt. Seit der freiwilligen öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Dezember 2022 und somit innerhalb der darauffolgenden gesetzlichen Widerspruchsfrist, sind keine Widersprüche eingegangen.

Windertragsprognose

Für die Einschätzung des Windertragspotentials am Standort wurden zwei voneinander unabhängige Ertragsgutachten erstellt. Der aus beiden Gutachten ermittelte Durchschnittswert, welcher im langjährigen Mittel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent nicht unterschritten wird (P50-Wert), wurde für die Wirtschaftlichkeitsplanung des Windrads Sickinger Höhe herangezogen. Somit wurde eine Jahresstromproduktion von rund 11,279 Mio. kWh für die Windkraftanlage zugrunde gelegt. Die untenstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der beiden Gutachten auf einen Blick zusammen.

Windanleihe Sickinger Höhe: Ertragswertprognose

Stand der Flächensicherung

Alle für den Bau und den Betrieb der Windkraftanlage erforderlichen Grundstücksflächen wurden bereits durch den Abschluss von Gestattungsverträgen zwischen der Betreibergesellschaft und den jeweiligen Eigentümern gesichert. Die Sicherung der Grundstücksflächen durch Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch ist weitgehend abgeschlossen. Die meisten Gestattungsverträge sind so ausgestaltet, dass sie eine Laufzeit von 25 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre besitzen. Lediglich bei den Gestattungsverträgen mit der betroffenen Ortsgemeinde wird sich die Nutzungsdauer auf maximal 28 Jahre beschränken. Somit ergibt sich, nach einem Abzug von zwei Jahren für die Entwicklungs- und Bauphase, eine minimale Nutzungsdauer von 26 Betriebsjahren für die Windkraftanlage.

Projektentwicklung

Die Betreibergesellschaft des Windrads Sickinger Höhe wird einen Generalübernehmervertrag mit einem erfahrenen Projektentwickler von Windkraftanlagen abschließen. Hierin werden alle noch offenen Projektrechte und Leistungen geschuldet, die erforderlich sind, um die Windkraftanlage schlüsselfertig zu errichten und zu betreiben. Zu den wesentlichen Leistungen gehören die vollständige Projektentwicklung sowie die Errichtung der gesamten Infrastruktur, insbesondere Anlagenfundament, Übergabestation, Kabeltrasse sowie der Herstellung des Netzanschlusses, der Zuwegung und der Kranstellfläche. Durch den Generalübernehmervertrag werden potentielle Schnittstellenrisiken und Verpflichtungen der Betreibergesellschaft gegenüber dem Anlagenhersteller während der Errichtungsphase übernommen.

Netzanschluss

Die Einspeisung des produzieren Stroms erfolgt über eine neu zu errichtende Übergabestation in ein nachgelagertes Umspannwerk. Die Übergabestation befindet sich in rund 3,5 Kilometern Entfernung von der Windkraftanlage. Seitens des zuständigen Netzbetreibers wurde eine ausreichende vorhandene Netzkapazität bestätigt und der Netzanschluss bereits reserviert. Der erzeugte Strom wird in der Übergabestation an den Energieversorger übergeben und geht in das Eigentum des Energieversorgers über. Anschließend wird der Strom im Umspannwerk auf Hochspannungsniveau transformiert und in das Netz des örtlichen Verteilnetzbetreibers eingespeist.

Wartungsverträge und Versicherungsschutz

Für die Betriebsphase schließt die Betreibergesellschaft der Windkraftanlage einen Vollwartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Nordex über eine Laufzeit von 20 Jahren ab. Die im Wartungsvertrag vereinbarte technische Verfügbarkeit der Anlage liegt in den Betriebsjahren 1 bis 15 im Jahresmittel bei 96 Prozent und in den Jahren 15 bis 20 im Jahresmittel bei 95 Prozent. Zu den vertraglich vereinbarten Leistungen zählen die regelmäßige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen, aber auch die Behebung von Schäden an Großkomponenten. Ferner werden Maschinenbruch- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen, welche sich jährlich automatisch verlängern und die Anlage gegenüber einer Vielzahl von Risiken und Schadensereignissen absichern.

Kommunale Beteiligung

Die Betreibergesellschaft der Windkraftanlage hat mit der zuständigen Ortgemeinde einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung geschlossen. Der Vertrag sieht eine Vergütung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde vor und soll die Akzeptanz für das Windkraftprojekt vor Ort erhöhen.

Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen

Zum Schutz der Fledermaus ist ein zweijähriges Monitoring an der Windkraftanlage sowie eine zeitweise Abschaltung im ersten Betriebsjahr vorgesehen. Nach dem ersten Betriebsjahr werden die Ergebnisse des Monitorings ausgewertet und darauf basierend ein neuer Abschaltalgorithmus für das zweite Betriebsjahr festgelegt. Anschließend wird aus den gesammelten und ausgewerteten Daten der ersten beiden Betriebsjahre eine Regelung für die restliche Betriebszeit erarbeitet. Die durch die Fledermausabschaltung entstehenden Ertragsverluste wurden in den Windgutachten berücksichtigt.

Zum Schutz des Rotmilans (Greifvogel) ist gegenwärtig eine Brutzeitabschaltung in der Genehmigung beauflagt. Aufgrund von Brutaufgabe und fehlender Revierbesetzung in drei aufeinander folgenden Brutzeiten kann diese Auflage jedoch durch wiederholten gutachterlichen Nachweis entfallen.

Darüber hinaus sind Ausgleichsmaßnahmen für den Anlagenbau umzusetzen. Diese umfassen die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung sowie die Anpflanzung einer Streuobstwiese in Standortnähe.

Liquiditätsprognose

Da der Vergütungstarif in Höhe von 10,16 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde Strom gesetzlich festgelegt ist und der zuständige Verteilnetzbetreiber zur vorrangigen Abnahme des erzeugten Windstroms gesetzlich verpflichtet ist, werden die Umsatzerlöse des Windrads Sickinger Höhe auf Basis der gutachterlich ermittelten Winderträge über die gesamte Betriebsphase fortgeschrieben.

Die Betriebskosten des Windrads Sickinger Höhe wurden gemäß den vorliegenden Verträgen zu Wartung, Flächen- und Infrastrukturnutzung, Betriebsführung, Versicherung etc. in der untenstehenden Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt. Zudem wurde eine jährliche Inflation in Höhe von 2 Prozent bis zum Laufzeitende der Kapitalanlage im Jahr 2028 unterstellt.

Die folgende Liquiditätsprognose stellt die Einnahmen- und Ausgabensituation der Emittentin in vereinfachter Form dar. Die zukünftigen Werte können von den Prognosewerten abweichen.

Windanleihe Sickinger Höhe: Liquiditätsplan

Die Rückzahlung des eingeworbenen Kapitals an die Anleger/innen inklusive Zinsen und gegebenenfalls anfallender Bonuszinsen soll – vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre – aus dem Anlagenbetrieb des Windrads Sickinger Höhe erwirtschaftet werden. Für den Fall, dass die prognostizierten Erlöse nicht wie geplant eingehen oder unvorhergesehene Betriebsausgaben auf die Emittentin zukommen, soll die Differenz aus einer dann abzuschließenden Anschlussfinanzierung oder dem Verkauf der Windkraftanlage erfolgen.

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Windanleihe Sickinger Höhe“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt.

UN-SDG 7
UN-SDG 13

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern die Vision und der Kern des Geschäftsmodells. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit der Nachhaltigkeitsbewertung schafft WIWIN einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf der Plattform zu bewerten und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an die Anleger/innen weiterzugeben.

Impact Scoring: Windanleihe Sickinger Höhe

Die Emittentin

Die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG mit Geschäftssitz in Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach fungiert als Emittentin des digitalen Wertpapiers „Windanleihe Sickinger Höhe“. Sie ist unter dem Aktenzeichen HRA 30861 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht in der Planung, Errichtung, dem Erwerb, Betrieb, der Stilllegung sowie der Veräußerung von Windenergie- und Solaranlagen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, Gesellschaften zu erwerben, die Windenergie- und/oder Solaranlagen betreiben.

Daniel Güttinger, Geschäftsführer der Wi IPP

Die Geschäftsführung der Wi IPP Invest GmbH & Co. KG wird von der wiwi Beteiligungs GmbH, ausgeübt. Diese wird durch Herrn Daniel Güttinger und Herrn Matthias Willenbacher vertreten. Herr Güttinger leitet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen der Emittentin. Vor seinem Einstieg als Geschäftsführer arbeitete er für die Beratungsfirmen KPMG und EY in der Schweiz und den USA als Wirtschaftsprüfer. Als Geschäftsführer wird er von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Finanz- und Steuerexperten unterstützt.

Der Aufbau der Energiewende-Infrastruktur ist für Daniel Güttinger die Basis für eine nachhaltige Zukunft. Diese will er aktiv mitgestalten und Investor/innen durch attraktive und risikobereinigte Rendite überzeugen.

Windanleihe Sickinger Höhe: Beteiligungsstruktur

Die Emittentin beabsichtigt, das aus der vorliegenden Kapitalanlage eingeworbene Kapital an eine ihrer Tochtergesellschaften – die Wi IPP Invest Wind 2 GmbH & Co. KG – weiterzuleiten, damit diese die Betreibergesellschaft des Windrads Sickinger Höhe erwerben kann. Die Anleger/innen geben Fremdkapital mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion (Mezzanine-Kapital) an die Emittentin und erwerben Anspruch auf Verzinsung und Tilgung des eingesetzten Kapitals. Die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG erhält nach Erwerb der Betreibergesellschaft des Windrads Sickinger Höhe Ausschüttungen aus dem Geschäftsbetrieb der Betreibergesellschaft, aus denen sie das gesamte Anleihekapital zuzüglich Zinsen planmäßig zurückführen kann.

Referenzen

Windanleihe Sickinger Höhe: Referenzen

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP Invest GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister Kaiserslautern unter HRA 30861. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“).

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

1.500.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 30.06.2028.

Die Emittentin ist ab dem 01.01.2027 berechtigt, die tokenbasierten Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats („Kündigungszeitpunkt“) zu kündigen („ordentliches Kündigungsrecht“). Die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt bei einer ordentlichen Kündigung zum Nennbetrag abzgl. etwaiger Rückzahlungen zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen (betrifft nicht die Bonuskomponente) nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 60 % der Zinsen, die auf die tokenbasierten Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Im Fall einer ordentlichen Kündigung sind Rückzahlung, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung am fünften Bankarbeitstag nach dem Kündigungszeitpunkt fällig. Die variable Bonuskomponente wird bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin berechnet sich die variable Bonuskomponente nach der Zinsberechnungsmethode ACT/ACT (ISDA) (unbereinigt).

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Zudem ist die Emittentin bis zum Ablauf des 31.07.2024 berechtigt, die tokenbasierten Schuldverschreibungen mit sofortiger Wirkung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, sofern die Erhöhung der Kommanditeinlage an der  Wi IPP Invest Wind 2 GmbH & Co. KG nicht bis zum Ablauf des 31.07.2024 zustande gekommen ist („Sonderkündigungsrecht“).

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 30.06.2028 (einschließlich) mit 4,50 % pro Jahr (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst.

Zudem erhalten die Anleihegläubiger eine variable Bonuskomponente. Die Höhe der variablen Bonuskomponente orientiert sich am technologiespezifischen Marktpreis für Windkraftanlagen an Land. Der Markpreis beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen (in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land). Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind an Land (Basis: https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte) eines Laufzeitjahres gemittelt („Jahresmarktwert“). Je nach Höhe dieses gebildeten Jahresmarktwertes erhalten die Anleger rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung des individuellen Anlagebetrags, die sich wie folgt darstellt:

Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt ist diese vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre jeweils fünfzehn Bankarbeitstage nach dem 30.06. für das abgelaufene Laufzeitjahr zur Zahlung fällig.. Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt).

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 30.06.2028 (der „Endfälligkeitstag") in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt"). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin sowie außerhalb einer Liquidation der Emittentin sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche des Anlegers (Zins- sowie Rückzahlungen) solange und soweit ausgeschlossen, wie diese Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Diese Regelung wird vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre genannt. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom Fremdkapital mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht. Der Ausschluss dieser Ansprüche kann für eine unbegrenzte Zeit wirken.

Zweck der Kapitalanlage ist die Erhöhung der Kommanditeinlage an einer Tochtergesellschaft der Emittentin, der Wi IPP Invest Wind 2 GmbH & Co. KG. Diese wiederum wird das Anleihekapital zum Erwerb von Kommanditanteilen an der Betreibergesellschaft des Windrads Sickinger Höhe nutzen. Die Emittentin behält sich vor, einen Teil des eingeworbenen Kapitals auch für den Erwerb oder die Umsetzung anderer Windkraft- und/oder Solarenergieprojekte verbundener Unternehmen einzusetzen.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Das Chancen-Profil von Windanleihe Sickinger Höhe

Attraktive Anlagekonditionen

Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage basiert auf prognostizierten Umsatzerlösen des Windrads Sickinger Höhe. Darüber hinaus wird eine variable Bonuskomponente in Aussicht gestellt, durch die Anleger/innen von der aktuellen Strompreisentwicklung profitieren und so die Folgen der gegenwärtig hohen Inflation bis zu einem gewissen Grad kompensieren können. Die Höhe der variablen Bonuskomponente orientiert sich am technologiespezifischen Monatsmarktwert für Windkraftanlagen an Land. Überschreitet dieser im Jahresdurchschnitt den Betrag von 10,5 Cent pro Kilowattstunde, erhalten die Anleger/innen im jeweiligen Laufzeitjahr einen variablen Bonuszins in Höhe von 1,5 Prozent auf den individuellen Anlagebetrag.

Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage basiert auf prognostizierten Umsatzerlösen des Windrads Sickinger Höhe. Darüber hinaus wird eine variable Bonuskomponente in Aussicht gestellt, durch die Anleger/innen von der aktuellen Strompreisentwicklung profitieren und so die Folgen der gegenwärtig hohen Inflation bis zu einem gewissen Grad kompensieren können. Die Höhe der variablen Bonuskomponente orientiert sich am technologiespezifischen Monatsmarktwert für Windkraftanlagen an Land. Überschreitet dieser im Jahresdurchschnitt den Betrag von 10,5 Cent pro Kilowattstunde, erhalten die Anleger/innen im jeweiligen Laufzeitjahr einen variablen Bonuszins in Höhe von 1,5 Prozent auf den individuellen Anlagebetrag.

Die Windenergieanlage wird über technisch hochwertige Komponenten verfügen und gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert sein. Darüber hinaus besteht mit dem Anlagenhersteller Nordex ein langfristig abgeschlossener Wartungsvertrag, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit möglich ist.

Die mit der Wi IPP Invest GmbH & Co. KG zusammenarbeitenden Gesellschaften und Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Betrieb und Ankauf sowie in der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Diese Expertise wird bei dem geplanten Erwerb der Kommanditanteile der Betreibergesellschaft des Windrads Sickinger Höhe von Nutzen sein. Die technische und kaufmännische Betriebsführung des Windrads wird von einem spezialisierten Dienstleister übernommen, mit dem bereits eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht.

Weder die Emittentin noch ihre Tochtergesellschaft, die Wi IPP Invest Wind 2 GmbH & Co. KG, haben aktuell Verbindlichkeiten bei Banken, die im Insolvenzfall in der Regel erstrangige Ansprüche hätten und zuerst bedient werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über den ursprünglich erbrachten Anlagebetrag hinausgehen.

 

Das Risiko-Profil von Windanleihe Sickinger Höhe

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem vorliegenden Wertpapier handelt es sich um ein nachrangig ausgestaltetes Finanzprodukt. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die digitalen Wertpapiere sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.

Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die digitalen Wertpapiere. Eine Veräußerung der digitalen Wertpapiere durch den Anleger ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 30.06.2028, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag, mithin am 07.07.2028). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Da es sich um eine nachrangige Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, darf das digitale Wertpapier nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Das digitale Wertpapier ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche kommen.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der Anleihe (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und (Teil-)Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der Anleihe führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Dem Anleger wird ein Risiko auferlegt, das an sich nur Gesellschafter trifft, ohne dass ihm zugleich die korrespondierenden Informations- und Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Für Anleger besteht insoweit das Risiko, dass im Falle eines entsprechenden Verlustes die Gesellschafter entgegen den Interessen des Anlegers die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit beschließen und eine Einstellung nicht erfolgt. Hierdurch besteht das Risiko des vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der Anleihe verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers über-schuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der Anleihe ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform und transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Nach ihrer Fertigstellung im vierten Quartal 2024 wird die Windkraftanlage einen durchschnittlichen Jahresenergieertrag von rund 11.280.000 Kilowattstunden (kWh) produzieren. Diese Strommenge reicht aus, um ca. 4.500 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Windstrom zu versorgen und rund 7.350 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen.

Impact Scoring: Windanleihe Sickinger Höhe

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