Anleger/Anlegerinnen sollten beachten, dass zwischen den an dieser Vermögensanlage beteiligten Gesellschaften erhebliche gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen bestehen. Sämtliche wesentlichen Beteiligten – die Emittentin, die Betreibergesellschaft, die wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin sowie die mit dem Vertrieb befasste Gesellschaft – sind mittelbar oder unmittelbar dem wirtschaftlichen Einflussbereich von Herrn Matthias Willenbacher zuzurechnen. Es besteht daher nicht die bei voneinander unabhängigen Vertragspartnern übliche Interessengegensätzlichkeit („Fremdvergleich“/“at arm‘s length“). Hieraus ergeben sich Interessenkonflikte, über deren allgemeine Art und Herkunft wir Sie nachfolgend im Sinne des § 63 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie des Art. 23 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) unterrichten.
Beteiligte und ihre Verflechtungen
Emittentin: Wi IPP Nova GmbH & Co. KG. Sie ist als Kommanditistin an der Betreibergesellschaft beteiligt. Betreibergesellschaft: Windpark Dannstadt Repowering GmbH & Co. KG. Sie erwirbt die Windenergieanlagen und beauftragt die Generalübernehmerin mit deren Errichtung. Generalübernehmerin: wiwi consult GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft ist zugleich weitere Kommanditistin der Betreibergesellschaft. Vertrieb: Der Vertrieb der Anleihe erfolgt über die CONCEDUS GmbH als verantwortliches Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Für sie ist die wiwin GmbH als vertraglich gebundener Vermittler tätig. Bis auf die CONCEDUS GmbH sind alle genannten Gesellschaften über die Person von Herrn Matthias Willenbacher miteinander verbunden. Die Kommanditisten beabsichtigen ferner ihre bestehenden Anteile an der Betreibergesellschaft zu verkaufen, wozu sie nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Betreibergesellschaft aufeinander angewiesen sind (siehe dazu auch „Projektbezogene Risiken“).
Art der Interessenkonflikte
Aus dieser Struktur ergeben sich insbesondere folgende Konflikte:
(1) Doppelrolle der Generalübernehmerin: Die wiwi consult GmbH & Co. KG ist einerseits als Kommanditistin an der Betreibergesellschaft beteiligt (Interesse an niedrigen Baukosten) und andererseits als Generalübernehmerin deren Auftragnehmerin (Interesse an einer möglichst hohen Vergütung). Der Bauvertrag wird damit nicht zwischen wirtschaftlich unabhängigen Parteien geschlossen; es besteht das Risiko, dass die Vergütung nicht dem entspricht, was unter fremden Dritten vereinbart worden wäre.
(2) Fehlender Interessengegensatz auf Erwerbsebene: Da Emittentin, Betreibergesellschaft und Generalübernehmerin wirtschaftlich verbunden sind, fehlt bei Erwerb und Errichtung der Anlagen der marktübliche Interessengegensatz zwischen Käufer und Verkäufer/Ersteller. Dies kann sich mittelbar auf die Ertragslage der Betreibergesellschaft und damit auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken, die Anleihe zu bedienen.
(3) Vertriebskonflikt: Die vertreibende Gesellschaft, wiwin GmbH, empfiehlt bzw. vermittelt ein Finanzinstrument aus dem eigenen wirtschaftlichen Verbund. Der Vertrieb hat ein Eigeninteresse an der Platzierung der Anleihe, das mit dem Interesse des Anlegers/der Anlegerin an einer neutralen Produktauswahl in Konflikt treten kann.
Mögliche Auswirkungen für Anleger/ Anlegerinnen
Die beschriebenen Konflikte können dazu führen, dass Verträge (insbesondere der Generalübernehmervertrag) zu Konditionen geschlossen werden, die für die Betreibergesellschaft und mittelbar für die Emittentin ungünstiger sind als bei einem Abschluss unter fremden Dritten. Dies kann die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlage und die Rückzahlungsfähigkeit der Anleihe negativ beeinflussen.