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Mindestanlage
Ab 100 €
Verzinsung
6,50 % p. a.
Laufzeit
6 Jahre
Art
Kryptowertpapier

Das Projekt

In der Gemarkung Dannstadt im Rhein-Pfalz-Kreis sollen im Rahmen eines Repoweringprojekts zwei Windenergieanlagen, welche seit 2011 in Betrieb sind, zurückgebaut werden.

Die Besonderheiten der Anlage:

  • Mehr Effizienz: Die Bestandsanlagen sollen durch neue, leistungsstärkere Anlagen des Typs Vestas V172 ersetzt werden. Die Leistung soll durch das Repowering von 2,5 MW auf 7,2 MW je Anlage gesteigert und somit beinahe verdreifacht werden.
  • Erfahrener Projektentwickler: Die wiwi consult GmbH & Co. KG ist als Generalübernehmerin für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich. Sie beschäftigt Spezialisten, die über eine tiefe und breite Branchenexpertise sowie über eine gute Vernetzung in der Region verfügen.

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Die Windenergieanlagen des „Windpark Dannstadt Repowering“ stehen im Eigentum der Betreibergesellschaft. Die im Rahmen der Kapitalanlage eingeworbenen Mittel dürfen ausschließlich als Einlage in diese Betreibergesellschaft verwendet werden und fließen damit unmittelbar dem Windpark zu. Die Einlage erfolgt entweder über bestehende oder über zusätzliche Kommanditanteile, die von der Generalübernehmerin erworben werden. Durch diese klare und zweckgebundene Mittelverwendung ist sichergestellt, dass das investierte Kapital direkt dem Repowering und Betrieb des Windparks dient – und damit messbar zur Erzeugung erneuerbarer Energie beiträgt.

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Windpark Dannstadt Repowering“ können Anleger/Anlegerinnen einen konkreten Beitrag zu ausgewählten Sustainable Development Goals (kurz SDGs) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Das Windprojekt unterstützt drei Ziele der Sustainable Development Goals der UN.

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.
Durch das Projekt wird erneuerbarer Strom erzeugt. Im Rahmen des Repowering steigt die Stromerzeugung bei weitgehend gleichbleibender Flächennutzung deutlich an.

Ziel 9: Widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.
Im Projekt werden Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 eingesetzt. Die Netzintegration erfolgt über eine neu zu errichtende Übergabestation. Die teilweise Nutzung vorhandener Infrastruktur trägt zu einem ressourcenschonenden Ausbau bei.

Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.
Das Projekt trägt zur CO2-Reduktion bei, da der erzeugte Windstrom fossil erzeugten Strom ersetzt.

SDG7 2
UN-SDG 9
UN-SDG 13

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP Nova GmbH & Co. KG, Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30908. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die wiwi Beteiligungs GmbH mit Sitz in Gerbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 32249. Diese wird vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Daniel Güttinger und Matthias Willenbacher.

1. Gegenstand des Unternehmens ist

  • die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stillliegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur;
  • die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

2. Die Gesellschaft ist berechtigt,

alle Geschäfte zu betreiben sowie Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen selbst oder mit Hilfe der Beauftragung Dritter vorzunehmen, die zulässig, notwendig und zweckmäßig sind, um diesem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen oder ihn fördern.

3. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnlichen Branche beteiligen.

Inhaberschuldverschreibungen als Kryptowertpapiere nach dem eWpG.

Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare und nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin treten die Forderungen der Anleger/Anlegerinnen aus den Schuldverschreibungen im Rang hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin zurück. Eine Befriedigung der Anleger/Anlegerinnen erfolgt erst, nachdem sämtliche nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin vollständig befriedigt worden sind.

Bis zu 1.500.000 Stück im Nennbetrag von jeweils 1,00 € im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000,00 €.

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100,00 € (einhundert Schuldverschreibungen zu je 1,00 €). Es können nur ganze Schuldverschreibungen gezeichnet werden. Die maximale Investitionssumme beträgt 100.000,00 €.

Den Anlegern steht aus einer Vereinbarung zwischen der Emittentin und der wiwin GmbH, Gerbach, ein unmittelbarer Anspruch gegen die Emittentin auf Zahlung einer Bereitstellungsgebühr in Höhe von 6,50 % p. a. zu (echter Vertrag zugunsten Dritter) bezogen auf den jeweils auf sie entfallenden und eingezahlten Anlagebetrag. Die Bereitstellungsgebühr fällt für den Zeitraum zwischen der erfolgten Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto der Emittentin (einschließlich) und dem Verzinsungsbeginn (ausschließlich) an. Die Berechnung der Bereitstellungsgebühr erfolgt taggenau und ist zum ersten Zinszahlungstag gemäß Ziffer 3.2 der Anleihebedingungen zahlbar und fällig.

Ein Anspruch auf eine Bereitstellungsgebühr steht allen Anlegern zu, die vor dem Verzinsungsbeginn den Anlagebetrag auf das Konto der Emittentin überwiesen und die Zeichnung der Schuldverschreibungen nicht widerrufen haben.

Ab dem Beginn der Verzinsung (einschließlich) bis zum Laufzeitende bzw. bis zu einer etwaigen Kündigung werden die Schuldverschreibungen mit jährlich 6,50 % (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag verzinst.

Die Anleger/Anlegerinnen erhalten eine variable Bonuskomponente in Abhängigkeit der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen. Derzeit ist eine Inbetriebnahme für Januar 2028 geplant. Sollten die Windenergieanlagen früher in Betrieb gehen, erhält der Anleger/die Anlegerin ab dem am 09.07.2028 beginnenden Laufzeitjahr eine zusätzliche Verzinsung pro Jahr, die sich gemäß der nachfolgenden Tabelle berechnet.

Datum der Inbetriebnahme

Verzinsung

ab dem 01. Dezember 2027 und vor dem 01. Januar 2028

0,50 % p. a.

vor dem 01. Dezember 2027

1,00 % p. a.

Beispiel:

Die Windenergieanlagen werden vor dem 01. Januar 2028 aber nicht vor dem 01. Dezember 2027 in Betrieb genommen. Der Anleger/Die Anlegerin erhält für die Laufzeitjahre 09.07.2028 - 08.07.2029, 09.07.2029 – 08.07.2030, 09.07.2030 – 08.07.2031, 09.07.2031 – 08.07.2032, jeweils eine variable Bonuskomponente von 0,50 % p. a.

Die Windenergieanlagen werden vor dem 01. Dezember 2027 in Betrieb genommen. Der Anleger/Die Anlegerin erhält für die Laufzeitjahre 09.07.2028 - 08.07.2029, 09.07.2029 – 08.07.2030, 09.07.2030 – 08.07.2031, 09.07.2031 – 08.07.2032, jeweils eine variable Bonuskomponente von 1,00 % p. a.

Sechs Jahre.

Zum Laufzeitende

Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen, erstmals zum 09.07.2028, zu kündigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 30 % der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Im Fall einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin sind Rückzahlung, Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung am Kündigungszeitpunkt fällig. Eine variable Bonuskomponente wird im Rahmen der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Emittentin aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Dem jeweiligen Anleger/Der jeweiligen Anlegerin steht das Recht zu, die Schuldverschreibungen unter Einhaltung einer Frist von 30 Kalendertagen zu kündigen, falls ein Ausfallereignis vorliegt. Ein „Ausfallereignis“ in diesem Sinne liegt vor, wenn Wesentliche Finanzverbindlichkeiten der Emittentin bei Fälligkeit oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Heilungsfrist nicht gezahlt wurden. Eine „Wesentliche Finanzverbindlichkeit“ liegt vor, wenn eine Verbindlichkeit der Emittentin einen Betrag von 100.000,00 € übersteigt. Für diese Zwecke gelten Beträge als wesentlich, wenn sie einzeln oder aggregiert mit anderen Beträgen, die die genannten Bedingungen erfüllen, den Betrag von 100.000,00 € übersteigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Anlegers/der jeweiligen Anlegerin aus wichtigem Grund bleibt unberührt und kann ganz oder teilweise ausgeübt werden.

Keine.

Die Emittentin ist an der Windpark Dannstadt Repowering GmbH & Co. KG (nachfolgend auch die „Betreibergesellschaft“) beteiligt. Im Zusammenhang mit dieser Beteiligung hat sie sich verpflichtet, eine Kapitaleinlage in Höhe von 2.800.000,00 € an die Betreibergesellschaft zu leisten, um einen Teil des für das Projekt erforderlichen Eigenkapitals zu decken. Der Nettoemissionserlös aus dieser Anleihe wird ausschließlich zur Deckung der noch offenen Kapitaleinlage der Emittentin gegenüber der Betreibergesellschaft verwendet. Soweit der Nettoemissionserlös darüber hinausgeht, kann er zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft von der wiwi consult GmbH & Co. KG einschließlich der auf diese Anteile entfallenden Kapitalzusage eingesetzt werden. Die Betreibergesellschaft wird im Außenbereich der Gemeinde Dannstadt-Schauernheim zwei bestehende Windenergieanlagen mit je 2,5 MW Nennleistung zurückbauen sowie zwei neue Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 mit je 7,2 MW Nennleistung errichten und betreiben.

Es werden weder ein Agio noch sonstige Gebühren erhoben.

Die Haftung der Anleger/Anlegerinnen ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

wiwin GmbH, Gerbach (vertraglich gebundener Vermittler unter Haftung der CONCEDUS GmbH, Nürnberg)

Das Projekt „Windpark Dannstadt Repowering“

Im rheinland-pfälzischen Dannstadt-Schauernheim werden im Wege eines Repowering zwei bestehende Windenergieanlagen des Typs Kenersys K100 (je 2,5 MW Nennleistung) durch zwei neue Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 (je 7,2 MW Nennleistung) ersetzt. Dadurch erhöht sich die installierte Gesamtleistung des Windparks von 5,0 MW auf 14,4 MW. Ein Teil der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere Erschließungswege und ausgebaute Zuwegungen für die Anlieferung von Großkomponenten, kann dabei weitergenutzt werden. Dies reduziert die Eingriffe in Natur und Landschaft im Vergleich zu einem vollständigen Neubau.

Für den gesamten Windpark wird ein prognostizierter Energieertrag von rund 29.0421 MWh/a erwartet. Die Emittentin beteiligt sich über die Betreibergesellschaft an dem Windpark. Diese hat das Ziel, die Windenergieanlagen langfristig zu betreiben und Ausschüttungen aus den laufenden Erträgen der Stromproduktion zu erzielen.

Neben der Emittentin ist an der Betreibergesellschaft auch die wiwi consult GmbH & Co. KG beteiligt. Diese ist zusätzlich Generalübernehmerin für die Betreibergesellschaft.

[1] Arithmetisches Mittel der P50-Werte aus den erstellten Windgutachten. Der P50-Wert ist der Energieertrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % mindestens erreicht oder überschritten wird. 

Rahmendaten Windpark Dannstadt Repowering

Geplante neue Windenergieanlagen Bestehende Windenergieanlagen
Hersteller Windenergieanlage Vestas Kenersys
Windenergieanlage Typ V 172 K100
Nennleistung je Windenergieanlage 7,2 MW 2,5 MW
Nabenhöhe 175 m 135 m
Rotordurchmesser 172 m 100 m
Geplante Inbetriebnahme Januar 2028 -
Durchschnittliche Windgeschwindigkeit ca. 5,7 m/s in Nabenhöhe -
Prognostizierter Netto-Energieertrag (P50) ca. 29.042 MWh/a2 -
Fixe Einspeisevergütung nach EEG 6,59 ct/kWh Gebotswert;
9,92 ct/kWh anzulegender Wert nach Korrekturfaktor
-
Prognostizierte Umsatzerlöse bis 2032 ca. 2,8 Mio. €3 pro Jahr -
CO2-Einsparung (Basisjahr 2025)4 9.990 Tonnen/Jahr -

[2] Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für die künftige Wertentwicklung.

[3] Der Wert zeigt die prognostizierten Umsatzerlöse der Betreibergesellschaft im P50-Szenario. Ausschüttungen an die Emittentin erfolgen nach Abzug der laufenden Kosten einschließlich Finanzierungskosten auf Ebene der Betreibergesellschaft.

[4] Unter der Annahme, dass mit jeder erzeugten MWh der Windenergieanlage eine MWh des deutschen Strommixes (Stand 2025) substituiert wird (Quellen: Statista, Umwelt Bundesamt).

Projektstand und Zeitplan

Das Windenergieprojekt „Windpark Dannstadt Repowering“ befindet sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Die Genehmigungs- und Planungsschritte sind so weit vorangeschritten, dass aus heutiger Sicht die Voraussetzungen für den geplanten Baubeginn im November 2026 vorliegen. Ausstehend ist derzeit lediglich die Antragstellung für die ÜGS-Genehmigung, die voraussichtlich im Herbst 2026 erfolgen soll. Alle weiteren Genehmigungen liegen vor.

Genehmigung (BImSchG)

Die Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen nach Rückbau von zwei Bestandsanlagen wurde im Juli 2025 erteilt.

Stand der Flächensicherung

Die für Bau und Betrieb erforderlichen Grundstücke sind größtenteils gesichert. Dies umfasst insbesondere Fundament-, Abstands-, Kranstell- sowie temporäre Lager- und Montageflächen ebenso wie Kabel- und Wegeflächen. Ausstehend ist lediglich noch ein Kabelvertrag mit der Stadt Schifferstadt, dessen Unterzeichnung zeitnah erwartet wird. Die bisherigen Gespräche hierzu verliefen positiv.5 Die Gestattungsverträge haben eine Laufzeit von 25 Jahren und verfügen über eine Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre.

Netzanschluss

Für das Projekt liegt eine befristete Leistungszusage der Pfalzwerke Netz AG vor, mit der ausreichende Netzkapazitäten bestätigt wurden. Die Zusage wird bis zur Inbetriebnahme turnusgemäß verlängert.

Zuschlag nach EEG (Bundesnetzagentur)

Der EEG-Zuschlag wurde im Oktober 2025 erteilt. Der zugrunde liegende Gebotswert beträgt 6,59 ct/kWh. Unter Berücksichtigung des standortspezifischen Korrekturfaktors ergibt sich ein anzulegender Wert von 9,92 ct/kWh. Der Korrekturfaktor berücksichtigt die Standortgüte der Windenergieanlagen und gleicht Unterschiede im Windaufkommen zwischen verschiedenen Standorten aus.

Kommunale Beteiligung

Die Betreibergesellschaft wird allen betroffenen Gemeinden ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags nach § 6 EEG 2023 zur finanziellen Beteiligung unterbreiten. Vorgesehen ist eine Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde während der 20-jährigen EEG-Förderphase ab Inbetriebnahme.

Artenschutz und Ausgleichsmaßnahmen

Zum Ausgleich artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Eingriffe sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören im Offenland insbesondere produktionsintegrierte Maßnahmen für die Feldlerche sowie Kompensationsmaßnahmen für Boden und Biotope. Die hierfür erforderlichen Flächen wurden zugunsten der Generalübernehmerin vertraglich gesichert.

Zeitplan6

[5] Sollte eine Sicherung dennoch nicht möglich sein, bestehen nach Aussagen der Generalübernehmerin Alternativen, welche dann verfolgt werden.

[6] Der dargestellte Zeitplan basiert auf dem derzeitigen Projektstand und stellt den voraussichtlichen Ablauf dar. Änderungen und Verschiebungen einzelner Meilensteine sind aufgrund projektbezogener, technischer oder behördlicher Faktoren möglich.

Ertragsprognose der Betreibergesellschaft

Zur Bewertung des Windertragspotenzials am Standort wurden zwei unabhängige Ertragsgutachten der Ingenieur- und Planungsbüros Ramboll Deutschland GmbH und anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH erstellt. Der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde der Mittelwert der in beiden Gutachten ausgewiesenen Erträge zugrunde gelegt. Der P50-Ertragswert bezeichnet den Jahresenergieertrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% erreicht oder überschritten wird. Der P75-Ertragswert beschreibt entsprechend den Jahresenergieertrag, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 75 % erreicht oder überschritten wird; Banken stellen im Rahmen von Projektfinanzierungen häufig auf konservativere Szenarien wie P75 ab.7 Für die Wirtschaftlichkeitsplanung des Projekts „Windpark Dannstadt Repowering“ wurde daher eine Jahresstromproduktion von rund 29.042 MWh/a angesetzt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse der Gutachten zusammen.

Ramboll Deutschland GmbH anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH Mittelwert
Bruttoenergieertrag [in MWh/a] 33.233,00 31.557,00 32.395,00
Abschattung 2,7 % 3,0 % 2,9 %
Parkenergieertrag [in MWh/a] 32.329,00 30.613,00 31.471,00
Verluste (techn., umgebungsbed., betriebsbed.) 7,7 % 7,7 % 7,7 %
Nettoenergieertrag P50 [in MWh/a] 29.843,00 28.241,00 29.042,00
Nettoenergieertrag P75 [in MWh/a] 27.349,00 25.447,00 26.398,00
Nettoenergieertrag P90 [in MWh/a] 25.105,00 22.932,00 24.018,50

Die Umsatzerlöse wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Grundlage des anzulegenden Werts von 9,92 ct/kWh und der prognostizierten Winderträge ermittelt. Die Betriebskosten des Windparks – insbesondere für Wartung, technische und kaufmännische Betriebsführung sowie Versicherungen – wurden auf Grundlage der vorliegenden Verträge und Angebote in der nachstehenden vereinfachten Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt. Für die gesamte Projektlaufzeit wurde eine jährliche Kosteninflation von zwei Prozent unterstellt. Die dargestellten Zahlen basieren auf dem P50-Szenario. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen abweichen. Insbesondere unterliegt das Windaufkommen natürlichen Schwankungen, die sich unmittelbar auf die Winderträge auswirken können.8

[7] Banken sind im Rahmen der Projektfinanzierung in der Regel durch Sicherheiten/Covenants abgesichert; für unbesicherte Fremdkapitalgeber ist daher eine konservativere Ertragsannahme (z. B. P75 statt P50) angebracht.

[8] In den ersten Betriebsjahren besteht eine nicht zu vernachlässigende Wahrscheinlichkeit, dass Erträge unter dem Erwartungswert des P50 Szenarios erzielt werden und Ausschüttungen an Kommanditisten der Betreibergesellschaft geringer ausfallen als abgebildet.

Tabelle 1: Ertragswertprognose9 der Betreibergesellschaft

Jahr 2028 2029 2030 2031 2032
Produktionsmenge (netto kWh) 29.042.000 29.042.000 29.042.000 29.042.000 29.042.000
Erträge10 2.789.681 € 2.786.799 € 2.798.327 € 2.798.564 € 2.807.166 €
Summe Aufwendungen -614.160 € -559.771 € -566.274 € -572.929 € -579.741 €
EBITDA 2.175.521 € 2.227.028 € 2.232.053 € 2.225.635 € 2.227.425 €
Bildung Rückstellung für Rückbau 11.119 € 11.730 € 12.375 € 13.056 € 13.774 €
Cashflow vor Schuldendienst 2.186.640 € 2.238.758 € 2.244.428 € 2.238.691 € 2.241.199 €
Schuldendienst -906.390 € -2.099.076 € -2.051.503 € -2.003.929 € -1.956.355 €
Cashflow nach Schuldendienst 1.280.250 € 139.682 € 192.926 € 234.762 € 284.844 €
Summe Reservekonto - € 1.000.000 € 800.000 € 600.000 € 400.000 €
Transfersaldo - € -1.000.000 € 200.000 € 200.000 € 200.000 €
Cashflow nach Reservekonten 1.280.250 € -860.318 € 392.926 € 434.762 € 484.844 €
Kapitalabflüsse an Kommanditisten11 - € 419.932 € 392.926 € 434.762 € 484.844 €
Anteil Emittentin - € 108.603 € 101.619 € 112.438 € 125.391 €
Kontostand 1.280.250 € - € - € - € - €

Tabelle 1 zeigt die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der Betreibergesellschaft während der Laufzeit der Kapitalanlage. Gemäß den Prognosen wird die erste Ausschüttung im zweiten Betriebsjahr 2029 erwartet. Das Bankdarlehen ist in den ersten zwei Jahren tilgungsfrei. Ab dem dritten Jahr erfolgt die Tilgung ratierlich über 20 Jahre. Die Bankfinanzierung wird innerhalb des EEG-Förderzeitraums vollständig zurückgeführt.

Tabelle 2 stellt die Finanzlage auf Ebene der Emittentin dar und verknüpft die wirtschaftliche Entwicklung der Betreibergesellschaft mit den Verpflichtungen gegenüber den Anlegern/ Anlegerinnen. Ausgewiesen werden die „Kapitalabflüsse an Kommanditisten“ der Betreibergesellschaft an die Emittentin als „Kapitalzuflüsse aus Dannstadt“ unter den Einnahmen sowie die festen Kosten der Kapitalanlage – insbesondere Zinsen, Tilgung und Emissionskosten – als Ausgaben.

[9] Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

[10] inkl. § 51 EEG Abschläge

[11] In den ersten Jahren setzen sich die Kapitalflüsse an die Emittentin aus Entnahmen des Reservekontos sowie aus Ausschüttungen zusammen.

Tabelle 2: Erträge und Aufwendungen der Emittentin in Bezug auf die Kapitalanlage

Jahr 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032
Einzahlung - Finanzierung
Anleihe Dannstadt 1.500.000 € - € - € - € - € - € - €
Refinanzierung12 - € - € - € - € - € - € 1.500.000 €
Einnahmen - € - € - € - € - € - € - €
Kapitalzuflüsse aus Dannstadt - € - € - € 108.603 € 101.619 € 112.438 € 125.391 €
Summe Einzahlung +
Einnahmen
1.500.000 € - € - € 108.603 € 101.619 € 112.438 € 1.625.391 €
Finanzierung + Investition
Emissionskosten -112.500 € - € - € - € - € - € -112.500 €
Zins - Anleihe - € -97.500 € -97.500 € -97.500 € -97.500 € -97.500 € -97.500 €
Tilgung - Anleihe - € - € - € - € - € - € -1.500.000 €
Bonus Anleihe13 - € - € - € - € - € - € - €
Investition -1.500.000 € - € - € - € - € - € - €
Ausgaben + Finanzierung +
Investition
-1.612.500 € -97.500 € -97.500 € -97.500 € -97.500 € -97.500 € -1.710.000 €
Netto Zahlungsstrom14 -112.500 € -97.500 € -97.500 € 11.103 € 4.119 € 14.938 € -84.609 €

Das bei Windenergieprojekten typische Finanzierungsmuster führt dazu, dass die Ausschüttungen aus der Betreibergesellschaft in den ersten Betriebsjahren gering ausfallen. Ursächlich hierfür sind zwei strukturelle Faktoren: Zum einen erfordert die Errichtung einer Windenergieanlage erhebliche Investitionskosten, die zeitlich vor der Inbetriebnahme und damit vor dem Beginn der Einnahmenerzielung anfallen. Zum anderen bedient die Betreibergesellschaft in den Anfangsjahren einen anfänglich hohen Schuldendienst gegenüber der finanzierenden Bank. Mit fortschreitender Tilgung des Bankdarlehens sinkt dieser Schuldendienst sukzessive, sodass der an die Emittentin geleistete Kapitalfluss über die Laufzeit planmäßig ansteigt.

Auf Ebene der Emittentin ergibt sich hieraus in den ersten Jahren ein negativer Kontostand, da die eingehenden Ausschüttungen noch nicht ausreichen, um die laufenden Kosten der Kapitalanlage – insbesondere den Zinsdienst gegenüber den Anlegern/Anlegerinnen – vollständig zu decken. Die entstehenden Fehlbeträge sollen durch Einlagen der Gesellschafterin der Emittentin, der wi renewables GmbH, ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2029 übersteigen die Kapitalflüsse aus der Betreibergesellschaft die laufenden Kosten der Kapitalanlage, sodass sukzessive Überschüsse erwirtschaftet werden, die den negativen Kontostand schrittweise abbauen.

Auf Basis der vorliegenden Finanzzahlen und Prognosen trägt sich die Beteiligung innerhalb der Anlagenlebensdauer vollständig. Gegen Ende der Laufzeit werden nach den zugrunde liegenden Annahmen ausreichende Überschüsse erzielt, um die Einlagen der wi renewables GmbH vollständig zurückzuführen und darüber hinaus netto positive Erträge auf Ebene der Emittentin zu erwirtschaften.

[12] Da die Zuflüsse aus den „Kapitalzuflüsse aus Dannstadt“ nicht ausreichen, um die Anleihe zu tilgen, muss diese am Ende ihrer Laufzeit durch eine Anschlussfinanzierung abgelöst werden.

[13] Ein Bonus wurde nicht modelliert. Sollte dieser greifen, könnte dies im unvorteilhaftesten Fall eine reine Mehrbelastung von 30.000 € für die Emittentin bedeuten.

[14] Die negativen Kontostände in den Jahren 2026-2028 sollen durch Einlagen der Gesellschafterin der Emittentin, der wi renewables GmbH, ausgeglichen werden.

Finanzierung und Mittelverwendung

Das Gesamtinvestitionsvolumen für den Anlagenkauf sowie die Projektplanung und -vorbereitung, den Bau und die Baubegleitung beläuft sich auf 28,8 Mio. €15. Die langfristige Finanzierung erfolgt über ein Bankdarlehen in Höhe von 23,0 Mio. €. Der Kreditvertrag mit der Sparkasse Bremen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien „Standard“ (270) wurde im Mai 2026 abgeschlossen. Der daraus resultierende Eigenkapitalbedarf beträgt 5,8 Mio. €. Das Eigenkapital wurde durch einen Gesellschafterbeschluss in der Betreibergesellschaft als Kapitaleinlage in gleicher Höhe festgelegt und muss durch die Kommanditisten der Betreibergesellschaft eingezahlt werden.

Der Zahlungsplan der Betreibergesellschaft sieht insgesamt sieben Mittelabrufe bis einschließlich Dezember 2027 vor. Bis Ende Juli 2026 sollen auf Ebene der Betreibergesellschaft bereits über 6,2 Mio. € an Fremd- und Eigenkapital für projektbezogene Maßnahmen abgerufen werden – insbesondere für den Ankauf der Bestandsanlagen sowie für weitere vorbereitende und genehmigungsbezogene Schritte (u. a. im Zusammenhang mit der BImSchG-Genehmigung und dem EEG-Zuschlag).

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalanlage darf ausschließlich zur Deckung der jeweils noch offenen Kapitaleinlage der Emittentin gegenüber der Betreibergesellschaft sowie – soweit er diese übersteigt – zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft von der wiwi consult GmbH & Co. KG einschließlich der auf diese Anteile entfallenden Kapitalzusage verwendet werden.

[15] Hierin enthalten sind auch die Kosten für die Generalübernehmerin.

Vorstellung der Emittentin

Die Wi IPP Nova GmbH & Co. KG ist unter dem Aktenzeichen HRA 30908 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist unter anderem die Beteiligung an Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen betreiben. Die Geschäftsführung der Emittentin erfolgt durch ihre Komplementärin, die wiwi Beteiligungs GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Kaiserslautern unter HRB 32249. Diese wird durch ihre Geschäftsführer Daniel Güttinger und Matthias Willenbacher vertreten. Alleinige Kommanditistin der Emittentin ist die wi renewables GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Kaiserslautern unter HRB 33145. Deren alleiniger Gesellschafter ist Matthias Willenbacher, der somit wirtschaftlich Berechtigter der Emittentin ist. Die Emittentin und die Generalübernehmerin halten aktuell gemeinsam den Großteil der Kommanditanteile der Betreibergesellschaft.

[16] Zukünftig geplante Umstellung zum 01.01.2027 auf wiwi Beteiligungs GmbH.

[17 ]Ziel ist es, 100% der Anteile der wiwi consult GmbH & Co. KG an diverse Direktkommanditisten zu veräußern. Die Emittentin plant alle Anteile zu veräußern, welche nicht durch den Emissionserlös des Kapitalmarktprodukts finanziert werden können.

Vorstellung der Geschäftsführung

Die wiwi Beteiligungs GmbH trägt als Komplementärin die persönliche Haftung und übt die Geschäftsführung für die Wi IPP Nova GmbH & Co. KG aus. Jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Matthias Willenbacher und Daniel Güttinger.

Daniel Güttinger

Foto: Daniel Güttinger
(Quelle: Wi IPP GmbH & Co. KG)

Daniel Güttinger ist Diplom-Kaufmann und verantwortet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen der Emittentin an Wind- und Photovoltaikanlagen. Vor seinem Eintritt als Geschäftsführer sammelte er über 16 Jahre Erfahrung bei den Beratungsgesellschaften KPMG und EY in der Beratung und Prüfung internationaler Finanzinstitute. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrung in der Leitung interdisziplinärer Teams sowie über internationale Expertise aus beruflichen Stationen in der Schweiz, den USA und Luxemburg. Als Geschäftsführer wird er von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Finanz- und Steuerexperten unterstützt.

Foto: Matthias Willenbacher
(Quelle: Wi IPP GmbH & Co. KG)

Matthias Willenbacher ist Diplom-Physiker und gründete 1996 die juwi GmbH, aus der im Laufe der Jahre die juwi-Gruppe hervorging – eines der führenden Unternehmen der Branche für erneuerbare Energien –, die er noch bis 2015 als Vorstand begleitete. Im Jahr 2011 beschäftigte die Gruppe rund 1.800 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von etwa 1 Mrd. €. Heute ist Matthias Willenbacher nicht mehr an der juwi GmbH beteiligt, verfolgt jedoch mit Unternehmen wie der wiwi consult GmbH & Co. KG, der Wi IPP GmbH & Co. KG und der wi renewables GmbH weiterhin das Ziel der Energiewende. Mit diesen Unternehmen entwickelt und realisiert er Wind-, Solar- und Batteriespeicherprojekte, betreibt sie oder beteiligt sich an ihnen. Über die wiwin GmbH – eine Crowdinvesting-Plattform, an der er mittelbar mehrheitlich beteiligt ist und deren Geschäftsleitung er künftig übernehmen soll – macht er einen Teil seiner eigenen sowie weiterer nachhaltiger Projekte privaten Kleinanlegern zugänglich.

Gesellschaftsstruktur zur Transaktion und Ertragsprognose der Emittentin

Die Emittentin ist an der Betreibergesellschaft beteiligt, die die neuen Windenergieanlagen finanzieren und betreiben wird. Mit dem Erwerb ihrer Kommanditanteile hat sich die Emittentin verpflichtet, eine entsprechende Kapitaleinlage bis zum 31.03.2027 in die Betreibergesellschaft zu leisten. Die vertraglichen Regelungen sehen für den Fall einer nicht fristgerechten Einlage ein Rücktrittsrecht der Generalübernehmerin vor. Bereits geleistete Kapitaleinlagen verbleiben in diesem Fall in der Betreibergesellschaft.

An der Windpark Dannstadt Repowering GmbH & Co. KG (Betreibergesellschaft) sind die Emittentin (Wi IPP Nova GmbH & Co. KG) sowie die wiwi consult GmbH & Co. KG als weitere Kommanditistin beteiligt. Die Emittentin und die wiwi consult GmbH & Co. KG veräußern fortlaufend ihre Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft an interessierte Direktkommanditisten. Da dieser Prozess zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht abgeschlossen ist, befindet sich die Beteiligungsstruktur der Betreibergesellschaft im fortlaufenden Wandel. Die endgültige Verteilung der Kommanditanteile steht entsprechend noch nicht abschließend fest. Investoren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Anteile der einzelnen Gesellschafter im Zeitverlauf weiter verändern werden. Ziel ist es, dass 100% der Kapitalanteile der wiwi consult GmbH & Co. KG an diverse Direktkommanditisten veräußert werden. Die Emittentin plant alle Anteile zu veräußern, welche nicht durch den Emissionserlös des Kapitalmarktprodukts finanziert, werden können.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalanlage darf ausschließlich zur Deckung der jeweils noch offenen Kapitaleinlage der Emittentin gegenüber der Betreibergesellschaft sowie - soweit er diese übersteigt - zum Erwerb weiterer Kommanditanteile von der wiwi consult GmbH & Co. KG, einschließlich der auf diese entfallenden Kapitalzusage verwendet werden.

Tabelle 3 zeigt, welcher Anteil der Ausschüttungen (Anteil der „Kapitalabflüsse an Kommanditisten“) der Betreibergesellschaft an die Emittentin geleistet wird und damit für Zins- und Rückzahlungen auf die Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ zur Verfügung steht; dabei ist auch die planmäßig beabsichtigte Emission einer weiteren Anleihe für das Projekt „Gau-Odernheim“ im Cashflow-Modell (CFM) der Emittentin mitberücksichtigt. In den ersten beiden Betriebsjahren werden aus der Beteiligung keine Ausschüttungen erwartet. Der daraus resultierende Liquiditätsbedarf auf Ebene der Emittentin soll durch Einlagen ihrer Kommanditistin gedeckt werden. Ab dem dritten Laufzeitjahr sollen die Ausschüttungen aus der Beteiligung zur Bedienung des Schuldendienstes dieser Anleihe beitragen.18 Da die laufenden Ausschüttungen in der Projektphase bis zum Laufzeitende nicht ausreichen, um die Anleihe vollständig aus dem operativen Cashflow zu tilgen, ist vorgesehen, die Rückzahlung bei Fälligkeit über eine Anschlussfinanzierung (Refinanzierung) vorzunehmen. Im hier dargestellten Szenario wird modellhaft unterstellt, dass die Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ am Ende der Laufzeit durch eine neue Finanzierung mit endfälliger Tilgung abgelöst wird. Die konkrete Ausgestaltung dieser Anschlussfinanzierung – etwa als Bankdarlehen, Gesellschaftereinlage, Neuemission einer Anleihe oder eine Kombination daraus – steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie hängt insbesondere von den zum Fälligkeitszeitpunkt verfügbaren Marktbedingungen sowie von der wirtschaftlichen Entwicklung des Projekts ab.

[18] Die dargestellten Ausschüttungen basieren auf dem P50-Szenario (Erwartungswert). Insbesondere in den ersten Betriebsjahren (ab 2028) können die tatsächlichen Erträge unter dem Erwartungswert liegen, sodass Ausschüttungen der Betreibergesellschaft geringer ausfallen oder zeitweise ausbleiben; dies kann die planmäßige Bedienung von Zins und Tilgung beeinflussen. Auf Ebene der Emittentin kann sich dieser Effekt zusätzlich auswirken, wenn bei weiteren Projekten ebenfalls Mittelzuflüsse unter den Annahmen bleiben.

Tabelle 3: Erträge und Aufwendungen der Emittentin

Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032
Einzahlung -
Finanzierung
Anleihe Dannstadt 1.500.000 - - - - - 1.500.000
Anleihe
Gau-Odernheim
4.000.000 - - - - - -
Anleihe
Mehringer Höhe
1.362.923 - - - - 1.053.921 - -
GS-Darlehen
Mehringer Höhe
75.000 - - - 70.000 - -
Einnahmen
Ausschüttungen
Dannstadt
- - - 108.603 101.619 112.438 125.391
Ausschüttungen
Gau-Odernheim
- - - 411.129 390.405 312.837 313.544
Ausschüttungen
Mehringer Höhe
- 432.043 77.654 89.235 33.304 98.587 97.509
Einlage
Gesellschafter
700.000 150.000 400.000
Summe
Einzahlung +
Einnahmen
1.362.923 6.275.000 582.043 477.654 608.967 1.649.249 523.862 2.036.444
Ausgaben
Emissionskosten 445.946 - - - 85.453 - 121.622
diverse Kosten 16.500 16.830 17.167 17.510 17.860 18.217 18.582
Summe
Ausgaben
462.446 16.830 17.167 17.510 103.313 18.217 140.204
Finanzierung +
Investition
Zinsen -
Dannstadt
- 97.500 97.500 97.500 97.500 97.500 97.500 97.500
Zinsen -
Gau-Odernheim
- 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000
Zinsen -
Mehringer Höhe
14.700 60.945 60.945 56.070 51.499 34.285 - -
Tilgung -
Dannstadt
- - - - - - - 1.500.000
Tilgung -
Gau-Odernheim
- - - - - - - -
Tilgung -
Mehringer Höhe
- 184.034 102.219 34.073 1.117.597 - - -
Bonus - Anleihe
Dannstadt
- - - - - - - -
Bonus - Anleihe
Gau-Odernheim
- - - - - - - -
Bonus - Anleihe
Mehringer Höhe
- - - - - - - -
Investition
Dannstadt
- 1.500.000 - - - - - -
Investition
Gau-Odernheim
- 4.000.000 - - - - - -
Investition
Mehringer Höhe
- 1.500.000 - - - - - -
Ausgaben +
Finanzierung +
Investition
14.700 7.523.391 559.309 472.956 400.582 1.552.695 315.717 1.937.704
Kontostand 1.348.223 99.832 122.566 127.264 335.649 432.203 640.348 739.088

Rangstellung und Verwendung der Zahlungsströme

Die Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ ist mit einem einfachen Nachrang ausgestaltet. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin treten die Forderungen der Anleger/Anlegerinnen aus den Schuldverschreibungen im Rang hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin zurück. Eine Befriedigung der Anleger/Anlegerinnen würde daher erst erfolgen, nachdem sämtliche nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin vollständig befriedigt worden sind. Neben der Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ besteht auf Ebene der Emittentin bereits die Anleihe „Windpark Mehringer Höhe Repowering“. Diese ist nicht nachrangig ausgestaltet. Ihre Gläubiger würden im Fall einer Verwertung daher vorrangig vor den Anlegern/Anlegerinnen der Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ bedient. Für künftige Emissionen strebt die Emittentin eine einheitliche nachrangige Strukturierung an. Die Anleger/Anlegerinnen der dritten geplanten Anleihe „Gau-Odernheim“ stünden demnach im gleichen Rang wie die Anleger/Anlegerinnen der Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“.

Die Mittel aus den einzelnen Anleihen fließen in verschiedene Betreibergesellschaften. Die dort erzielten Umsätze sind unabhängig von den erzielten Umsätzen der anderen Betreibergesellschaften. Für jedes Projekt umfasst der aus den Umsätzen resultierende Betrag zur Auszahlung an die Kommanditisten - entsprechend ihrem jeweiligen Anteil - zugleich den jeweils an die Emittentin zu leistenden Betrag. Diese Zahlungsströme sind jedoch nicht zugunsten der jeweiligen Anleger/Anlegerinnen abgesondert oder verpfändet. Solange sich die Emittentin nicht in einer Insolvenz befindet, dienen die jeweiligen Kapitalzuflüsse daher grundsätzlich der Bedienung ihrer Verbindlichkeiten. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass Kapitalzuflüsse aus einer Beteiligung auch zur Bedienung anderer Anleihen verwendet werden. Reichen die insgesamt zufließenden Mittel nicht aus, um sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen, entstünde auf Ebene der Emittentin zusätzlicher Liquiditätsbedarf, der durch weitere Einlagen der Kommanditistin gedeckt werden müsste19.

[19] Eine Verpflichtung der Kommanditistin, eine etwaige Unterdeckung auszugleichen, wurde bislang noch nicht schriftlich fixiert.

Das Chancen-Profil der Kapitalanlage

Die Kapitalanlage bietet Anlegern/Anlegerinnen einen festen Zinssatz von 6,50 % p. a. Zusätzlich wird eine Bonuskomponente (+0,50 % p. a. bei Inbetriebnahme der Windenergieanlagen einen Monat vor der Planung bzw. +1,00 % p. a. bei Inbetriebnahme der Windenergieanlagen zwei Monate vor der Planung; jeweils ab dem dritten Laufzeitjahr) in Aussicht gestellt, durch die Anleger/Anlegerinnen über die Grundverzinsung hinaus profitieren können. Die Rückzahlung der Anleihe ist zum Laufzeitende vorgesehen. In der Modellrechnung wird hierfür eine Anschlussfinanzierung durch eine weitere Anleihe unterstellt.

Die Einnahmen der Betreibergesellschaft ergeben sich aus der Stromproduktion der Windenergieanlagen und der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nach Inbetriebnahme erhalten die Windenergieanlagen für die Dauer von 20 Jahren eine gesetzlich festgelegte Vergütung je erzeugter Kilowattstunde. Der erzeugte Strom wird dabei vom Netzbetreiber vorrangig abgenommen. Dadurch besteht eine belastbare Grundlage für die Kalkulation der Umsatzerlöse.

Auf der Kostenseite basiert die Planung auf den vorgesehenen Wartungs- und Betriebsführungsleistungen sowie dem Versicherungskonzept. Damit lassen sich auch die wesentlichen Betriebskosten für die Wirtschaftlichkeitsdarstellung auf Basis der vorliegenden Annahmen abbilden.

Für die Windenergieanlagen des Typs Vestas V172 ist ein umfassender Versicherungsschutz zur Absicherung betrieblicher und schadensbezogener Risiken vorgesehen. Darüber hinaus wurde mit dem Hersteller Vestas ein Vollwartungsvertrag (AOM 4000) mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Dieser bildet die Grundlage für eine langfristig verlässliche technische Betreuung der Anlagen und die zeitnahe Behebung etwaiger Störungen im laufenden Betrieb. Im Rahmen des Vollwartungsvertrags sichert Vestas eine technische Verfügbarkeit von 96,0 % für die Jahre 1 bis 5, von 96,5 % für die Jahre 6 bis 20 sowie von 96,0% für die Jahre 21 bis 25 zu.

Das Team der Wi IPP Nova GmbH & Co. KG besteht aus spezialisierten Fachkräften, die über eine tiefe und breite Branchenexpertise sowie über eine gute Vernetzung in der Region verfügen. Dies spiegelt sich in einem Anteil von rund vier Prozent an der gesamten installierten Leistung in Rheinland-Pfalz wider. Durch gezielte Zukäufe und Repowering-Projekte wurde ein großes und modernes Anlagenportfolio mit rund 100 Windenergie- und Solaranlagen aufgebaut.

Eine Nachschusspflicht der Kapitalgeber/Kapitalgeberinnen ist ausgeschlossen. Für den Kapitalgeber/die Kapitalgeberin besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder die Betreibergesellschaft zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um auf den Inhaber lautende, elektronische Schuldverschreibungen der Wi IPP Nova GmbH & Co. KG. Die Schuldverschreibungen sind mittel- bis langfristige Wertpapiere, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger/Die Anlegerin sollte daher die nachfolgenden Risiken vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlagebroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers/der Anlegerin seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers/der einzelnen Anlegerin, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Allgemeine Risiken

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/Anlegerinnen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/Anlegerinnen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Die Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger/Anlegerinnen können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger/Anlegerinnen nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger/die Anlegerin besteht also das Risiko, dass der Geschäftsführer Maßnahmen ergreift, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger/die Anlegerin hierauf Einfluss nehmen kann.

Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, jedoch nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin. Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin treten die Ansprüche der Anleger/Anlegerinnen aus den Schuldverschreibungen, insbesondere auf Rückzahlung des Nennbetrags, Zahlung der laufenden Zinsen, etwaiger Verzugszinsen sowie einer etwaigen variablen Bonuskomponente, im Rang hinter die Forderungen sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger der Emittentin zurück. Eine Befriedigung der Anleger/Anlegerinnen erfolgt in einem solchen Fall erst, nachdem alle nicht nachrangigen Gläubiger der Emittentin vollständig befriedigt worden sind.

Hieraus ergibt sich für Anleger/Anlegerinnen das Risiko, dass sie im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Emittentin keine oder nur eine teilweise Zahlung auf ihre Ansprüche aus den Schuldverschreibungen erhalten. Reichen die zur Verteilung verfügbaren Vermögenswerte der Emittentin nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger nicht aus, können die Anleger/Anlegerinnen mit ihren Ansprüchen ganz oder teilweise ausfallen. Dies kann auch dann gelten, wenn die Forderungen der Anleger/Anlegerinnen bereits fällig geworden sind, etwa aufgrund des Laufzeitendes, einer Kündigung oder eines sonstigen in den Anleihebedingungen vorgesehenen Ereignisses.

Der Nachrang kann die Durchsetzbarkeit und wirtschaftliche Werthaltigkeit der Ansprüche der Anleger/Anlegerinnen erheblich beeinträchtigen. Anleger/Anlegerinnen sollten daher berücksichtigen, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine gegenüber nicht nachrangiger Verbindlichkeit der Emittentin erhöhtes Ausfallrisiko tragen und im ungünstigsten Fall ihr eingesetztes Kapital einschließlich noch nicht gezahlter Zinsen, Verzugszinsen und einer etwaigen variablen Bonuskomponente vollständig verlieren können.

Die Emittentin verwendet den Nettoemissionserlös zur Erfüllung ihrer Kapitalzusage in Höhe von EUR 2.800.000,00 gegenüber der Windpark Dannstadt Repowering GmbH & Co. KG (die „Betreibergesellschaft“) sowie ggf. zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an dieser. Die eingebrachten Mittel stellen auf Ebene der Betreibergesellschaft haftendes Eigenkapital dar und sind damit gegenüber deren Fremdkapital nachrangig. Im Falle der Insolvenz der Betreibergesellschaft würden zunächst sämtliche nicht gesellschafterlichen Fremdkapitalgeber vollständig und endgültig befriedigt, bevor Mittel auf das Kommanditkapital der Emittentin zurückfließen könnten.

Da die Ansprüche der Anleger/Anlegerinnen gegen die Emittentin von Rückflüssen aus dieser Beteiligung abhängen, besteht ein struktureller Nachrang gegenüber sämtlichen Fremdkapitalgebern der Betreibergesellschaft – zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Nachrang der Schuldverschreibung selbst. Im ungünstigsten Fall, insbesondere bei Insolvenz der Betreibergesellschaft, kann dies zu einem Totalverlust der Kapitalanlage der Anleger/Anlegerinnen führen.

Da die in dieser Werbeunterlage beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger/die Anlegerin im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger/Anlegerinnen nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger/Anlegerinnen soll insgesamt am Ende der Laufzeit durch eine Anschlussfinanzierung erfolgen. Sollte die Emittentin bis dahin keine Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Risiken auf Ebene der Emittentin

Anleger/Anlegerinnen sollten beachten, dass zwischen den an dieser Vermögensanlage beteiligten Gesellschaften erhebliche gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen bestehen. Sämtliche wesentlichen Beteiligten – die Emittentin, die Betreibergesellschaft, die wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin sowie die mit dem Vertrieb befasste Gesellschaft – sind mittelbar oder unmittelbar dem wirtschaftlichen Einflussbereich von Herrn Matthias Willenbacher zuzurechnen. Es besteht daher nicht die bei voneinander unabhängigen Vertragspartnern übliche Interessengegensätzlichkeit („Fremdvergleich“/“at arm‘s length“). Hieraus ergeben sich Interessenkonflikte, über deren allgemeine Art und Herkunft wir Sie nachfolgend im Sinne des § 63 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie des Art. 23 der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) unterrichten.

Beteiligte und ihre Verflechtungen

Emittentin: Wi IPP Nova GmbH & Co. KG. Sie ist als Kommanditistin an der Betreibergesellschaft beteiligt. Betreibergesellschaft: Windpark Dannstadt Repowering GmbH & Co. KG. Sie erwirbt die Windenergieanlagen und beauftragt die Generalübernehmerin mit deren Errichtung. Generalübernehmerin: wiwi consult GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaft ist zugleich weitere Kommanditistin der Betreibergesellschaft. Vertrieb: Der Vertrieb der Anleihe erfolgt über die CONCEDUS GmbH als verantwortliches Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Für sie ist die wiwin GmbH als vertraglich gebundener Vermittler tätig. Bis auf die CONCEDUS GmbH sind alle genannten Gesellschaften über die Person von Herrn Matthias Willenbacher miteinander verbunden. Die Kommanditisten beabsichtigen ferner ihre bestehenden Anteile an der Betreibergesellschaft zu verkaufen, wozu sie nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Betreibergesellschaft aufeinander angewiesen sind (siehe dazu auch „Projektbezogene Risiken“).

Art der Interessenkonflikte

Aus dieser Struktur ergeben sich insbesondere folgende Konflikte:

(1) Doppelrolle der Generalübernehmerin: Die wiwi consult GmbH & Co. KG ist einerseits als Kommanditistin an der Betreibergesellschaft beteiligt (Interesse an niedrigen Baukosten) und andererseits als Generalübernehmerin deren Auftragnehmerin (Interesse an einer möglichst hohen Vergütung). Der Bauvertrag wird damit nicht zwischen wirtschaftlich unabhängigen Parteien geschlossen; es besteht das Risiko, dass die Vergütung nicht dem entspricht, was unter fremden Dritten vereinbart worden wäre.

(2) Fehlender Interessengegensatz auf Erwerbsebene: Da Emittentin, Betreibergesellschaft und Generalübernehmerin wirtschaftlich verbunden sind, fehlt bei Erwerb und Errichtung der Anlagen der marktübliche Interessengegensatz zwischen Käufer und Verkäufer/Ersteller. Dies kann sich mittelbar auf die Ertragslage der Betreibergesellschaft und damit auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken, die Anleihe zu bedienen.

(3) Vertriebskonflikt: Die vertreibende Gesellschaft, wiwin GmbH, empfiehlt bzw. vermittelt ein Finanzinstrument aus dem eigenen wirtschaftlichen Verbund. Der Vertrieb hat ein Eigeninteresse an der Platzierung der Anleihe, das mit dem Interesse des Anlegers/der Anlegerin an einer neutralen Produktauswahl in Konflikt treten kann.

Mögliche Auswirkungen für Anleger/ Anlegerinnen

Die beschriebenen Konflikte können dazu führen, dass Verträge (insbesondere der Generalübernehmervertrag) zu Konditionen geschlossen werden, die für die Betreibergesellschaft und mittelbar für die Emittentin ungünstiger sind als bei einem Abschluss unter fremden Dritten. Dies kann die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögensanlage und die Rückzahlungsfähigkeit der Anleihe negativ beeinflussen.

Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger/Die Anlegerin trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung der Emittentin. Es besteht das Risiko, dass der Emittentin in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen und die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu erfüllen. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit der Emittentin noch der Erfolg der von der Emittentin verfolgten unternehmerischen Strategie können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Die Emittentin kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

Die Entwicklung des Marktes für Projekte der erneuerbaren Energien ist sehr dynamisch und unvorhersehbaren Wettbewerbsveränderungen unterworfen. Die Entwicklung neuer Technologien und die Einflüsse neuer Erkenntnisse können sich auch negativ auf vorhandene und neue Produkte und/oder Dienstleistungen, auf welche sich der Geschäftserfolg der Wi IPP Nova GmbH & Co. KG stützt, auswirken.

Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, bis hin zur Insolvenz der Emittentin. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn die Emittentin eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz der Emittentin kann zum Verlust der Einlage und der Zinsen führen, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, bis hin zur Insolvenz der Emittentin. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Emittentin geringere Einnahmen und/ oder höhere Ausgaben, als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn die Emittentin eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz der Emittentin kann zum Verlust der Einlage und der Zinsen führen, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Da die Emittentin das gesamte eingeworbene Kapital in Form von Kommanditeinlagen an die Betreibergesellschaft weiterleitet, ist sie für die fristgerechte und vollständige Zahlung von Zins und etwaigem Bonus an die Kapitalgeber/Kapitalgeberinnen darauf angewiesen, dass die Betreibergesellschaft ausreichende Einnahmen erzielt, um Ausschüttungen in entsprechender Höhe leisten zu können. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene der Emittentin Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen.

Dies gilt auch und insbesondere für die weiteren bestehenden oder geplanten Anleihen der Emittentin. Sie begründen feste Verpflichtungen zu Zins- und/oder Tilgungsleistungen auf Ebene der Emittentin, und das über sie eingeworbene Kapital dient ebenfalls der Beteiligung an Projektgesellschaften, wie der Betreibergesellschaft. Damit hängt die Zahlungsfähigkeit der Emittentin unmittelbar auch von Projekten ab, die mit dem Windpark (bzw. dem Repowering desselben) der Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ in keinem Zusammenhang stehen.

Die Emittentin wird möglicherweise zusätzliche Fremdkapitalfinanzierungen in Anspruch nehmen und dadurch Verpflichtungen eingehen, die (unabhängig von ihrer Einnahmesituation) zusätzlich und wegen des einfachen Nachrangs vorrangig zu den Forderungen der Anleger/Anlegerinnen zu bedienen sind. Für den Fall, dass eine solche Kapitalaufnahme erfolgt, ohne die Schaffung/den Erwerb von (ausreichend) Einnahmen generierenden Vermögenswerten, sinkt das zur Bedienung der Forderungen der Anleger/Anlegerinnen zur Verfügung stehende Kapital um den aufgenommenen Betrag sowie die damit verbundenen weiteren Zahlungsverpflichtungen. Dies kann dazu führen, dass keine oder nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Forderungen der Anleger/Anlegerinnen zu bedienen.

Durch einen möglichen Verlust von Kompetenzträgern besteht das Risiko, dass der Emittentin Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszahlungen an die Anleger/Anlegerinnen reduzieren oder diese könnten ausfallen. Auch Managementfehler auf Ebene der Emittentin und/oder wesentlicher Vertragspartner der Emittentin sind nicht auszuschließen. Es kann in technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht zu Fehleinschätzungen kommen. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Gesellschafterstruktur in Zukunft ändert und dritte Personen einen beherrschenden Einfluss auf die Emittentin gewinnen können.

Die Darstellung der rechtlichen Folgen eines Investments in die beschriebene Kapitalanlage beruht auf dem Stand des zum Zeitpunkt des Basisinformationsblatt geltenden Rechts, den bisher angewendeten Gerichtsurteilen und der Praxis der Verwaltung. Änderungen in der Anwendung bestehender Rechtsnormen durch Behörden und Gerichte sowie künftige Änderungen von Rechtsnormen könnten für die Emittentin und die Anleger/Anlegerinnen negative Folgen haben. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die zur Zeit des Basisinformationsblatts und der Anleihebedingungen geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis in unveränderter Form bestehen bleiben. Vielmehr trägt das Rechtsänderungsrisiko der Anleger/die Anlegerin.

Es besteht das Risiko, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass die Emittentin ein Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnahmen nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte anordnen kann. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger/Anlegerinnen bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen.

Es besteht das Risiko, dass eine globale Ausbreitung von Krankheiten, wie z. B. Covid-19, die geplante Ausübung von Investitionen oder der Geschäftstätigkeit der Emittentin nachhaltig gestört wird. Ferner ist die zukünftige ökonomische Entwicklung derzeit in besonderem Ausmaß von Unsicherheiten und Risiken geprägt. Infolge des Einmarsches Russlands in die Ukraine im Februar 2022 haben die geopolitischen Risiken in Europa erheblich zugenommen. Auch die Entwicklung im Nahen Osten betreffend den Israel-Gaza-Konflikt sowie der US-Intervention im Iran und etwaige Ausweitungen dieser Konflikte sind nicht auszuschließen und können sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Derzeit werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aber auch durch die unvorhersehbare Politik des seit 20. Januar 2025 im Amt befindlichen US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump beeinflusst. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die USA ohne Vorwarnung Zölle gegen die EU oder andere Länder verhängen und/oder bestehende Zölle erhöhen wird und sich damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen negativ entwickeln werden. Durch die vorgenannten Risiken kann sich die weitere Beschaffung von Komponenten oder der Bau der Windenergie- oder Solaranlage inkl. Infrastruktur verzögern und somit die weitere Geschäftsentwicklung der Emittentin negativ beeinflussen.

Nach aktuellen Annahmen erhält die Emittentin aus der Beteiligung an der Betreibergesellschaft durch die Anleihe „Windpark Dannstadt Repowering“ nach 25 Jahren (vorgesehene Betriebsdauer der Anlagen nach dem Hersteller) eine Eigenkapitalrendite über rd. 7,9%. Unter Berücksichtigung weiterer potenzieller Kostentreiber, wie beispielsweise - die höheren Kosten aus dem Servicevertrag mit der Vestas, - zusätzliche Kosten aus potenziell höheren, zukünftigen Zinskosten für die Refinanzierung(en), - zusätzliche Kosten der (mehrfachen) Refinanzierung der Anleihe bis zur letztendlichen Tilgung und - ein ungünstiges Auslösen der Bonusregelung, sodass dem zu zahlenden Bonus keine Mehreinnahmen gegenüberstünden, können die Eigenkapitalrendite teilweise erheblich mindern.

Auch in der geplanten Anleihe zu „Gau-Odernheim“ können aktuelle Annahmen zu optimistisch getroffen worden sein. Potenzielle weitere Kostentreiber, wie beispielsweise - ein niedrig angesetzter Zinssatz von 5,00% für die Anleihe sowie die Refinanzierung, - zusätzliche Kosten der (mehrfachen) Refinanzierung der Anleihe bis zur letztendlichen Tilgung und - ein ungünstiges Auslösen der Bonusregelung, sodass dem zu zahlenden Bonus keine Mehreinnahmen gegenüberstünden, können die Eigenkapitalrendite teilweise erheblich mindern.

Aufgrund der niedrigen Eigenkapitalrendite besteht insgesamt das Risiko, dass die Kommanditistin der Emittentin die Fortführung der Geschäfte als nicht lohnend betrachten kann und in der Folge die Geschäftstätigkeit einstellt.

Projektbezogene Risiken

Um die Eigenkapitalverpflichtungen gegenüber der Betreibergesellschaft zu erfüllen, müssen alle Kommanditisten ihre Pflichteinlage leisten. Die Emittentin hat keinen Einfluss auf die Einzahlung des Pflichtanteils der anderen Kommanditisten, was zur Folge haben kann, dass die Eigenkapitalanforderung in der Betreibergesellschaft nicht erfüllt wird. Speziell sind zwar die Gründungskommanditisten, so auch die wiwi consult GmbH & Co. KG, dazu verpflichtet, ihre Pflichteinlage zu leisten. Anders als bei der Emittentin, welche über ihren Anteilskaufvertrag einer Frist zur Einzahlung unterliegt, unterliegt die wiwi consult GmbH & Co. KG keiner Frist zur Einzahlung ihrer Kapitalzusage. Die Fristen zur Einzahlung der Kapitalzusage bei den Kaufverträgen mit Direktkommanditisten sind individuell zu vereinbaren und können für verschiedene Kommanditisten unterschiedlich sein. Die unbestimmte Frist zur Einzahlung der Kapitalzusage kann zur Folge haben, dass eine Kapitalzusage zu spät eingezahlt wird oder aufgrund von kurzfristig nicht erfolgter Einzahlung durch die Emittentin oder die wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin ausgeglichen werden muss und das Kapital hierfür nicht zur Verfügung steht, sodass die Eigenkapitalanforderung in der Betreibergesellschaft nicht erfüllt wird.

Der Gesellschaftsvertrag bestimmt nicht eindeutig, dass der Eintritt von Direktkommanditisten über den Verkauf von bestehenden Anteilen zu erfolgen hat. Die Erhöhung des Kommanditkapitals und damit die Verwässerung auch des Anteils der Emittentin sind damit nicht ausgeschlossen.

Gesellschaftsrechliche Risiken

Eine Erhöhung der Kapitalzusagen oder die Aufnahme weiterer Kommanditisten, soweit dies zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen (mindestens) der Emittentin und der wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin führt, bedarf der Zustimmung (mindestens) der Emittentin und der wiwi consult GmbH & Co. KG.

Damit besteht eine unbedingte Zustimmungspflicht durch sowohl die Emittentin als auch die wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin. Sofern ein Verkauf von Kommanditanteilen der Emittentin als „Aufnahme weiterer Kommanditisten, […] [der] zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen“ (mindestens) der Emittentin und der wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin führt gilt, kann die Emittentin ihre Kommanditanteile nicht ohne Zustimmung (mindestens) der wiwi consult GmbH & Co. KG veräußern. Dies kann unter anderem dazu führen, dass die Emittentin eine größere Kapitaleinlage leisten muss, als von ihr geplant wurde.

Die Emittentin und die wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin verpflichten sich, den Beitritt zukünftiger Direktkommanditisten sowie hiermit verbundene Anpassungen der Beteiligungsverhältnisse nicht ohne sachlichen Grund zu verweigern.

Die Generalübernehmerin kann dadurch ihre Zustimmung zur wirtschaftlich notwendigen Übertragung von Unternehmensanteilen an der Betreibergesellschaft generell oder im Einzelfall verweigern, sodass diese nicht oder nur verzögert erfolgen.

Im Kaufvertrag zwischen Emittentin und wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin wird geregelt, dass die mit den Kommanditanteilen an der Betreibergesellschaft verbundene Kapitaleinlage spätestens bis zum 31.03.2027 durch die Emittentin zu leisten ist. Erfolgt die Einlage nicht fristgemäß, ist die wiwi consult GmbH & Co. KG/Generalübernehmerin – nach Mahnung und Nachfristsetzung – berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der bereits geleistete Anteil der Kapitaleinlage würde dabei in der Betreibergesellschaft verbleiben. Ein Anspruch der Emittentin auf Rückzahlung des bereits geleisteten Kapitals besteht nicht.

Der wirtschaftliche Betrieb von Windenergieanlagen hängt wesentlich vom Windaufkommen ab. Das jährliche Windaufkommen wiederum unterliegt mitunter starken Schwankungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über die Laufzeit der Kapitalanlage ein oder mehrere besonders schwache Windjahre mit sehr niedrigen Windaufkommen auftreten. Die Prognosen der erzielbaren Erlöse und weiterer Aspekte könnten sich als unzutreffend erweisen. Bisherige Marktoder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder kein Indikator für zukünftige Entwicklungen.

Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind unter anderem Risiken aus der Umsetzung der finanzierten Projekte. Die geplanten Projekte könnten komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder der Betrieb der Anlagen mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner/innen der Betreibergesellschaft mangelhafte Leistungen erbringen. Die Stromproduktion einer oder mehrerer Windenergieanlagen könnte, beispielsweise durch Schwankungen des Windaufkommens, niedriger als geplant ausfallen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die technische Leistungsfähigkeit und/oder die Verfügbarkeit der Windenergieanlage nicht zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich gegeben ist.

Ein etwaiger Versicherungsschutz von Windenergieanlagen könnte sich als nicht ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Projekten erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder Verzögerungen führen könnte. Die Rentabilität der Projekte könnte dadurch gemindert werden, dass außergewöhnliche Risiken, wie Erdbeben und Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze, Meteoriteneinschläge oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und die Windenergieanlagen betreffen.

Auch unternehmensbezogene Risiken sind denkbar, wie z. B. Finanzierungsrisiken, Risiken aus Marken und Schutzrechten, Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal, unzureichender Versicherungsschutz auf Unternehmensebene, Risiken aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen. Risiken können sich auch aus Rechtsstreitigkeiten zwischen der Betreibergesellschaft und ihren Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen ergeben. Gerichtliche Auseinandersetzungen können längere Zeit in Anspruch nehmen und zum Erliegen der Betreibergesellschaft führen. Selbst im Falle des Obsiegens der Betreibergesellschaft in einem Rechtsstreit könnte der/die in Anspruch zu nehmende Vertragspartner/Vertragspartnerin über die Zeit zahlungsunfähig geworden sein, sodass die gerichtlich festgestellten Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken. Der Emittentin könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger/Anlegerinnen zu erfüllen und das eingesetzte Kapital zurückzuzahlen.

Anleger/Anlegerinnen können die erworbenen Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/Anlegerinnen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen. Das gilt, wenn nicht genügend Schuldverschreibungen an interessierte Anleger/Anlegerinnen platziert werden können.

Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für alle Anleger/Anlegerinnen geeignet, die ein Investment mit Nachhaltigkeitseffekt anstreben. Die Schuldverschreibungen könnten den individuellen Anforderungen und Erwartungen eines Investors oder den bestehenden oder zukünftigen gesetzlichen oder quasi-rechtlichen Standards für nachhaltige Investitionen nicht genügen. Dies betrifft insbesondere die Verwendung der Erlöse aus den Schuldverschreibungen. Es handelt sich bei den Schuldverschreibungen nicht um einen „Green Bond“ in dem Sinne, dass sich die Anleihe an spezifischen Standards wie den Green Bond Principles der ICMA, dem Climate Bonds Standard oder dem EU Green Bond Standard orientieren würde. Die Emittentin hält sich nicht an alle Vorgaben solcher Standards für die Verwaltung, Zuordnung und Verwendung der Emissionserlöse sowie für die nachträgliche Berichterstattung darüber und über die damit erzielten Umweltauswirkungen sowie für die externe Prüfung der zweckentsprechenden Erlösverwendung.

Über jede elektronische Schuldverschreibung wird ein „Windpark Dannstadt Repowering“- Token (Token) ausgestellt, der die Schuldverschreibung repräsentiert. Die Token werden den jeweiligen Wallets der Anleger/Anlegerinnen zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die Token nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet oder den Wallet Partner zugänglich. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines eines Anlegers/ einer Anlegerin missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token.

Die Wallet der Anleger/Anlegerinnen muss mit der gewählten Blockchain der Emittentin kompatibel sein. Werden Token auf eine nicht kompatible Wallet übertragen, haben die Anleger/Anlegerinnen in der Regel keine Möglichkeit mehr, auf die Token zuzugreifen und über diese zu verfügen. Für die Anleger/Anlegerinnen bedeutet dies einen Totalverlust ihrer Investition, da sie mangels Verfügungsgewalt über den Token auch keine Rechte mehr aus dem Token geltend machen können. Die Entscheidung über die richtige (kompatible) Wallet liegt allein bei den Anleger/Anlegerinnen.

Die Blockchain-Technologie, das Blockchain- Netzwerk und/oder die Wallets der Anleger/Anlegerinnen können Angriffen von unbefugten Dritten ausgesetzt sein, d. h. gehackt werden. Bei sogenannten „Distributed Denial of Service Attacken“ können Angreifer/innen z.B. ein Netzwerk oder eine Blockchain mit einer hohen Anzahl von Anfragen und/oder Transaktionen überlasten und das Netzwerk beziehungsweise die entsprechende Blockchain (temporär) unbenutzbar machen. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Hackerangriffe auf diverse Blockchains gegeben. Aufgrund der grundsätzlichen Anonymität der Blockchain-Technologie ist eine Verfolgung von Täter/innen nahezu unmöglich. Derartige Angriffe können unter Umständen zum Verlust der Token und damit zu einem Totalverlust für die Anleger/Anlegerinnen führen.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger/Anlegerinnen übertr.gt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger/Anlegerinnen zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig, aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der tokenbasierten Schuldverschreibungen führen.

Risiken auf Ebene des Anlegers/der Anlegerin

Wenn der Anleger/die Anlegerin den Anlagebetrag fremdfinanziert, indem er/ sie etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers/der Anlegerin kommen. Das maximale Risiko des Anlegers/der Anlegerin besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Anlegers/ der Anlegerin führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Kapitalanlage der Anleger/die Anlegerin finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner/ihrer Fremdfinanzierung zu bedienen. Die Emittentin rät daher von einer Fremdfinanzierung des Anlagebetrages ab.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wertpapiere von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die erwarteten Ergebnisse für den Anleger/die Anlegerin nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Kapitalanlage besteuert wird, was für den Anleger/die Anlegerin zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlusts des Anlagebetrags durch den Anleger/die Anlegerin zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen.

Die Investition in die Wertpapiere sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

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Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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