WIWIN engagiert sich im Bundesverband Crowdfunding
WIWIN ist seit Februar 2017 vollwertiges Mitglied im Bundesverband Crowdfunding. Das ist die zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland, deren Ziel unter anderem hohe Standards bei Investoren- und Verbraucherschutz bei Crowdfunding und Crowdinvesting sind. WIWIN betreibt seit Herbst 2016 eine Online-Zeichnungsplattform, über die Kleinanleger auch Kapitalmarktprodukte im Rahmen der Schwarmfinanzierung, auch Crowdfunding bzw. Crowdinvesting genannt, zeichnen können. Themenschwerpunkte der vermittelten Produkte bei WIWIN sind Energieeffizienz und erneuerbare Energien. WIWIN wurde 2011 gegründet, zunächst unter dem Namen juwi Invest GmbH, und hat bereits Kapitalanlagen für rund 50 Mio. Euro an mehrere Tausend Kleinanleger vermittelt. WIWIN ist unter dem Haftungsdach des Finanzdienstleistungsinstituts Effecta tätig und gilt daher als regulierter Marktteilnehmer. Insbesondere beabsichtigt WIWIN über die Online-Plattform nicht nur Produkte der „Schwarmfinanzierung“ bzw. des Crowdinvesting zu vermitteln, sondern alle Arten von Kapitalanlagen, z.B. auch Wertpapiere (Aktien, Anleihen). Der Vermittlungsprozess unterliegt dabei strengen Kriterien und jede einzelne Zeichnung einer externen Compliance-Prüfung. Ziel von WIWIN ist es, auch ökologisch orientierten Anlegern mehr Auswahl und somit Möglichkeiten zur Streuung des Kapitals auf unterschiedliche Projekte oder Unternehmen zu ermöglichen.
Höhere Standards für den Verbraucherschutz bei Crowdfunding vereinbart
Im Bundesverband Crowdfunding haben sich 21 Crowdfunding-Plattformen zusammengeschlossen. Diese haben jetzt verbindliche Standards beschlossen, um zukünftig die Übermittlung der Information der Unternehmen und Projektinhaber an ihre Crowd-Investoren signifikant zu verbessern. Mit diesen neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz weiter optimiert. Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten.
Plattformübergreifend werden die gleichen Zeiträume und Reporting-Inhalte umgesetzt
Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und projektrelevante Daten erhalten. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.
Die Informationen ermöglichen den Investoren die Mitverfolgung ihrer Investments
Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.
WIWIN als regulierter Marktteilnehmer: Compliance-Prüfung bei jeder Zeichnung
Zur heute veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverbandes Crowdfunding stellt Sven Moormann, Geschäftsführer von WIWIN, fest: „Wir legen bereits seit Gründung von WIWIN im Jahr 2011 sehr großen Wert auf transparente und faire Informationen über die von uns vermittelten Kapitalmarktprodukte. Investoren- und Verbraucherschutz bei Crowdfunding, Crowdinvesting und Schwarmfinanzierung ist uns sehr wichtig. Da WIWIN als gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach eines Finanzdienstleistungsinstituts arbeitet, gelten wir als regulierter Marktteilnehmer. Jeder Zeichnungsvorgang unterliegt einer externen Compliance-Prüfung. WIWIN achtet im besonderen Maße auf sorgfältige Auswahl der vermittelten Kapitalanlagen und eine ausgewogene Chancen-Risiko-Darstellung. Dazu stellen wir ausführliche Exposés zu den Kapitalanlagen von den Emittenten bereit. Umfangreiche Informationsangebote und Kontaktmöglichkeiten auf zahlreichen Kanälen sowie die Möglichkeit, gezeichnete Produkte online zu verwalten, sind ebenfalls Teil unserer Service-Strategie.“