Überspringen zu Hauptinhalt
Mindestanlage
ab 250,00 €
Verzinsung
8,50 % p. a. + Bonus
Laufzeit
16.03.2028
Art
Kryptowertpapier

Die Eckdaten

  • Zinssatz: 8,50 % p. a. Festzins, zzgl. variabler Bonuskomponente*
  • Zinszahlung: endfällig
  • Laufzeit: bis 16.03.2028
  • Produktart: Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG
  • Emissionsvolumen: 1.200.000,00 €
  • Mindestinvestment: 250,00 €

* Details siehe Basisinformationsblatt.

Projektbeschreibung

Im Rahmen des Immobilienprojekts werden die Umnutzung und Sanierung einer denkmalgeschützten Fabrikruine zu modernen Wohneinheiten realisiert. Hinter dem historischen roten Mauerwerk entstehen insgesamt 44 Wohnungen mit einer modernen, hochwertigen Ausstattung und barrierefreiem Konzept. Das Gebäude wird nach KfW Standard 70 EE errichtet und spart dank der Nutzung von Materialien aus der bestehenden Substanz zahlreiche Ressourcen. Maßnahmen des energieeffizienten Konzepts sind u. a. der Einsatz von Fernwärme, Mineraldämmplatten und dreifach-isolierverglasten Aluminiumfenstern. 13 Einheiten konnten bereits erfolgreich verkauft werden.

Projektverantwortlich ist die Wegweisend Invest GmbH (Emittentin).  Gegenstand des Unternehmens ist es Investments zu steuern, und zwar von der Idee bis zur Realisierung und Vermarktung im Immobilienbereich in Deutschland. Des Weiteren erbringt die Gesellschaft Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung nach hierzu erteilter behördlicher Genehmigung. Seit ihrer Gründung im Jahre 2016 fokussiert sich die Emittentin auf Denkmalsanierung im Raum Sachsen-Anhalt und Brandenburg. 

Zweck der Kapitalanlage

Um Arbeiten vorzuziehen, welche nicht von der Denkmalabschreibung gemäß § 7i oder 10f EStG begünstigt werden, und, um einen Liquiditätspuffer in der anfänglichen Bauphase zu haben, sucht die Emittentin Kapital über diese Schuldverschreibungen. 

Deine Chancen

  • Attraktive Anlagekonditionen
  • Denkmalsanierung als Kapitalanlage für Immobilienerwerber
  • Erfahrener Projektentwickler im Bereich Denkmalsanierung
  • Ressourcenschonendes Bauprojekt

Mehr erfahren

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Nachhaltigkeit der Kapitalanlage

Bei der Immobilie in der Bahnhofstraße handelt es sich um eine Fabrikruine aus dem 19. Jahrhundert, welche nun zum Effizienzhaus 70 saniert wird.  

Hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs wird dem Projekt dahingehend Rechnung getragen, als dass wenig neue Baumaterialien für den Rohbau genutzt werden müssen und der bestehende Rohbau größtenteils fortgenutzt werden kann. 

In Bezug auf den Primärenergiebedarf und den Effizienzhausstandard (hier 70) rangiert das Projekt im Mittelfeld. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Durch den Denkmalschutz können Auflagen bestehen, die eine Installation von regenerativen Energiequellen am Gebäude als unzulässig bewerten. Aus demselben Grund wird der Bereich Energiequelle weniger stark bedient als er könnte im Vergleich zu einem nichtdenkmalgeschützten Gebäude. Trotzdem wird das Gebäude in Bezug auf die Wärmeversorgung mit Fernwärme beliefert.  

In Bezug auf die Flächennutzung kann festgehalten werden, dass ein Teil der bereits versiegelten Fläche entsiegelt werden soll. Weiterhin punktet die Immobilie durch den Bau in die Höhe bei seinen 4 vorhandenen Geschossen (inkl. dem Erdgeschoss). 

Für den Punkt Infrastruktur liefert das Projekt zum einen wichtigen Wohnraum und zum anderen ist dieser zentralgelegen. Wie dem Punkt „Standort und Markt“ entnommen werden kann, ist die Adresse so zentral, dass jeglicher alltäglicher Bedarf in kürzester Zeit zu Fuß erreicht werden. 

Die barrierefreie Ausgestaltung mit Aufzug und breiten Gängen lässt zudem einen breiten Kreis an Menschen potenziell an dem Bauprojekt teilhaben. 

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Bei den Sustainable Development Goals (kurz SDGs) handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen. Das Projekt adressiert thematisch die SDGs 11 und 13, insbesondere durch die Schaffung von Wohnraum in zentraler Lage und die energetische Sanierung zum Effizienzhaus 70. Eine formale SDG-Wirkungsmessung wurde nicht durchgeführt:

Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

UN-SDG 11
UN-SDG 13

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wegweisend Invest GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 29270 P. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.  

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist Investments zu steuern, und zwar von der Idee bis zur Realisierung und Vermarktung im Immobilienbereich in Deutschland. 

Des Weiteren erbringt die Gesellschaft Tätigkeiten gemäß § 34c Gewerbeordnung nach hierzu erteilter behördlicher Genehmigung. 

Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG. 

Die Mindestzeichnungssumme beträgt250,00 € (zweihundertfünfzig Schuldverschreibungen zu je 1,00 €). Es können nur ganze Schuldverschreibungen gezeichnet werden. 

1.200.000,00 €

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 17.03.2026 (einschließlich) (der „Laufzeitbeginn“) und endet am 16.03.2028 (einschließlich) (das „Laufzeitende“). 

Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen erstmalig zum 17.03.2027 und nachfolgend jeweils zum Ende eines Monats (der „Kündigungszeitpunkt“) zu kündigen, sofern sie dies mindestens sechs Wochen vor dem Kündigungszeitpunkt bekannt gibt. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen. Im Fall einer ordentlichen Kündigung sind Rückzahlung und Zinsen am Kündigungszeitpunkt fällig. 

Den Anlegern steht aus einer Vereinbarung zwischen der Emittentin und der wiwin Gmbh, Gerbach, ein unmittelbarer Anspruch gegen die Emittentin auf Zahlung einer Bereitstellungsgebühr in Höhe von 8,50 % p.a. zu (echter Vertrag zugunsten Dritter) bezogen auf den jeweils auf sie entfallenden und eingezahlten Anlagebetrag. Die Bereitstellungsgebühr ist fällig für den Zeitraum zwischen der erfolgten Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto des Auftraggebers (einschließlich) und dem Verzinsungsbeginn (ausschließlich). Die Berechnung der Bereitstellungsgebühr erfolgt taggenau und ist am Rückzahlungstag gemäß Ziffer 5.1 der Anleihebedingungen zur Zahlung fällig.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 31.08.2026 bis zum Laufzeitende bzw. bis zu einer etwaigen Kündigung mit jährlich 8,50 % (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag verzinst; die Zinszahlung erfolgt endfällig am Rückzahlungstag. Ein Zinszeitraum umfasst die Zeit vom Laufzeitbeginn bis zum Rückzahlungstag; eine unterjährige Zinszahlung findet nicht statt. Soweit die Emittentin die Zinsen am Rückzahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ist der Rückzahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/ oder Verzugszinsen zu zahlen sind. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), (i) an dem das Clearingsystem und (ii) alle betroffenen Bereiche des Eurosystem-Real-Time-Gross-Settlement-Systems T2 (T2) geöffnet sind, um Zahlungen abzuwickeln. 

Sofern die Emittentin die Schuldverschreibungen am zehnten Bankarbeitstag nach dem Laufzeitende nicht zurückzahlt, werden die Schuldverschreibungen ab diesem Zeitpunkt mit jährlich 13,50 % verzinst (die „Verzugszinsen“). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen (die „Zinseszins“) fallen nicht an und sind ausgeschlossen. 

Zudem erhalten die Anleger eine variable Bonuskomponente, die von der Höhe der Kosten der Gewerke 300 und 400 (nach DIN 276) für das Projekt Tuchfabrik - Wohnen in Burg abhängig ist. Sofern diese Kosten, die nach Kostenschätzung zum Laufzeitbeginn 6,19 Mio. € betragen werden, bis zum Laufzeitende um mindestens 0,5 Mio. € unterschritten werden, erhalten die Anleger rückwirkend für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,50 % p.a. des Nennbetrags (die „variable Bonuskomponente“).  

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode ACT/ACT (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365). 

Sofern eine variable Bonuskomponente anfällt, ist diese am Rückzahlungstag zur Zahlung fällig. Die Zinsen und die variable Bonuskomponente werden von der Emittentin berechnet. 

Die Emittentin verpflichtet sich die Schuldverschreibungen innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach dem Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages (der Tag der Rückzahlung der „Rückzahlungstag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht zuvor bereits insgesamt oder teilweise zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Rückzahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/ oder Verzugszinsen zu zahlen sind. 

Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit sämtlichen anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin in gleichem Rang stehen. 

Zur Absicherung der Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin gibt Herr Thomas Gobel, geb. 21.04.1981, eine persönliche Höchstbetragsbürgschaft über 500.000,00 €. 

In Burg (bei Magdeburg) saniert die Emittentin eindenkmalgeschützte Fabrikruinewelche letztendlich umgenutzt werden soll und zu 44 Eigentumswohnungen ausgebaut werden soll. Um Arbeiten vorzuziehen, welche nicht von der Denkmalabschreibung gemäß § 7i oder 10f EStG begünstigt werden, und, um einen Liquiditätspuffer in der anfänglichen Bauphase zu haben, sucht die Emittentin Kapital über diese Schuldverschreibungen. 

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung der Anleger/innen ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Das Projekt

Die Emittentin und Projektentwicklerin, die Wegweisend Invest GmbH, kaufte gegen Ende des Jahres 2022 ein Portfolio an Grundstücken und Gebäuden, in welchem sich auch das Projektgrundstück sowie das darauf stehende Gebäude der denkmalgeschützten, ehemaligen Schuhfabrik befindet, welches nun – mit Referenz zur damals in Burg verwurzelten Tuchmacherei – unter dem Namen „Tuchfabrik“ vermarktet wird. Die denkmalgeschützte Immobilie ist sowohl für die Emittentin – wegen Fördermaßnahmen bis zu 1,00 Mio. € - als auch für Kapitalanleger – besonders wegen der Abschreibung für Abnutzung (Denkmalabschreibung) – interessant.

Immobilienprojekt Wohnimmobile – 44 Eigentumswohnungen
Objektanschrift Bahnhofstraße 7 a-d, 39288 Burg
Status Grundstück erworben, Baugenehmigung erteilt
Geplante Bezugsfertigkeit März 2028
Objektart Wohnen
Grundstücksgröße ca. 4.884 m²
Wohnfläche 3.679 m²
Geschossigkeit Erdgeschoss und 3 Obergeschosse
Anzahl der Wohneinheiten 44
Stellplätze 44 Stellplätze
Nachhaltigkeit Effizienzhaus 70
Prognostizierte Gesamtinvestitionskosten1 („GIK“) rd. 17,37 Mio. €
Prognostizierter Verkaufserlös2 rd. 17,86 Mio. €
Maximale Fördermittel3 rd. 1,00 Mio. €
Prognostizierter Ertrag rd. 1,49 Mio. €

Die Emittentin ist keine Zweckgesellschaft, sondern entwickelt das Projekt im laufenden Betrieb. Zu diesem zählt sowohl die Bestandshaltung als auch die potenzielle Entwicklung weiterer Immobilienprojekte. Das hat zur Folge, dass die Schuldverschreibungen sowohl die Risiken der Bestandshaltung und des potenziellen Neugeschäfts zu tragen haben, jedoch auch von den positiven Entwicklungen des Betriebs sowie den Werten der bestehenden Sachanlagen profitieren können. 

Emittentin

Die Emittentin, die im Jahr 2016 gegründete Wegweisend Invest GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 29270 P)steht 100-prozentig im Eigentum von Herrn Thomas Gobel. Gegenstand des Unternehmens ist es Investments zu steuern, und zwar von der Idee bis zur Realisierung und Vermarktung im Immobilienbereich in Deutschland. Des Weiteren erbringt die Gesellschaft Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung nach hierzu erteilter behördlicher Genehmigung. 

Anmerkung: Angaben in % (Prozent) zeigen Kapital- und Stimmrechtsanteile; Eigentum besteht in Pfeilrichtung.

Seit ihrer Gründung im Jahre 2016 fokussiert sich die Emittentin auf Denkmalsanierung im Raum Sachsen-Anhalt und Brandenburg. 

Bisher hat die Emittentin vier Projekte dieser Art umgesetzt, welche in der folgenden Tabelle aufgelistet werden. Das aktuelle Projekt Tuchfabrik (GIK: 17,37 Mio. €, Verkaufspreis: 17,86 Mio. €, Marge: 2,77 %5) stellt dabei das größte Projekt der Emittentin dar. Die Umsetzung erfolgt allerdings in zwei annähernd gleichgroßen Bauabschnitten sowie mit einem Zeitversatz von ca. 3 Monaten, sodass die gleichen Gewerke jedes Bauabschnitts sich nicht überschneiden. 

Petritor 38

  • Ort: Ziesar
  • Fertigstellung: 2019
  • Wohneinheiten: 6
  • Fläche: 625 m2
  • Gesamtinvestitionskosten: 1.155.000,00 €
  • Verkaufspreis: 1.400.000,00 €
  • Gewinn: 245.000,00 €
  • Marge: 17,50 %

Brüderstraße 38

  • Ort: Burg
  • Fertigstellung: 2022
  • Wohneinheiten: 8
  • Fläche: 675 m2
  • Gesamtinvestitionskosten: 1.760.500,00 €
  • Verkaufspreis: 1.950.000,00 €
  • Gewinn: 189.500,00 €
  • Marge: 9,72 %

Tischfabrik

  • Ort: Burg
  • Fertigstellung: 2024
  • Wohneinheiten: 22
  • Gesamtinvestitionskosten: 6.491.000,00 €
  • Verkaufspreis: 6.850.000,00 €
  • Gewinn: 359.000,00 €
  • Marge: 5,24 %

Oberstraße 19/20

  • Ort: Burg
  • Fertigstellung: 2025
  • Wohneinheiten: 6
  • Fläche: 540 m2
  • Gesamtinvestitionskosten: 1950.000,00 €
  • Verkaufspreis: 2.300.00,00 €
  • Gewinn: 340.000,00 €
  • Marge: 14,78 %

In Summe weisen die vier Projekte Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 11.366.500,00 € auf. Die Projekte wurden für insgesamt 12.500.000,00 € verkauft, mit einem Gesamtgewinn in Höhe von 1.133.500,00 €. Das entspricht einer Marge von 9,07 %.

(Vergangene Projektergebnisse sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Das aktuelle Projekt kann hinsichtlich Margen, Zeitplänen und Risikoprofil von den bisherigen Projekten abweichen.)

In den Bilanzen (2022, 2023, 2024) lässt sich das Geschäftsmodell der Emittentin erkennen, die sowohl als Bestandshalterin als auch als Projektentwicklerin agiert (siehe Anlage- und Umlaufvermögen). 

Jahr 2022 2023 2024
AKTIVA 11.902.345,00 € 8.216.731,25 € 9.683.962,25 €
A. Anlagevermögen 4.758.663,00 € 4.918.868,00 € 4.933.429,00 €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 € 2,00 € 2,00 €
II. Sachanlagen 4.758.661,00 € 4.918.866,00 € 4.933.427,00 €
B. Umlaufvermögen 7.065.586,25 € 3.223.644,75 € 4.689.416,22 €
I. Vorräte 6.511.030,69 € 3.060.886,41 € 4.589.685,50 €
II. Forderungen 234.492,55 € 156.361,24 € 99.115,88 €
III. Kassenbestand 320.063,01 € 6.397,10 € 614,84 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 78.095,75 € 74.218,50 € 61.117,03 €
PASSIVA 11.902.345,00 € 8.216.731,25 € 9.683.962,25 €
A. Eigenkapital 32.556,05 € 34.501,98 € 39.286,85 €
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 € 27.000,00 € 27.000,00 €
II. Gewinn-/Verlustvortrag 4.356,88 € 6.056,67 € 13.146,22 €
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.199,17 € 1.445,31 € - 859,37 €
B. Rückstellungen 10.105,20 € 16.144,24 € 20.691,73 €
C. Verbindlichkeiten 11.857.638,92 € 8.164.270,46 € 9.623.508,67 €
davon Darlehen Volksbank Jerichower Land 4.500.000,00 € 4.492.588,27 € 4.444.071,36 €
davon Erhaltene Anzahlungen (Verbindlichkeiten) 6.242.288,89 € 1.778.978,88 € 3.237.918,54 €
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren 494.236,39 € 607.411,60 € 929.765,14 €
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 5.121.113,64 € 5.777.879,98 € 5.455.824,99 €
davon Verb. Gg. Gesellschafter (T. Gobel) - € 181.180,71 € 202.759,31 €
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.044,83 € 1.814,57 € 475,00 €
Kennzahlen 2022 2023 2024
Anlagenintensität 39,98 59,86 50,94
Umlaufintensität 59,36 39,23 48,42
Fremdkapitalquote 99,62 99,36 99,38
Anteil erhaltener Anzahlungen am Gesamtkapital 52,45 21,65 33,44

Mit dem Kaufvertrag vom 12.10.2022 wurden Grundstücke zu verschiedenen Adressen in Burg zu einem Kaufpreis über 4,50 Mio. € erworben. Für den Kauf wurde ein Darlehen der Volksbank Jerichower Land eG über denselben Betrag aufgenommen. Die Grundstücke und Gebäude auf der Bahnhofstraße 7 sowie auf der Blumenthaler Landstraße 2+5 sind dabei in den Bestand übergegangen. Das zu entwickelnde Projekt „Tuchfabrik“ befindet sich ebenfalls auf der Bahnhofstraße 7. 

Laut externem Gutachten beläuft sich der Ertragswert der Bestandsgebäude auf ca. 5,40 Mio. €. Zwar besteht ein Instandhaltungsrückstau, doch ist dieser verhältnismäßig gering. Zudem besteht Entwicklungspotenzial für die Immobilien. Das Mietniveau wird als marktüblich angesehen, kann aber in Teilen gesteigert werden. Beide Immobilien sind versichert. 

Der folgenden Tabelle kann entnommen werden, dass die aktuellen (nicht umlagefähigen) Kosten und Mieteinnahmen insgesamt einen Gewinn erwirtschaften. Dieser reicht aus, um die Annuitäten des Darlehens zu bedienen, das für den Kauf des Portfolios aufgenommen wurde. 

2026 2027 20286
Mieteinnahmen 669.553,20 € 682.944,24 € 464.402,08 €
Kosten - 186.588,49 € - 189.516,49 € - 131.170,68 €
Überschuss 482.964,71 € 493.427,75 € 333.231,40 €

Vorstellung der Geschäftsführung und des wirtschaftlich Berechtigten

Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigter der Emittentin ist Thomas Gobel. Herr Gobel hat rd. 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche, die letzten 10 Jahre davon als Projektentwickler.

Im Jahr 1997 begann Herr Gobel seine Lehre zum Heizungsbauer und erhielt 2015 seinen Meistertitel. In seiner Zeit als Geselle sammelte er Erfahrungen sowohl in Industrie- als auch wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien.

2014 erwarb Herr Gobel privat ein denkmalgeschütztes Gebäude und sanierte dieses. Hieraus entwickelte sich die Blaupause für die folgende Firmengründung.

Mit der Firma Wegweisend Invest GmbH spezialisierte er sich dann auf die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude und entwickelte die beschriebenen Projekte.

Standort und Markt – Bahnhofstraße 7 a–d, 39288 Burg

Demographie7

Burg zählt aktuell 22.450 Einwohner auf einer Gesamtfläche von 165,55 Quadratkilometern. Daraus ergibt sich eine Einwohnerdichte von 137,2 Personen pro Quadratkilometer.  

Ein wesentlicher Faktor für die Bevölkerungsentwicklung ist der Wanderungssaldo. In den vergangenen fünf Jahren zogen durchschnittlich 1.368 Personen pro Jahr nach Burg, während 1.083 Personen fortzogen. Daraus ergibt sich ein jährlicher Wanderungssaldo von +285 Personen. 

Ein weiterer Einfluss auf die Bevölkerungszahl ist die natürliche Entwicklung. Hier verzeichnete Burg im gleichen Zeitraum einen durchschnittlichen jährlichen Rückgang von -221 Personen, basierend auf 174 Geburten und 395 Sterbefällen pro Jahr. 

Die Kaufkraft der Einwohner ist ein wesentlicher Indikator für die wirtschaftliche Stärke einer Stadt. Im Jahr 2025 belief sich das gesamte Kaufkraftvolumen in Burg auf 600,64 Mio. €. Das entspricht einem Wert von 26.797,32 € je Einwohner. Ein durchschnittlicher Haushalt verfügte damit über eine Kaufkraft von 51.640,88 €. 

Der sogenannte Kaufkraftindex vergleicht das regionale Kaufkraftniveau mit dem Bundesdurchschnitt (Index 100). Mit einem Wert von 89,42 im Jahr 2025 zeigte Burg eine unterdurchschnittliche Kaufkraft. 

Mikrobetrachtung

Mit der Adresse Bahnhofstraße 7 a-d, 39288 Burg (bei Magdeburg) ist die Immobilie zentral in der Stadt gelegen und bietet die Möglichkeit Lebensmitteleinkäufe, Arztbesuche oder Schulwege zu Fuß und innerhalb von 5-20 Minuten zu erledigen. Auch der Zentrale Omnibusbahnhof sowie der Zugbahnhof sind innerhalb von rd. 10 Gehminuten erreichbar. Mit dem Regionalexpress lässt sich die nächstgrößere Stadt, Magdeburg, innerhalb von 30 Minuten erreichen. 

Projektstand und Zeitplan

Das Projektgrundstück steht im Eigentum der Emittentin. Die Baugenehmigung liegt seit dem 10. September 2024 vor. Seit dem zweiten Halbjahr vergangenen Jahres läuft der Vertrieb und bisher wurden bereits 13 der 44 Eigentumswohnungen veräußert. Der avisierte Preis pro Quadratmeter wurde dabei im Schnitt erzielt. 

Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten mit folgenden avisierten Zeitplänen: 

Bauabschnitt 1
September 2024 Baugenehmigung
August 2026 Rohbaufertigstellung inkl. Zimmererarbeiten
März 2027 Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, Fenstereinbau, Fassadenarbeiten, Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
Juli 2027 Innenputz, Estrich Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
November 2027 Bezugsfertigkeit
März 2028 Fertigstellung
Bauabschnitt 2
September 2024 Baugenehmigung
November 2026 Rohbaufertigstellung inkl. Zimmererarbeiten
Juli 2027 Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, Fenstereinbau, Fassadenarbeiten, Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
November 2027 Innenputz, Estrich Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
März 2028 Bezugsfertigkeit
Juli 2028 Fertigstellung

Konzeption und Vertrieb

Die Eigentumswohnungen variieren mit Größen von 62 m2 bis zu 111 m2 und zwei, drei und vier Zimmern sowie einer hohen Decke von ca. 2,80 m bis zu 3,25 m. Weiterhin soll jede der Wohnungen einen Balkon oder eine Terrasse haben sowie einen PKW-Außenstellplatz. Die Ausstattung der Wohnungen kann als hochwertig beschrieben werden. Jede Wohnung soll über Fußbodenheizung verfügen.

Die Wohnungen werden mit einem durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter von rd. 4.690,00 € zum Verkauf angeboten und 13 der 44 Wohnungen wurde bereits veräußert (davon alle im ersten Bauabschnitt). Der dabei erzielte Preis pro Quadratmeter entspricht bei zwölf der Wohnungen dem Angebot.

Bei den angebotenen Quadratmeterpreisen muss berücksichtigt werden, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Sanierungsprojekt handelt. Solche, wie das Projekt „Tuchfabrik“, lassen ihre Eigentümer von Abschreibungen auf Abnutzung profitieren, der sogenannten „Denkmal-AfA“. Bei den 44 Eigentumswohnungen der entstehenden „Tuchfabrik“ liegen die abschreibungsfähigen Sanierungskosten bei über 80 %, für einige Wohnungen sogar bei über 90 %. In Abhängigkeit vom Einkommen der Eigentümer, kann sich der letztendliche Aufwand pro Quadratmeter über die Zeit der Abschreibung erheblich reduzieren.

Finanzierung – Mittelherkunft und Verwendung

Das Projekt wird im laufenden Betrieb entwickelt und ist Teil des bereits erwähnten, angekauften Portfolios gewesen. Jedoch ist die Immobilie nicht in der Bewertung des Portfolios nach Ertragswertverfahren berücksichtigt worden und kann als „Beifang“ betrachtet werden. Die zum Kauf des Portfolios aufgenommene Finanzierung wird daher im Folgenden als vom Projekt unabhängig betrachtet werden. 

Neben der Bank bestehen diverse Darlehensverträge für den laufenden Geschäftsbetrieb mit einem aktuellen Restbetrag von rd. 1,00 Mio. €. Davon sind rd. 330.000,00 € Gesellschafterdarlehen von Herrn Gobel. 

Das Projekt „Tuchfabrik“ wird durch Ratenzahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung („MaBV“) begleitet und kann ausschließlich darüber finanziert werden. Dem Umstand geschuldet, dass es sich um eine Denkmalsanierung handelt, müssen erst alle Eigentumswohnungen verkauft werden, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, die von der Denkmal-AfA begünstigt werden. Um nicht begünstigte Maßnahmen vorzuziehen und bereits während der Vertriebsphase zu erledigen und um einen Liquiditätspuffer zu Beginn der Bauphase zu haben, beabsichtigt die Emittentin die Schuldverschreibungen auszugeben. 

Für die Mittelverwendung ergibt sich dabei folgendes Bild: 

2026 2027 20288 Summe
Baukosten 3.494.150,00 € 4.087.100,00 € 3.918.750,00 € 11.500.000,00 €
Gemeinkostensatz 960.000,00 € 480.000,00 € 280.000,00 € 1.720.000,00 €
Vertriebskosten 2.661.253,88 € - € - € 2.661.253,88 €
Betriebskosten, anteilig 420.266,04 € 420.266,04 € 277.856,10 € 1.118.388,18 €
Finanzierungskosten 137.250,00 € 183.000,00 € 45.750,00 € 366.000,00 €
Summe 17.365.642,06 €

Dem gegenüber stehen folgende Ratenzahlungen9:

2026 2027 202810 Summe
Bauabschnitt 1 6.082.974,17 € 1.991.400,07 € 292.852,95 € 8.367.227,20 €
Bauabschnitt 2 5.506.251,52 € 2.857.554,67 € 1.129.730,91 € 9.493.537,10 €
Summe 17.860.764,30 €

Es resultiert ein Projektgewinn von rd. 0,50 Mio. €. Dieser wird um 1,00 Mio. € erhöht durch die Fördermittel, welche der Emittentin für das Projekt bewilligt wurden, was einem Projektgewinn von rd. 1,50 Mio. € entspricht und einer Marge – gerechnet auf den Verkaufspreis – von ca. 8,37 %.

Risikobetrachtung

Die Schuldverschreibungen werden über eine Bürgschaft von Herrn Thomas Gobel bis zu einem Höchstbetrag von 500.000,00 € abgesichert.   

Für den Fall einer Zwangsverwertung wurden folgende Annahmen11 unterstellt: 

  1. Maximale Höhe von 1.200.000,00 € des eingezahlten Anleihekapitals  
  2. Pünktliche Zahlungseingänge nach MaBV12 
  3. Werthaltigkeit der Sicherheit 

Im Falle der Zwangsverwertung unter den zuvor getroffenen Annahmen, kann der Nennbetrag der Schuldverschreibungen rechnerisch erst ab Mai 2027 vollständig bedient werden. Dabei wurden aufgelaufene Zinsen noch nicht berücksichtigt. Bis zum Laufzeitende steigt der Anteil des rückzahlbaren Betrags auf annähernd 100 % inkl. aufgelaufener Zinsen. 

1 In den GIK sind die Finanzierungskosten, die Vertriebskosten und auch die anteiligen Betriebskosten des Entwicklers enthalten. Die Gewerke von vorbereitenden Maßnahmen bis zu den Bau- und Baunebenkosten (Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276) werden einzeln vergeben und sind daher aktuell noch nicht gesichert.

2 13 der 44 Wohneinheiten wurden bereits zu insgesamt 5,26 Mio. € veräußert.

3 Lt. Fördermittelvertrag zwischen der Stadt Burg und der Emittentin auf Basis des Programms der Städtebauförderung – Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerung.

4 Angaben in % (Prozent) zeigen Kapital- und Stimmrechtsanteile; Eigentum besteht in Pfeilrichtung

5 Zzgl. der Förderung von 1,00 Mio. € ergibt sich eine Marge von 8,37 %.

6 Betrachtungszeitraum nur bis einschließlich August.

7 Quellen: NEXIGA GmbH 2025, Stand 31.12.2024 / Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2025, Stand 31.12.2024

8 Betrachtungszeitraum nur bis einschließlich August.

9 Annahme ist, dass der Vertrieb nach Plan verläuft und die Raten pünktlich und in voller Höhe gezahlt werden.

10 Betrachtungszeitraum nur bis einschließlich August.

11 Es wurden keine Risikoaufschläge auf Kosten und keine Risikoabschläge auf Werte angewendet. Die Baukosten können sich im Verlaufe des Projektes erhöhen und sind vertraglich noch nicht gesichert. Die angesetzten Werte der im Bestand befindlichen Sachanlagen können teils erheblich geringer ausfallen, wenn diese nicht strategisch verkauft werden, sondern Teil einer Zwangsverwertung sind.

12 Es wurde angenommen, dass der Vertrieb, der bisher noch nicht verkauften Wohnungen, planmäßig verläuft.

Das Chancen-Profil der Kapitalanlage

Der in Aussicht gestellte Zinssatz von 8,50 % p.a. ist auf der Grundlage von marktorientierten Einnahmeerwartungen kalkuliert. Zudem erhalten die Anleger eine variable Bonuskomponente, die von der Höhe der Kosten der Gewerke 300 und 400 (nach DIN 276) für das Projekt Tuchfabrik - Wohnen in Burg abhängig ist. Sofern diese Kosten, die nach Kostenschätzung zum Laufzeitbeginn 6,19 Mio. € betragen werden, bis zum Laufzeitende um mindestens 0,50 Mio. € unterschritten werden, erhalten die Anleger rückwirkend für die gesamte Laufzeit der Schuldverschreibungen eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,50 % p.a. des Nennbetrags.

Durch die Möglichkeit der Absetzung für Abnutzung bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie, ergibt sich für die potenziellen Käufer der Eigentumswohnungen ein zusätzlicher Anreiz für eine Kapitalanlage als Immobilienerwerber. Dies gilt sowohl für Selbstnutzer als auch für Vermieter. 

Für die Zeichner der Schuldverschreibungen stützt dieser Anreiz einen positiven Vertrieb der Eigentumswohnungen und letztendlich die Rückzahlung der Forderungen aus den Schuldverschreibungen. 

Der Geschäftsführer der Emittentin bringt jahrzehntelange Erfahrung am Immobilienmarkt mit und hat bis dato vier Projekte ähnlicher Art selbst umgesetzt. 

Die im Rahmen dieser Kapitalanlage eingeworbenen Mittel dienen der Realisierung einer Denkmalsanierung eines geschichtsträchtigen Gebäudes der Stadt Burg. Da auf die bestehende Substanz der vormaligen Fabrik zurückgegriffen werden kann, wird ein großer Teil von Baumaterialien – im Vergleich zu einem Neubau – nicht benötigt, bzw. kann nachgenutzt werden. Durch die Nachnutzung bestehender Bausubstanz kann der Bedarf an neuen Baumaterialien im Vergleich zu einem Neubau reduziert werden.

Zum Erstellungszeitpunkt der vorliegenden Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert und erworben werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um auf den Inhaber lautende, elektronische Schuldverschreibungen der Wegweisend Invest GmbH. Die Schuldverschreibungen sind kurz- bis mittelfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlagebroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. 

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt. 

Allgemeine Risiken

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche (inklusive variabler Bonuskomponente). Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.   

Individuell können dem Anleger/der Anlegerin zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger/die Anlegerin den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers/der Anlegerin führen. Daher sollte der Anleger/die Anlegerin alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten. 

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. 

Die Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger besteht also das Risiko, dass der Geschäftsführer Maßnahmen ergreift, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger hierauf Einfluss nehmen kann. 

Es besteht das Risiko, dass die Bürgschaft nicht wirksam bestellt wurde, gegen den Bürgen nicht wirksam durchgesetzt werden kann oder sich die Bürgschaft im Nachhinein als nicht werthaltig herausstellt, insbesondere aufgrund fehlender Bonität des Bürgen. Die Bürgschaft ist zudem auf einen Höchstbetrag von 500.000,00 € begrenzt, so dass im Falle eines Ausfalls der Schuldverschreibungen nicht der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen abgedeckt ist. Soweit die Verwertung der Bürgschaft gerichtlich durchgesetzt werden musskann dies aufgrund der Vielzahl der Anleger ein aufwändiges Verfahren sein und eine (zeitnahe) Verwertung der Bürgschaft erschweren oder unmöglich machen.  

 Anleger können die erworbenen Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. 

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/innen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen. Das Gilt, wenn nicht genügend Schuldverschreibungen an interessierte Anlieger platziert werden können. 

Die Schuldverschreibungen sind möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet, die ein Investment mit Nachhaltigkeitseffekt anstreben. Die Schuldverschreibungen könnten den individuellen Anforderungen und Erwartungen eines Investors oder den bestehenden oder zukünftigen gesetzlichen oder quasi-rechtlichen Standards für nachhaltige Investitionen nicht genügen. Dies betrifft insbesondere die Verwendung der Erlöse aus den SchuldverschreibungenEs handelt es sich bei den Schuldverschreibungen nicht um einen Green Bond in dem Sinne, dass sich die Anleihe an spezifischen Standards wie den Green Bond Principles der ICMA, dem Climate Bonds Standard oder dem EU Green Bond Standard orientieren würde. Die Emittentin hält sich nicht an alle Vorgaben solcher Standards für die Verwaltung, Zuordnung und Verwendung der Emissionserlöse sowie für die nachträgliche Berichterstattung darüber und über die damit erzielten Umweltauswirkungen sowie für die externe Prüfung der zweckentsprechenden Erlösverwendung.  

Über jede elektronische Schuldverschreibung wird ein Tuchfabrik-Token (Token) ausgestellt, der die Schuldverschreibung repräsentiert. Die Token werden den jeweiligen Wallets der Anleger zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die Token nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet oder den Wallet Partner zugänglich. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet eines Anlegers missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token. 

Die Blockchain-Technologie, das Blockchain-Netzwerk und/oder die Wallets der Anleger/innen können Angriffen von unbefugten Dritten ausgesetzt sein, d. h. gehackt werden. Bei sogenannten Distributed Denial of Service Attacken können Angreifer/innen z.B. ein Netzwerk oder eine Blockchain mit einer hohen Anzahl von Anfragen und/oder Transaktionen überlasten und das Netzwerk beziehungsweise die entsprechende Blockchain (temporär) unbenutzbar machen. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Hackerangriffe auf diverse Blockchains gegeben. Aufgrund der grundsätzlichen Anonymität der Blockchain-Technologie ist eine Verfolgung von Täter/innen nahezu unmöglich. Derartige Angriffe können unter Umständen zum Verlust der Token und damit zu einem Totalverlust für die Anleger/innen hren. 

Die Blockchain-Technologie, das Blockchain-Netzwerk und/oder die Wallets der Anleger/innen können Angriffen von unbefugten Dritten ausgesetzt sein, d. h. gehackt werden. Bei sogenannten „Distributed Denial of Service Attacken“ können Angreifer/innen z. B. ein Netzwerk oder eine Blockchain mit einer hohen Anzahl von Anfragen und/oder Transaktionen überlasten und das Netzwerk beziehungsweise die entsprechende Blockchain (temporär) unbenutzbar machen. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Hackerangriffe auf diverse Blockchains gegeben. Aufgrund der grundsätzlichen Anonymität der Blockchain-Technologie ist eine Verfolgung von Täter/innen nahezu unmöglich. Derartige Angriffe können unter Umständen zum Verlust der „CIM30 – Wohnen in München“ und damit zu einem Totalverlust für die Anleger/innen führen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

An den Anfang scrollen