Überspringen zu Hauptinhalt
Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
4,10 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.04.2025
Art
Digitales Wertpapier

Eckdaten

  • Maximal erwartete Rendite: 4,62 % p. a. (inkl. 4,10 % p. a. Festzins + Bonus)*
  • Laufzeit: bis 30.04.2025
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 850.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: zum Ende der Laufzeit

* inkl. Bonus (Details siehe Basisinformationsblatt). Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektbeschreibung

Du willst in eine nachhaltigere Zukunft investieren und dich direkt an der Energiewende beteiligen? Genau das ermöglicht dir unsere Wi Kurzanleihe 03/24, in die du ab dem 30. Juli investieren kannst. Die eingesammelten Gelder dienen dem Ausbau und Erhalt erneuerbarer Energien in Deutschland. Für die EE-Beteiligungsgesellschaft und Emittentin Wi IPP ist das Ziel klar gesetzt: Mit diesem Crowdinvesting soll das Portfolio der Solaranlagen deutlich ausgeweitet werden, und gleichzeitig sollen mehr Bürgerinnen und Bürger die Chance erhalten, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen und davon zu profitieren.

Bisherige Investitionen der Emittentin Wi IPP

Im ersten Halbjahr 2024 hat die Wi IPP drei weitere Windenergieanlagen, zwei Freiflächen-PV-Anlagen sowie mehrere Aufdach-Solaranlagen erworben. Das in Mainz und Gerbach/Pfalz ansässige Unternehmen betreibt und verwaltet damit insgesamt 72 Windkraftanlagen und 64 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 180 Megawatt (MW). Alle Projekte werden vom hauseigenen Asset-Management-Team über den gesamten Lebenszyklus begleitet – vom Bau und Ankauf über die Betriebsphase bis hin zum Repowering oder Rückbau. So wird ein erfolgreicher Projektverlauf sichergestellt. Dank des über die Crowdinvestings eingeworbenen Kapitals konnten kontinuierlich Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien umgesetzt werden und ermöglicht der Wi IPP auf interessante Opportunitäten im Markt schnell zu reagieren.

Aktuelle Akquisition im Bereich Photovoltaik

Kürzlich wurde ein Paket von fünf PV-Anlagen in Südwestdeutschland erworben. Diese zwischen einem und sechs Jahre alten Aufdachanlagen mit einer Fläche von mehr als sechs Tennisplätzen produzieren jährlich Strom für etwa 244 Haushalte und erweitern das Solarportfolio der Wi IPP.

Solar- und Windenergie-Anlagen als spannende Assetklasse

Aufgrund ihrer Erfahrung und Vernetzung im Markt hat die Wi IPP weitere interessante Projektmöglichkeiten identifiziert und gesichert. Dazu gehören ein Neubauprojekt in Wiesbaden mit einer PV-Anlagemit circa 180 kWp und zwei PV-Repowering-Projekte in Mainz. Insgesamt werden hier Module auf einer Fläche von 4.435 qm verbaut. Auch die Investorinnen und Investoren haben die Solar- und Windenergie-Anlagen als spannende Assetklasse für sich entdeckt, was sich im Erfolg der Kurzanleihen widerspiegelt.

Dein Kapital spielt eine entscheidende Rolle bei der Realisierung von Repowering-Projekten, die einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung und nachhaltigen Energieerzeugung leisten.

Wer ist die Wi IPP?

Die Wi IPP hat sich das Ziel gesetzt, erneuerbare Energieerzeugung durch Photovoltaik- und Windenergieanlagen zum Standard zu machen. Dafür betreiben die Gesellschaften, an denen die Wi IPP beteiligt ist, mehrere Wind- und Solarparks und setzen sich für die Entwicklung von Speicherkapazitäten ein. Zurzeit betreibt die Wi IPP mehrere Windenergieanlagen und Solarparks, deren Leistung mehr als 40.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen und so jährlich ca. 66.000 Tonnen CO2 einsparen können.

Fokus der Wi IPP sind Anlagen mit Repowering-Potenzial, sprich, das Umrüsten bestehender Anlagen auf modernste Technologien für eine effizientere Stromerzeugung.

Gleichzeitig möchte die Wi IPP aber als ganzheitliches Unternehmen die Menschen am Wohlstand durch die produzierte elektrische Energie teilhaben lassen. Die Wi IPP ermöglicht daher die Partizipation sowohl von institutionellen Investor/innen aber auch ganz gezielt von Crowd-Investor/innen in der Finanzierung von Projekten.

Die Wi IPP und deren Projektgesellschaften haben bereits mehrere Crowdinvestings erfolgreich zusammen mit WIWIN umgesetzt, um die Partizipation von Bürger/innen zu ermöglichen.

Referenzprojekt

Solarpark Waldböckelheim

Viele Projekte konnten in der Vergangenheit durch die Kurzanleihen umgesetzt werden – auch der Solarpark Waldböckelheim, der diesen Sommer ans Netz gehen soll. Auf über 3,5 Hektar erstrecken sich eine Alt- und Neuanlage, die über 9.210 verbaute Module umfasst und Strom für etwa 1.300 Haushalte erzeugen soll. Damit können insgesamt 3.400 Tonnen CO2 eingespart werden.

Daniel Güttinger, Geschäftsführer der Wi IPP

Mit gemeinsamen Investments in innovative Technologien und Erneuerbare Energien leisten wir zusammen mit dir einen bedeutenden Beitrag zu einer nachhaltigen und unabhängigen Nachhaltigkeitswende.

Daniel Güttinger, Geschäftsführer Wi IPP

Deine Chancen

  • Kurze Laufzeit von 9 Monaten
  • Attraktive Anlagekonditionen mit Festverzinsung und variabler Bonuskomponente
  • Gesetzlich garantierte Stromabnahme und Einspeisevergütung
  • Keine Bankenfinanzierung, welche im Insolvenzfall zuerst bedient werden müsste
  • Versicherung der Anlagen gegen wesentliche Schadensereignisse und Betriebsrisiken

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mittelverwendung

Zweck der Kapitalanlage ist die Ankaufsfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie von Anteilen an Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien- Anlagen betreiben. Hierfür sollen entweder neue Beteiligungsgesellschaften erworben werden oder die eingeworbenen Mittel in Form von Kommanditkapital oder Nachrangdarlehen an Tochtergesellschaften der Emittentin, die bereits Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, weitergeleitet werden. Zudem soll ein Teil des eingeworbenen Kapitals für die Deckung der laufenden Ausgaben des Geschäftsbetriebs der Emittentin eingesetzt werden.

Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Wi Kurzanleihe 03/24“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt.

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

WIWIN Impact Scoring

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Wi IPP GmbH & Co. KG, Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach, eingetragen im Handelsregister Kaiserslautern unter HRA 30645. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften bzw. Unternehmen, Assetmanagement, Verwaltung anderer Gesellschaften, Portfoliooptimierung, Zukauf von Projekten, Prüfung der Finanzierbarkeit von Wi IPP-Projekten.

Digitales Wertpapier (nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) (nachfolgend auch „tokenbasierte Schuldverschreibungen“)

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 250 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

850.000,- Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen endet am 30.04.2025.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der Anleger sowie der Emittentin besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin ab dem Einzahlungstag bis zum 30.04.2025 (einschließlich) mit 4,10 % pro Jahr (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger Rückzahlungen verzinst. Der Zinslauf endet am 30.04.2025. Die Zinsen sind am fünften Bankarbeitstag nach dem 30.04.2025 („Zinszahlungstag“) zahlbar und damit am 08.05.2025 fällig. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag, an dem Banken in Frankfurt am Main und Clearstream für den Geschäftsverkehr geöffnet sind und Zahlungen in Euro abgewickelt werden können. „Einzahlungstag“ ist der Tag der Gutschrift der Zeichnungssumme auf dem in der Zeichnungserklärung angegebenen Konto der Emittentin.

Sofern die Emittentin die tokenbasierten Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, werden die tokenbasierten Schuldverschreibungen über den Fälligkeitstag hinaus mit dem Zinssatz verzinst („Verzugszinsen“). Gleiches gilt für den Fall der Rückzahlung bei Kündigung aus wichtigem Grund. Zinsen auf Zinsen („Zinseszins“) fallen nicht an und sind ausgeschlossen.

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Zudem erhalten die Anleger eine variable Bonuskomponente, die von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktwerts für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind an Land zwischen Juli 2024 bis einschließlich März 2025 gemittelt („durchschnittlicher Monatsmarktwert“). Basis dafür sind die veröffentlichten Daten der Website https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktprämie/Marktwertübersicht. Der Marktwert beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land. Je nach Höhe dieses gemittelten Marktwertes erhalten die Anleger rückwirkend für die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 0,5 % p.a. des individuellen Anlagebetrags, wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert mehr als 9,5 ct/kWh beträgt. Sofern eine variable Bonuskomponente fällig ist, wird diese zusammen mit dem regulären Zinstermin fünf Bankarbeitstage nach dem 30.04.2025 zur Zahlung fällig.

Die Emittentin verpflichtet sich, die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und des qualifizierten Rangrücktritts fünf Bankarbeitstage nach dem 30.04.2025 (der „Endfälligkeitstag“) in Höhe des Nennbetrags („Endfälligkeitsbetrag“) zurückzuzahlen, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Ist der Endfälligkeitstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Der/die Anleger/innen treten für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft sowie im Falle der Liquidation mit sämtlichen Ansprüchen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen, insbesondere mit seinen/ihren Ansprüchen auf Zahlung der Zinsen sowie auf Rückzahlung des Anleihekapitals gemäß § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen zurück („qualifizierter Rangrücktritt“). Die Forderungen der Anleger/innen dürfen somit erst nach der Befriedigung aller vorrangiger Gläubiger bedient werden.

Zweck der Kapitalanlage ist die Ankaufsfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie von Anteilen an Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben. Hierfür sollen entweder neue Beteiligungsgesellschaften erworben werden oder die eingeworbenen Mittel in Form von Kommanditkapital oder Nachrangdarlehen an Tochtergesellschaften der Emittentin, die bereits Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, weitergeleitet werden. Zudem soll ein Teil des eingeworbenen Kapitals für die Deckung der laufenden Ausgaben des Geschäftsbetriebs der Emittentin eingesetzt werden.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Bei der Wi IPP GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Wi IPP“ genannt) handelt es sich um eine Beteiligungsgesellschaft, welche Anteile an Betreibergesellschaften von Wind- und Solarparks erwirbt, um diese kaufmännisch und technisch zu optimieren und langfristig in ihrem Bestand zu halten. Im Fokus steht insbesondere der Erwerb von Betreibergesellschaften älterer Anlagen, bei denen konkrete Aussicht auf ein Repowering besteht – also dem Austausch einer Bestandsanlage durch eine neue, leistungsfähigere Anlage.

Die Abkürzung „IPP“ steht dabei für „Independent Power Producer“. Bei den Tochtergesellschaften der Emittentin handelt es sich also um Stromversorgungsunternehmen, welche selbst über kein eigenes Stromnetz verfügen und den erzeugten Strom über die Infrastruktur der deutschen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber direkt oder durch Stromlieferverträge – sogenannte „Power Purchase Agreements“ (PPAs) – zu einem gesetzlich oder vertraglich festgelegt Preis an Abnehmer/innen und Endverbraucher/innen liefern.

Schematische Darstellung des Stromvermarktungsprozesses der Wi IPP-Anlagen

Schematische Darstellung des Stromvermarktungsprozesses der Wi IPP-Anlagen

Als reine Beteiligungsgesellschaft verfügt die Wi IPP aktuell selbst nicht über eigene Stromerzeugungsanlagen oder sonstige Vermögensgegenstände. Sie erhält aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ihrer Tochtergesellschaften jedoch regelmäßige Einnahmen aus Ausschüttungen, durch die sie ihre laufenden Ausgaben sowie den Kapitaldienst an die Anleger bedienen kann.

Die Wi IPP verfolgt mit ihrer Geschäftstätigkeit folgende Unternehmensziele:

  1. Erneuerbare Energieerzeugung durch Photovoltaik- und Windkraftanlagen, mit der alle Menschen langfristig vom Wohlstand profitieren.
  2. Nachhaltige Beteiligungsmöglichkeiten für private und institutionelle Investor/innen mit attraktiver Rendite und kontrollierbaren Risiken, welche sich aus der Nachhaltigkeitswende ergeben.
  3. Langfristiger Betrieb von Wind- und Solarparks für ein stabiles und verlässliches Investitionsumfeld und einen Beitrag zur Klimaneutralität.
  4. Investitionen in verwandte Geschäftsfelder, zum Beispiel Speichertechnologien.

Die Wi IPP ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anlagebroschüre an mehreren Betreibergesellschaften von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland beteiligt. Die von den Beteiligungen der Wi IPP betriebenen Wind- und Solarparks haben eine Gesamtleistung von rund 85 Megawatt und produzieren ausreichend Energie, um über 40.000 Privathaushalte pro Jahr mit klimafreundlichem Strom zu versorgen und jährlich ca. 66.000 Tonnen CO2 einzusparen.

Die Emittentin erhält in der Regel mindestens einmal jährlich Ausschüttungen aus ihren Beteiligungen. Die Höhe dieser Ausschüttungen ist von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig, insbesondere aber von der Höhe der Monatsmarktwerte sowie von den Wind- und Solarerträgen. Wenn es die Ertrags- und Liquiditätslage der Beteiligungen zulässt, erfolgen die Ausschüttungen an die Wi IPP meist nach der windstarken Jahreszeit im April und Mai.

Die vorliegende Kapitalanlage soll Anleger/innen die Möglichkeit bieten, ihr Geld für neun Monate zu einem Zinssatz anzulegen, der mit der Guthabenverzinsung auf einem Festgeldkonto vergleichbar ist. Die eingeworbenen Mittel sollen zum Erwerb weiterer Wind- oder Solaranlagen sowie zum Teil für die Deckung der laufenden Ausgaben des Geschäftsbetriebs der Emittentin eingesetzt werden. Mit Ihrer Investition stellen Sie sicher, dass Ihr Geld den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt.

Die Gesellschaften, an denen die Wi IPP beteiligt ist, betreiben insgesamt 37 Windenergie- und vier Photovoltaikanlagen. Die größte Beteiligung der Emittentin ist das Donnersberg-Portfolio. Hierbei handelt es sich um drei Windparks im rheinland-pfälzischen Landkreis Donnersbergkreis bestehend aus 11 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V-112. Die Parks erzeugen rund 75 Mio. Kilowattstunden pro Jahr und erwirtschaften jährliche Umsätze von rund 7 Mio. Euro. Die größte Photovoltaikanlage im Portfolio der Wi IPP ist der Solarpark Wörrstadt mit einer Gesamtleistung von knapp 6 Megawatt, welcher ca. 6 Mio. Kilowattstunden Strom und Nettoerlöse von etwa 2 Mio. Euro pro Jahr generiert.

Wi Kurzanleihe 01/24

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Wi Kurzanleihe 03/24“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (kurz SDG) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.

Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstütz

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Die Wi IPP GmbH & Co. KG mit Sitz in Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach fungiert als Emittentin der tokenbasierten Schuldverschreibungen „Wi Kurzanleihe 03/24“. Sie ist unter dem Aktenzeichen HRA 30645 beim Amtsgericht Kaiserslautern eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht in der Beteiligung an Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben, sowie im Asset Management, der Portfoliooptimierung, dem Zukauf und der Finanzierung von Gesellschaften, die Erneuerbare-Energien-Anlagen betreiben.

Die Geschäftsführung der Wi IPP wird von der wiwi Beteiligungs GmbH, ausgeübt. Diese wird wiederum durch Herrn Matthias Willenbacher sowie durch Herrn Daniel Güttinger vertreten. Herr Güttinger leitet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen der Wi IPP. Vor seinem Einstieg als Geschäftsführer arbeitete er für die Beratungsfirmen KPMG und EY in der Schweiz und den USA als Wirtschaftsprüfer. Die Geschäftsführung der Wi IPP wird von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Investment-, Finanz- und Steuerexperten unterstützt

Geschäftsführung Wi IPP

Der Aufbau der Energiewende-Infrastruktur ist für Daniel Güttinger die Basis für eine nachhaltige Zukunft. Diese will er aktiv mitgestalten und Investor/innen durch attraktive und risikobereinigte Rendite überzeugen.

Beteiligungsstruktur der Wi IPP

Beteiligungsstruktur der Emittentin. Diese hält Beteiligungen an elf Gesellschaften, die Windenergie- und/oder Photovoltaikanlagen betreiben. Die Anleger/innen geben Fremdkapital mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion (Mezzanine-Kapital) an die Emittentin und erwerben Anspruch auf Verzinsung und Tilgung des eingesetzten Kapitals. Die Wi IPP erhält Ausschüttungen aus dem Geschäftsbetrieb ihrer Beteiligungen, aus denen sie das gesamte Anleihekapital zuzüglich Zinsen planmäßig zum Laufzeitende zurückführen kann (Quelle: Wi IPP GmbH & Co. KG).

Das Fundament der Wi IPP ist das Team, das mit seiner Begeisterung für die erneuerbaren Energien die Erträge unserer Anlagen optimieren und das Wachstum des Portfolios vorantreibt. Es ist eine vielfältige Gruppe großartiger Fachleute in den Bereichen Investments, Asset Management, Finance und Office Management mit vielen Jahren Berufserfahrung, die alle vollen Einsatz für die Energiewende geben.

Team Wi IPP

Die Emittentin erhält in der Regel mindestens einmal jährlich Ausschüttungen aus ihren Beteiligungen. Die Höhe dieser Ausschüttungen ist von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig, insbesondere aber von der Höhe der Monatsmarktwerte sowie von den Wind- und Solarerträgen. Wenn es die Ertrags- und Liquiditätslage der Beteiligungen zulässt, erfolgen die Ausschüttungen an die Wi IPP meist nach der windstarken Jahreszeit im April und Mai.

Die Wi IPP verfügt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anlagebroschüre über keinerlei Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten.

Das Chancen-Profil der Wi Kurzanleihe 03/24

Das digitale Wertpapier hat eine Laufzeit von 9 Monaten. Der in Aussicht gestellte Zinssatz der Kapitalanlage in Höhe von 4,10 % p. a. basiert auf relativ gut prognostizierbaren Umsatzerlösen der von den Beteiligungen der Emittentin betriebenen Wind- und Solarparks. Diese befinden sich größtenteils bereits seit mehreren Jahren in Betrieb und verfügen daher über langjährige Ertragswerte. Darüber hinaus wird ein Bonus von 0,5 % p. a. in Aussicht gestellt, sofern der durchschnittliche Monatsmarktwert für Strom aus Windenergie an Land zwischen Juli 2024 und März 2025 mehr als 9,5 ct/kWh beträgt. Anleger/innen erhalten somit die Möglichkeit, von steigenden Börsenstrompreisen zu profitieren.

EEin Großteil der Einnahmen der Wind- und PV-Anlagen basieren auf der fixen, gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses sieht vor, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen nach Inbetriebnahme über 20 Jahre einen festen Preis für jede erzeugte Kilowattstunde Strom erhalten. Bei zukünftig möglicherweise wieder steigenden Strompreisen besteht für die Betreibergesellschaften die Aussicht auf außerplanmäßige Mehreinnahmen, die ebenfalls für die Zahlung von Zins und Tilgung an die Anleger/innen eingesetzt werden können. Da Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden muss, besteht nicht die Gefahr, dass die Anlagen keinen Abnehmer für den erzeugten Strom finden. Dies macht die künftige Entwicklung der jährlichen Einnahmen gut prognostizierbar. Auf der Ausgabenseite basiert die Planung auf langjährig abgeschlossenen Wartungsverträgen und umfangreichen Versicherungspaketen, so dass die Betriebskosten der Anlagen ebenso gut prognostiziert werden können. Dies bietet den potenziellen Käufern dieses digitalen Wertpapiers ein gewisses Maß an Planungssicherheit.

Die Wind- und PV-Anlagen verfügen über technisch hochwertige Komponenten und sind gegen wesentliche Betriebsrisiken und Schadensereignisse versichert. Darüber hinaus bestehen mit den jeweiligen Herstellern der Anlagen langfristig abgeschlossene Wartungsverträge, so dass im Falle des Eintretens technischer Defekte eine schnelle Reaktionszeit möglich ist.

Die mit der Wi IPP zusammenarbeitenden Gesellschaften und Personen verfügen über langjährige Erfahrung im Betrieb und Ankauf sowie in der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Diese Expertise wird bei der Durchführung zukünftiger Projekte von Nutzen sein. Die technische Betriebsführung der Wind- und Solarparks wird von spezialisierten Dienstleistern übernommen, mit denen langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen.

Die Emittentin hat aktuell keinerlei Verbindlichkeiten bei Banken, die im Insolvenzfall in der Regel erstrangige Ansprüche hätten und zuerst bedient werden müssten.

Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen. Für den Anleger besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil der Wi Kurzanleihe 03/24

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Bei dem tokenbasierten Wertpapier handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen. Die Nachrangforderungen des Anlegers treten im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin im Rang hinter die Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Das heißt, der Anleger wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung dieser Forderungen berücksichtigt. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen an den Anleger ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des Anlagebetrags zur Folge. Der Anleger trägt daher ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Anleger wird dabei nicht selbst Gesellschafter der Emittentin und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Finanzierung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die digitalen Wertpapiere sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.

Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die digitalen Wertpapiere. Eine Veräußerung der digitalen Wertpapiere durch den Anleger ist zwar grundsätzlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die Tilgung des Kapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 30.04.2025, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Da es sich um eine nachrangige Schuldverschreibung mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre handelt, darf das digitale Wertpapier nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Emittentin nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit der nachrangigen Schuldverschreibung automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Das digitale Wertpapier ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage der Emittentin nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche kommen.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus der Anleihe (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung und (Teil-)Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus der tokenbasierten Schuldverschreibung führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus der tokenbasierten Schuldverschreibung verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit der tokenbasierten Schuldverschreibung ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Zurzeit ist die Wi IPP an Betreibergesellschaften von mehreren Windenergieanlagen und Solarparks beteiligt. Die Leistung der Anlagen kann insgesamt rund 40.000 Haushalte mit grünem Strom versorgen.

Impact Scoring für die Wi Kurzanleihe

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

An den Anfang scrollen