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Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Tomorrow GmbH, Neuer Pferdemarkt 23, 20359 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg HRB 146816. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Geschäftstätigkeit der Emittentin ist die Entwicklung und der Betrieb von Internet Plattformen und Mobile Apps sowie technische Dienstleistungen, die zwar zur Erbringung von Zahlungsdiensten Dritter beitragen, jedoch zu keiner Zeit in den Besitz der zu übermittelnden Geldbeträge gelangen, wie beispielsweise die Verarbeitung und Speicherung von Daten, vertrauensbildende Maßnahmen und Dienste zum Schutz der Privatsphäre, Nachrichten- und lnstanzenauthentisierung, Bereitstellung von Internet Hosting- und Kommunikationsnetzen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz oder dem Kreditwesengesetz unterliegen. Das Unternehmen verbindet die beiden Themen “Mobile Banking“ und “Nachhaltige Finanzen“. Im Rahmen dessen bietet die Emittentin in Zusammenarbeit mit einem Bankinstitut ein sog. Smartphone-Banking für Privatkunden an.

Tokenbasierte Genussrechte „Tomorrow Crowdinvesting 2.0“

Die Mindestzeichnung beträgt 100 Euro. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

8.000.000 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Genussrechte beginnt am 01. Oktober 2021 und endet mit Ablauf des 30. September 2031. Die Laufzeit endet automatisch mit Eintritt eines Exitereignisses.

Anleger*innen können die tokenbasierten Genussrechte unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten innerhalb der Laufzeit ab dem 30. September 2026 ordentlich kündigen.

Das Wertpapier berechtigt den*die Besitzer*in an der Wertsteigerung von Tomorrow zu partizipieren. Das heißt, der*die Inhaber*in des Wertpapiers ist berechtigt

a) Zu einem Anteil an allen ausgeschütteten Gewinnen von Tomorrow und
b) Am Exit-Erlös, wenn es zu einem Börsengang oder Verkauf von Tomorrow kommt.

Bei Ausübung des Kündigungsrechts erhält der*die Anleger*in seinen*ihren investierten Betrag zurück, zuzüglich 5 % Zinsen p.a. rückwirkend. Sollte es während der nächsten zehn Jahre weder zu einer Kündigung noch zu einem Exit kommen, wird der investierte Betrag (am Ende der Laufzeit) ebenfalls mit 5 % pro Jahr rückwirkend verzinst und zurückgezahlt, soweit der qualifizierte Rangrücktritt nicht eingreift.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Genussrechte enthalten einen qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den Genussrechten können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags, der Zinsansprüche sowie der Ansprüche auf Gewinn- und Exit-Beteiligung. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem* der Anleger*in zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der*die Anleger*in den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er*sie trotz des bestehenden Verlustrisikos die Rückzahlung des Anlagebetrags, der Zinsansprüche sowie der Ansprüche auf Gewinn- und Exit-Beteiligung aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des*der Anleger*in führen. Daher sollte der*die Anleger*in alle Risiken unter Berücksichtigung seiner*ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger*innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger*innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Informationen zu Quellen & Bildrechten

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