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Mindestanlage
ab 500 Euro
Verzinsung
8,50 % p. a. + Bonus
Laufzeit
30.09.2030
Art
Nachrangdarlehen

Dieses Projekt ist erfolgreich abgeschlossen. Eine Investition ist leider nicht mehr möglich. Hier findest du unsere aktuellen nachhaltigen Kapitalanlagen.

Die Eckdaten

  • Festzins: 8,50 % p. a.
  • Bonus: Einmalig bis zu 15,00 %; abhängig von der Anzahl der Store-Eröffnungen (mehr erfahren)
  • Laufzeit: 30.09.2030
  • Produktart: Nachrangdarlehen
  • Emissionvolumen: 3.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 500 Euro
  • Zinsauszahlung: 30. September

Das Unternehmen

Seit dem ersten Haferkater-Tag im Jahr 2014 hat das Team ein Ziel: Eine gesunde, ausgewogene Ernährung, die schnell und einfach zur Verfügung gestellt wird. Als kleines Porridgecafé in Berlin-Friedrichshain gestartet, ist Haferkater inzwischen zu einer deutschlandweit bekannten Marke gewachsen. Die Vision: Ein altbekanntes, einfaches Gericht aus nur drei Zutaten hat das Zeug zum Frühstück für die nachhaltigkeitsbewussten Menschen von heute.

Das Berliner Unternehmen differenziert sich vor allem durch das vegan-vegetarische Sortiment, welches bereits überwiegend aus Bio-Produkten besteht und größtenteils vor Ort zubereitet wird. So bietet das Unternehmen, insbesondere Pendler/innen in ihrem eng getakteten Arbeitsalltag, mit einer gesunden Mahlzeit für unterwegs, einen echten Mehrwert!

Im Mittelpunkt der Marke stehen die Haferkater-Stores. Die geplante Expansion mit den Franchisepartner/innen ermöglicht jährlich die Eröffnung zehn neuer Stores in Deutschland. Zusätzlich findet man Ready-to-eat Bio-Porridge in den Bordrestaurants der ICEs/ICs und mittlerweile auch in 4.000 Supermärkten. Mit einem Bio-Anteil von über 65 % an eingekauften Rohstoffen, einem vegan-vegetarischen Sortiment und einem hohen Engagement für Take-away in Mehrweg, ist Haferkater die nachhaltigste Marke in der Verkehrsgastronomie. Das Unternehmen möchte beweisen, dass Außer-Haus-Verzehr und Nachhaltigkeit vereinbar sind und eine Veränderung des Marktes bewirken.

„Mit Haferkater bedienen wir die Bedürfnisse aktiver Menschen im urbanen Raum. Wir fokussieren uns auf Hafer und ein vegan-vegetarisches Sortiment und dabei ist es uns wichtig, nachhaltig und respektvoll zu wachsen und zu wirtschaften.“

– Anna Schubert, Co-Gründerin Haferkater

Haferkater-Gründer

Überführung in Verantwortungseigentum

Haferkater verfolgt das Ziel, Mitarbeiter/innen und Gästen die Gewissheit zu geben, dass Haferkater auf einem nachhaltigen und unabhängigen Kurs bleibt. Inspiriert von Unternehmen wie Ecosia und Patagonia, setzt Haferkater auf das Konzept des Verantwortungseigentums. Das bedeutet, dass ein Verkauf von Haferkater für gewinnmaximierende Zwecke verhindert wird. Persönliche Interessen von Gesellschafter/innen können nicht über die Unternehmensziele gestellt werden.

Nach Deckung der Kapitalkosten wird ein Teil der Gewinne wieder in das Unternehmen reinvestiert oder für nachhaltige Zwecke gespendet. Entscheidungen werden ausschließlich von Verantwortungsgesellschaftern getroffen. Anleger/innen können sicher sein, dass ihre Investition gezielt eingesetzt wird und nur für die vorab definierten Ziele.

Mehr Informationen zum Konzept des Verantwortungseigentums, findest du auch im Blogbeitrag.

Haferkater Verantwortungseigentum

Mittelverwendung

  • Finanzierung des weiteren Aufbaus von Haferkater-Stores und somit des Ausbaus des Filialnetzes
  • Überführung des Projektinhabers in eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, das sogenannte Verantwortungseigentum

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

Mehr erfahren

Nachhaltigkeit bei Haferkater

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die von der UN ausgerufenen insgesamt 17 Ziele (SDGs) dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Insbesondere zahlt dieses Unternehmen auf die Ziele 2, 10 und 12 ein.

UN-SDG 2
UN-SDG 10
UN-SDG 12

Impact Scoring

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Das Angebot im Detail

Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die Haferkater Purpose GmbH, Eberswalderstraße 26, 10437 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 132382. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Geschäftstätigkeit ist es ausschließlich, als Emissionszweckgesellschaft (Ein-Zweck-Gesellschaft), die kein operatives Geschäft betreibt, Finanzinstrumente (im Sinne von § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz, konkret Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre) zu emittieren und den Emissionserlös ausschließlich dazu zu verwenden, ein zweckgebundenes Darlehen an die Haferkater GmbH mit Sitz in 10437 Berlin, Eberswalder Straße 26 auszureichen, die mit dem Darlehen ihre Wachstumsziele sowie den Rückkauf ihrer Unternehmensanteile zum Wechsel in eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (umgangssprachlich „Verantwortungseigentum“) finanzieren wird.

Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre.

Die Mindestzeichnung beträgt 500 Euro, maximal sind pro Person/Legal-Einheit 25.000 Euro möglich. Anlagebeträge müssen durch 50 teilbar sein.

3.500.000 Euro

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.09.2030, soweit nicht zuvor eine Kündigung erfolgt ist.

Es steht dem Nachrangdarlehensnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht zu, welches jährlich mit Wirkung zum Geschäftsjahresende (entspricht dem Kalenderjahr) ausgeübt werden kann, erstmalig zum 31.12.2027. Die Kündigungserklärung muss mindestens drei Monate vor dem Tag zugehen, zu dem gekündigt werden soll. Bei Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts und vorfälliger Rückzahlung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist die Emittentin verpflichtet, dem/der Anleger/in eine pauschalisierte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 50,00 % der Zinsansprüche, die über die restliche Laufzeit des qualifizierten Nachrangdarlehens angefallen wären, sowie einen einmaligen, von der Bonusbedingung unabhängigen Bonuszins in Höhe von 7,50 % des gezeichneten Nachrangdarlehensbetrags zu zahlen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den/die Anleger/in aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ab dem Einzahlungstag bis zum vertraglich vereinbarten Rückzahlungstag bzw. dem Tag der Wirksamkeit einer Kündigung verzinst sich der jeweils ausstehende Nachrangdarlehensbetrag vertragsgemäß mit einem Zinssatz von jährlich 8,50 % (Berechnungsweise: act/365). Die Zinsen sind jährlich nachschüssig zum 30.09., erstmalig zum 30.09.2024 und letztmalig zum 30.09.2030, fällig.

Ein Bonuszins ist möglich bis zu 15 % einmalig, abhängig von der Anzahl der Verkaufsstandorte, Details gemäß Darlehensvertrag.

Die Emittentin verpflichtet sich vorbehaltlich der Zahlungsvorbehalte (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, qualifizierter Rangrücktritt), das Nachrangdarlehen wie folgt zu tilgen:

Die Tilgung erfolgt in fünf unterschiedlichen Raten anteilig auf den Investitionsbetrag in Höhe von

10 % zum 30.09.2026,

15 % zum 30.09.2027,

20 % zum 30.09.2028,

25 % zum 30.09.2029 und

30 % zum 30.09.2030.

Es besteht eine Fundingschwelle mit einem Gesamtbetrag von 1.627.221,02 Euro. Sollte diese Fundingschwelle nicht innerhalb von 12 Monaten werden, erhalten die Anleger/innen ihre Investition unverzinst und ohne Kosten zurück.

Die Nettoeinnahmen werden vom Projektinhaber wie folgt verwendet werden:

Mit der Tranche 1 sollen 68,03 % der Nettoeinnahmen (bis zu 2.195.019,61 Euro) für die Finanzierung des weiteren Aufbaus von Haferkater-Stores und somit für den Ausbau des Filialnetzes verwendet werden.

Die Tranche 2 mit 31,97 % der Nettoeinnahmen (bis zu 1.031.339,89 Euro) soll für die Überführung des Projektinhabers in eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, dem sogenannten Verantwortungseigentum verwendet werden. Dazu soll die Haferkater GmbH eigene Geschäftsanteile von seinen Bestandsgesellschaftern Katjesgreenfood GmbH, ZENTIS Ventures GmbH und Exypnos Consulting Ltd. zurückkaufen.

Sollte es dem Projektinhaber bis zum 30.09.2024 nicht gelingen, die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen für Tranche 2 zu erreichen, werden alle geschlossenen Nachrangdarlehen teilgekündigt und zurückgezahlt.

Die eingeworbenen Mittel werden nach Prüfung durch einen Mittelverwendungskontrolleur für den Emittenten freigegeben und deren zweckgemäße Verwendung von diesem laufend geprüft. Weitere wichtige Informationen sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt nachzulesen.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des/r Anleger/in ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus dem Nachrangdarlehen erst nach den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.

Unternehmen und die Vision

Haferkater ist 2014 als kleines Porridgecafé in Berlin-Friedrichshain gestartet und seitdem zu einer deutschlandweit bekannten Marke gewachsen. Die Vision: Ein altbekanntes, einfaches Gericht aus nur drei Zutaten hat das Zeug zum Frühstück für die nachhaltigkeitsbewussten Menschen von heute. Seit dem ersten Tag wird Bio-Hafer gequetscht, gekocht und innerhalb weniger Sekunden mit Obst, Nüssen und anderen leckeren Toppings serviert. Aus dem winzigen Berliner Porridgecafé sind inzwischen Stores überall in Deutschland geworden.

Mit über 65 % Bio-Rohstoffen, einem vegan-vegetarischen Sortiment und dem großen Engagement für Mehrweglösungen ist Haferkater die nachhaltigste Marke der Verkehrsgastronomie. Das Unternehmen möchte mit seinem Handeln beweisen, dass Außer-Haus Verzehr auch vereinbar ist mit Nachhaltigkeit und dadurch als Leuchtturm andere Marken dazu bewegen, sich zu verändern.

Haferkater möchte mit Hilfe der neu gegründeten Haferkater Purpose GmbH bis zu 3,5 Mio. Euro Nachrangkapital einwerben. Dabei sollen die ersten 2,2 Mio. Euro dazu dienen, den eigenen Geschäftsbetrieb weiter auszubauen. Haferkater soll dann keine weiteren Investorengelder benötigen, um weitere Stores zu eröffnen. Die nach Abzug der Transaktionskosten verbleibenden Mittel (ca. 1,03 Mio. Euro) sollen dann gemeinsam mit Mitteln von voraussichtlich der Purpose Ventures eG dazu dienen, das Unternehmen von den Bestandsgesellschaftern zurückzukaufen und in eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen („Verantwortungseigentum“) zu wandeln. In dieser Form, die auch als „treuhändisches Unternehmertum“ bezeichnet wird, wird strukturell dafür gesorgt, dass das Unternehmen sich selbst bzw. seinen Mitarbeitenden gehört und auch ohne Vorhandensein einer genetischen Familie ähnlich wie ein Familienunternehmen geführt werden kann. So wird das Eigentum am Unternehmen immer an Menschen weitergegeben, die mit dem Unternehmen und seinen Werten verbunden sind. Gelingt das Einwerben der Mittel für den Ausbau, nicht aber für den Rückkauf, so wird ein Teil der Investitionen nach dem 30.09.2024 verzinst zurückgezahlt.

Nachhaltigkeit bei Haferkater

Fokus auf Mehrweg
Bei einem Take Away-Konzept wird natürlich der größte Anteil der Produkte unterwegs verzehrt. Ein großer Fokus von Haferkater liegt daher darauf, den Mehrweganteil im Verkauf signifikant zu erhöhen. Gemeinsam mit dem Mehrweg-Poolsystem Vytal werden kontinuierlich Rabattaktionen durchgeführt (bspw. „Mehrweg-Mai“ mit 50% Rabatt auf alle in Mehrweg gekauften Produkte), welche die Gäste motivieren sollen, Mehrweg in ihren Alltag zu integrieren. In Kooperation mit Organisationen wie der Deutschen Umwelthilfe und ProjectTogether, aber auch der Deutschen Bahn, wird außerdem daran gearbeitet, die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen und z.B. die Ausleih- und Rückgabeprozesse zu vereinfachen.

Bio-Produkte
Über 65% der eingekauften Rohstoffe sind biozertifiziert. Diese Zahl zu steigern ist ein konstantes Ziel. Kernprodukte wie Hafer und Kaffee sind bereits biozertifiziert, ebenso fast das komplette Trockensortiment und Milch. Gerade bei Obst und Gemüse ist jedoch die Logistik für Bio-Produkte in kleinen Mengen bis jetzt noch eine zu große Herausforderung, da Standorte in ganz Deutschland von den gleichen Lieferanten beliefert werden müssen.

Food Waste
Eines der größten Probleme der Gastronomie ist die Verschwendung von Lebensmitteln. Haferkater versucht dem mit detaillierter Produktionsplanung entgegenzugehen, außerdem werden viele Trockenfrüchte, Nüsse o.ä. verwendet, welche sehr lange Mindesthaltbarkeitsdaten vorweisen. Was doch übrig bleibt, wird an umliegende Tafeln oder Bahnhofsmissionen verteilt, von Foodsharing e.V. täglich nach Ladenschluss abgeholt oder über die Plattform „Too Good To Go“ zu einem reduzieren Preis verkauft.

Beitrag zu UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung

Die insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

Haferkater verfolgt insbesondere diese Ziele:

UN-SDG 2
UN-SDG 10
UN-SDG 12

Verantwortungseigentum

Für Haferkater ist es der nächste logische Schritt, die Werte des Unternehmens dauerhaft zu sichern und sowohl den Mitarbeitenden, als auch den Gästen das Vertrauen zu geben, dass das Unternehmen langfristig sinnorientiert und unabhängig bleibt. Mit der Entscheidung, Verantwortungseigentum umzusetzen, reiht sich Haferkater hinter Ecosia, Patagonia und anderen ein. In dieser Unternehmensform wird ein Verkauf zu jeglichem Zeitpunkt ausgeschlossen. Ebenso wird es nicht möglich sein, dass persönliche Interessen von Shareholdern über den Interessen des Unternehmens stehen. Nach der Deckung der Kapitalkosten, werden alle Gewinne in die Firma reinvestiert und dafür genutzt, eine nachhaltige Marke wachsen zu lassen – oder gespendet. Entscheidungsträger/innen sind Menschen, die im Unternehmen tätig oder ihm eng verbunden sind und Anleger/innen haben die Garantie, dass ihr Invest genau dort eingesetzt wird, wo es gebraucht wird.

Marktentwicklungen

Zielgruppe:
Immer mehr Menschen legen Wert auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung. Diese wachsende, meist urbane Zielgruppe ist mit dem herkömmlichen Speisenangebot in der Unterwegs-Versorgung nicht mehr hinlänglich bedient. So entsteht eine hohe Nachfrage nach gesünderen und verzehrfertigen Gerichten für unterwegs. Hier setzt Haferkater an und bietet ein vollwertiges Sortiment zum Mitnehmen an Hochfrequenzlagen wie Bahnhöfen. Pendler/innen, Reisende, Sportler/innen und Genießer/innen essen Porridge von Haferkater vor allem auf dem Weg zu Arbeit und im Büro, aber auch als Stärkung nach dem Sport.

Alleinstellungsmerkmal und Wettbewerber:
Direkte Wettbewerber an Hochfrequenzstandorten gibt es nicht, da Haferkater der erste und einzige Anbieter am Markt ist für Take-Away Porridge. In den einzelnen Sortimentsgruppen sind jedoch Wettbewerber vorhanden:

Im Gegensatz zu fast allen anderen Systemgastronomien ist das Sortiment von Haferkater allerdings seit Gründung ausschließlich vegan-vegetarisch. Bei allen Produktkategorien ist die Strategie, die Auswahl auf eine beschränkte Anzahl an sehr hochqualitativen Produkten zu fokussieren. Haferkater differenziert sich dort durch die Qualität der Waren, anstatt durch Angebotsfülle. Der Fokus auf Porridge führt außerdem dazu, dass die Gäste eine genaue Vorstellung davon haben, was sie erwartet und sich schnell bei der Auswahl der Produkte zurechtfinden.

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Marketing und Vertrieb

Wachstum mit Partner/innen im Franchise-Modell
Die aktuell 9 Haferkater Stores in Eigenregie haben gezeigt, dass das Konzept Haferkater Erfolg hat, und dass an vielen Bahnhöfen der Bedarf für eine Frühstücksalternative vorhanden ist. Daher hat Haferkater 2018 ein Franchisesystem aufgebaut, um weiter wachsen zu können. Mit einer lokalen Betreuung durch Franchisepartner/innen können deutschlandweit Haferkater Stores eröffnet werden, auch wenn sie weit voneinander entfernt sind. Eine adäquate Vor-Ort-Betreuung durch diese Unternehmer/innen, die sich tagtäglich für ihren Haferkater Store einsetzen, wird gewährleistet. Alle Prozesse sind in Handbüchern, Anleitungen und Schulungen festgehalten, sodass den Partner/innen ab Vertragsunterschrift ein erprobtes Regelwerk an die Hand gegeben wird. Ein besonderer Fokus liegt dabei nicht nur auf den Produkten, sondern auch auf der Markenkultur: Herzlichkeit im Team und im Umgang mit den Gästen und Geschäftspartner/innen, ökologische Nachhaltigkeit und Transparenz. Die Einhaltung der Systemstandards überprüft die interne Qualitätssicherung durch halbjährliche Systemchecks und regelmäßige Besuche der Franchisestandorte, außerdem führt eine externe Firma Mystery Checks durch.

Wie im Franchising üblich, erhält Haferkater eine Umsatzbeteiligung. Synergieeffekte kommen zusätzlich bei Einkauf und Marketing zum Tragen. Durch den großen Erfolg an vielen unterschiedlichen Bahnhöfen, hat Haferkater inzwischen einen einfacheren Zugang zu den umkämpften Mietflächen, was für die allgemeine Expansion und auch für künftige Franchisepartner/innen einen großen Gewinn darstellt. Inzwischen arbeitet Haferkater mit acht Partner/innen im Franchisemodell zusammen, die 16 der 25 Stores betreiben.

Haferkater liegt dabei sehr viel an einer wertschätzenden Partnerschaft: Wie auch innerhalb des Unternehmens kann der Austausch mit den Partner/innen nur funktionieren, wenn Respekt füreinander da ist. Motivation – und dadurch Erfolg – sind möglich, wenn alle Parteien sich zuhören und voneinander lernen. Auf Grundlage dieser Werte ist ein enger Zusammenhalt entstanden.

Unternehmensstruktur und Team

Haferkater GmbH

Leandro Burguete, Anna Schubert und Levin Siert eröffneten 2014 den ersten Haferkater Store. 2017 gründeten sie als Geschäftsführer/innen die GmbH.

 

Haferkater Retail GmbH

Das 2020 gegründete Tochterunternehmen vertreibt veganen und biozertifizierten Ready-To-Eat Porridge im deutschen und österreichischen Lebensmitteleinzelhandel und in den Bordbistros der Deutschen Bahn.

Haferkater Stores GmbH

Neun Haferkater Stores werden in Eigenregie geführt über die Tochtergesellschaft Haferkater Stores GmbH. Auch erfolgt der Ausbau von neuen Stores und der Weiterverkauf an Franchisepartner in der Regel über die Haferkater Stores GmbH.

Die drei Geschäftsführer/innen haben sich die Verantwortlichkeiten aufgeteilt: Leandro und Anna leiten die Stores, Levin verantwortet das Retail Geschäft.

Haferkater Team

Haferkater besteht aus den in ganz Deutschland verteilten eigenen Teams (ca. 100 Personen, verteilt auf 9 Stores) und 16 Personen in der Zentrale. Die Zentrale unterstützt die Stores durch Mitarbeitende in den Bereichen Buchhaltung, Marketing, Einkauf, Produktmanagement und Qualitätssicherung, dazu kommen Werkstudentinnen für Nachhaltigkeit, Social Media und Retail. Die Company-Stores haben außerdem eine Operative Leitung, welche gemeinsam mit dem jeweiligen District Management arbeitet. Die Franchisepartner/innen sind wiederum in regem Austausch mit der Franchiseberaterin, die intern die Anfragen bearbeitet.

Als Ergänzung zu diesem Team zählt ein vierteljährlich tagender Beirat aus internen und externen Mitgliedern, unter anderem Friederike Stöver (CEO Kamps).

Finanzplanung und Mittelverwendung

Der Haferkater Purpose GmbH (Emittentin) soll durch die Gewährung einer Vielzahl von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre („Nachrangdarlehen“) die Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals in Form eines nicht nachrangigen Darlehens („Weiterleitungsdarlehen“) an die Haferkater GmbH ermöglicht werden.

Die Haferkater Purpose GmbH ist eine Emissionszweckgesellschaft, die außer der Weiterleitung des Kapitals an den Projektinhaber, die Haferkater GmbH, kein weiteres Geschäft betreibt.

Die Nachrangdarlehen werden mit einem max. Gesamtbetrag von 3.500.000,00 Euro, einem festen Zinssatz von 8,5 Prozent p.a. und einer festen Laufzeit bis zum 30.09.2030 geschlossen. Es besteht eine Fundingschwelle mit einem Gesamtbetrag von 1.627.221,02 Euro. Sollte diese Fundingschwelle nicht innerhalb von 12 Monaten erreicht werden, erhalten die Anleger/innen ihre Investition unverzinst und ohne Kosten zurück.

Die Nettoeinnahmen werden vom Projektinhaber wie folgt verwendet werden:

Mit der Tranche 1 sollen 68,03 % der Nettoeinnahmen (bis zu 2.195.019,61 Euro) für die Finanzierung des weiteren Aufbaus von Haferkater-Stores und somit für den Ausbau des Filialnetzes verwendet werden.

Die Tranche 2 mit 31,97 % der Nettoeinnahmen (bis zu 1.031.339,89 Euro) soll für die Überführung des Projektinhabers in eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, dem sogenannten Verantwortungseigentum verwendet werden. Dazu soll die Haferkater GmbH eigene Geschäftsanteile von seinen Bestandsgesellschaftern Katjesgreenfood GmbH, ZENTIS Ventures GmbH und Exypnos Consulting Ltd. zurückkaufen.

Sollte es dem Projektinhaber bis zum 30.09.2024 nicht gelingen, die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen (weitere Kapital von Kapitalgebern sowie der Purpose Ventures e.G.) für Tranche 2 zu erreichen, werden alle geschlossenen Nachrangdarlehen teilgekündigt und zurückgezahlt.

Die eingeworbenen Mittel werden nach Prüfung durch einen Mittelverwendungskontrolleur für die Emittentin freigegeben und deren zweckgemäße Verwendung von diesem laufend geprüft. Weitere wichtige Informationen sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt in unserem Downloadbereich nachzulesen.

Kennzahlenübersicht (Stand: 12.2023)

Das Wirtschaftsjahr der Haferkater-Gruppe weicht vom Kalenderjahr ab, aktuell ist der Bilanzstichtag der 30.09. des Jahres. Im Jahr 2024 wird das Wirtschaftsjahr umgestellt und entspricht dann
einem Kalenderjahr.
* Der Systemumsatz setzt sich aus den Umsatzeinnahmen aller Franchisestores zusammen. Dieser ist Grundlage für die Berechnung für die Einnahmen aus der Vergabe der Markenrechte.
** Jahresabschluss 2024: Operativ wird die Gruppe in 2024 ein positives EBITDA erreichen. Die Finanzierungskosten der Crowd-Kampagne und die Umwandlungskosten für das
"Verantwortungseigentum" von schätzungsweise EUR 400.000 führen dann zu einem geplanten Jahresfehlbetrag.
*** Nach Fertigstellung der Verkaufsstandorte werden diese an den Franchisenehmer verkauft. Dies reduziert das Anlagevermögen von "Haferkater".

Das Chancen-Profil von Haferkater

Verantwortungseigentum ist eine Unternehmensstruktur, die es ermöglicht, ein Unternehmen so zu gestalten, dass es nicht nur auf die Maximierung des Gewinns abzielt, sondern auch darauf ausgerichtet ist, einen positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Durch die Umwandlung in ein verantwortungsbewusstes Eigentumsmodell wird das Ziel gestärkt, ein Unternehmen aufzubauen, das auf Werten wie Nachhaltigkeit, sozialer Verantwortung und dem Gemeinwohl basiert. Auf diese Weise werden die Geschäftspraktiken darauf ausgerichtet, langfristige positive Auswirkungen auf die Umwelt, die Gemeinschaft und die Stakeholder zu erzielen, anstatt kurzfristige Gewinnmaximierung zu verfolgen.

Haferkater expandiert vordergründig mit Mietflächen der Deutschen Bahn. Diese Standorte sind extrem gefragt und die Ausschreibungen sind für Neueinsteiger schwer zu gewinnen. Haferkater fördert den Branchenmix, hat einen geringen Energie- und Platzbedarf und eine hohe Innovationskraft, was das Konzept sehr attraktiv für Bahnhöfe macht.

Gemäß einer Allensbach-Umfrage spielt gesunde Ernährung für knapp 70% der Befragten eine sehr große bis große Rolle. Haferkater strebt danach, durch sein Angebot diese Nachfrage im Bereich der gesunden Ernährung zu adressieren. Darüber hinaus reagiert Haferkater auf Ernährungstrends wie Vegetarismus und Veganismus, um den sich wandelnden Präferenzen der Verbraucher gerecht zu werden. Das Angebot von Haferkater spricht neben ernährungsbewussten Personen die knapp 10 Millionen Menschen in Deutschland besonders an, die auf tierische Produkte teilweise oder ganz verzichten.

Skaleneffekte und zunehmende Verhandlungsmacht sind bereits jetzt Faktoren, die dazu beitragen, dass Haferkater bei jeder Bestellung einen positiven Deckungsbeitrag erzielt. Mit der Expansion durch zusätzliche Filialen und Franchisenehmer/innen wird die Abnahmemenge erhöht, was zu einer stärkeren Positionierung gegenüber den Lieferanten führt. Diese gesteigerte Verhandlungsmacht ermöglicht es, günstigere Einkaufspreise für Obst und Gemüse auszuhandeln, was wiederum den Wareneinsatz in den einzelnen Filialen steigert, wenn die Anzahl der Standorte zunimmt.

Das Franchise-Konzept ermöglicht schnelles Wachstum, indem das Unternehmensmodell gegen Gebühren an Partner/innen weitergegeben wird. Dies fördert die Bekanntheit der Marke Haferkater und ermöglicht eine effektive Verbreitung auf neue Standorte. Die standardisierten Abläufe im Franchising erleichtern die schnelle Analyse und Weitergabe von Erfolgs- oder Fehlerstrategien an Partner/innen.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht also keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Zum Erstellungszeitpunkt der Anlagebroschüre ist bekannt, in welches Objekt die Mittel aus der Kapitalanlage fließen. Somit entfallen Risiken weitgehend, die bestehen würden, wenn entsprechende Objekte erst identifiziert werden müssten.

Das Risiko-Profil von Haferkater

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Angebot von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre der Haferkater Purpose GmbH, Frankfurt am Main. Die Nachrangdarlehen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der/die Anleger/in sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung aufmerksam lesen und bei seiner/ihrer Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des/der Anlegers/in seinen/ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine/ihre Investition in die Vermögensanlage sollte nur einen geringen Teil seines/ihres Gesamtvermögens ausmachen.

Im Folgenden werden bestimmte rechtliche und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse des Darlehensnehmers haben, die bis zu dessen Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem/der Anleger/in zusätzliche Vermögensnachteile entstehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der/die Anleger/in den Erwerb der Vermögensanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er/sie trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Vermögensanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant oder aufgrund von Kosten für Steuernachzahlungen. Solche zusätzliche Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des/der Anlegers/in führen. Daher sollte der/die Anleger/in alle Risiken unter Berücksichtigung seiner/ihrer persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Vermögensanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Darlehensvergabe ist nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Das Darlehen ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgeht, besteht dagegen nicht.

Es handelt sich bei diesem qualifiziert nachrangigen Darlehen um eine unternehmerische Finanzierung mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Der/die Anleger/in erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs- und Kontrollrechte und hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken (insbesondere hat er/sie nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist). Mit dieser vertraglichen Gestaltung werden aus Sicht des/der Anlegers/in die Nachteile des Fremdkapitals (insbesondere keine Gewinn- und Vermögensbeteiligung des/der Anlegers/in, kein Einfluss des/der Anlegers/in auf die Unternehmensführung des Darlehensnehmers und keine sonstigen Mitwirkungs- und Informationsrechte des/der Anlegers/in) mit den Nachteilen des Eigenkapitals (Beteiligung des/der Anlegers/in am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht des Darlehensnehmers bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) verbunden. Für den/die Anleger/in bedeutet dies, dass das von ihm/ihr übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.

Bei dem Nachrangdarlehensvertrag handelt es sich um ein Darlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (siehe näher Ziffer 8 der Allgemeinen Darlehensbedingungen). Dies bedeutet: Sämtliche Ansprüche des/der Anlegers/in aus dem Nachrangdarlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen – („Nachrangforderungen“) können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen bindenden Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, herbeiführen würde oder wenn in diesem Zeitpunkt bereits ein solcher Insolvenzgrund vorliegt (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt des Zahlungsverlangens zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder dies durch die Zahlung zu werden droht. Die Ansprüche des/der Anlegers/in wären dann dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Darlehensnehmers nicht behoben wird. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüche des/der Anlegers/in bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sind.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Insolvenzordnung). Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Darlehensnehmers dessen bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens des Darlehensnehmers ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung). Diese gesetzlichen Vorschriften können sich mit Wirkung für die Zukunft verändern. Damit würden sich auch die Voraussetzungen verändern, unter denen die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre eingreift.

Der qualifizierte Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre könnte sich wie folgt auswirken: Der Darlehensnehmer würde die Zins- und Tilgungszahlung bei Eingreifen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der/die Anleger/in dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der/die Anleger/in müsste eine Zins- oder Tilgungszahlung, die er/sie trotz des qualifizierten Nachrangs zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Darlehensnehmer zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der/die Anleger/in die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Zudem könnte es sein, dass der/die Anleger/in für bereits gezahlte Zinsen Steuern entrichten muss, obwohl er/sie zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.

Die Nachrangforderungen des/der Anlegers/in treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang gegenüber den folgenden Forderungen zurück: Der qualifizierte Rangrücktritt besteht gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger des Darlehensnehmers sowie gegenüber sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen. Der/die Anleger/in wird daher mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers berücksichtigt.

Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der/die Anleger/in weder seine/ihre Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er/sie vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des/der Anlegers/in nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den/die Anleger/in ist nicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den/die Anleger/in ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein/e Käufer/in gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger/innen nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten.

Risiken auf Ebene der Emittentin

Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der/die Anleger/in trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Der wirtschaftliche Erfolg der vom Darlehensnehmer verfolgten Anlagestrategie (Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals an den Projektinhaber) kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.

Der Darlehensvertrag gewährt eine Festverzinsung nach näherer Maßgabe der Emissionsbezogenen Angaben und der Allgemeinen Darlehensbedingungen. Darüber hinaus wird eine variable Zinskomponente (einmaliger erfolgsabhängiger Bonuszins am Ende der Laufzeit bzw. in verringertem Umfang im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer) gewährt. Ob und in welcher Höhe der erfolgsabhängige Bonuszins gezahlt wird, hängt von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens des Projektinhabers ab.

Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des/der Anlegers/in und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Durch den Verlust von Kompetenzträger/innen des Projektinhabers besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein qualifiziertes Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden können. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung des Projektinhabers und damit auf seine Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten aus dem Weiterleitungsdarlehen haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszahlungen des Darlehensnehmers an die Anleger/innen reduzieren oder diese könnten ausfallen.

Risiken auf Ebene des/der Anleger/in

Dem/der Anleger/in können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der/die Anleger/in die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des/der Anlegers/in kommen. Das maximale Risiko des/der Anlegers/in besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des/der Anlegers/in führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der/die Anleger/in finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner/ihrer Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab.

Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

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