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Mindestanlage
ab 100 €
Verzinsung
5,50% p. a. + Bonus
Laufzeit
31.03.2033
Art
Kryptowertpapier

Die Eckdaten

  • Zinssatz: 5,50 % p. a. Festzins, zzgl. variabler Bonuskomponente*
  • Laufzeit: bis 31.03.2033
  • Produktart: Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG
  • Emissionsvolumen: 1.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 100 Euro
  • Zinsauszahlung: Jährlich zum 01.04. eines Jahres

* Details siehe Basisinformationsblatt.

Projektbeschreibung

Am Standort im Landkreis Trier-Saarburg befinden sich zwei Bestands-Windenergieanlagen, die im Rahmen der Anlage „Windpark Naurath“ erworben und weiter betrieben werden sollen. Für eine der beiden Anlagen besteht ein Repoweringpotential, welches durch die Emittentin geprüft wird. Seit Inbetriebnahme haben die beiden Anlagen einen Ertrag in Höhe von 6,32 Mio. kWh produziert*:

  • Die Enercon E-82: Die Anlage wurde 2011 in Betrieb genommen und befindet sich noch bis Ende 2031 im EEG-Vergütungsregime.
  • Die Enercon E-70: Die Anlage wurde 2005 in Betrieb genommen und ist als älteres Bestandsaggregat bereits seit Anfang 2026 in der vollständigen Direktvermarktung.

* Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Wer ist die Naurath EE GmbH & Co. KG?

Die Naurath EE GmbH & Co. KG ist die Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage und dient als Beteiligungsgesellschaft für den Erwerb und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (“WEA”) im Windpark Naurath.  Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur. Des Weiteren die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Mittelverwendung

Die Mittel des Kapitalmarktproduktes dienen dem Erwerb der gesamten Geschäftsanteile an der juwi Beteiligungs GmbH & Co Naturpower 10 KG.

Deine Chancen

  • Attraktive Zins- und Tilgungsstruktur
  • Planbare Erlöse durch EEG-Vergütung
  • Renommierter Betreiber von Wind- und Solarparks

Mehr erfahren

Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Durch die Zeichnung des Wertpapiers „Windpark Naurath“ können Anleger/innen einen konkreten Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen leisten. Bei den SDGs handelt es sich um insgesamt 17 Ziele, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen. Konkret werden mit der vorliegenden Kapitalanlage die Ziele 7 und 13 unterstützt:

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie

Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.

SDG7 2
UN-SDG 13

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist Naurath EE GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30903 und der Geschäftsanschrift Schneebergerhof 14, 67813 Gerbach. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur. Des Weiteren die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG.

Die Mindestzeichnung beträgt EUR 100,00.

EUR 1.500.000,00.

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen beginnt am 01.07.2026 und endet am 31.03.2033.

Ein ordentliches Kündigungsrecht der jeweiligen Anleger/innen besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen, erstmals zum 01.01.2029, (der „Kündigungszeitpunkt“) zu kündigen. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt zum Nennbetrag zzgl. bis zum Kündigungszeitpunkt aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen nebst einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15,00 % der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Im Fall einer ordentlichen Kündigung durch die Emittentin sind Rückzahlung, Zinsen und die Vorfälligkeitsentschädigung am Kündigungszeitpunkt fällig.

Den Anlegern steht aus einer Vereinbarung zwischen der Emittentin und der wiwin GmbH, Gerbach, ein unmittelbarer Anspruch gegen die Emittentin auf Zahlung einer Bereitstellungsgebühr in Höhe von 5,50 % p.a. zu (echter Vertrag zugunsten Dritter) bezogen auf den jeweils auf sie entfallenden und eingezahlten Anlagebetrag. Die Bereitstellungsgebühr ist fällig für den Zeitraum zwischen der erfolgten Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto des Auftraggebers (einschließlich) und dem Verzinsungsbeginn (ausschließlich). Die Berechnung der Bereitstellungsgebühr erfolgt taggenau und ist am Rückzahlungstag gemäß Ziffer 5.1 der Anleihebedingungen zur Zahlung fällig.

Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich der Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin und der Einzahlung der Zeichnungssumme ab dem 01.07.2026 bis zum Laufzeitende bzw. bis zu einer etwaigen Kündigung mit 5,50 % pro Jahr (der „Zinssatz“) auf ihren Nennbetrag verzinst.

Diese Zinsen sind nachträglich am 01.04. eines Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Soweit die Emittentin die Zinsen am Zinszahlungstag trotz Fälligkeit nicht zahlt, verlängert sich die Verzinsung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung. Ist ein Zinszahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind. Ein „Bankarbeitstag“ ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), (i) an dem das Clearingsystem und (ii) alle betroffenen Bereiche des Eurosystem-Real-Time-Gross-Settlement-Systems T2 (T2) geöffnet sind, um Zahlungen abzuwickeln.

Die Zinsen sowie die variable Bonuskomponente werden nach der Zinsberechnungsmethode act/act (ISDA) berechnet (unbereinigt). Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Zudem erhalten die Anleger/innen eine variable Bonuskomponente, die von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktwerts für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Für die Berechnung der Höhe der variablen Bonuskomponente werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind zwischen Februar des vorherigen Kalenderjahres bis einschließlich Januar des jeweiligen Kalenderjahres gemittelt (der „durchschnittliche Monatsmarktwert“). Basis dafür sind die veröffentlichten Daten der Website https://www.netztransparenz.de/de-de/ErneuerbareEnergien-undUmlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktprämie/Marktwertübersicht. Der Marktwert beschreibt den monatlichen Wert der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen, in diesem Fall aus Windkraftanlagen an Land. Je nach Höhe dieses gemittelten Marktwertes erhalten die Anleger/innen rückwirkend für das vorangegangene Laufzeitjahr eine variable Bonuskomponente in Form einer weiteren Verzinsung in Höhe von 1,00 % p.a., wenn der durchschnittliche Monatsmarktwert mehr als 8,0 ct/kWh beträgt.

Die Emittentin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen am 01.04.2027 in Höhe von 12,50 % des Nennbetrags, am 01.04.2028 in Höhe von 12,50 % des Nennbetrags, am 01.04.2029 in Höhe von 12,50 % des Nennbetrags, am 01.04.2030 in Höhe von 12,50 % des Nennbetrags, am 01.04.2031 in Höhe von 12,50 % des Nennbetrags, am 01.04.2032 in Höhe von 12,50 % des Nennbetrags sowie am 01.04.2033 (jeweils der „Rückzahlungstag“) in Höhe der restlichen 25 % des Nennbetrags an die Anleger/innen zurückzuzahlen (die „Rückzahlungen“), sofern sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind. Die einzelnen Rückzahlungsbeträge werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist ein Rückzahlungstag kein Bankarbeitstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und / oder Verzugszinsen zu zahlen sind.

Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare und gleichrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit sämtlichen anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin in gleichem Rang stehen.

Die Mittel des Kapitalmarktproduktes dienen dem Erwerb der gesamten Geschäftsanteile) an der juwi Beteiligungs GmbH & Co Naturpower 10 KG.

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung der Anleger/innen ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Über das Unternehmen Naurath EE GmbH & Co. KG

Die Emittentin, die Naurath EE GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRA 30903, dient als Beteiligungsgesellschaft für den Erwerb und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (“WEA”) im Windpark Naurath.  Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb, das Stilllegen und in Ausnahmefällen die Veräußerung sowie die Verwaltung von Einrichtungen und Anlagen, die Strom aus Wind- und Solarenergie erzeugen und vermarkten, sowie der dafür notwendigen Infrastruktur. Des Weiteren die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Wind- und Solaranlagen errichten, betreiben und/oder verwalten sowie die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bereitstellen.

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Die Emittentin ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Wi IPP Nova GmbH & Co. KG, die über eine Kommanditeinlage in Höhe von 200.000,00 Euro an der Emittentin beteiligt ist. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emittentin ist die wiwi Beteiligungs GmbH.

Die Wi IPP Nova GmbH & Co. KG wird wiederum zu 100 Prozent über eine Kommanditeinlage von der wi renewables GmbH gehalten. Diese steht unmittelbar im Eigentum von Matthias Willenbacher.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die gesellschaftsrechtliche Struktur der Emittentin innerhalb der wi-Gruppe sowie die Beteiligung an der Objektgesellschaft, welche die beiden WEA im Windpark Naurath hält.

Vorstellung der Geschäftsführung

Die wiwi Beteiligungs GmbH trägt als Komplementärin die persönliche Haftung und übt die Geschäftsführung für die Naurath EE GmbH & Co. KG aus. Die wiwi Beteiligungs GmbH ist unter der Handelsregisternummer HRB 32249 im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern eingetragen. Jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Matthias Willenbacher und Daniel Güttinger.

Daniel Güttinger

Daniel Güttinger leitet die Investitionsaktivitäten sowie das Management der Beteiligungen in Wind- und Photovoltaikanlagen der Emittentin. Vor seinem Einstieg als Geschäftsführer arbeitete er für die Beratungsfirmen KPMG und EY als Wirtschaftsprüfer in der Schweiz und den USA. Als Geschäftsführer wird er von einem erfahrenen Team aus Asset Managern sowie Finanz- und Steuerexperten unterstützt.

Windpark Naurath

Transaktionsstruktur und Anteilserwerb

Im Rahmen der Transaktion erwirbt die Emittentin sämtliche Anteile an der Objektgesellschaft, der juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 10 KG („NaturPower 10“), welche zwei WEA im Windpark Naurath hält.

Nach vollständigem Erwerb der Gesellschaftsanteile ist vorgesehen, die NaturPower10 im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Anwachsung in die Emittentin zu integrieren. Dadurch gehen die beiden WEA unmittelbar auf die Naurath EE GmbH & Co. KG über.

Die Emittentin finanziert den Erwerb der Beteiligung über die Ausgabe der in dieser Werbeunterlage beschriebenen Schuldverschreibungen.

Windpark Naurath

Die Objektgesellschaft hält die operativen Rechte an zwei Bestands-WEA am Standort Naurath (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz).

Bei den Anlagen handelt es sich um zwei Onshore-Windenergieanlagen des deutschen Herstellers Enercon GmbH:

  • eine Enercon E-82 (Inbetriebnahme 2011)
  • eine Enercon E-70 (Inbetriebnahme 2005)

Beide Anlagen befinden sich seit vielen Jahren im operativen Betrieb und verfügen über eine belastbare Ertragshistorie. Die E-82 befindet sich noch bis zum 31.12.2031 im EEG-Vergütungsregime. Die E-70 wird bereits vollständig in der Direktvermarktung zu Marktpreisen vermarktet.

Tabelle zu den beiden Anlagen

Parameter Anlage E82 Anlage E70
Hersteller Enercon Enercon
Typ E-82 E2 E-70
Inbetriebnahme 2011 2005
Nennleistung 2,3 MW 2,0 MW
Nabenhöhe 85 m 113,5 m
Rotorblattdurchmesser 82 m 70 m
Durchschnittlicher
Jahresertrag (historisch)
ca. 3.537.000 kWh ca. 2.783.000 kWh
Vergütung EEG-Vergütung bis 31.12.2031 (9,51 ct/kWh) – im Anschluss Direktvermarktung Direktvermarktung
*Einsparung CO2 1538,6 Tonnen 1210,6 Tonnen
**Versorgung Haushalte 1019 802

* CO2-Faktor Strom im Jahr 2024 beträgt 0,435 tCO2/MWh - BAFA - Energie - Informationsblatt CO2-Faktoren

** Stromverbrauch pro Haushalt (2-Personen-Haushalt – Strom für Raumwärme, Warmwasser, Beleuchtung und Elektrogeräte) - Stromverbrauch der privaten Haushalte nach Haushaltsgrößenklassen - Statistisches Bundesamt

Anlage E82

Die am Standort betriebene Enercon E-82 wurde im Jahr 2011 in Betrieb genommen und zählt zu den etablierten Onshore-Windenergieanlagen im deutschen Marktsegment. Die Anlage weist eine langjährige und stabile Ertragshistorie auf. Die im Finanzmodell angesetzten Jahreserträge wurden konservativ unterhalb des historischen Durchschnitts kalkuliert.

Die Anlage befindet sich noch bis zum 31.12.2031 im EEG-Vergütungsregime und erhält eine feste gesetzliche Einspeisevergütung. Ab 2032 erfolgt die Vermarktung im Rahmen der vollständigen Direktvermarktung zu Marktpreisen. Damit unterliegen die Erlöse dann dem allgemeinen Marktpreisniveau für Wind-Onshore-Strom.

Der technische Zustand wurde zuletzt im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung im Jahr 2025 bewertet. Es wurden keine sicherheitsrelevanten oder betriebskritischen Mängel festgestellt, sodass ein Weiterbetrieb grundsätzlich möglich ist. Die Flächensicherung basiert auf langfristigen Gestattungs- und Pachtverträgen mit der Ortsgemeinde sowie privaten Grundstückseigentümern. Die Vertragslaufzeiten decken die geplante Laufzeit des Kapitalmarktproduktes ab.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich Potential für ein zukünftiges Repowering am Standort. Entsprechende Optionen werden derzeit geprüft.

Anlage E70

Die Enercon E-70 wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen und ist eine technisch bewährte Bestandsanlage des Herstellers Enercon GmbH. Die Anlage verfügt über eine stabile Ertragshistorie. Die im Cashflow-Modell angesetzten Erträge orientieren sich am Durchschnitt der letzten Jahre. Die Anlage befindet sich bereits vollständig in der Direktvermarktung. Die Stromerlöse werden somit zu Marktpreisen erzielt und unterliegen der entsprechenden Preisvolatilität.

Im Jahr 2024 wurde eine erweiterte technische Prüfung inklusive Restnutzungsdauerbewertung durchgeführt. Es wurden keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt. Die aktuell bestätigte rechnerische Restnutzungsdauer reicht nach der durchgeführten Bewertung bis September 2032. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch entsprechende Prüfergebnisse oder gegebenenfalls technische Maßnahmen voraus. Die Flächensicherung basiert auf Pacht- und Gestattungsverträgen mit einer Laufzeit bis 2030. Gespräche über eine mögliche Verlängerung der Verträge sind vorgesehen und sollen zeitnah umgesetzt werden.

Finanzplan Kapitalmarktprodukt

Jahr 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 Mrz 33
Einzahlungen Finanzierung
Gesellschafterdarlehen 125.000 € - € - € - € - € - € - € - €
Kapitalmarktprodukt "Windpark Naurath" 1.500.000 € - € - € - € - € - € - € - €
Anschlussfinanzierung - € - € - € - € - € - € - € 265.000 €
Einnahmen
Ausschüttungen juwi Bet. GmbH & Co. NP 10 KG 231.527 € 270.119 € 298.894 € 230.818 € 231.483 € 232.184 € 158.764 € 44.611 €
Ausgaben
Kauf Anteile an Bestandsanlagen 1.575.000 € - € - € - € - € - € - € - €
Emissionskosten 121.622 € - € - € - € - € - € - € - €
Schuldendienste
Zinsen Gesellschafterdarlehen - € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 €
Zinsen "Windpark Naurath" - € 82.500 € 72.188 € 61.875 € 51.563 € 41.250 € 30.938 € 20.625 €
Tilgung Gesellschafterdarlehen - € - € - € - € - € - € - € - €
Tilgung "Windpark Naurath" - € 187.500 € 187.500 € 187.500 € 187.500 € 187.500 € 187.500 € 375.000 €
Kontostand am Periodenende 159.905 € 155.025 € 189.231 € 165.675 € 153.095 € 151.529 € 86.855 € 841 €

Die Finanzplanung für das Kapitalmarktprodukt basiert auf einer konservativen Ableitung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben aus dem Betrieb der beiden Windenergieanlagen am Standort Naurath. Grundlage der Erlösplanung bilden die historischen Produktionsdaten der Anlagen, aus denen ein durchschnittlicher Jahresertrag abgeleitet wurde. Die realen Betriebsdaten stellen eine belastbare Basis für die Prognose der zukünftigen Stromerträge dar.

Für die Windenergieanlage des Typs Enercon E82 wird die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung bis 2032 berücksichtigt. Diese sorgt für eine hohe Planbarkeit eines Teils der Stromerlöse innerhalb der Laufzeit des Kapitalmarktproduktes. Für die Anlage E70 und die Zeiträume außerhalb der EEG-Förderung wird eine Vermarktung des erzeugten Stroms über den Strommarkt angenommen.
Auf der Kostenseite wurden die wesentlichen betrieblichen Aufwendungen, insbesondere Wartung, Betriebsführung und Pacht, auf Basis bestehender Verträge angesetzt.

Die Stromerträge außerhalb der EEG-Förderung und Aufwendungen wurden zur realistischen Abbildung mit einem Inflationsfaktor fortgeschrieben.

Zur vollständigen Rückführung des aufgenommenen Kapitals ist nach aktueller Planung eine Anschlussfinanzierung vorgesehen. Diese basiert auf dem weiterhin vorhandenen wirtschaftlichen Wert der Anlagen am Ende der Laufzeit des Kapitalmarktproduktes. Als weitere mögliche Rückführungsquelle besteht ein Erlöspotential aus dem Repowering des Windparks. Für die beiden Windenergieanlagen wird eine technische und wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer von rund 30 Jahren angenommen, wodurch über die Laufzeit des Produkts hinaus entsprechende Ertragspotenziale bestehen. Dieser verbleibende „Lifetime Value“ der Anlagen bildet die Grundlage für die geplante Refinanzierung.

*Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für die künftige Wertentwicklung

Das Chancen-Profil der Kapitalanlage

Die Kapitalanlage bietet Anleger/innen einen festen Zinssatz von 5,50 % p. a. über die gesamte Laufzeit. Zusätzlich wird eine Bonuskomponente (+1,00 % p. a. bei einem durchschnittlichen Strompreis > 8,0 ct/kWh)

in Aussicht gestellt, durch die Anleger/innen über die Grundverzinsung hinaus profitieren können.

Die Kapitalrückführung erfolgt nicht endfällig, sondern planmäßig in mehreren jährlichen Tilgungsraten. Dadurch reduziert sich der ausstehende Kapitalbetrag sukzessive über die Laufzeit. Für Anleger/innen bedeutet dies:

  • kontinuierliche Rückführung des eingesetzten Kapitals
  • sinkende Restkapitalbindung im Zeitverlauf
  • reduzierte Risikoexposition gegenüber dem Laufzeitende

Im Vergleich zu endfälligen Anleihen kann das Risiko eines vollständigen Kapitalverlusts am Laufzeitende durch die gewählte Tilgungsstruktur reduziert werden

Die Anlage E82 befindet sich noch bis Ende 2031 im EEG-Vergütungsregime und erhält eine feste gesetzlich garantierte Einspeisevergütung.

Dies sorgt für:

  • planbare Umsätze in den ersten Jahren der Produktlaufzeit
  • reduzierte Erlösvolatilität
  • hohe Kalkulierbarkeit der Zahlungsströme

Die EEG-Phase bildet damit ein stabiles Fundament für die Kapitaldienstfähigkeit während eines wesentlichen Teils der Laufzeit.

Das Team der Wi IPP GmbH & Co. KG besteht aus spezialisierten Fachkräften, die über eine tiefe und breite Branchenexpertise sowie über eine gute Vernetzung in der Region verfügen. Dies spiegelt sich in einem Anteil von rund vier Prozent an der gesamten installierten Leistung in Rheinland-Pfalz wider. Durch gezielte Zukäufe und Repowering-Projekte wurde ein großes und modernes Anlagenportfolio mit mehr als 100 Windkraft- und Solaranlagen aufgebaut.

Der Windpark Naurath besteht aus zwei langjährig betriebenen Windenergieanlagen mit stabiler Ertragshistorie. Beide Anlagen erzeugen seit vielen Jahren zuverlässig Strom und verfügen über belastbare Produktionsdaten.

Im Unterschied zu Projektentwicklungen handelt es sich nicht um ein Bau- oder Genehmigungsprojekt, sondern um ein operatives Bestandsprojekt mit laufender Stromproduktion. Die Rückführung des Kapitalmarktproduktes erfolgt primär aus bestehenden operativen Cashflows.

Nach Angaben der Emittentin bestehen auf Ebene der operativen Gesellschaft keine externen Bankverbindlichkeiten mehr

Die erwirtschafteten Cashflows stehen somit grundsätzlich für:

  • Betriebskosten
  • Rückstellungen (z. B. Rückbau)
  • sowie Kapitaldienst

zur Verfügung, ohne dass vorrangige Fremdkapitalgeber zu bedienen sind.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Risiken der Kapitalanlage

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der Naurath EE GmbH & Co. KG. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Anleger/innen sollten daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlagebroschüre aufmerksam lesen und bei ihrer Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage der Anleger/innen seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation der einzelnen Anleger/innen, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt.

Allgemeine Risiken

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können Anleger/innen zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn Anleger/innen den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanzieren, oder wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz der Anleger/innen führen. Daher sollten Anleger/Anlegerinnen alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger/innen geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger/innen mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, können Anleger/innen im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger/innen nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch Anleger/innen ist nicht möglich. Anleger/innen können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger/innen können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger/innen nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für Anleger/innen besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass Anleger/innen hierauf Einfluss nehmen können.

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger/innen besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Die Emittentin ist grundsätzlich berechtigt, neben den angebotenen Schuldverschreibungen weitere Finanzierungen aufzunehmen, insbesondere in Form von weiteren Anleihen, Darlehen oder sonstigen Fremdkapitalinstrumenten.

Dies kann dazu führen, dass die Emittentin künftig zusätzliche Verbindlichkeiten eingeht, die im Rang gleich oder vorrangig gegenüber den Schuldverschreibungen stehen. Eine erhöhte Verschuldung kann die Liquiditätssituation der Emittentin belasten und dazu führen, dass weniger Mittel für Zins- und Rückzahlungen an die Anleger/innen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten zunächst andere Gläubiger bedient werden. Dies kann im Extremfall zu Verzögerungen oder Ausfällen bei Zins- und Rückzahlungen der Schuldverschreibungen führen.

Die Blockchain-Technologie sowie alle damit in Verbindung stehenden technologischen Komponenten befinden sich nach wie vor in einem frühen technischen Entwicklungsstadium. Der Token entsteht, indem die Emittentin die Anzahl der gezeichneten Token auf der Blockchain generiert und dann auf die Wallet Adressen der Anleger/innen überträgt, indem die Token den jeweiligen Adressen der Anleger/innen zugewiesen werden. Die Blockchain-Technologie kann Fehler enthalten, die derzeit nicht bekannt sind, aus denen sich zukünftig, aber unabsehbare Folgen ergeben könnten. Die Blockchain-Technologie kann ferner technischen Schwierigkeiten ausgesetzt sein, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt. Ein teilweiser oder vollständiger Zusammenbruch der Blockchain kann die Emission der tokenbasierten Schuldverschreibung und die Handelbarkeit der Token stören oder unmöglich machen. Im schlimmsten Fall kann dies zum unwiederbringlichen Verlust der Token und damit zum Verlust der tokenbasierten Schuldverschreibungen führen.

Die Wallet der Anleger/innen muss mit der gewählten Blockchain der Emittentin kompatibel sein. Werden „Windpark Naurath“ auf eine nicht kompatible Wallet übertragen, haben Anleger/innen in der Regel keine Möglichkeit mehr, auf die “Windpark Naurath” und über diese zu verfügen. Für Anleger/innen bedeutet dies einen Totalverlust seiner Investition, da er mangels Verfügungsgewalt über den „Windpark Naurath“ auch keine Rechte mehr aus den „Windpark Naurath“ geltend machen könnte. Die Entscheidung über die richtige (kompatible) Wallet liegt allein bei Anleger/innen.

Die Blockchain-Technologie, das Blockchain-Netzwerk und/oder die Wallets der Anleger/innen können Angriffen von unbefugten Dritten ausgesetzt sein, d.h. gehackt werden. Bei sogenannten "Distributed Denial of Service Attacken" können Angreifer z.B. ein Netzwerk oder eine Blockchain mit einer hohen Anzahl von Anfragen und/oder Transaktionen überlasten und das Netzwerk beziehungsweise die entsprechende Blockchain (temporär) unbenutzbar machen. In der Vergangenheit hat es bereits zahlreiche Hackerangriffe auf diverse Blockchains gegeben. Aufgrund der grundsätzlichen Anonymität der Blockchain-Technologie ist eine Verfolgung von Tätern nahezu unmöglich. Derartige Angriffe können unter Umständen zum Verlust der „Windpark Naurath“ und damit zu einem Totalverlust für Anleger/innen führen.

Über die tokenbasierte Schuldverschreibung wird ein Token ausgestellt, der die tokenbasierte Schuldverschreibung repräsentiert. Die Token werden den jeweiligen Wallets der Anleger/innen zugeteilt. Nach der Ausgabe und Einbuchung in die Wallets sind die Token nur über deren jeweiligen persönlichen Zugang (sog. Private Key) zu ihrer Wallet oder den Wallet Partner zugänglich. Sollte der Private Key in die Hände Dritter gelangen, so kann dieser Dritte die Wallet der Anleger/innen missbrauchen und unbefugt Vermögenstransaktionen vornehmen. Der Verlust des Private Key, auch wenn dieser schlichtweg „vergessen“ wurde, führt zu einem unwiederbringlichen Verlust der Token.

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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