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Mindestanlage
ab 250 Euro
Verzinsung
6,00 % p. a.
Laufzeit
29.02.2028
Art
Digitales Wertpapier

Die Eckdaten

  • Festzins: 6,00 %* p. a.
  • Laufzeit: bis 29.02.2028
  • Produktart: Digitales Wertpapier
  • Emissionsvolumen: 2.500.000 Euro
  • Mindestinvestment: 250 Euro
  • Zinsauszahlung: 28. Februar

* Details siehe Wertpapierinformationsblatt. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Projektbeschreibung

Die wiwi consult GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz ist ein unabhängiger Projektentwickler im Bereich der Erneuerbaren Energien. Seit der Gründung im Jahr 2016 durch Matthias Willenbacher und Michael Böhm hat sich das Unternehmen darauf spezialisiert, Windenergie- und Photovoltaikprojekte von der ersten Idee bis zur schlüsselfertigen Umsetzung zu realisieren. Dabei übernimmt wiwi consult sämtliche Schritte des Entwicklungsprozesses: von der Standortsuche, technischen Projektentwicklung und Genehmigungsplanung bis hin zur Bauüberwachung und Inbetriebnahme. Auch im Bereich der Batteriespeichersysteme hat wiwi consult mehrere Projekte in der Pipeline: In 2024 hat das Mainzer Unternehmen Netzanschlusszusagen für fünf 10 MW-Projekte an unterschiedlichen Standorten in Rheinland-Pfalz erhalten.

Was wiwi consult auszeichnet, ist die Kombination aus langjähriger Erfahrung, technischer Expertise und einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit. Das Unternehmen verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem neben der ökonomischen Effizienz auch ökologische und soziale Aspekte eine zentrale Rolle spielen. Durch enge Zusammenarbeit mit Kommunen, Investoren und Partnern vor Ort schafft wiwi consult Projekte, die auf Akzeptanz stoßen und einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende leisten.

Crowdinvesting – Die Energiewende gemeinsam gestalten

Im Rahmen des strategischen Wachstums setzt wiwi consult auf Crowdinvesting, um interessierten Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit zu geben, sich direkt an der Energiewende zu beteiligen. Die eingeworbenen Mittel fließen gezielt in die Finanzierung von Anzahlungen für Umspannwerke, die Baukosten dieser Umspannwerke, den Ankauf von Altanlagen im Rahmen von Repowering-Projekten sowie weitere projektbezogene Kosten zur Finanzierung der Pipeline. So trägt Crowdinvesting dazu bei, die Umsetzung von Projekten zu beschleunigen und die Energiewende aktiv voranzutreiben.

Michael Böhm, Geschäftsführer wiwi Consult

Für uns ist Crowdinvesting eine sinnvolle Ergänzung der Projektfinanzierung, um Projekte schneller umzusetzen und die Energiewende aktiv voranzutreiben.“

Michael Böhm, Geschäftsführer wiwi consult GmbH & Co. KG

Michael Böhm im Interview

„Die Erneuerbaren Energien brauchen vor allem Planungssicherheit“im ersten Teil des Interviews mit Michael Böhm, Geschäftsführer von wiwi consult, erfährst du, wie das Unternehmen innovative Wind- und Solarprojekte vorantreibt. Michael spricht über seinen Weg zur Gründung von wiwi consult, die enge Zusammenarbeit mit Energiewende-Pionier Matthias Willenbacher und erklärt, welche Maßnahmen er als Energieminister sofort umsetzen würde, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Ein spannender Einblick in die Welt der nachhaltigen Energieprojekte!

Im zweiten Teil des Interviews erklärt Michael, warum Crowdinvesting eine entscheidende Rolle beim Ausbau Erneuerbarer Energien spielt. Er spricht über die Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, die Bedeutung nachhaltiger Investments und wie wiwi consult durch Schwarmfinanzierung die Umsetzung neuer Projekte beschleunigt. Jetzt mehr erfahren!

Interview Teil 2 - Michael Böhm von der wiwi consult

Mittelverwendung

Zweck der Kapitalanlage ist die Finanzierung von Umspannwerksanzahlungen, Baukosten dieser Umspannwerke, Ankauf von Altanlagen im Rahmen von Repowering-Projekten sowie weitere (Bau-)projektbedingte Kosten zur Pipeline-Finanzierung der wiwi consult.

Deine Chancen

  • Zahlreiche Wind- und Solarprojekte bereits in Akquise und fortgeschrittener Entwicklung
  • Renommierter Entwickler von Wind- und Solarparks
  • Anschub für die Energiewende

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Deine Risiken

Totalverlust des eingesetzten Vermögens (keine Nachschusspflicht). Bitte informiere dich sorgfältig über weitere bestehende Risiken.

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Beitrag zu UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung

Das Wertpapier „wiwi consult Crowdinvesting 2025“ unterstützt konkret drei Ziele der Sustainable Development Goals (kurz SDG) der UN. Diese insgesamt 17 Ziele dienen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene. Konkret werden die Ziele 7, 9 und 13 unterstützt.

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie:
wiwi consult fördert den Ausbau von Wind- und Solarenergie, um den Zugang zu sauberer, nachhaltiger und bezahlbarer Energie zu verbessern. Durch die Entwicklung effizienter Projekte leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zur Reduzierung fossiler Energiequellen.

SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur:
Mit der Planung und Umsetzung moderner Energieinfrastrukturen, wie Umspannwerken und Batteriespeichern, treibt wiwi consult innovative Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung voran. Das Unternehmen unterstützt den Aufbau einer resilienten Infrastruktur.

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz:
Durch den konsequenten Ausbau von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien trägt wiwi consult aktiv zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bei. Jedes realisierte Wind- und Solarprojekt ist ein direkter Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der globalen Klimaziele.

SDG7 2
UN-SDG 9
UN-SDG 13

Das Angebot im Detail

Anbieterin und Emittentin der vorliegenden Kapitalanlage ist die wiwi consult GmbH & Co. KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRA 42810. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.  

Gegenstand der Emittentin ist die Entwicklung, die Finanzierung und die Errichtung von Wind- und Solarenergieprojekten. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen Dienstleistungen im Bereich der technischen Planung für Windenergieprojekte sowie deren Umsetzung. Des Weiteren ist Gegenstand der Emittentin der eigene Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie oder das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie betreiben, das Halten sonstiger Beteiligungen an Gesellschaften mit dem Ziel der Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien.

Auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in Form eines Kryptowertpapiers nach dem eWpG. 

Die Mindestzeichnung beträgt 250 Euro, maximal sind pro Person/Legaleinheit 25.000 Euro möglich.  

2.500.000 Euro

Die Laufzeit der tokenbasierten Schuldverschreibungen beginnt am 06.03.2025 und endet am 29.02.2028. 

Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibungen ohne Angabe von Gründen ab dem 01.01.2026 mit einer Frist von zwei Wochen zu einem Quartalsende („Kündigungszeitpunkt") zu kündigen Die Rückzahlung der tokenbasierten Schuldverschreibungen erfolgt bei einer Kündigung durch die Emittentin zum Nennbetrag zzgl. einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 30 % der ausstehenden Zinszahlungen des Nennbetrags am fünften Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung. 

Die Anleger/innen der tokenbasierten Schuldverschreibungen wiwi consult Crowdinvesting 2025 digital“ haben ab Einzahlung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 6,00 % p. a. bis einschließlich 29.02.2028. Diese Zinsen sind jährlich nachträglich am fünften Bankarbeitstag nach dem 28.02. eines Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 06.03.2026 und die letzte Zinszahlung ist am 06.03.2028 fällig. Zinsen werden ab dem Tag der Einzahlung nach der Methode act/act berechnet. Die Berechnung der Zinsen erfolgt durch die Emittentin. Aufgrund der Berechnung der Zinsen für den/die Anleger/in ab dem Tag der Einzahlung des Nennbetrags der tokenbasierten Schuldverschreibungen werden Stückzinsen nicht berechnet und sind daher vom/von der Anleger/in nicht zu zahlen. 

Die Emittentin wird die tokenbasierten Schuldverschreibungen vorbehaltlich der Regelungen des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre am fünften Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit, mithin am 06.03.2028, unbar durch Überweisung auf ein Konto des/r Anleger/in zum Nennbetrag zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der tokenbasierten Schuldverschreibungen.

Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin werden Forderungen aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen erst nach den nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung erfüllt.  

Zweck der Kapitalanlage ist die Finanzierung von Umspannwerksanzahlungen, Baukosten dieser Umspannwerke, Ankauf von Altanlagen im Rahmen von Repoweringprojekten sowie weitere (Bau-)projektbedingte Kosten zur Pipeline-Finanzierung der wiwi consult. 

Es wird kein Agio erhoben.

Die Haftung des Anlegers ist auf den Anlagebetrag begrenzt. Eine Nachschusspflicht gegenüber der Emittentin besteht nicht.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen enthalten eine qualifizierten Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe von einer bankgeschäftstypischen Kapitalanlage mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Die Zahlungsansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen können aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre bereits vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sein und der Ausschluss dieser Ansprüche kann dauerhaft und für unbegrenzte Zeit wirken. 

Die wiwi consult

Die wiwi consult mit Sitz in Mainz und Köln ist ein renommiertes Projektentwicklungsunternehmen für Wind- und Solarenergieprojekte. Seit 2016 auf dem Markt der erneuerbaren Energien aktiv, entwickelt, baut und betreibt wiwi consult Projekte mit einem regionalen Schwerpunkt auf Rheinland-Pfalz. In Ergänzung zum Kernmarkt Deutschland entwickelt das Unternehmen in Kooperation mit lokalen Projektentwicklern Wind- und Photovoltaikprojekte in Chile und Italien. Das zentrale Ziel der Gesellschaft ist die regionale und dezentrale Energieversorgung aus 100 % erneuerbarer Energie.

Neben der Projektentwicklung von Wind- und Solarenergieprojekten beschäftigt sich wiwi consult fortlaufend mit neuen Technologiefeldern. Erste Erfolge wurden im Jahr 2024 im Bereich Batteriespeicher erzielt. wiwi consult erhielt Netzanschlusszusagen für fünf 10 MW-Projekte an unterschiedlichen Standorten in Rheinland-Pfalz. Parallel dazu läuft an weiteren Standorten die Sicherung von Netzanschlusskapazitäten.

Das Führungsteam der wiwi consult bringt jahrzehntelange Branchenerfahrung mit. Für die Umsetzung der Projekte setzt wiwi consult auf kurze Abstimmungswege, schnelle Entscheidungen und maßgeschneiderte Lösungen. Mittlerweile engagieren sich 70 festangestellte Mitarbeitende für ein schnelles und effizientes Gelingen der Energiewende.

Bis zum Jahr 2027 plant das zertifiziert klimaneutrale Unternehmen den Bau und die Inbetriebnahme von über 40 Windenergieanlagen. Bei einem Teil dieser Projekte werden neue Umspannwerke für den Netzanschluss der Windenergieanlagen errichtet werden müssen. Da sich die Lieferzeiten für große Transformatoren in den vergangenen Monaten deutlich erhöht haben, müssen Bestellungen für eine zeitplankonforme Lieferung rund 24-30 Monate vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen erfolgen. Die Nachfrage nach solchen Großkomponenten, nicht nur auf dem deutschen Markt, ist hoch und wird auf absehbare Zeit weiter steigen. Um die Realisierung der aktuell in Planung befindlichen Projekte nicht zu verzögern, möchte sich wiwi consult Produktionskapazitäten für diese Großkomponenten durch eine frühzeitige Bestellung sichern. Hierfür sollen die Mittel aus der vorliegenden Kapitalanlage primär eingesetzt werden. Darüber hinaus hat wiwi consult eine Vielzahl von sog. Repowering-Projekten in der Entwicklung, für deren Umsetzung Alt-Anlagen zu erwerben sind. Auch diese Kaufverträge sind frühzeitig zu schließen, damit die Umsetzung der Projekte ohne Zeitverzug erfolgen kann.

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Die wiwi consult GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz fungiert als Emittentin der tokenbasierten Schuldverschreibungen „wiwi consult Crowdinvesting 2025 digital“. Sie ist unter der HRA 42810 im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen. Ihr Unternehmensgegenstand besteht unter anderem in der Entwicklung von Projekten zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie der Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Geschäftsführung der wiwi consult wird von der wiwi consult Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der HRB 43484, ausgeübt. Diese wird wiederum durch Michael Böhm vertreten.

Die Geschäftsführung

Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Branche der Erneuerbaren Energien ist Michael Böhm ein erfahrener Experte im Bereich Wind- und Solarenergie. Seit 2016 ist er Gründungspartner und Geschäftsführer der wiwi consult GmbH & Co. KG. Zuvor hatte er leitende Positionen in namhaften Unternehmen der Branche inne, unter anderem in den Bereichen Projektentwicklung, Einkauf und Business Development auf internationaler Ebene.

Michael Böhm, Geschäftsführer wiwi Consult

Geschäftsführer Michael Böhm

Unternehmensfeld der wiwi consult - Projektentwicklung Wind

Von der ersten Analyse bis zum Betrieb – wiwi consult steht für eine umfassende und reibungslose Projektentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien. Mit gebündelter Expertise steuert wiwi consult jedes Vorhaben mit Präzision und Weitblick und begleitet den gesamten Prozess von der systematischen Standortbewertung und Flächensicherung bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme. Die Projektentwicklung im Bereich Windenergie lässt sich in sechs Phasen unterteilen.

Am Anfang jedes Projekts steht die Standortidentifikation und Flächensicherung für den Bau von Windenergieanlagen. Dazu kooperiert wiwi consult mit Flächeneigentümern, Projektrechteinhabern und Gemeinden. Mit der Unterzeichnung von Pacht- und Nutzungsverträgen beginnt die konkrete Planungs- und Entwicklungsphase. 

Zu Beginn der Projektentwicklung steht die Standortanalyse (Site Assessment): Wie sind die Windverhältnisse? Stimmen die Abstände zu Wohnhäusern? Gibt es ökologische Einschränkungen? Basierend darauf wird ein Anlagenlayout für maximalen Energieertrag erstellt. Sind die Rahmenbedingungen erfüllt, folgt die Genehmigungsplanung nach BImSchG. Dafür werden u.a. Emissions- sowie Natur- und Artenschutzgutachten beauftragt. Das anspruchsvolle Verfahren erfordert Erfahrung. Mit der BImSchG-Genehmigung kann das Projekt am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Gleichzeitig werden Bürger/innen eingebunden, die durch Beteiligungsmodelle profitieren und sich auf Informationsveranstaltungen über das Vorhaben informieren können. 

Bereits in der Frühphase wird die Logistik für die Anlieferung der Windenergieanlagen geplant, um den Transport großer Komponenten zu sichern. 3D-Berechnungen und CAD-Modelle optimieren die Infrastruktur, insbesondere in schwierigem Gelände. In Abstimmung mit Herstellern lassen sich Wege, Kurvenradien und Kranstellflächen effizient gestalten. Parallel wird die elektrische Infrastruktur geplant: Netzanschluss, Kabeltrassen und Einspeisepunkte werden mit dem Netzbetreiber abgestimmt. Zudem ermöglichen Windmessungen, etwa per LiDAR-Technologie, eine präzise Ertragsprognose.

Bei Bauvorhaben wie der Errichtung von Windenergieanlagen muss für eine entsprechende Finanzierung gesorgt werden. Unsere Experten kümmern sich um die Erarbeitung einer vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Projekt- und Finanzierungsstruktur. Dazu werden Fremdkapitalangebote eingeholt und ausgewertet. In engem Austausch mit der Bank werden Finanzierungsverträge und Kreditverträge verhandelt. 

Der Vermarktungsprozess startet mit einem Projekt-Exposé, das potenziellen Investoren als Basis für erste Angebote dient. Vor der finalen Investitionsentscheidung durchläuft das Projekt eine technische und kaufmännische Due Diligence.  

Nach erfolgreicher Ausschreibung und Baugenehmigung beginnt die Umsetzung des Projekts – von der Erschließung der Anfahrtswege über den Fundamentbau bis zur Errichtung der Windenergieanlagen. Bei Repowering-Projekten kommt der Rückbau alter Anlagen und die Renaturierung hinzu. wiwi consult übernimmt die Bauleitung und -überwachung, sorgt für einen reibungslosen Ablauf und begleitet das Projekt fachkundig bis zur Inbetriebnahme und Abnahme. 

In Planung befindliche Projekte

Bis heute konnte wiwi consult 90 MW Windenergie erfolgreich ins Netz bringen. Weitere 90 MW Windprojekte sind aktuell im Bau, 64 MW in Bauvorbereitung sowie weitere 240 MW im Antragsverfahren. Das erste PV-Projekt der Firma mit einer Größe von 4 MW ist im Jahr 2024 in Betrieb gegangen. Im Jahr 2025 beginnt der Bau eines weiteren PV-Projektes mit rund 30 MW. 

Aktuell befindet sich das Repowering-Projekt am Standort Gau-Bickelheim mit insgesamt 18 neuen Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 in der Umsetzung. Die Gesamtleistung dieses Windparks wird nach Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2025 rund 100 MW betragen und stellt damit das derzeit größte Repowering-Projekt in ganz Rheinland-Pfalz dar.

* Stand: Januar 2025
** Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für die künftige Wertentwicklung
*** Basierend auf einem Jahresstromverbrauch pro Haushalt (2-Personen-Haushalt; Mehrfamilienhaus; ohne Warmwasseraufbereitung) von 2.000 kWh - https://de.statista.com/statistik/daten/studie/558277/umfrage/stromverbrauch-einen-2-personen-haushalts-in-deutschland/
**** CO2 - Faktor Strom im Jahr 2023 beträgt 0,435 TCO2/MWh - https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/eew_infoblatt_co2_faktoren_2023.html

Das Chancen-Profil der wiwi consult

Die wiwi consult möchte in den kommenden Jahren über 90 Windenergieanlagen entwickeln und in Betrieb nehmen. Die dafür erforderlichen Vorarbeiten wie etwa Akquise- und Planungsleistungen sind entweder bereits abgeschlossen oder befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Die Emittentin geht davon aus, diese Projekte erfolgreich umsetzen und stabile Zahlungseingänge generieren zu können, die unter anderem zur Rückzahlung des Anleihekapitals sowie der anfallenden Zinsen eingesetzt werden können.

Das Team der wiwi consult besteht aus Fachkräften, die in Teilen über jahrzehntelange Erfahrung in der Akquise, Planung, Errichtung, dem Netzanschluss sowie dem Betrieb und der wirtschaftlichen und technischen Optimierung von Erneuerbare-Energie-Anlagen verfügen. Diese Expertise wird für den erfolgreichen Abschluss aktueller und zukünftiger Projekte von Nutzen sein und dazu beitragen, dass das Anleihekapital planmäßig an die Anleger/innen zurückgeführt werden kann.

Die eingeworbenen Mittel sollen u. a. zur Vorfinanzierung von Anzahlungen von Transformatoren und Umspannwerken eingesetzt werden, welche für den Netzanschluss von Windenergieanlagen erforderlich sind. Mit Ihrer Investition stellen Sie sicher, dass Ihr Geld den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringt und keine klimaschädlichen Zwecke verfolgt.

Eine Nachschusspflicht der Anleger/innen ist ausgeschlossen. Für die Anleger/innen besteht keine Verpflichtung, Zahlungen an die Emittentin oder mit ihr verbundene Gesellschaften zu leisten, die über die ursprünglich erbrachte Zeichnungssumme hinausgehen.

Das Risiko-Profil der wiwi consult

Bei der vorliegenden Kapitalanlage handelt es sich um tokenbasierte Schuldverschreibungen der wiwi consult GmbH & Co. KG. Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der Angaben in der Anlegerbroschüre aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Kapitalanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Kapitalanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen. 

Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Die einzelnen Risikofaktoren können darüber hinaus themenübergreifende Relevanz haben und/oder sich auf den Eintritt oder die Relevanz anderer Risiken auswirken. Auch Umstände und/oder Ereignisse aus der persönlichen Lebenssituation des einzelnen Anlegers, von denen die Emittentin keine Kenntnis hat, können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Risiken ein höheres Gefährdungspotential entwickeln als im Folgenden dargestellt. 

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse der Emittentin haben, die bis zu deren Insolvenz führen könnten.

Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen, etwa wenn der Anleger den Erwerb der Kapitalanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Kapitalanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant. Solche zusätzlichen Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage (z. B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.

Die Kapitalanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio und nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihres Anlagebetrages hinnehmen könnten. Diese Kapitalanlage eignet sich nicht für Anleger mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf und ist nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Im Fall einer Insolvenz der Emittentin werden Forderungen gegen die Emittentin aus diesen Schuldverschreibungen erst nach allen in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen bedient, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben (Nachrangigkeit der Ansprüche der Anleihegläubiger). Aus diesem Grund erhalten Anleger erst nach Befriedigung der Gläubiger, die den Ansprüchen der Anleger vorgehen, eine Zahlung auf die Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen sind Kapitalanlagen für die keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung (wie z. B. durch eine Einlagensicherung der Banken) besteht. Im Fall einer Insolvenz erhalten Anleger der Emittentin nur dann eine Zahlung, wenn Ihnen trotz der Nachrangigkeit der Schuldverschreibungen eine Quote zugeteilt

Da die beschriebene Kapitalanlage unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Emittentin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der einzelnen Anleger nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich. Anleger können die erworbenen tokenbasierten Schuldverschreibungen vor dem Ablauf der Laufzeit möglicherweise nicht veräußern, weil derzeit kein mit einer Börse vergleichbarer Markt für den Handel von tokenbasierten Schuldverschreibungen existiert. Ob sich ein solcher Markt entwickelt, ist ungewiss. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Eine Zulassung zum Handel der vorliegenden Wertpapiere ist derzeit nicht geplant. Die Übertragung der Rechte aus den Schuldverschreibungen setzt zwingend die Übertragung der die Schuldverschreibungen repräsentierenden wiwi consult Crowdinvesting 2025 digital voraus. Zudem setzt die Geltendmachung der im wiwi consult Crowdinvesting 2025 digital verkörperten Rechte die Inhaberschaft am wiwi consult Crowdinvesting 2025 digital voraus. Der Transfer der wiwi consult Crowdinvesting 2025 digital wiederum kann ausschließlich über die Blockchain erfolgen, so dass wenige bis keine Käufer gefunden werden können. 

Die Tilgung des Kapitals der Anleger/innen soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Laufzeitende: 29.02.2028, Fälligkeit der Rückzahlung fünf Bankarbeitstage nach diesem Tag). Sollte die Emittentin bis dahin das Kapital, das für die endfällige Tilgung erforderlich ist, nicht aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften und/oder sollte sie keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen (Zinsen und Rückzahlung) gilt eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre. Daher sind Zahlungen auf die Zahlungsansprüche solange und soweit ausgeschlossen, soweit die Zahlungen  

  • zu einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin im Sinne des § 17 InsO oder einer Überschuldung der Emittentin im Sinne des § 19 InsO führen oder 
  • bei der Emittentin eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO bereits besteht. 

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen führen. Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. 

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre bewirkt eine Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. 

Das investierte Kapital des Anlegers wird zu wirtschaftlichem Eigenkapital bei der Emittentin und dient den nicht im Rang zurückgetretenen Gläubigern als Haftungsgegenstand. Es besteht das Risiko, dass das Vermögen der Emittentin zu Gunsten dieser Gläubiger aufgezehrt wird.  

Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre gilt bereits für die Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Anleger kann demzufolge bereits dann keine Erfüllung seiner Ansprüche aus den tokenbasierten Schuldverschreibungen verlangen, wenn die Emittentin im Zeitpunkt des Leistungsverlangens des Anlegers überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Anleger zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre kann zu einer dauerhaften, zeitlich nicht begrenzten Nichterfüllung der Ansprüche des Anlegers führen. Der Anleger übernimmt mit den tokenbasierten Schuldverschreibungen ein Risiko, welches über das allgemeine Insolvenzausfallrisiko hinausgeht.  

Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust des Anlagebetrags für den Anleger zur Folge. 

Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung der Emittentin zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse der Emittentin von der Prognose abweichen.

Die tokenbasierten Schuldverschreibungen begründen keine Teilnahme- und Stimmrechte an bzw. in den Gesellschafterversammlungen der Emittentin. Anleger können keinen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschafterversammlung oder der Geschäftsführer der Emittentin ausüben. Insbesondere sind die Anleger nicht in der Lage, über die Verwendung des Emissionserlöses mitzubestimmen. Für den Anleger besteht also das Risiko, dass ein oder mehrere Geschäftsführer Maßnahmen ergreift/ergreifen, die Zahlungen aus den Schuldverschreibungen gefährden, ohne dass der Anleger hierauf Einfluss nehmen kann. 

WIWIN Impact Scoring

Bei WIWIN ist Nachhaltigkeit keine grüne Fassade, sondern stellt unsere Vision und den Kern unseres Geschäftsmodells dar. Das WIWIN Impact Scoring stellt diese Haltung unter Beweis: Mit unserer Nachhaltigkeitsbewertung schaffen wir einen standardisierten Ansatz, um die Nachhaltigkeit der Projekte auf unserer Plattform transparent zu dokumentieren – und diese Transparenz so an unsere Anleger/innen weiterzugeben.

Du hast noch offene Fragen und willst mehr zum WIWIN Impact Scoring erfahren? Zum WIWIN Impact Scoring

Hinweis: Dieses Angebot richtet sich nicht an Staatsbürger/innen der Vereinigten Staaten von Amerika.

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