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Die Wahrheit hinter den Windrad-Mythen: Unser Faktencheck

Autor/in:
WIWIN - nachhaltig investieren
6 Minuten Lesezeit
Windrad Faktencheck schwarz weiß

Die Windenergie hat sich in den letzten Jahren zu einer der vielversprechendsten erneuerbaren Energiequellen entwickelt. Doch trotz ihrer Umweltfreundlichkeit und Effizienz sind viele Mythen und Missverständnisse über Windkraftanlagen weit verbreitet. In diesem Blogbeitrag werden wir einige dieser Mythen genauer unter die Lupe nehmen und auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Inhalt

  1. Windräder stehen oft still
  2. Vogelschredder: Windkraftanlagen töten Vögel
  3. Windkraftanlagen sind energetisch nicht effizient
  4. Schrottkoloss: Windkraftanlagen sind nicht recycelbar
  5. Gesundheitsgefahr: Windkraftanlagen beeinträchtigen Anwohner durch (Infra-)Schall / Schattenwurf / Eiswurf
  6. Verspargelung der Landschaft: Windkraftanlagen stören das Landschaftsbild
  7. Ausbau der Windkraft gefährdet Versorgungssicherheit
  8. Für den Bau von Windrädern werden ganze Urwälder abgeholzt

Windräder stehen oft still

Hast du schon mal beobachtet, dass Windräder manchmal stillstehen? Das bedeutet nicht, dass sie eigentlich nicht benötigt werden oder nicht genügend Strom erzeugen. Stillstehende Windräder können tatsächlich sehr unterschiedliche Ursachen haben: Um die sichere Funktionsweise der Windräder zu gewährleisten, werden regelmäßig Wartungs- und bei Bedarf Reparaturarbeiten vorgenommen. Auch aus Rücksichtname auf Mensch und Natur werden die Windräder manchmal abgeschaltet. So wird übermäßiger Schattenwurf auf Anwohner verhindert. Zudem sollten stillstehende Anlagen beispielsweise bestimmte Vogel- und Fledermausarten schützen. Aber auch ein kontrolliertes An- und Abschalten der Anlagen durch die Netzbetreiber kommt vor: So können Windräder recht flexibel abgeschaltet werden, etwa wenn zu viel Strom im Netz ist.

Vogelschredder: Windkraftanlagen töten Vögel

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegt die Zahl der durch Windkraftanlagen getöteten Vögel zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr. Andere menschengemachte Effekte sind dagegen deutlich gravierender: Allein durch Glasscheiben sterben in Deutschland pro Jahr rund 100 Mio. Vögel, durch Hauskatzen sogar bis zu 200 Mio. Davon abgesehen gelten bei der Errichtung von Windkraftanlagen die strengen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. So kann die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebieten, in denen bedrohte Vogelarten nisten, beschränkt oder untersagt werden.

Windräder: So viele Vögel sterben tatsächlich durch Windräder

Windkraftanlagen sind energetisch nicht effizient

Diversen Studien zufolge hat sich eine Windkraftanlage nach etwa einem halben Jahr energetisch amortisiert, d. h. sie hat in dieser Zeit so viel Energie erzeugt, wie für Errichtung, Betrieb und Rückbau benötigt wird. Den Rest ihrer rund 20-jährigen Betriebszeit liefert eine Windkraftanlage sauberen Strom.

Schrottkoloss: Windkraftanlagen sind nicht recycelbar

Ein ganzes Windrad wiegt ca. 1.250 Tonnen. Wird ein Windrad rückgebaut, kann aber tatsächlich etwa 90 Prozent des Materials wiederverwendet werden, insbesondere Metall, Beton und elektrische Komponenten. Das Recycling der Rotorblätter ist eine größere Herausforderung, da diese aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehen, welche mit Epoxidharz getränkt sind. Die Hersteller forschen an Verfahren, um diese Verbundwertstoffe zu trennen und wiederverwertbar zu machen. Es ist davon auszugehen, dass diese in den kommenden Jahren marktreif werden.

Auch das Fundament der Windräder wird in den meisten Fällen komplett entfernt, so dass die durch ein Windrad versiegelte Fläche wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden kann. Bereits für die Erteilung der Genehmigung eines Windrads müssen Windparkbetreiber eine Bürgschaft für den späteren Anlagenrückbau vorlegen.

Gesundheitsgefahr: Windkraftanlagen beeinträchtigen Anwohner durch (Infra-)Schall / Schattenwurf / Eiswurf

Im Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen wird überprüft, dass die gesetzlich festgesetzten Grenzwerte für Schall, Schattenwurf und Eiswurf eingehalten werden. Diese orientieren sich an der Gefahr für die Gesundheit der Anwohner/innen. Hierfür muss der Errichter der Anlage entsprechende Gutachten bei der Genehmigungsbehörde vorlegen.

Schall: Windkraftanlagen müssen mindestens so weit von einem Siedlungsgebiet entfernt sein, dass die von ihnen ausgehenden Schallemission die gesetzlich festgelegten Grenzwerte in den umliegenden Siedlungsgebieten nicht überschreiten. Auch Auswirkungen des von Menschen akustisch nicht wahrnehmbaren Infraschalls sind mit der Einhaltung der Grenzwerte ausgeschlossen. Windkraftanlagen verfügen zudem über eine Automatik für den schallreduzierten Betrieb, falls die gesetzlichen Grenzwerte wider Erwarten zeitweise überschritten werden sollten.

Schattenwurf: Der von sich drehenden Rotorblättern einer Windkraftanlage geworfene Schatten kann zu Beeinträchtigungen der Anwohner/innen führen. Daher ist im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt, dass Siedlungsgebiete rechnerisch nicht länger als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr von einer Windkraftanlage beschattet werden dürfen. In der Praxis werden diese rechnerischen Grenzwerte jedoch nur selten erreicht, weil windstarke Tage oftmals keine sonnigen Tage sind. Die meisten Windkraftanlagen verfügen zudem über eine Abschaltautomatik für den Schattenwurf.

Eiswurf: Gefährdungen durch Eiswurf werden technisch durch den Einsatz von Eisansatzerkennungssystemen ausgeschlossen. Diese bewirken, dass Windkraftanlagen bei Eisansatz auf dem Rotorblatt automatisch abgeschaltet werden. Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt erst, wenn das Eis vollständig abgetaut ist. Zudem werden moderne Windkraftanlagen häufiger mit Rotorblattheizungen ausgestattet, um die Gefahr von Eisansatz zusätzlich zu reduzieren.

Verspargelung der Landschaft: Windkraftanlagen stören das Landschaftsbild

Inwieweit Windkraftanlagen als optisch ansprechend gelten, ist Ansichtssache. Auch ein Kohletagebergbau, für den ganze Ortschaften abgebaggert werden, kann als Verunstaltung des Landschaftsbilds gewertet werden. Im Unterschied dazu können Windkraftanlagen technisch jederzeit mit vergleichsweise wenig Aufwand und ohne permanente Beeinträchtigung des Standorts zurückgebaut werden.

Ausbau der Windkraft gefährdet Versorgungssicherheit

Stromerzeugung aus Wind- und Solarkraft ist schwankend. Dies stellt das Stromnetz zwar vor neue Herausforderungen, die Versorgungssicherheit gerät dadurch jedoch nicht in Gefahr. Wind- und Solarenergie ergänzen sich auf das Jahr gesehen sehr gut. Dunkelflauten sind dagegen ein zeitlich und örtlich begrenztes Phänomen. Durch die Einbettung Deutschlands in den europäischen Strommarkt kann auch in ertragsschwächeren Zeiten erneuerbarer Strom aus dem europäischen Ausland zugekauft werden – zum Beispiel Windstrom aus Dänemark und Wasserkraft aus Österreich oder der Schweiz. Durch den verstärkten Einsatz von Stromspeichern und den Ausbau der erneuerbaren Energien werden Risiken der Ertragsschwankung zusätzlich gemindert.

Für den Bau von Windrädern werden ganze Urwälder abgeholzt.

Die Errichtung von Windrädern im Wald stellt einen Eingriff in das Ökosystem dar. Dieser ist jedoch weitaus geringer als allgemein angenommen. Die Windkraft im Wald gliedert sich in die normale Forstnutzung ein, bei der ohnehin immer wieder Eingriffe in den Baumbestand vorgenommen werden. Da sich die Rotorblätter von Windrädern über den Baumkronen drehen, müssen nur für die Errichtung und Wartung kleinere Flächen gerodet werden. Die tatsächlich gerodete Fläche beträgt in der Regel weniger als einen Hektar pro Windrad im Wald, was einem Bestand von 100 bis 200 Bäumen entspricht. Wanderparkplätze und Wanderwege erfordern dagegen eine deutlich größere Waldrodung. Darüber hinaus wird in den Genehmigungsverfahren festgehalten, dass für die gerodeten Bäume an anderen Stellen Neupflanzungen durchgeführt werden müssen. Hierdurch kann sogar eine ökologische Aufwertung entstehen, etwa wenn Monokulturen in klimawandelresistentere Baumarten umgewandelt werden.

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