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Blockchain Teil 3 – Die Anwendung in der Praxis

Felix Auspurg, Teamleiter Projektmanagement
Autor/in:
Felix Auspurg
5 Minuten Lesezeit
Wie funktioniert die Blockchain in der Praxis?

Nach Teil 1 und Teil 2 unserer Beitragsreihe zur Blockchain wissen Sie nun, welche Vorteile die Blockchain Ihnen als Anleger/innen und uns als WIWIN bringt und wie die Technologie funktioniert. Schauen wir nun im dritten Teil unserer Reihe auf konkrete Anwendungsbeispiele.

Die bekannteste Verwendung der Blockchain: Kryptowährung wie z. B. Bitcoin

Der bei vielen bekannte und häufig als Synonym für die Blockchain-Technologie selbst verwendete Anwendungsfall sind Kryptowährungen. Der Vorreiter ist die 2009 ins Leben gerufene Bitcoin-Blockchain. Während Bitcoin als Zahlungsmittel im großen Stil eher ungeeignet ist, hat sich die Kryptowährung mittlerweile zu einem akzeptierten Anlageprodukt mit liquiden Handelsplätzen entwickelt. Inwiefern sich Kryptowährungen als digitale Alternative zu klassischen Währungen etablieren werden, ist insbesondere mit Blick auf unklare regulatorische Rahmenbedingungen aktuell jedoch schwer abzuschätzen.

Smart Contracts – der Gamechanger für effiziente Transaktionen

Neben Kryptowährungen gibt es jedoch noch eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie. Eine entscheidende Rolle spielen hierbei so genannte Smart Contracts. Dabei handelt es sich um programmierte Verträge in Form von Wenn-Dann-Beziehungen. Das grundlegende Prinzip beruht auf automatisierten Handlungen und lässt sich anhand eines Getränkeautomaten beschreiben:

Sie möchten an einem Getränkeautomaten eine Flasche Apfelsaftschorle kaufen. Diese kostet 2 Euro pro Flasche. Wenn Sie also nun 2 Euro in den Automaten werfen, dann erhalten Sie automatisch eine Flasche Apfelsaftschorle. Die Funktionsweise beruht also auf einer einfachen Wenn-Dann-Beziehung.

Im Rahmen von Blockchain-Anwendungen werden diese Smart Contracts programmiert und dann in einem Block auf der Blockchain gespeichert. Das führt dazu, dass dieser Vertrag nachträglich nicht mehr veränderbar ist. Darüber hinaus wird die Einhaltung der in dem Smart Contract gebündelten Wenn-Dann-Beziehungen vom gesamten Netzwerk kontrolliert. Das hat in der Praxis zur Folge, dass kein Mittelsmann mehr benötigt wird und somit die Transaktionskosten sinken.

Beispiele für Smart Contract Anwendungen

Heutzutage werden Smart Contracts bereits in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt. So nutzt Spotify Smart Contracts für eine schnelle und unkomplizierte Bezahlung der Musiker und Musikerinnen. Mehrere Logistikunternehmen wie DHL oder Maersk nutzen Smart Contracts zur Dokumentation und Verwaltung von Lieferungen. In den USA gibt es sogar erste Beispiele, wie Wahlen mit Hilfe von Smart Contracts und Blockchain-Netzwerken fälschungssicher per Smartphone durchgeführt werden können.

Smart Contracts bei Crowdinvestings

Angenommen, ein Unternehmen möchte im Rahmen eines Crowdinvestings Geld von Privatanlegern einsammeln. Das Unternehmen benötigt dabei mindestens 500.000 Euro, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Das Crowdinvesting erfolgt also erst, wenn Privatanleger mindestens 500.000 Euro verbindlich zugesagt haben. Klassischerweise würde man in so einem Fall einen Treuhänder beauftragen, das Geld der Privatanleger/innen zu sammeln und erst an das emittierende Unternehmen weiterzuleiten, wenn die Grenze von 500.000 Euro erreicht wurde.

Für diese treuhänderische Tätigkeit fallen Gebühren an und das Crowdinvesting verteuert sich somit. Anstatt eines Treuhänders kann jedoch auch ein Smart Contract genutzt werden. Die entsprechende Wenn-Dann-Beziehung lautet dann zum Beispiel wie folgt:
„Wenn mindestens 500.000 Euro an den Smart Contract überwiesen wurden und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, dann leite das Geld an das emittierende Unternehmen weiter.“

Neue Arten der Finanzierung

Neben Smart-Contract-Anwendungen bietet insbesondere die Tokenisierung eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle. Tokenisierung kann vereinfacht gesprochen als digitaler Verbriefungsprozess von Eigentumsrechten an Gütern, Gegenständen oder sonstigen Rechten beschrieben werden. Die Eigentumsrechte werden dabei in gleichgroße Anteile gestückelt. Diese untereinander gleichen Stücke heißen Token.

Die Logik ist vergleichbar mit der Verbriefung von Unternehmensanteilen in Form von Aktien. Auch hier wird ein Gut (das Unternehmen) in viele untereinander gleiche Teile unterteilt. In der Praxis gibt es für die Ausgabe von Aktien jedoch große Hürden und somit steht vielen Unternehmen die Finanzierung über die Ausgabe von Aktien nicht zur Verfügung. Diesen eher kleinen Unternehmen kann durch die Ausgabe von Token der Zugang zum Kapitalmarkt deutlich vereinfacht werden.

Schneller, schlanker, einfacher: Handelbarkeit durch Tokenisierung

Tokenisierung beschränkt sich in der Anwendung jedoch nicht nur auf Unternehmensanteile. Es ist genauso möglich Immobilien, Kunstwerke, Oldtimer oder nahezu alle sonstigen Güter, Gegenstände oder Rechte zu tokenisieren. So werden nicht fungible – also nicht untereinander austauschbare – Güter deutlich leichter handelbar. Durch die Stückelung sinken außerdem die Einstiegshürden, so dass beispielsweise Investition in Immobilien für deutlich mehr Menschen möglich werden. Auf der Gegenseite können die ursprünglichen Inhaber der tokenisierten Objekte sehr leicht Teile des Objekts veräußern, um beispielsweise benötigte Liquidität zu erhalten. Insgesamt eröffnet Tokenisierung also Investitionen in eine Vielzahl weiterer Anlageobjekte.

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