Neues EU-Gesetz: Weniger Greenwashing, mehr Verbraucherschutz
In diesem Jahr ändern sich die Regeln für nachhaltige Werbung in der EU. Eine neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, Umweltaussagen nachzuweisen. Das schafft Transparenz und setzt Greenwashing klare Grenzen.
Die klimaneutrale Pizza, der nachhaltige Kaffee, das recycelte Klopapier – auf den ersten Blick wirken viele Produkte beim Einkaufen im Supermarkt umweltfreundlich. Doch bislang gab es keine klaren Regeln für nachhaltige Werbung. Das bedeutet, Unternehmen konnten ihre Produkte ganz nach Belieben mit wohlklingenden Worten und eigens erfundenen Umweltlabels schmücken.
Das ändert sich durch die sogenannte Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo). Künftig dürfen Unternehmen nur noch Aussagen über Umwelteinwirkungen und soziale Aspekte treffen, wenn sie klar, eindeutig und wissenschaftlich nachweisbar sind. Begriffe wie „biologisch abbaubar“, „ressourcenschonend“ oder „natürlich“ müssen belegt werden, zum Beispiel anhand einer messbaren Wirkung, anerkannten Standards oder konkreten Auswahlkriterien. Produkt-Labels sind nur noch erlaubt, wenn sie auf öffentlich zugänglichen, zertifizierten Prüfverfahren basieren.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die EmpCo-Richtlinie wurde 2024 von der EU verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten müssen sie bis März 2026 in nationales Recht umsetzen. Aktuell läuft der Prozess in Deutschland planmäßig: Das neue Gesetz soll voraussichtlich am 27. September 2026 wirksam werden. Aktuell laufen noch Diskussionen zu möglichen Übergangsfristen – damit könnten bestehende Verpackungen weiter genutzt und Müll vermieden werden.
Für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der EU vermarkten, bedeutet das: Sie müssen ihre Aussagen über Nachhaltigkeit und Soziales bis Herbst 2026 überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Das gilt in der Außenkommunikation gegenüber Kund/innen und in der allgemeinen Markenkommunikation – unabhängig von Branchen, Unternehmensgrößen oder Produktarten. Wer sich nicht an das Gesetz hält, riskiert Abmahnungen und Sanktionen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
So verschiebt sich der gesamte Wettbewerb: Statt irreführender Werbung werden echte Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft belohnt. Unternehmen, die tatsächlich einen positiven sozialen oder ökologischen Einfluss haben, erhalten einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen, die nur leere Marketingversprechen verkündet haben.
Die Folgen für Finanzprodukte
Nachhaltigkeit spielt bei Konsumentscheidungen längst eine zentrale Rolle, auch beim Thema Geldanlage. Für die Hälfte der Deutschen ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium, zeigt unter anderem die Barmenia-Gothaer-Anlegerstudie 2025. Kein Wunder, dass viele Finanzprodukte mit Begriffen wie „grün“, „nachhaltig“ oder „sozial“ beworben wurden. Das dürfte sich demnächst ändern.
Wir von WIWIN setzen schon viele Jahre auf nachvollziehbare Kriterien und messbare Wirkungen. Mit unserem Impact Scoring bewerten wir den gesellschaftlichen und ökologischen Beitrag einzelner Investitionen. So können Anleger/innen genau sehen, welchen Impact ihr Kapital erzielt – etwa in den Bereichen Klimaschutz, soziale Teilhabe oder verantwortungsvolle Unternehmensführung. So stärken wir das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte – ganz im Sinne der neuen EmpCo-Vorgaben.
Fazit
Die EmpCo-Richtlinie stärkt die Transparenz in der Werbung – sowohl bei Konsumgütern als auch bei Finanzprodukten. Verbraucher/innen können sich auf nachvollziehbare, überprüfbare Nachhaltigkeitsaussagen verlassen, während Unternehmen mit echten ökologischen und sozialen Leistungen belohnt werden. Für Anleger/innen bedeutet das mehr Klarheit und Vertrauen: Mit belegbaren Kriterien wie dem Impact Scoring von WIWIN lässt sich genau erkennen, welchen Beitrag das eigene Kapital für Umwelt und Gesellschaft leistet. Insgesamt schafft die Richtlinie damit die Grundlage für bewussteren Konsum, verantwortungsvolle Investments und einen faireren Wettbewerb.
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