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Angemessenheitsprüfung

Die Angemessenheitsprüfung wird im Rahmen des Erwerbs einer Kapitalanlage durchgeführt. Dabei wird ein potenzieller Investor zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen mit verschiedenen Produktklassen befragt.

Details zur Angemessenheitsprüfung

Die Auskunft erfolgt seitens der Investoren auf freiwilliger Basis. Anhand der Angaben wird geprüft, ob die Anlageentscheidung den bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen des Investors entspricht und ob dieser, aufgrund seiner Kenntnisse, die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken richtig beurteilen kann. Der Investor wird über das Ergebnis der Prüfung informiert, woraufhin er entscheiden kann, ob er an der Investition festhalten möchte oder nicht.

Bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 31 (5) Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, die Angemessenheit der Anlage anhand der Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers zu beurteilen. Es findet keine Anlageberatung statt.

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