Die Angemessenheitsprüfung wird im Rahmen des Erwerbs einer Kapitalanlage durchgeführt. Dabei werden potentielle Investor/innen zu ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit verschiedenen Produktklassen befragt.
Details zur Angemessenheitsprüfung
Die Auskunft erfolgt seitens der Investor/innen auf freiwilliger Basis. Anhand der Angaben wird geprüft, ob die Anlageentscheidung den bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen der Investor/innen entspricht und ob diese, aufgrund ihrer Kenntnisse, die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken richtig beurteilen können. Die Investor/innen werden über das Ergebnis der Prüfung informiert, woraufhin sie entscheiden können, ob sie an der Investition festhalten möchten oder nicht.
Bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 31 (5) Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, die Angemessenheit der Anlage anhand der Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers oder der Anlegerin zu beurteilen. Es findet keine Anlageberatung statt.
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