Ein Power Purchase Agreement („PPA“) ist ein Stromliefervertrag zwischen einem Betreiber von Stromerzeugungsanlagen („Independent Power Producer“) und einem Stromabnehmer. PPAs bieten Anlagenbetreibern die Möglichkeit, ihre Erneuerbare-Energien-Anlagen außerhalb der gesetzlichen EEG-Vergütung zu finanzieren. Stromabnehmer profitieren von einer an ihre individuellen Bedürfnisse angepassten Ökostrombelieferung, da Liefermengen und Strompreise vertraglich geregelt sind. PPAs können beispielsweise bei Stromerzeugungsanlagen zum Einsatz kommen, die über ihren EEG-Förderzeitraum hinaus betrieben werden.
- Abgeltungssteuer
- Absetzung für Abnutzung – AfA / Abschreibung
- act/act Zinsmethode (Taggenaue Zinsmethode)
- Angemessenheitsprüfung
- Anlageberatung
- Ausgabeaufschlag / Agio
- Effecta GmbH
- Einlagensicherung (gesetzliche)
- Emittentin
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere)
- Exit
- Inhaberschuldverschreibung / Schuldverschreibung / Anleihe
- Investmentfonds
- IPP (Independent Power Producer)
- Satellitenanlagen
- Schuldverschreibung
- Schwarmfinanzierung
- Sidechain
- Smart Contract
- Stückzinsen
- Sustainable Development Goals (SDG)