Gesellschafter von beispielsweise Genossenschaften oder GmbHs können sich dazu verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen Kapital auf Ihre Anteile nachzuschießen (beispielsweise im Falle einer finanziellen Schieflage der Genossenschaft/GmbH). Diese Nachschusspflicht kann jedoch in der Satzung oder vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Bei Investitionen in Angebote von WIWIN besteht keine Nachschusspflicht. Die Investoren können also maximal den investierten Betrag verlieren.
Glossar