Gesellschafter/innen von beispielsweise Genossenschaften oder GmbHs können sich dazu verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen Kapital auf Ihre Anteile nachzuschießen (beispielsweise im Falle einer finanziellen Schieflage der Genossenschaft/GmbH). Diese Nachschusspflicht kann jedoch in der Satzung oder vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden. Bei Investitionen in Angebote von WIWIN besteht keine Nachschusspflicht. Die Investor/innen können also maximal den investierten Betrag verlieren.
Glossar