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Genussrechte und Genussscheine

Genussrechte

Genussrechte sind vor allem in Deutschland eine gängige Finanzierungs- und Anlageform. Sie sind eine Mischung aus Aktie und Schuldverschreibung, gehören also zum sogenannten Mezzanine-Kapital. Die Unternehmen haben bei der Ausgestaltung dieses Finanzinstruments viel Spielraum, der Begriff ist nämlich nicht gesetzlich definiert. Für Investor/innen sind Genussrechte oftmals interessant, da neben einer festen oder variablen Verzinsung auch eine zusätzliche Gewinnbeteiligung möglich ist. Die Unternehmen bleiben weiterhin unabhängig, da Genussrechte keine Mitbestimmungsrechte beinhalten.

Genussscheine

Genussscheine sind Genussrechte, die in einem Wertpapier verbrieft wurde. Als Kapitalgeber/innen kommen sowohl Mitarbeiter/innen des emittierenden Unternehmens (Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung), als auch Privatanleger/innen oder institutionelle Investor/innen ( z. B. Fonds, Versicherungen, Banken) in Frage.

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