Eine Patronatserklärung ist ein Kreditsicherungsmittel, durch das sich eine natürliche oder juristische Person – der sogenannte Patron – dazu verpflichtet, die Verbindlichkeiten einer anderen natürlichen oder juristischen Person gegenüber einem kreditgebenden Dritten abzusichern. Patronatserklärungen kommen häufig zwischen Gesellschaften zum Einsatz, die gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind, um die Kreditwürdigkeit der darlehensnehmenden Konzerngesellschaft zu erhöhen. Der Vorteil für den Kreditgeber besteht darin, dass er mit dem Patron langfristig auf einen weiteren, oftmals bonitätsstärkeren Sicherungsgeber zurückgreifen kann.
- Abgeltungssteuer
- Absetzung für Abnutzung – AfA / Abschreibung
- act/act Zinsmethode (Taggenaue Zinsmethode)
- Angemessenheitsprüfung
- Anlageberatung
- Ausgabeaufschlag / Agio
- Effecta GmbH
- Einlagensicherung (gesetzliche)
- Emittentin
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere)
- Exit
- Inhaberschuldverschreibung / Schuldverschreibung / Anleihe
- Investmentfonds
- IPP (Independent Power Producer)
- Satellitenanlagen
- Schuldverschreibung
- Schwarmfinanzierung
- Sidechain
- Smart Contract
- Stückzinsen
- Sustainable Development Goals (SDG)